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Ablehnung eines Visumsantrags Kuba (Gelesen: 2.436 mal)
alkl
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i4a rocks!


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13.10.2017 um 00:31:45
 
Hallo,

ich wollte meinen Freund aus Kuba 3 Monate nach Deutschland einladen. Der Antrag wurde abgelehnt, obwohl die Papiere vollständig waren. Die einzige Verwurzelung, die er angeben kann, ist eine Arbeitsstelle. Keiner von uns beiden hat Erfahrung mit Botschaften. Wie verhalte ich mich nun am besten? Soll ich den Remonstrationsantrag stellen? Wenn ja, wie? Welche weiteren Möglichkeiten habe ich ihn nach Deutschland einzuladen? Das er die Absicht hat zurückzukehren, ist klar, aber es zu beteuern allein, hilft ja nicht. Mein Beruf lässt es leider nicht zu ständig nach Kuba zu fliegen.

LG Al
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 13.10.2017 um 07:36:31
 
Ist die Arbeitsstelle in Vergleich zu Landsleuten gut bezahlt, angesehen und arbeitet er dort schon langfristig ?

Ansonsten kann es auch unglaubwürdig sein für 3 Monate zu kommen. Hat man in Kuba so lange Urlaub ? Es zeigt dass er auf der Arbeit nicht gebraucht wird und er die Arbeitsstelle auch nicht braucht.

Empfehlenswerter wäre es für so 2-3 Wochen zu beantragen und beim nächsten Antrag leicht zu erhöhen, das wäre erfolgsversprechender.
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reinhard
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Antwort #2 - 13.10.2017 um 11:14:28
 
alkl schrieb am 13.10.2017 um 00:31:45:
Soll ich den Remonstrationsantrag stellen?


Das spräche gegen ihn und gegen seinen Visum-Antrag.
Wenn es Gründe für eine Remonstration gäbe, hätte er ja schon remonstriert.

Zitat:
Mein Beruf lässt es leider nicht zu ständig nach Kuba zu fliegen.


Entscheidend ist, was sein Beruf zulässt. Und der lässt ja erkennbar zu, Kuba für immer zu verlassen. Umgekehrt wäre es eine gute Begründung: Wenn Du immer könntest, aber er nur zwei Wochen.

So habt Ihr bisher nur nachgewiesen, dass Du zurückkehren müsstest, für ihn aber alles egal ist.

Versuch mal, den Antrag aus der Sicht der Botschaft zu betrachten.
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alkl
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Antwort #3 - 13.10.2017 um 11:31:36
 
Danke für die Antwort.
Er verdient das Gehalt eines normalen Arbeiters und sein Chef hat ihm leider eine Freigabe für 6 Monate geschrieben, was ich leider vor Abgabe nicht wusste. Somit ist der Botschaft klar, dass er nicht gebraucht wird. Er arbeitet seit 4 Jahren an dieser Stelle, aber das spielt wohl keine Rolle. Welche Möglichkeiten habe ich noch? Und wann könnte ich den neuen Antrag stellen?
Es kann ja nicht sein, dass ich als Deutsche so Steine in den Weg gelegt bekomme.
LG
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blubb


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Antwort #4 - 13.10.2017 um 11:45:29
 
alkl schrieb am 13.10.2017 um 11:31:36:
Welche Möglichkeiten habe ich noch?


Hallo,

Ihr könntet z.B. heiraten oder auf Kuba leben.
Je nach Background Deines Freundes gäbe es vielleicht auch Möglichkeiten der Visumbeantragung zu anderen Zwecken, s. §§ 16 - 21 AufenthG.

Zitat:
Und wann könnte ich den neuen Antrag stellen?


Jederzeit. Die Frage ist, ob es Sinn macht, zu gleichem Zweck mit modifizierten Unterlagen zu beantragen.

Zitat:
Es kann ja nicht sein, dass ich als Deutsche so Steine in den Weg gelegt bekomme. 


Doch, kann sein. Sind auch keine Steine, sondern der Versuch, unerwünschte Einwanderung zu verhindern bzw. zu reduzieren.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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alkl
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Antwort #5 - 13.10.2017 um 11:59:58
 
Ehegattennachzug funktioniert nur mit A1, soweit ich das verstanden habe und da ich weiß, dass es unmöglich ist unter diesen Umständen A1/ Start Deutsch Niveau zu erwerben, frage ich mich, ob das Sinn macht.
Wie stehen die Chancen, dass er wegen Unzumutbarkeit nach mehrmaligem Durchfallen kommen darf? Er lebt nicht mal in Havanna und mit lernen im Internet ist in Kuba auch nicht.
Dazu angemerkt, ich habe selbstverständlich angefangen ihm Deutsch beizubringen.
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Antwort #6 - 13.10.2017 um 12:54:13
 
alkl schrieb am 13.10.2017 um 11:59:58:
Wie stehen die Chancen, dass er wegen Unzumutbarkeit nach mehrmaligem Durchfallen kommen darf? Er lebt nicht mal in Havanna und mit lernen im Internet ist in Kuba auch nicht.

Immerhin gibt es in Kuba eine Goethe-Institut, sodass es durchaus zumutbar ist, dort einen Deutschkurs zu absolvieren. Auch wenn es nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wohnort liegt. So riesengroß ist Kuba nun auch wieder nicht.

In anderen Ländern, wo es überhaupt keine Möglichkeit zum Deutschlernen gibt, wird auch erwartet, dass man sogar ins Nachbarland reist, um dort Deutsch zu lernen.
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alkl
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Antwort #7 - 13.10.2017 um 13:03:50
 
Es gibt kein Goethe-Institut und die Außenstelle in der Botschaft nimmt nur Prüfungen ab.
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blubb


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Antwort #8 - 13.10.2017 um 20:09:43
 
alkl schrieb am 13.10.2017 um 11:59:58:
... frage ich mich, ob das Sinn macht.
Wie stehen die Chancen, dass er wegen Unzumutbarkeit nach mehrmaligem Durchfallen kommen darf? Er lebt nicht mal in Havanna und mit lernen im Internet ist in Kuba auch nicht.


Es ist aber zumutbar, sich mittels einer Privatschule oder eines Privatlehrers die Sprache "Deutsch" auf dem Minimallevel "A1" vermitteln zu lassen.
Und ja, es macht Sinn. Schon allein deshalb, weil dieses Minimum an gutem Willen nunmal gesetzlich gefordert wird, völlig unabhängig davon, was Du persönlich davon hältst.

Schaffen und schafften 1000e andere Kubaner auch.

Wenn er nach ca. 1 Jahr intensiven Lernens sein erfolgloses, intensives Bemühen auch nachweisen kann, könnte möglicherweise ein Härtefall begründet werden.
Ist aber eher selten bei jungen Menschen mit Normalbegabung, vermute ich...

Gruß
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Andiman
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Antwort #9 - 23.10.2017 um 13:44:41
 
Wenn das mit der Hochzeit tatsächlich eine Option ist, sollte A1 wohl kaum das Hindernis sein:
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/06/Die__deutsche__Sprache/Waru...
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