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Scheidung steht an (Gelesen: 1.784 mal)
biankamaria
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16.10.2017 um 21:44:16
 
Hallo meine Lieben, ich habe heute mal eine Frage , die nicht ganz leicht ist. Ich möchte , bzw werde mich scheiden lassen. Es geht nicht mehr. Aber ich habe eine Frage, er hat bis zum 15. 1 2018 Aufenthalt. Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche, bekommt er dennoch die Niederlassung oder muss er gehen? Ich möchte das nicht , wirklich nicht, ich möchte einfach nur das ich wieder mein Leben leben kann ohne ihn. Aber ich möchte ihm auch nichts verbauen. Also bitte um eure Meinung. Danke schön
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Saxonicus
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Antwort #1 - 16.10.2017 um 21:50:15
 
biankamaria schrieb am 16.10.2017 um 21:44:16:
Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche, bekommt er dennoch die Niederlassung oder muss er gehen? 

Das wird davon abhängen, unter welchen Voraussetzungen er die NE beantragt.

Wenn er alle Bedingungen zur NE selbst erfüllt, steht dem Erhalt nichts entgegen. Wenn er Erfordernisse nur durch seinen Ehepartner (z.B. Rentenbeiträge) erfüllen kann, bekommt er die NE nicht, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft keinen Bestand  mehr hat.
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deerhunter
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Antwort #2 - 16.10.2017 um 21:53:47
 
Wie lange verheiratet? Wie lange in Deutschland? Ist sein LU gesichert? Hat er B1?
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biankamaria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.10.2017 um 22:37:35
 
Also wir sind 3 Jahre und 6 Mon verheiratet, er arbeitet, hat B1 bestanden , natürlich , und  er kam als Familiennachzug her. Deswegen meine Frage.
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Alacrity
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Antwort #4 - 16.10.2017 um 22:52:44
 
Wenn er ununterbrochen seit mindestens drei Jahren mit dir in Deutschland in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat bevor ihr euch trennt, kann er nach der Trennung eine AE für zunächst ein Jahr erhalten. Diese wird dann immer wieder verlängert, wenn er seinen LU sichern kann. Später kann er eine NE nach § 9 AufenthG beantragen.

Für die Zeit des Aufenthalts zählt die Zeit von der Einreise mit Visum zur FZF, wenn ihr schon vor seiner Einreise geheiratet habt, bis zur Trennung.
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deerhunter
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Antwort #5 - 17.10.2017 um 08:00:45
 
biankamaria schrieb am 16.10.2017 um 22:37:35:
under kam als Familiennachzug her.


Wann war das?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.10.2017 um 11:14:39
 
deerhunter schrieb am 17.10.2017 um 08:00:45:
Wann war das?

biankamaria schrieb am 05.01.2015 um 07:42:54:
nun ist mein Mann seit 20 Dez bei mir

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1420440174/0#0
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blubb


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Antwort #7 - 17.10.2017 um 11:42:54
 
biankamaria schrieb am 16.10.2017 um 21:44:16:
Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche, bekommt er dennoch die Niederlassung ...?


Hallo,

für die NE benötigt er 3 Jahre Besitz AE bei fortbestehender Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen.
Die 3 Jahre hat er noch nicht erfüllt, Deine Frage ist also mit "Nein" zu beantworten.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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tizedboy
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Antwort #8 - 17.10.2017 um 14:30:57
 
Erst ab Dez. 2017 die 3 Jahre (20.12.2014 - 20.12.2017)
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