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Welche Botschaft zuständig bei Auslandsstudium als türkische Studentin in Deutschland (Gelesen: 1.163 mal)
oisteve
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Botschaft zuständig bei Auslandsstudium als türkische Studentin in Deutschland
17.10.2017 um 11:12:50
 
Hallo zusammen,

meine Freundin (Türkin) studiert seit April in Deutschland und hat auch entsprechend eine Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2019.

Nun ist es in ihrem Studium so, dass sie ein verpflichtendes Auslandssemester absolvieren muss. Sie hat sich jetzt für Prag beworben und auch den Platz bekommen, sprich sie geht Anfang 2018 nach Tschechien. Soweit wir es richtig verstanden haben, gilt die Aufenthaltserlaubnis nur bis 90 Tage im EU-Ausland und das auch nur für touristische Zwecke, so dass sie in jedem Fall ein Visum braucht.

Jetzt stellt sich uns allerdings die Frage, welche Botschaft für den Visumsantrag zuständig ist. Kann sie mit ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis Auslandsvertretungen in Deutschland "in Anspruch nehmen", oder muss sie für den Visumsantrag nun extra in die Türkei?

Vielen Dank und viele Grüße Smiley
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Petersburger
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Beiträge: 6.387

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.10.2017 um 11:56:03
 
Das regelt sich selbstverständlich nach den Bestimmungen des Ziellandes, also des Landes, für das ein Visum benötigt wird.

Man darf es wohl als international üblich bezeichnen, dass diejenigen, die an ihrem Wohnort Ausländer sind, sich an dieselbe AV des Ziellandes wenden können wie ihre "inländischen Nachbarn".

Für den konkreten Fall würde ich vermuten, dass eine AV der tschechischen Republik in Deutschland das erforderliche Visum erteilt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.10.2017 um 18:53:08
 
Zitat:
Man darf es wohl als international üblich bezeichnen, dass diejenigen, die an ihrem Wohnort Ausländer sind, sich an dieselbe AV des Ziellandes wenden können wie ihre "inländischen Nachbarn".


So praktiziert es mein Mann, seines Zeichens türkischer Staatsangehöriger, seit knapp 2 Jahren u.a. für die USA, VAE,  die Elfenbeinküste und noch ein paar mehr.

Kleiner Tipp am Rande : den deutschen Aufenthaltstitel immer erwähnen / beifügen. Hilft , beschleunigt und reduziert meistens den Aufwand und die Verfahrensdauer.

Reyhan
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..immer mit der Ruhe !
 
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oisteve
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 17.10.2017 um 19:41:10
 
Vielen Dank für die Antworten! Smiley

Ich habe der Botschaft auch noch einmal eine E-Mail geschrieben, aber dann gehen wir schon mal davon aus, dass es höchstwahrscheinlich hier in Deutschland möglich sein wird!

Den Tipp mit dem Aufenthaltstitel werden wir auch definitiv im Hinterkopf behalten Smiley
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