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Nachweis für Vater-Kind Verhältnis (Gelesen: 1.767 mal)
Kingweb9
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweis für Vater-Kind Verhältnis
18.10.2017 um 22:44:07
 
Hallo,

demnächst steht der Termin bei der Botschaft zur Familienzusammenführung an. Dort werden die Unterlagen eingereicht. Das einzige was mir noch fehlt, ist ein formloses Schreiben mit Nachweisen vom Vater und Kind Verhältnis.
Wie kann ich das Schreiben formulieren?
Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Kingwbe9
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 18.10.2017 um 22:55:07
 
Kingweb9 schrieb am 18.10.2017 um 22:44:07:
ormloses Schreiben mit Nachweisen vom Vater und Kind Verhältnis.


Was ist das?? Eine offizielle Vaterschaftsanerkennung ist gemacht?
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Kingweb9
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.10.2017 um 22:59:06
 
Ja ist gemacht.
Ein Schreiben woraus man erkennen kann, dass der Vater regelmäßigen Kontakt mit dem Sohn hat.
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.10.2017 um 23:49:09
 
Wann + Wo bzw. vor welcher Behörde wurde die Vaterschaftstanerkennung gemacht?
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knuffel-de  
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Kingweb9
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 19.10.2017 um 00:18:46
 
HeFi schrieb am 18.10.2017 um 23:49:09:
Wann + Wo bzw. vor welcher Behörde wurde die Vaterschaftstanerkennung gemacht?


vor ca 2 Monaten in Deutschland
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 19.10.2017 um 00:57:04
 
Moin,

"Der Vater kümmert sich regelmässig um das Kind".
Das kann man anhand Deiner Angaben schreiben, mehr nicht.
Wer soll zu wem nachziehen?
Wer ist wo?
Was ist mit der Mutter?

Wenn Du der Vater bist, ist das Kind sowieso deutsch, dann spielt das alles keine Rolle und das Kind darf sofort nach D.

Alles sehr unklar.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Kingweb9
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 19.10.2017 um 03:44:41
 
nixwissen schrieb am 19.10.2017 um 00:57:04:
Moin,

"Der Vater kümmert sich regelmässig um das Kind".
Das kann man anhand Deiner Angaben schreiben, mehr nicht.
Wer soll zu wem nachziehen?
Wer ist wo?
Was ist mit der Mutter?



Wenn Du der Vater bist, ist das Kind sowieso deutsch, dann spielt das alles keine Rolle und das Kind darf sofort nach D.

Alles sehr unklar.

Gruß,
Norbert

Das Kind hat eine deutsche Staatsbürgerschaft und lebt bei der Mutter in Deutschland.
Der Vater soll vom Ausland hergeholt werden, es soll nachgewiesen werden das Kontakt zwischen Kind und Vater gepflegt wird. (Nachweise wie Telefonrechnung usw.)
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.10.2017 um 03:54:57
 
Eine Sorgeerklärung würde bestimmt helfen.
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erne
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Antwort #8 - 22.10.2017 um 11:10:40
 
Alacrity schrieb am 19.10.2017 um 03:54:57:
Eine Sorgeerklärung würde bestimmt helfen. 


Sorgerecht ist sogar *erforderlich*, wenn der Vater erst aus dem Ausland nachziehen muss. Ohne Sorgerecht kein Nachzug.

Hat der Vater Sorgerecht?

Wie alt ist das Kind?
Und welche Kontakte gab es zwischen den beiden in der Vergangenheit?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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