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Braucht man Rentenversicherung für Einbürgerung? (Gelesen: 1.053 mal)
Themen Beschreibung: Für Selbständige
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Braucht man Rentenversicherung für Einbürgerung?
18.10.2017 um 01:28:45
 
Diese Seite sagt, dass man keine Altersvorsorge braucht- http://www.info4alien.de//einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm "Sofern bereits ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG besteht, muss überhaupt keine Altersvorsorge nachgewiesen werden. Das gleiche gilt, wenn es sich um eine Miteinbürgerung nach § 10 Abs. 2 StAG handelt.". Aber- ist das echt? Und woher kommt diese Schlussfolgerung?

Es ist klar, dass Einbürgerung nach § 8 oder § 9 Rentenversicherung fordert. Das Gesetz sagt nichts über Altersvorsorge für Einbürgerung nach § 10. Aber ich kann nicht finden etwas amtlich oder gesetzlich, dass deutlich sagt "man braucht keine Rentenversicherung".

Ich möchte genau kennen, ob man für Einbürgerung Altersvorsorge braucht. Ich bin Freiberufler und muss nicht Rentenversicherung zahlen. Und ich möchte in andere Wege Geld sparen (nicht mit normale gesetzliche oder private Rentenversicherung). Aber, wird das für Einbürgerung ein Problem sein? Wann ich ein Antrag machen kann, wird ich relativ jung sein (etwa 26) und wahrscheinlich noch in Berlin wohnen. Das is noch in ein paar Jahren, aber ich möchte mich jetzt informieren, damit ich vorbereiten kann.

Danke!
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Braucht man Rentenversicherung für Einbürgerung?
Antwort #1 - 18.10.2017 um 02:50:07
 
Hallo,

die Absolutheit dieser verlinkten Schlussfolgerung aus dem Board kann ich auch nicht nachvollziehen.
Tatsächlich wird in den einzelnen Bundesländern offensichtlich unterschiedlich interpretiert, ob und inwieweit eine Altersversorgung Teil der Sicherung des LU sein kann / muss.

In der Rechtsprechung findet wohl, soweit ich das nachvollzogen habe, überwiegend Berücksichtigung bei Beantwortung dieser Frage, in welcher gegenwärtigen beruflichen Situation und in welchem Alter der Antragsteller ist (-> Vergleichbarkeit mit gleichaltrigen Inländern in gleicher Lebenssituation) und inwieweit auch sonstige Absicherungen (-> z.B. Vermögen, private Absicherungen) vorhanden sind.

So etwas wie eine rote Linie: Je geringer das Alter, desto weniger Erfordernis Altersabsicherung zu gegenwärtigem Zeitpunkt.

Das alles aber nur unter Vorbehalt, es gibt in diesen Fragen kompetentere Mitforisten, als ich es bin.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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