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Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland (Gelesen: 7.220 mal)
Rasa
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Antwort #15 - 13.10.2017 um 10:26:03
 
Saxonicus schrieb am 12.10.2017 um 11:46:57:
Sofern der Gründer seinen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands hat, muss er einen Antrag stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis und Gewerbeerlaubnis in Deutschland zu erhalten. Dieser Antrag ist bei der jeweiligen Auslandsvertretung der BRD zu stellen.

Können Sie diese punkte besser erklären?

Falls seine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt ist, kann er trotzdem seine outsourcing business machen? wie unten erklärt?

okatomy schrieb am 13.10.2017 um 09:30:26:
Er kann jemand bevollmächtigen die Geschäfte hier zu führen.

Optimal wäre natürlich wenn er dazu jemanden einstellt und bezahlt der diese Arbeiten erledigt.

Falls er mal kommen will um nach dem Rechten zu sehen ist das über Kurzzeitvisas möglich.

Die Regel bei sodas dürfte wohl die Briefkastenfirma sein das heisst man mietet wo eine Geschäftsadresse und Briefe  kann man auch ins Ausland weiter leiten dafür gibt es spezielle Dienstleister.


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blubb


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Antwort #16 - 13.10.2017 um 11:29:19
 
Rasa schrieb am 13.10.2017 um 08:11:42:
Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben. Wann er nicht umziehen kann und in Deutschland anwesend muss, dann wie funktioniert es?Wir kriegen alle Ämtliche briefe und dürfen wir es besorgen? Bekommen wir Probleme? was ist der Regel?
Und Kann seine Gmbh funktionieren ohne ihn in Deutschland ? was soll er aufpassen?


Eine "Briefkastenfirma" ist, meist aus steuerlichen Gründen in einem Niedrigsteuerland, ordnungsgemäß im Handelsregister des betreffenden Landes gemeldet und führt dort die Steuern ab.

Hier in DEU wird dazu ein Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkundet und über das zuständige Amtsgericht im hiesigen Handelsregister eingetragen, die Meldung beim Gewerbeamt vorgenommen, die weiteren Pflichten erfüllt.

Im hier beschriebenen Geschäftsmodell,
"Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben"
jedoch wird lediglich vorgetäuscht, dass die Firma Ihren Sitz in DEU hat, indem lediglich eine deutsche Postanschrift zur Weiterleitung von Post genutzt wird. Das hat nichts mit "Outsourcing" zu tun.
Nennen wir es beim Namen: Das ist betrügerisch und Du leistest zu betrügerischem Vorgehen Beihilfe.

Gruß

PS: Der potentielle Auftraggeber verlangt die Registrierung in DEU ja nicht, um Briefmarken aus DEU in seiner Geschäftspost zu sehen. Er wünscht offensichtlich die Rechtssicherheit des deutschen Handelsrechts. Die Erfüllung dieses Umstands wird mit Eurem Vorgehen vorgetäuscht, um an den Auftrag zu kommen.

PPS: Ob eine GmbH wirklich in DEU im Handelsregister registriert ist, lässt sich in wenigen Minuten online prüfen. Außerdem gibt es Auskunftsdienstleister (z.B. Bürgel (CRIF) etc.), bei denen i.d.R. bei höheren Geschäftsvolumina Auskünfte vor Auftragserteilung eingeholt werden.
Die Chance, dass die Täuschung auf- und die Reputation auseinanderfliegt, ist daher hoch...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #17 - 13.10.2017 um 11:33:02
 
Rasa schrieb am 13.10.2017 um 08:11:42:
Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben. Wann er nicht umziehen kann und in Deutschland anwesend muss, dann wie funktioniert es?Wir kriegen alle Ämtliche briefe und dürfen wir es besorgen? Bekommen wir Probleme? was ist der Regel?
Und Kann seine Gmbh funktionieren ohne ihn in Deutschland ? was soll er aufpassen?



Eine "Briefkastenfirma" ist, meist aus steuerlichen Gründen in einem Niedrigsteuerland, ordnungsgemäß im Handelsregister des betreffenden Landes gemeldet und führt dort die Steuern ab.

Hier in DEU wird dazu ein Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkundet und über das zuständige Amtsgericht im hiesigen Handelsregister eingetragen, die Meldung beim Gewerbeamt vorgenommen, die weiteren Pflichten erfüllt.

Im hier beschriebenen Geschäftsmodell,
Zitat: "Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben"
jedoch wird lediglich vorgetäuscht, dass die Firma Ihren Sitz in DEU hat, indem lediglich eine deutsche Postanschrift zur Weiterleitung von Post genutzt wird. Das hat nichts mit "Outsourcing" zu tun.
Nennen wir es beim Namen: Das ist betrügerisch und Du leistest zu betrügerischem Vorgehen Beihilfe.

Gruß

PS: Der potentielle Auftraggeber verlangt die Registrierung in DEU ja nicht, um Briefmarken aus DEU in seiner Geschäftspost zu sehen. Er wünscht offensichtlich die Rechtssicherheit des deutschen Handelsrechts. Die Erfüllung dieses Umstands wird mit Eurem Vorgehen vorgetäuscht, um an den Auftrag zu kommen.

PPS: Ob eine GmbH wirklich in DEU im Handelsregister registriert ist, lässt sich in wenigen Minuten online prüfen. Außerdem gibt es Auskunftsdienstleister (z.B. Bürgel (CRIF) etc.), bei denen i.d.R. bei höheren Geschäftsvolumina Auskünfte vor Auftragserteilung eingeholt werden.
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Antwort #18 - 13.10.2017 um 14:40:58
 
Danke an alle für Ihre Antworten. wir  werden alles noch einmal über denken! Ich denke, Sie haben alle meine Fragen beantwortet.
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Rasa
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Antwort #19 - 13.10.2017 um 15:37:09
 
wir haben über es diskutiert. wir haben jetzt ein Plan B:

Siene situation:

Er und seine Familie leben in Dubai und kommen aus Indien. er hat schon eine IT firma in Dubai.

Er bekommt eine Projekt von einer Deutsche Firma und er hat eine IT Firma in Dubai. er kreigt diese Projekt wann er nur in Deutschland einer Firma hat..

Kann er diese Business ohne Aufenhatstitel machen? oder braucht er Hilfe von Resident (Einwohner) in Deutschland?
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Antwort #20 - 13.10.2017 um 16:10:53
 
Es gibt Geschäftsvisa da kann zumindest er ( in der Regel aber ohne Familie) hier sein Projekt machen.

Projekte sind ja immer im Zeitrahmen begrenzt.

Irgendwie scheint das alles etwas diffus zu sein. Woher kommt denn der starke Drang nach Deutschland?
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Rasa
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Antwort #21 - 13.10.2017 um 17:24:30
 
Diese Projekt dauert unfefähr 5 Jahren.. das problem er kann nicht im Deutschland wohnen nur kann seine Frau mit kind umziehen Ob Sie bekommen eine Aufenthatstitel.. aber es geht jetzt nicht..

Ich wohne in Deutschland seit 13 Jahren und auch angestellte.. Kann Ich ihn irgendwo helfen in dieser situation? Seine Firma kriegen projekt und er wil auch ein Bank konto hier offnen wollte er auch alles per Regel machen .. steur zahlen etc..

Nur wollte er diese im Ausland machen.. er hat schon Gewerbe in Dubai deshalb kann er immer nach Deutschland fliegen Griesgrämig
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Antwort #22 - 15.10.2017 um 17:57:42
 
Wenn die Frau mit Kind nach Deutschland umziehen will, muss die Frau einen grund haben, der im Gesetz steht. Mit dem Mann und seinem Gewerbe hat das offenbar nichts zu tun.

Welche Gründe nach dem Aufenthaltsgesetz hat die Frau denn?
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Antwort #23 - 16.10.2017 um 08:48:11
 
reinhard schrieb am 15.10.2017 um 17:57:42:
Welche Gründe nach dem Aufenthaltsgesetz hat die Frau denn?


Hmm.. er hat den Misvertändnis. er hat gedacht es wird leichter eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wann er eine Firma in Deutschland geöffnet und ca €500 k investiert hat.
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Antwort #24 - 16.10.2017 um 09:15:32
 
Dann ist das normaler Familiennachzug zum Ausländer. Das ist kein Problem, wenn seine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden würde.

Es hängt also von der Aufenthaltserlaubnis des Mannes  ab.

Und jetzt mal Tacheles:

Wenn er tatsächlich sowas plant, dann sollte er das ganze per kompetenten deutschen Anwalt regeln und nicht Beratung in einem Internet-Forum suchen. Er hat das nötige Geld um den Anwalt zu beauftragen. Außerdem sind solche Visaanträge, soweit ich das mitbekommen habe, eben sehr umfangreich (bis zu mehreren(?) hundert Seiten). Im Vergleich dazu sind FZF-Visa zum Deutschen ein Klacks.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #25 - 16.10.2017 um 09:50:27
 
Aras schrieb am 16.10.2017 um 09:15:32:
Wenn er tatsächlich sowas plant, dann sollte er das ganze per kompetenten deutschen Anwalt regeln und nicht Beratung in einem Internet-Forum suchen. Er hat das nötige Geld um den Anwalt zu beauftragen. Außerdem sind solche Visaanträge, soweit ich das mitbekommen habe, eben sehr umfangreich (bis zu mehreren(?) hundert Seiten). Im Vergleich dazu sind FZF-Visa zum Deutschen ein Klacks.


Ja, Er werdet in dieser situation den Anwalt zu beauftragen...Ich denke auch es macht sinn..Danke!
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Antwort #26 - 17.10.2017 um 09:08:38
 
okatomy schrieb am 13.10.2017 um 16:10:53:
Irgendwie scheint das alles etwas diffus zu sein. Woher kommt denn der starke Drang nach Deutschland? 


Habe ich diese frage nicht beantwortet..Er wollte nach Deutschland umziehen weil hier kriegt alles was man braucht. für ihn stabilität das leben ist die wichtigste und er kriegt es nicht in Dubai. da kann Man gut geld verdienen aber kein sicherheit zu leben,gesundheit, weiterbildung etc  In seiner situation er sollte  zurück zu Heimat fleigen, wann sein kind fängt mit der Universitat oder college an..jetzt das kind ist 4 jahre und es gibt zu viel stress in der schule.. als er in Deutschland in der schule gehen kann  dann wird es besser (mein freund denkt so)

Als er Geld hat und es gibt eine möglichkeit eine Gewerbe/Business in Deutschland zu machen, wollte er es einfach probieren. Das ist alles! Nach regel Smiley
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« Zuletzt geändert: 17.10.2017 um 09:21:51 von Rasa »  
 
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