Rasa schrieb am 13.10.2017 um 08:11:42:Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben. Wann er nicht umziehen kann und in Deutschland anwesend muss, dann wie funktioniert es?Wir kriegen alle Ämtliche briefe und dürfen wir es besorgen? Bekommen wir Probleme? was ist der Regel?
Und Kann seine Gmbh funktionieren ohne ihn in Deutschland ? was soll er aufpassen?
Eine "Briefkastenfirma" ist, meist aus steuerlichen Gründen in einem Niedrigsteuerland, ordnungsgemäß im Handelsregister des betreffenden Landes gemeldet und führt dort die Steuern ab.
Hier in DEU wird dazu ein Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkundet und über das zuständige Amtsgericht im hiesigen Handelsregister eingetragen, die Meldung beim Gewerbeamt vorgenommen, die weiteren Pflichten erfüllt.
Im hier beschriebenen Geschäftsmodell,
Zitat:
"Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben" jedoch wird lediglich
vorgetäuscht, dass die Firma Ihren Sitz in DEU hat, indem lediglich eine deutsche Postanschrift zur Weiterleitung von Post genutzt wird. Das hat nichts mit "Outsourcing" zu tun.
Nennen wir es beim Namen: Das ist betrügerisch und Du leistest zu betrügerischem Vorgehen Beihilfe.
Gruß
PS: Der potentielle Auftraggeber verlangt die Registrierung in DEU ja nicht, um Briefmarken aus DEU in seiner Geschäftspost zu sehen. Er wünscht offensichtlich die Rechtssicherheit des deutschen Handelsrechts. Die Erfüllung dieses Umstands wird mit Eurem Vorgehen vorgetäuscht, um an den Auftrag zu kommen.
PPS: Ob eine GmbH wirklich in DEU im Handelsregister registriert ist, lässt sich in wenigen Minuten online prüfen. Außerdem gibt es Auskunftsdienstleister (z.B. Bürgel (CRIF) etc.), bei denen i.d.R. bei höheren Geschäftsvolumina Auskünfte vor Auftragserteilung eingeholt werden.
Die Chance, dass die Täuschung auf- und die Reputation auseinanderfliegt, ist daher hoch...