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Antrag auf Asyl für Venezolanerin möglich? (Gelesen: 18.869 mal)
Themen Beschreibung: Mitglied der Opposition in Venezuela
M.A.G.S
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i4a rocks!


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13.10.2017 um 00:09:32
 
Hallo Leute,

habe eine Frage bzgl. ein Asyl Antrag für eine Venezolanerin. Sie ist Mitglied einer politischen Partei in Venezuela. Sie arbeitete auch für die Wahlen und Kampagnen dort. Vielleicht habt ihr mitgekriegt, dass die Regierung in Venezuela gerade ausflippt und Menschen verhungern lassen. Dagegen hat meine Freundin auf der Straße auch mit anderen Partei-Mitgliedern öfters protestiert. Die meisten waren und sind Studenten, die protestieren. Nun hat das Militär versucht sie zu entführen. Die sind bei ihr zuhause eingebrochen und haben ihr zuhause nach Waffen gesucht und der Mutter auch geschupst und geschlagen. Sie hat sich versteckt und konnte vom Hinterhof aus fliehen. Eine Anzeige war und ist zur Zeit nicht möglich, da man die Anzeige gegen das Militär erstatten müsste. Sie würde aber gerade deswegen dort verhaftet werden. Sie wurde von Freunden mit Auto nach Kolumbien gefahren. Nun versucht sie jetzt von Kolumbien aus nach Deutschland zu kommen.

Denkt ihr sie hätte eine Chance hier Asyl zu bekommen? Sie hat alle ihre Ausweise, Papiere und Mitgliedsbescheinigung, sowie auch Berichte, dass sie bei den Wahlen und Kampagnen für die Partei tätig war.

Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen.

Danke Zwinkernd
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 13.10.2017 um 09:04:52
 
M.A.G.S schrieb am 13.10.2017 um 00:09:32:
Denkt ihr sie hätte eine Chance hier Asyl zu bekommen?


Da es um das denken geht...ich denke "Nein"....aber probiert es aus
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Petersburger
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Antwort #2 - 13.10.2017 um 09:28:35
 
Ich denke ebenso.

Denn wenn sie bereits jetzt in Kolumbien in Sicherheit ist, ist ein Asylbegehren in Deutschland nicht wirklich begründbar.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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KaGe
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Antwort #3 - 13.10.2017 um 09:46:51
 
M.A.G.S schrieb am 13.10.2017 um 00:09:32:
Nun versucht sie jetzt von Kolumbien aus nach Deutschland zu kommen.


Warum will sie nach D kommen?
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reinhard
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Antwort #4 - 13.10.2017 um 11:10:44
 
Statistik:
2016: 32 Asyl-Entscheidungen, 1 x Asyl, 6 x Flüchtlingsschutz, 22 x Ablehnung
2017 (Jan-Juni): 84 Asyl-Entscheidungen, 2 x Asyl, 20 x Flüchtlingsschutz, 3 x Abschiebungsverbot, 53 Ablehnungen

Es muss eine landesweit wirksame persönliche Verfolgung begründet (überzeugend, glaubhaft geschildert) werden. Kolumbien wird vom BAMF nicht als sicherer Drittstaat gesehen.
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M.A.G.S
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Antwort #5 - 13.10.2017 um 12:23:24
 
KaGe schrieb am 13.10.2017 um 09:46:51:
Warum will sie nach D kommen?


Hier in DE wohnt die Tante und ihrem Freund. In Kolumbien hat sie niemand. Es war als Übergang, weil sie vom Flughafen aus nicht aus Venezuela konnte. Die hatten Angst, dass sie am Flughafen verhaftet wird, wenn sie direkt von Caracas aus fliegen würde.

reinhard schrieb am 13.10.2017 um 11:10:44:
Es muss eine landesweit wirksame persönliche Verfolgung begründet (überzeugend, glaubhaft geschildert) werden. Kolumbien wird vom BAMF nicht als sicherer Drittstaat gesehen.


Also, versuchen könnte sie es doch. Wie gesagt sie bringt alle Dokumente mit, dass sie für die Partei (Opposition) in Venezuela gearbeitet hat. Nur problematisch wird die Verfolgung zu belegen, weil man da keine Anzeige machen konnte.

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KaGe
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Antwort #6 - 13.10.2017 um 12:46:23
 
M.A.G.S schrieb am 13.10.2017 um 12:23:24:
Also, versuchen könnte sie es doch.

Natürlich kann man alles versuchen, denn viele aus aller Welt versuchen doch alles nur irgendwie mögliche.

@reinhard hat dir die Statistik geliefert und auch geschrieben, daß D zur Zeit Kolumbien nicht als sicheren Drittstaat betrachtet.
Weißt du die Bedeutung von *kein sicherer Drittstaat*?
Sie würde ja aus Kolumbien nach D  einreisen, wo sie doch eher jetzt nicht verfolgt wird.
Ihre Mutter als engste Verwandte bleibt jetzt dem ven. Militär ausgeliefert? Oder ist die Mutter auch schon in Kolumbien?

Ganz viele Verfolgte andere Staaten reisen auch über Dritt-Staaten ein und können meist auch keine Anzeige bei der Polizei o.s.ä. machen, d.h. die glaubhafte Darstellung der Verfolgung wird dann eben ohne einen Anzeigen-Beleg gemacht werden müssen.
Dass das Militär sie entführen wollte, wird sie vorrangig glaubhaft machen müssen.
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Aras
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Antwort #7 - 13.10.2017 um 12:58:23
 
Wenn wir schon Erbsenzählen, heißt es nicht sicherer Drittstaat sondern sicheres Herkunftsland. Das Herkunftsland einer Venezolanerin ist Venezuela und nicht Kolumbien.

Problematisch ist aber, dass Kolumbien Mitglied der GFK ist. Sie könnte also versuchen in Kolumbien Flüchtlingsstatus zu beantragen. Fraglich ist aber ob ein kurzer Zwischenaufenthalt ausreicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #8 - 13.10.2017 um 14:02:54
 
Gern auch Erbsen zählen--- man lernt immer.

Wer aus Kolumbien nach D einreist, reist nach @reinhards Beitrag aus einem vom BAMF als *nicht sicherer Drittstaat* eingeordneten Staat ein.

Das Herkunftsland Venezuela dieser Venezuelanerin war doch hier zu keinem Zeitpunkt in der Diskussion.


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reinhard
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Antwort #9 - 13.10.2017 um 15:10:22
 
Das Herkunftsland ist nicht sicher (siehe Anlage II zum Asylgesetz).

Der Drittstaat ist nicht sicher. Das sind nur die Mitgliedsstaaten der EU.

Also: Sie kann Asyl beantragen, beurteilt wird die Verfolgung. Diese muss "glaubhaft gemacht werden" (siehe Asylgesetz).

Da nur sehr wenige Antragstellerinnen oder Antragsteller aus Venezuela herkommen, haben wir nicht viele Informationen oder Urteile:
https://www.ecoi.net/venezuela
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Antwort #10 - 13.10.2017 um 15:51:47
 
reinhard schrieb am 13.10.2017 um 15:10:22:
Das Herkunftsland ist nicht sicher (siehe Anlage II zum Asylgesetz).

Der Drittstaat ist nicht sicher. Das sind nur die Mitgliedsstaaten der EU.

Also: Sie kann Asyl beantragen, beurteilt wird die Verfolgung. Diese muss "glaubhaft gemacht werden" (siehe Asylgesetz).

Da nur sehr wenige Antragstellerinnen oder Antragsteller aus Venezuela herkommen, haben wir nicht viele Informationen oder Urteile:
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Danke Reinhard!!

Inwiefern dürfte sie bei der Tante bleiben, wenn sie hier in HH ein Asylantrag. Würde sie trotzdem in die Aufnahmeneinrichtung gehen müssen, oder verteilt werden?
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Antwort #11 - 13.10.2017 um 19:10:03
 
Das Asylverfahren ist kein Besuchsvisum auf Kosten des deutschen Staates.

Da sie auch keinen nationalen Aufenthaltstitel hat, wird sie 100% umverteilt. Gerade um Belastungen für attraktive Ballungszentren zu vermeiden. Sonst wären am Ende alle Asylbewerber in den Großstädten.
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Antwort #12 - 14.10.2017 um 13:16:07
 
M.A.G.S schrieb am 13.10.2017 um 15:51:47:
Würde sie trotzdem in die Aufnahmeneinrichtung gehen müssen, oder verteilt werden? 

Wenn sie in HH ankommt, ist das Bundesland HH auch für das Asylverfahren zuständig.
Es gibt in HH das Ankunftszentrum in Rahlstedt.
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253345/

Die Frau wird auf jeden Fall dort hinmüssen für die ersten Standard-Formalitäten.
Umverteilung im Bundesland HH geht ja zum Glück nicht so unendlich weit.

Die Erstaufnahme-Außenstelle in MVP (Nostorf-Horst)  wird jetzt mW nicht mehr von HH mitgenutzt, da der Zustrom Asylsuchender doch generell massiv rückläufig ist.

Ob sie wegen des Herkunftslandes trotzdem in ein anderes Zentrum verteilt wird, weiß ich nicht.
Die Kosten trägt aber auch dafür der deutsche Staat.

Lebt die Tante usw. in HH?

Zur allg. Info
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/das-deutsche-...
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M.A.G.S
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Antwort #13 - 14.10.2017 um 13:49:17
 
KaGe schrieb am 14.10.2017 um 13:16:07:
Lebt die Tante usw. in HH?


Ja, die Tante lebt in Hamburg. Sie ist bereit sie aufzunehmen und für sie zu sorgen. Würde eine VE von der Tante da ein Unterschied machen? Es ist natürlich klar, dass sie für die ersten Formalitäten zu der Erstaufnahmeeinrichtung gehen muss. Aber, ob es ihr erlaubt ist bei der Tante zu bleiben, wenn die Tante sich bereit erklärt sie aufzunehmen und für sie zu sorgen? Das wäre die Frage.
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Aras
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Antwort #14 - 14.10.2017 um 13:50:06
 
Die Umverteilung erfolgt doch gem. § 45 AsylG zwischen der Länder und nicht innerhalb eines Landes. Eine Person die es nach Hamburg schafft, kann also auch nach Hintertupfingen verteilt werden.
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