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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.318 mal)
Bollywood-Tlänzerin
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i4a rocks!


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17.10.2017 um 11:05:43
 
Hallo, vor paar Wochen hat mein Mann eine Ablehnung bekommen, diese Ablehnung hatte keine Rechtsmittelbelehrung, keine Begründung und meinen Mann wurden auch seine Inanspruchnahme der Rechte verwehrt. Darauf haben wir ein Schreiben angefertigt mit Hilfe vom Ausländer Rat. Wir haben alle Beweise wie z.b. Fotos von uns Video Visums und Flugtickets, Busverbindungen aus Deutschland, WhatsApp Telefonnachweise, mobile Telefonnachweise aus Deutschland bei der Botschaft persönlich abgegeben. Ich wurde nie zu einer Befragung von der Ausländerbehörde eingeladen. Bis heute haben wir keine Antwort und Bestätigung bekommen auf unser Schreiben und Unterlagen. Wenn wir anrufen bekommen keine Antwort, meine Frage, ist das normal? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte und was ich noch machen kann.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 17.10.2017 um 11:27:22
 
Hallo,

ein paar klare Informationen wären hilfreich:

- Ablehnung welchen Antrags (Visumantrag FZF?)?
- Staatsangehörigkeit Deines Mannes?
- Wohnland Deines Mannes?
- formale Voraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse "A1" erfüllt etc.)?

- Vorgeschichte, z.B. wann und wie und wo geheiratet etc.

Gib mal etwas Input.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Saxonicus
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Antwort #2 - 17.10.2017 um 11:35:19
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 17.10.2017 um 11:05:43:
o, vor paar Wochen hat mein Mann eine Ablehnung bekommen,

Ablehnung wofür ?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 17.10.2017 um 11:57:13
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 17.10.2017 um 15:22:42
 
Gut.

Es handelt sich offenbar um einen Pakistani, wohnhaft in Pakistan, Antrag Visum zur FZF, zuständige AV in Islamabad, zuständige ABH im LK Barnim.

Sollte tatsächlich(!) der Ablehnung keine Rechtsbehelfsbelehrung angehängt sein, beträgt die Frist für Rechtsmittel 1 Jahr.

Widerspruchbehörde für eine Remonstration ist die zuständige AV.
Zuständiges Verwaltungsgericht wäre das VG Berlin.

Hier ein aussagekräftiges Merkblatt dazu: Merkblatt, auch zutreffend für Visaverfahren in Islamabad...

Nicht vorstellen kann ich mir, dass keinerlei Begründungen geliefert wurden (Scheineheverdacht? Zweifel an der Identität? Nichterfüllung von formellen Voraussetzungen? Sicherheitsbedenken?).

Sollte es tatsächlich(!) so sein, muss nicht "ein Schreiben unter Zuhilfenahme eines Ausländerrates" erfolgen, sondern eine Remonstration, um die Gründe zu erfahren und dagegen ggf. verwaltungsgerichtlich vorgehen zu können.

In dieser Angelegenheit, in der es ja auch um etwas Wesentliches geht und Sachverhalte offensichtlich in Foren durch die Betroffenen nur unzureichend dargestellt werden können, ist die Begleitung durch einen Fachanwalt für Aufenthaltsrecht dringend anzuraten.
Sonst läuft man Gefahr, dass einem eigene Aussagen oder Handlungen im Verfahren auf die eigenen Füße fallen.

Gruß

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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 17.10.2017 um 15:41:37
 
Wie hat Dein Mann seine Ablehnung bekommen? Ein schriftlicher Bescheid? Kannst Du den mal hier einstellen (natürlich die Daten, Namen usw. geschwärzt)?
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