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Deutsche Grenzübertrittsbescheinigung - Ausreise Schweiz (Gelesen: 4.202 mal)
T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 21.10.2017 um 03:43:35
 
Ihr überseht das Wesentliche: Die Dame will in naher Zukunft zwecks FZF zurückkommen. Fängt sich aber, bei einer Abschiebung aus der Schweiz, eine Einreisesperre / Aufenthaltsverbot und wäre von ggf. erforderlichen Zahlungen damit auch nicht befreit (die Schweizer vollstrecken sofort mit Ersatzhaft, im Gegensatz zu DEU ist das dort alles kein Ponyhof...). Dagegen sind ein paar Hundert EUR für ein Ticket geradezu zu vernachlässigen. Wie gesagt - kein cleverer Vorschlag...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 21.10.2017 um 09:17:24
 
Langer Rede, kurzer Sinn:
Wäre ich an Stelle des TS, würde ich gleich am Montag zur ABH traben, einen Ausdruck dieses Themas in der Tasche und um die Ausstellung eines nationalen Visums oder einer AE als Klebeetikett bis 26.10. bitten.

Das ist die einzige Möglichkeit - absolut und unmissverständlich: die einzige -, die eine problemlose Ausreise über ein anderes Schengen-Land ermöglicht.

Alle anderen Varianten funktionieren entweder gar nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • So könnte ein Schengen-Visum ausgestellt werden, aber das hilft nur dann, wenn die schengenrechtlichen 90 Tage noch nicht verbraucht sind.
  • Eine FB ist für ein Schengen-Visum nicht zulässig und ändert an der 90-Tage-Regel auch nichts.
  • Ein räumlich beschränktes Visum gestattet zwar längeren Aufenthalt, gilt aber nicht für die Schweiz.
  • Die vorhandene GÜB setzt eine Ausreisefrist, ohne selbst einen längeren Aufenthalt zu gestatten. Der Ausländer ist aufgrund des Fehlens eines Aufenthaltstitels zur Ausreise verpflichtet, wenn auch bis zum Ablauf der Ausreisefrist nicht vollziehbar.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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