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Deutsche Grenzübertrittsbescheinigung - Ausreise Schweiz (Gelesen: 4.201 mal)
kelppp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.10.2017 um 16:46:14
 
Hallo,

das Visum meiner Freundin (Indonesierin) läuft am 22.10. ab. Da wir aufgrund eines Missverständnisses den Rückflug für den 25.10. gebucht haben und aus finanziellen Gründen nicht mehr umbuchen konnten, hat die Ausländerbehörde ihr eine Grenzübertrittsbescheinigung bis zum 26.10. ausgestellt (alle erforderlichen Dokumente wurden vorgelegt).

Allerdings werden wir den Flug in der Schweiz in Zürich antreten.

Dass die GÜB dann in der deutschen Botschaft im Heimatland vorgelegt werden muss, ist klar. Aber wird das irgendwelche Probleme verursachen, falls an der Grenze oder in der Schweiz eine Polizeikontrolle stattfindet, oder aber bei der Ausreise bei den Schweizer Grenzbeamten? Alle Dokumente (Flugticket, gültige KV, gültige VE) sind vorhanden.

Und welche Folgen hat das Ganze? Wird es eine Strafe (Geldbuße oder Einreisesperre) geben, da das Visum ja schon abgelaufen ist bei der Ausreise? Wird eine erneute Einreise Probleme verursachen (bei Visumantrag/Einreise)? - wobei das nächste Visum in 6-12 Monaten wohl ein FZF-Visum sein wird.

Hat jemand damit Erfahrung oder Fachkenntnisse?

Vielen herzlichen Dank für alle Informationen!
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Holzer
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Antwort #1 - 19.10.2017 um 17:18:15
 
kelppp schrieb am 19.10.2017 um 16:46:14:
Dass die GÜB dann in der deutschen Botschaft im Heimatland vorgelegt werden muss, ist klar. Aber wird das irgendwelche Probleme verursachen, falls an der Grenze oder in der Schweiz eine Polizeikontrolle stattfindet, oder aber bei der Ausreise bei den Schweizer Grenzbeamten? Alle Dokumente (Flugticket, gültige KV, gültige VE) sind vorhanden.

Normalerweise müsste das Dokument ja bei Ausreise aus Deutschland abgegeben werden...entfällt aufgrund von "keine grenzen"! Nun könnte es aber sein, da ja im Moment eine Menge Grenzkontrollen vorhanden sind, dass man in eine Kontrolle kommt und die GÜB kassiert wird. Bin zwar kein Polizist würde aber sagen, dass es zu größeren Problemen kommen könnte! Möglicherweise kommt man überhaupt nicht bis Zürich, sondern kommt überhaupt nicht in die Schweiz oder aber in eine Abschiebestation dort! Das müsste man mal mit den Schweizer Behörden prüfen oder eine BP von hier meldet sich zu Wort!

kelppp schrieb am 19.10.2017 um 16:46:14:
Und welche Folgen hat das Ganze? Wird es eine Strafe (Geldbuße oder Einreisesperre) geben, da das Visum ja schon abgelaufen ist bei der Ausreise?


Kann es alles geben. bei nur wenigen Tagen aber eher unwahrscheinlich

PS: Kann man nicht umbuchen, Flug von Deutschland?

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kelppp
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Antwort #2 - 19.10.2017 um 18:08:54
 
Hi Holzer,

Umbuchen ging finanziell nicht mehr: neue Flüge 900€, Umbuchen 500€, während das momentan vorhandene Geld schon für die ersten Flüge + nächste Miete/Kaution + Lebenshaltung ausgegeben wurde. Wurde auch der ABH so nachgewiesen, auch das Ticket mit Abflug Schweiz vorgelegt. Der Beamte dort meinte das ist kein Problem, ich wollte aber lieber nochmal hier nachfragen...
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Antwort #3 - 19.10.2017 um 18:12:47
 
kelppp schrieb am 19.10.2017 um 16:46:14:
Und welche Folgen hat das Ganze? Wird es eine Strafe (Geldbuße oder Einreisesperre) geben, da das Visum ja schon abgelaufen ist bei der Ausreise? Wird eine erneute Einreise Probleme verursachen (bei Visumantrag/Einreise)? - wobei das nächste Visum in 6-12 Monaten wohl ein FZF-Visum sein wird.


Wurde das Visum nicht verlängert, reist sie in die Schweiz illegal ein und hält sich dort Illegal auf. Eine GüB ist kein Ersatz für ein Vium  in der Schweiz.

Wird sie an der Schweizer Grenze kontrolliert wird man sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht einreisen lassen. Bei der Ausreisekontrlle am Flughafen ist die Reakion des Grenzbeamten offen.

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Antwort #4 - 19.10.2017 um 18:22:38
 
kelppp schrieb am 19.10.2017 um 18:08:54:
Der Beamte dort meinte das ist kein Problem,

Das war und ist falsch.

Wenn die 90 Tage aufgebraucht sind, helfen ausschließlich ein nationales Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Du legal über ein anderes Schengenland ausreisen willst.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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mgb
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Antwort #5 - 19.10.2017 um 18:40:24
 
kelppp schrieb am 19.10.2017 um 16:46:14:
Aber wird das irgendwelche Probleme verursachen, falls an der Grenze oder in der Schweiz eine Polizeikontrolle stattfindet, oder aber bei der Ausreise bei den Schweizer Grenzbeamten?

Eine GÜB hat keine Schengenwirkung.
Die Freundin kommt nur mit einem Direktflug von Deutschland in ein nicht-EU Drittland mit einer GÜB schadlos raus.
Einzige Ausnahme ist Polen. Da soll es eine Transitvereinbarung geben.
In der Schweiz fliegt die Freundin spätestens bei der Ausreisekontrolle mit überzogenem Schengenvisa auf. Die Strafen in der Schweiz sind an die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz angepasst. Billig wird das sicher nicht.
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fab87
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Antwort #6 - 19.10.2017 um 19:02:24
 
Manche Ländern dulden die Durchreise. Habe so einen ganzen Stapel an Albaner ausgestellte und in der AV vorgelegten GÜBs gesehen die aus irgendeinem Grund mit slowenischen und kroatischen (nicht Schengen) Ausreisestempeln versehen waren. Die Slowenen haben es also wohl stillschweigend toleriert. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht und das sind wohl eher auch Fälle von Glück gehabt. EIn Versuch wäre es mir, gerade auch bei Abflug aus ZRH, nicht wert.
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Holzer
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Antwort #7 - 19.10.2017 um 20:22:05
 
mgb schrieb am 19.10.2017 um 18:40:24:
In der Schweiz fliegt die Freundin spätestens bei der Ausreisekontrolle mit überzogenem Schengenvisa auf. Die Strafen in der Schweiz sind an die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz angepasst. Billig wird das sicher nicht.


Ich habe gerade mit einem Bekannten aus der Schweiz telefoniert, der hat das bestätigt! Das wird deutlich teurer als ein neues Ticket und kann zudem zu deutlichen Verzögerungen bei der Ausreise führen...d.h. es kann bei nicht umbuchbaren Ticket auch dort schon ein neues Ticket fällig werden. Ein kurzfristiges 1 Way Ticket aus Zürich + eine 4 stellige Strafe wäre dann fällig!
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blubb


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Antwort #8 - 19.10.2017 um 23:31:35
 
Hallo,

der erste Teil Deiner Frage (Grenzübertritt zur Schweiz und Abflug von dort) wurde hier ja bereits deutlich und völlig korrekt beantwortet. Nicht legal möglich mit einer GÜB und wahrlich nicht empfehlenswert.

Zum zweiten Teil:

kelppp schrieb am 19.10.2017 um 16:46:14:
... Und welche Folgen hat das Ganze? Wird es eine Strafe (Geldbuße oder Einreisesperre) geben, da das Visum ja schon abgelaufen ist bei der Ausreise?


"Das Ganze" (GÜB) hat weder strafrechtliche Folgen (Geldstrafe bzw. Sicherheitsleistung), noch Folgen aufenthaltsrechtlicher Art ("Einreisesperre").
Und zwar aufgrund der Tatsache, dass die GÜB noch während der Gültigkeit des Visums erteilt wurde.
Alles richtig gemacht.

Zitat:
Wird eine erneute Einreise Probleme verursachen (bei Visumantrag/Einreise)? - wobei das nächste Visum in 6-12 Monaten wohl ein FZF-Visum sein wird.


Hätte möglicherweise kleine, leicht lösbare Problemchen geben können bei Beantragung von und Einreise mit Schengenvisum.
Bei Beantragung von und Einreise mit Nationalem Visum zur FZF wird es keine Probleme geben.

Gruß
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deerhunter
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Antwort #9 - 20.10.2017 um 08:32:14
 
kelppp schrieb am 19.10.2017 um 18:08:54:
neue Flüge 900€, Umbuchen 500€, während das momentan vorhandene Geld schon für die ersten Flüge + nächste Miete/Kaution + Lebenshaltung ausgegeben



Jetzt könnt ihr Euch überlegen was günstiger kommt...jetzt neues 1- way Ticketonline für vielleicht 500 € oder ein Ticket am Counter in Zürich für 1.000 € + x und eine 4 stellige Strafe!
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Alacrity
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Antwort #10 - 20.10.2017 um 09:11:18
 
Wenn die Frau kein Geld mehr hat, kann es auch nicht teurer werden. Selbst wenn man sie zurückhielte um sie letztlich auf Staatskosten abzuschieben, gibt es langfristig keine realistische Möglichkeit das Geld wieder einzubringen, aus Indonesien schon gar nicht. Es gibt eben einen großen Teil der Bevölkerung, der stets unterhalb der Pfändungsfreigrenze bleiben wird und wo sich nichts holen lässt.
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Antwort #11 - 20.10.2017 um 13:52:24
 
Alacrity schrieb am 20.10.2017 um 09:11:18:
Wenn die Frau kein Geld mehr hat, kann es auch nicht teurer werden. Selbst wenn man sie zurückhielte um sie letztlich auf Staatskosten abzuschieben, gibt es langfristig keine realistische Möglichkeit das Geld wieder einzubringen, aus Indonesien schon gar nicht. Es gibt eben einen großen Teil der Bevölkerung, der stets unterhalb der Pfändungsfreigrenze bleiben wird und wo sich nichts holen lässt.

Der Te schreibt
Zitat:
gültige VE


Damit haftet der VE Geber.....und das sehr lange! Also wo ist das Problem?
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Antwort #12 - 20.10.2017 um 14:54:41
 
Alacrity schrieb am 20.10.2017 um 09:11:18:
Wenn die Frau kein Geld mehr hat, kann es auch nicht teurer werden. Selbst wenn man sie zurückhielte um sie letztlich auf Staatskosten abzuschieben, gibt es langfristig keine realistische Möglichkeit das Geld wieder einzubringen, aus Indonesien schon gar nicht. Es gibt eben einen großen Teil der Bevölkerung, der stets unterhalb der Pfändungsfreigrenze bleiben wird und wo sich nichts holen lässt. 


Wegen ein paar Hundert EUR für ein One-Way-Ticket in der Schweiz ggf. in Abschiebegewahrsam mit anschließender Einreisesperre. Sehr clever Beitrag...
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Alacrity
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Antwort #13 - 20.10.2017 um 19:01:20
 
Der VEgeber haftet aber nicht für die Kosten der Schweiz. Außerdem hat der TS gerade genug Geld für Miete und Essen, dann zahlt der auch nicht, selbst wenn er der VEgeber wäre.

Es sind außerdem nicht ein paar hundert Euro, sondern laut TS 5 hundert und das ist eben für viele Leute einfach unerschwinglich.
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Antwort #14 - 20.10.2017 um 21:30:52
 
Alacrity schrieb am 20.10.2017 um 19:01:20:
Der VEgeber haftet aber nicht für die Kosten der Schweiz. Außerdem hat der TS gerade genug Geld für Miete und Essen, dann zahlt der auch nicht, selbst wenn er der VEgeber wäre.

Es sind außerdem nicht ein paar hundert Euro, sondern laut TS 5 hundert und das ist eben für viele Leute einfach unerschwinglich.

Wenn er kein Geld hat, wird er auch vermutlich kaum eine VE gemacht haben...denn dafür braucht man i.d.R. genug Einkommen! Also irgendjemand wird dafür aufkommen müssen...und 500 € sind deutlich billiger als ein paar Tausend €
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