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Flüchtling will mit Freundin zusammenleben (Gelesen: 1.457 mal)
Hanser
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Flüchtling will mit Freundin zusammenleben
11.10.2017 um 11:09:51
 
Hallo an Alle,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe.

Ein anerkannter Flüchtling möchte gerne mit seiner Freundin (anerkannter Flüchtling in Dänemark) zusammen leben. Der junge Mann erhält Job Center Leistungen zurzeit und arbeitet nicht. Seine Freundin hat einen Hochschulabschluss, der ist aber noch nicht anerkannt.

Ein Aufenthalt wäre doch dann im Prinzip nur über Heirat möglich, oder?  Über die Familienzusammenführung wäre es doch dann nur möglich, wenn der junge Mann genügend Einkommen hat und über entsprechenden Wohnraum oder? Also ist das ja relativ schwierig..

Habt Ihr sonst noch irgendwelche Ideen?

Vielen Dank

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Saxonicus
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Antwort #1 - 11.10.2017 um 11:20:20
 
Hanser schrieb am 11.10.2017 um 11:09:51:
Ein Aufenthalt wäre doch dann im Prinzip nur über Heirat möglich, oder? Über die Familienzusammenführung wäre es doch dann nur möglich, wenn der junge Mann genügend Einkommen hat und über entsprechenden Wohnraum oder? 

Beim Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen muss der Lebensunteralt nicht gesichert sein. Es wäre auch der Zuzug zu einer Hartz4-Empfängerin möglich.

Also zunächst heiraten und dann unter Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse den Familiennachzug nach Deutschland beim zuständigen deutschen Konsulat in Dänemark beantragen

oder

ein Heiratsvisum zur Eheschließung in Deutschland beantragen.
Über die Modalitäten der Eheschließung sollte man sich beim zuständigen Standesamt kundig machen.´

Die Visumserteilung zur Eheschließung in Deutschland erfordert ebenfalls den Nachweis von Deutschkenntnisse A1, sowie eine Verpflichtungserklärung für den Zeitraum von der Einreise bis die Eheschließung erfolgt ist.
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Hanser
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 11.10.2017 um 11:24:20
 
Vielen Dank für die Antwort, aber der junge Mann ist leider kein deutscher Staatsbürger...
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 11.10.2017 um 11:37:49
 
Das Heiraten allein reicht auch nicht. Wenn er sie nach D holen will muss er den LU sichern. So wie bei jedem anderen Familiennachzug zu einem Ausländer auch.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 11.10.2017 um 11:39:14
 
Dann habe ich das missverstanden. Für den Zuzug zu Ausländern sind erheblich strengere Maßstäbe zu erfüllen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 11.10.2017 um 12:17:16
 
Die Bedingungen zum Zusammenziehen in Deutschland hast Du ja schon beschrieben. Anerkannte Flüchtlinge aus DK dürfen ja verreisen und sich visumfrei in Deutschland aufhalten, allerdings nur zum Besuch.

Ansonsten kann die Freundin aus DK gucken, ob es für sie Möglichkeiten außer dem Heiraten gibt: Wenn ihr Abschluss anerkannt ist und sie gut Deutsch gelernt hat, kommt vielleicht ein Zweitstudium oder eine Arbeitsstelle in Frage. Je nach Alter gibt es auch Möglichkeiten für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst. Damit gibt es kein Recht auf Zusammenleben, weil sie sich hier und da bewerben müsste und es eventuell nicht gerade an seinem Wohnort klappt. Aber wenn die Erfüllung der Bedingungen zum Familiennachzug (Heiraten, Einkommen und Wohnung bei ihm, Deutschkurs bestanden bei ihr) erkennbar noch länger dauert, können sie ja einen Plan B erforschen. Der dauert auch länger, aber man kann jetzt icht sagen, was dann zuerst zum Erfolg führt.
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