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Einbürgerung bei abgelaufenem Reisepass (Gelesen: 1.003 mal)
Abblewoi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.10.2017 um 21:00:57
 
Hallo zusammen,

ich bin (noch) bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger, lebe seit Anfang der 90er in Deutschland. Besitze seit über 12 Jahren eine Niederlassungserlaubnis. Im Juni habe ich meinen Antrag auf dt. Staatsbürgerschaft abgegeben. Laut meiner zuständigen örtlichen Behörde soll ich Anfang November meinen Bescheid erhalten. Gemäß dem Fall, dass ich eine Zusage für meine Einbürgerung erhalte. Wie lange dauert i.d.R. die weitere Bearbeitungszeit bei Erfüllung aller notwendigen Vorlagen aus BiH?

Mein Reisepass läuft Ende 2017 ab und ich weiß nicht ob ich einen neuen bosnischen beantragen muss. Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen wenn mein bosnischer Reisepass abläuft während ich noch keine(n) deutsche(n) Staatsbürgerschaft/Pass erhalten habe?

Vielen Dank für Eure Mühe!
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Newman
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Antwort #1 - 18.10.2017 um 11:41:39
 
Für das Entlassungsverfahren musst Du auf jeden Fall einen gültigen bosnisch-herzegowinischen Pass vorlegen. Ob das funktioniert, wenn der Pass kurz vorm Ablaufen ist, weiß ich nicht.

Für den Aufenthalt in Deutschland brauchst Du auch weiterhin einen Pass oder Passersatz. Du solltest die Ausländerbehörde fragen, ob man Dir für die Zeit bis zur Einbürgerung einen Passersatz ausstellen kann.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Antwort #2 - 19.10.2017 um 09:25:43
 
An der Verlängerung des Passes wird kein Weg vorbei führen, die ABH ist in jedem Fall nicht dafür zuständig, Dir einen Passersatz auszustellen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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