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Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 4.567 mal)
Kumasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis
16.10.2017 um 15:51:03
 
Hallo an alle , hoffe ich kann noch etwas Hilfe und Rat bekommen .

Ich Deutsche habe meinen Mann diesen Jahres geheiratet er kommt aus Serbien vorher war er im Asylverfahren und in einer Erstaufnahmeeinrichtung , sein Asylantrag wurde auch aufgrund eines fehlers abgelehnt und die Abschiebung angedroht , er war über ein halbes jahr in einer Psychiatrischen Klinik wegen Posttraumatischer belastungsstörung Angststörung und schwerer Depression . Derzeit ist er entlassen und lebt mit mir zusammen in unserer Wohnung , aufgrund der bevorstehenden Heirat hat er eine Duldung bekommen und die Umverteilung aus der Erstaufnahmeeinrichtung zu mir wurde genehmigt , er geht auch noch regelmäsig zu Kontrollterminen in die Psychiatrische Klinik und fühlt sich auch immernoch nicht gut und geht auch kaum alleine aus der Wohnung . Ich arbeite derzeit Halbtags und ihm wurden Asylbewerberleistungen zugesprochen die er auch monatlich bezieht , seine Duldung wird immer um 3 monate verlängert , da noch beim Gericht offen ist ob er ausreisen muss um das visum zur Familienzusammenführung nach zu holen . Er hat die Reise nach Deutschland gerade noch ertragen , und er sagt auch das er die reise nach Serbien nicht ertragen könnte zumal er nicht weiss wo er hin soll da er lange zeit obdachlos war und auf sich alleingestellt war . Unsere Anwältin hat einen Antrag auf erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt sowie einer Arbeitserlaubnis , die Anträge wurden abgelehnt mit der begründung das noch eine Anfrage in Amtshilfe bezügliche der Reisefähigkeit bei der Ausländerbehörde anhängig ist . Mein mann beherrscht die Deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift , möchte auch gerne als Reinigungskraft oder Hausmeister anfangen zu arbeiten nur geht das ohne Arbeitsgenehmigung nicht . Das Tauziehen geht jetzt schon seid über einem Jahr , das nagt auch sehr an unser beider Gesundheit da ich selber Psychisch krank gewesen bin und auch einen Klinikaufenthalt hinter mir habe , wir wollen einfach nur anfangen zu leben und glücklich sein  weinend Bitte sagt mir was wir noch machen sollen , und was hat es mit der Anfrage in Amtshilfe zur Reisefähigkeit an sich ? Danke im vorraus an alle .

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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.10.2017 um 15:59:34
 
Kumasa schrieb am 16.10.2017 um 15:51:03:
Bitte sagt mir was wir noch machen sollen


Hallo,

mit der bereits beauftragten Anwältin in enger Abstimmung und Kontakt bleiben.

Zitat:
und was hat es mit der Anfrage in Amtshilfe zur Reisefähigkeit an sich ? 


Vermutlich Warten auf das Ergebnis der amtsärztlichen Beurteilung der (wohl) bereits erfolgten Untersuchung auf Reisefähigkeit.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Kumasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 17.10.2017 um 11:51:09
 
Guten tag , danke für die Antwort .
Mein mann hat auch sämtliche Atteste vom Klinikaufenthalt und den therpien auch von den von den Kontrollterminen , und dort wurde auch ausdrücklich erwähnt das eine reise nicht möglich sei auch das die weiterbehandlung notwendig sei . Muss er gegebenenfalls zu einer Untersuchung , oder werden die stellungnahmen vom behandelden Arzt beurteilt ? Kann denn nicht davon abgesehen werden , und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden ohne das Visum nachholen zu müßen , und besteht die gefahr einer ausweisung ? Da er lediglich eine Duldung besitzt , Danke im vorraus um jede antwort .
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 17.10.2017 um 11:54:54
 
Kumasa schrieb am 17.10.2017 um 11:51:09:
Muss er gegebenenfalls zu einer Untersuchung


Ja

Kumasa schrieb am 17.10.2017 um 11:51:09:
oder werden die stellungnahmen vom behandelden Arzt beurteilt ?


Auch möglich, könnte aber auch Gutachten durch Amtsarzt oder Spezialiste geprüft werden. Was warscheinlich ist

Kumasa schrieb am 17.10.2017 um 11:51:09:
Kann denn nicht davon abgesehen werden , und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden ohne das Visum nachholen zu müßen


Es kann...aber muss nicht! Kommt immer auf die Umstände an

Kumasa schrieb am 17.10.2017 um 11:51:09:
besteht die gefahr einer ausweisung ?


Ja

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 17.10.2017 um 12:40:31
 
Kumasa schrieb am 17.10.2017 um 11:51:09:
Da er lediglich eine Duldung besitzt 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. An einer weiter bestehenden Ausreisepflicht ändert eine Duldung nichts.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Kumasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 17.10.2017 um 13:08:21
 
Danke für die antworten , und warum zieht sich jetzt das ganze schon über 1 jahr durch. Er kriegt auch jedesmal um 3 monate diese duldung verlängert , es kommt auch nichts von der ausländerbehörde keine vorladungen nichts . Die anwältin ist sich auch unsicher und nicht würklich kompetent . Gab es den mal so einen ähnlichen fall eventuell ein thema in diesem forum ? Und warum habe ich als deutsche so viel schwierigkeiten , habe ich denn keine rechte meinen mann an meiner seite zu haben und nicht getrennt zu sein , eigentlich müsste er nach §28 eine aufenthaltserlaubnis bekommen , oder wie sieht es auch in unserer situation ? Danke im vorraus
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Kumasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 17.10.2017 um 13:20:13
 
Das haben wir auch bekommen , schriftlich von der ausländerbehörde vor einpaar monaten . Es ging um den antrag erteilung einer Arbeitsgenehmigung da mein mann eine stelle als putzkraft annehmen wollte ( "  Eine Streichung der Auflage ,,Erwerbstätigkeit nicht gestattet '' ) kann zum jetzigen Zeitpunkt gemäß § 60 a absatz 6 Nr . 3 Aufenthaltsgesetz nicht erfolgen . Warum haben die ihm das nicht genehmigt , danke um jede antwort
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #7 - 17.10.2017 um 14:34:07
 
Kumasa schrieb am 17.10.2017 um 13:08:21:
Und warum habe ich als deutsche so viel schwierigkeiten , habe ich denn keine rechte meinen mann an meiner seite zu haben und nicht getrennt zu sein ,

Weil Dein Mann nicht mit einem entsprechenden Visum (zur Eheschließung oder zur Familienzusammenführung) eingereist ist und einen (von vornherein erfolglosen) Asylantrag gestellt hat, dem nicht stattgegeben wurde. Bei einer ordnungsgemäßen Einreise zur Eheschließung bzw. zur Familienzusammenführung hättet Ihr dieses ganze Schlamassel nicht und das alles wäre kein Problem gewesen..
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« Zuletzt geändert: 17.10.2017 um 14:45:41 von Saxonicus »  

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Kumasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 17.10.2017 um 14:50:05
 
Eigentlich wollte mein Mann , hier aufgrund seines damaligen aufenthaltes und schulung hier in DE eine Aufenthaltserlaubnis bekommen , da er damals durch eine miese nummer ausgereist ist und nicht wieder zurück konnte . Da das nicht mehr ging aufgrund der gesetzes änderung , und er inzwischen in psychiatrischer behandlung war da er in einem sehr schlechten zustand hier in DE angekommen ist, rieten im sozialarbeiter einen asylantrag zu stellen . Wenig später haben wir uns dann kennengelernt kamen zusammen verliebten uns , und da ich und er auch lange zusammen bleiben wollen entschieden wir uns zu heiraten und ich und meine ganze familie sind glücklich mit ihn , also die ehe ist spontan entstanden ausreisen konnte er nicht da er krank ist und das unzumutbar ist ihn da wiede runter zu lassen , ich bin mir inzwischen im klaren dass das hätte so ablaufen müssen aber aufgrund seiner erkrankung ging das leider nicht.
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reinhard
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Antwort #9 - 17.10.2017 um 15:07:39
 
Es zieht sich hin, weil der Normalfall ist:

1) Er reist nach Serbien.

2) Er beantragt ein Visum.

3) Er bekommt ein Visum.

4) Er reist nach Deutschland.

Wenn er krank ist, wartet die Ausländerbehörde normalerweise erst mal darauf, dass er wieder gesund wird und alles ganz normal macht, wie Tausende andere auch. Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Beratung, nach sechs Jahren Duldung ist die Frau ausgereist, hat innerhalb einer Woche ein Visum bekommen und kam mit Visum her – alles war so einfach, dass sie sagte, es wäre besser gewesen, gleich auszureisen. Aber das muss Dein Mann entscheiden, wann er das normale Verfahren schafft.

Ob die Ausländerbehörde irgendwann nachgibt und auf das Visum verzichtet, kann Dir hier sicherlich niemand sagen, das müsst Ihr einfach die nächsten Jahre ausprobieren.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 17.10.2017 um 15:49:03
 
Kumasa schrieb am 17.10.2017 um 14:50:05:
  ausreisen konnte er nicht da er krank ist und das unzumutbar ist ihn da wiede runter zu lassen


Genau das ist doch jetzt der Streitpunkt. Die Behörden sehen das offenbar (noch) nicht so, sonst hätte er schon lange seine AE. Ihr werdet von einer Anwältin unterstützt, die stellt (hoffentlich) die nötigen und möglichen Anträge. Viel mehr könnt ihr im Moment nicht tun, ihr könnt nur warten bis Behörden/Gericht ihre Entscheidungen getroffen haben.
Oder er reist eben freiwillig aus und holt das Visumsverfahren nach. Geht vielleicht schneller. Hat er schon mal mit der ABH geklärt, ob die ihm eine Vorabzustimmung geben würden?
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Aras
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Antwort #11 - 17.10.2017 um 16:27:59
 
Ganz ehrlich: Auf der einen Seite geht es ihm psychisch schlecht, leidet an schweren Depressionen und PTSB. Auf der anderen Seite will er als Reinigungskraft oder Hausmeister arbeiten.  Noch höflich formuliert: Das passt nicht zusammen.

Er soll sich eine Vorabzustimmung geben lassen und einen Termin bei der Botschaft in Serbien besorgen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Kumasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #12 - 17.10.2017 um 17:51:35
 
Hallo Lottchen und Aras danke für die antworten , ich bin mir nicht sicher ob die Anwältin das alles richtig mach . Die Ausländerbehörde hat mit uns kaum kontakt alles läuft über die Anwältin die sich als vertreterin in allen angelegenheiten gemacht hat , die sachbearbeiterin der Ausländerbehörde nimmt lediglich die Duldung in die hand verlängert sie und sag Tschüß . Wir wollten einmal mit ihr reden aber sie ist sehr streng und blockt auch gleich wenn es um das thema Aufenthaltserlaubnis geht , und verweist darauf das sie mit der Anwältin in dieser angelegenheit kontaktiert. Ich weiss es klingt etwas komisch wegen " Hausmeister oder Reinigungskraft " aber das war 100 m entfernt von unserer wohnung in einem sos kinderdorf und das hat der arzt empfohlen ,  diese stelle hat ihm auch eine sozialarbeiterin vom caritas gefunden es ging um lediglich 2-3 stunden pro tag . Und es sollte auch als therapie dienen und das er
mal raus kommt , da ich von morgens 7 - 16 uhr weg bin und arbeite , und er ständig anruft und klagt er hätte es mit dem herz oder ihm ist schwindelig oder er hätte angst ihm passiert etwas und keiner ist da . Ein mal musste ich sogar die arbeit verlassen , deshalb sollte ihn diese beschäftigung beim sos kinderdorf ablenken von allem und das er natürlich nicht in der wohnung alleine ist .
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Seoman305
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Warum einfach, wenns kompliziert
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Antwort #13 - 19.10.2017 um 08:04:59
 
HI,
also ich denke auch ihr solltet euch vielleicht überlegen ob nicht eine kurze/intensive Situation einfacher ist als monatelanger, jahrelanger Schwebeszustand mit permanenter Belastung, sprich:

Wenn es irgendwie geht, z.B. mit genauer Vorbereitung, nach Serbien ausreisen, den Antrag auf das Visum bei der Botschaft stellen, im Idealfall mit Vorabzustimmung der ABH. Dann sobald das Visum da ist wieder einreisen,...

*Lebensberatung an*... er darf direkt mit dem Visum arbeiten, ihr kriegt ggf. Aufstockend zu deinem Verdienst Leistungen vom Jobcenter usw.
Kein Druck mehr, langsam und glücklich ins gemeinsame Leben starten. Er geht nach und nach arbeiten, fertig.
Sicher für euch beide weniger belastend als 1-2-3 Jahre hin und zurück mit Reisefähigkeit etc.
Vielleicht kann man ja für die mehrwöchige Wartezeit auf das Visum (wenn überhaupt so lange) in Serbien in Begleitung organisiere, sprich Ferienwohnung für die Wartezeit) evtl. kannst du dir Urlaub nehmen 2-3 Wochen, jemand anderes (deine Familie/ Freunde ?) übernimmt, usw.
*Lebensberatung aus*

wenn natürlich alte Geschichten offen sind (Einreisesperren wie auch immer) , dann an die Anwältin halten und der folgen.
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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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KaGe
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Anne Küste, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 19.10.2017 um 10:31:26
 
Kumasa schrieb am 17.10.2017 um 17:51:35:
aber das war 100 m entfernt von unserer wohnung in einem sos kinderdorf und das hat der arzt empfohlen ,

Das kann dein Mann auch tun, ohne offiziell erwerbstätig zu sein.
Du könntest selbst dort kurz vorsprechen, um was es überhaupt geht.
Er kann doch dort rüber gehen, etwas Kontakt aufbauen, sich einfach so ganz freiwillig minimal nützlich machen, dort wird ihn niemand des Platzes verweisen.
Versuchts doch mal!
Gerade jetzt werden überall Helfer (Ohne Arbeitsvertrags-Bürokratie) für die Herbstarbeiten im Gelände gebraucht.
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