Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Dauer Auslandseinbürgerung (Gelesen: 8.649 mal)
Johannes Sambia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 72

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer Auslandseinbürgerung
11.10.2017 um 08:13:54
 
Guten Morgen,

meine Frau (und Stiefsohn) haben einen Einbürgerungsantrag in Deutschland bei der damals zuständigen ABH gestellt. Alle Dokumente/Nachweise waren vollständig laut ABH.

Da ich in der Zwischenzeit aber einen Job im Ausland angenommen habe, hat die ABH den Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.

Als wir im Ausland angekommen waren, hat uns das Bundesverwaltungsamt kontaktiert und über die deutsche Botschaft einen Brief zukommen lassen. Gefordert waren noch einmal aktuelle Gehaltsnachweise, Rentenversicherung und ein Führungszeugnis des Herkunftslandes meiner Frau.

Wir haben alle Dokumente besorgt und über die Botschaft zurück an das Bundesverwaltungsamt geschickt.

Die Dame bei der Botschaft meinte nun, dass die Bearbeitung des Antrags beim Bundesverwaltungsamt über zwei Jahre dauern wird.

Meine Frage: Dauert das nach eurer Erfahrung wirklich mehr als zwei Jahre? Gibt es nicht irgendwelche Fristen bis wann der Antrag bearbeitet werden muss?

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #1 - 11.10.2017 um 09:41:56
 
Hallo,
hast Du schon mal bei der zuständigen Behörde nachgefragt? Die wissen das oft am besten...
Hier dazu eine Information aus dem Web-Seite der zuständigen Behörde.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Johannes Sambia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 72

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #2 - 11.10.2017 um 09:57:09
 
Nein, bei der Behörde habe ich noch nicht angefragt.

Danke für den Link. Warum sind nun plötzlich "umfangreiche Recherchen" notwendig, wenn das BVA den Antrag übernimmt?

Wir sind noch voraussichtlich 1,5 Jahre im Ausland. Wenn es bis dahin nicht durch ist, geht der Antrag dann wieder zurück an die ABH und das ganze Spiel fängt von vorne an?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #3 - 11.10.2017 um 10:24:37
 
Johannes Sambia schrieb am 11.10.2017 um 08:13:54:
Dauert das nach eurer Erfahrung wirklich mehr als zwei Jahre?

Die Verfahrensdauer unterscheidet sich je nach Schwierigkeit des Falls.

Johannes Sambia schrieb am 11.10.2017 um 08:13:54:
Gibt es nicht irgendwelche Fristen bis wann der Antrag bearbeitet werden muss?

Nein, es gibt keine gesetzlich definierten Bearbeitungsfristen. Falls Ihr der Meinung sein solltet, die Bearbeitung dauert unverhältnismäßig lang, könnt Ihr ggf. dies mit einer Untätigkeitsklage beschleunigen.

Johannes Sambia schrieb am 11.10.2017 um 09:57:09:
Wir sind noch voraussichtlich 1,5 Jahre im Ausland. Wenn es bis dahin nicht durch ist, geht der Antrag dann wieder zurück an die ABH und das ganze Spiel fängt von vorne an?

Ja, die Zuständigkeit würde dann vom BVA zu der (neuen) zuständigen EBH zurückgehen. Falls Ihr an Euren ehemaligen Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt und Euer Antrag somit wieder bei derselben EBH wieder landet, die ihn schon mal angefasst hat, dürfte es etwas schneller gehen, ansonsten fängt das Ganze wahrscheinlich in der Tat von vorne an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Johannes Sambia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 72

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #4 - 12.10.2017 um 17:06:32
 
Die Einbürgerung findet jetzt doch nach §14 StaG statt, oder?
Nach welchen Kriterien wird dabei entschieden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #5 - 12.10.2017 um 17:17:13
 
Johannes Sambia schrieb am 12.10.2017 um 17:06:32:
Die Einbürgerung findet jetzt doch nach §14 StaG statt, oder?

Der Antrag wird gemäß § 14 StAG weiterbearbeitet. Ob dann die Einbürgerung tatsächlich stattfindet, hängt vom Einzelfall ab.

Johannes Sambia schrieb am 12.10.2017 um 17:06:32:
Nach welchen Kriterien wird dabei entschieden?

Siehe doch § 14 StAG:
Zitat:
Ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann unter den sonstigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Johannes Sambia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 72

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #6 - 12.10.2017 um 17:20:36
 
Ja, aber wie wird entschieden, ob eine Bindung an Deutschland besteht? Gibt es da keine Vorschrift?

Reichen 5 Jahre vorheriger Aufenthalt in Deutschland und deutsches Kind?

Ich bin mit einem Dienstpass des AA im Ausland. Also würde ich sagen, dass es irgendwie auch ein öffentliches Interesse ist, dass wir im Ausland sind und nicht nur Privatvergnügen. Ist das ein Kriterium?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #7 - 12.10.2017 um 17:34:09
 
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
gtrecker
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #8 - 01.11.2017 um 22:13:08
 
Wir haben vor etwa 6 Monaten angerufen, um nach dem Bearbeitungsstand einem im Herbst 2015 via Botschaft eingereichten Antrag nach §14 zu fragen - der Sachstand wurde gar nicht nachgesehen, da man noch ausschließlich mit Antragen bis 2014 befasst war.

Meine Frau hat vor dem Einreichen des Antrag mit einem sehr freundlichen MA im BVA gesprochen, weil wir gewisse Fragen hatten - schon der wies darauf hin, dass die Bearbeitungsdauer mindestens 12 Monate seien... Fristen gibt es keine.

Mit dem MA hat meine Frau auch darüber gesprochen, ob ihre Aufenthaltszeiten in D ausreichen, weil wir durch Versetzungen ins Ausland nie die 3 Jahre erreicht haben - Aussage war, dass ein ruhender deutscher Arbeitsvertrag oder eine Entsendung schon mal eine gute Grundlage sind. Im Prinzip hat der MA wiedergegeben, was im Grundsatzerlass steht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gtrecker
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #9 - 28.12.2017 um 22:28:52
 
Kurzes Update:
Man ist inzwischen bei der Bearbeitung von Anträgen mit Eingangsjahr 2015 angelangt (Stand von vor zwei Wochen). Als Eingangsjahr zählt der Eingang beim BVA - der war bei uns Januar 2016, weil die Botschaft auf dem Antrag herumsaß. Mit 2016 will man innerhalb der nächsten sechs Monate beginnen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Johannes Sambia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 72

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #10 - 05.11.2018 um 08:23:21
 
Nach über einem Jahr ist das BVA immer noch nicht bei dem Antrag meiner Frau angekommen. Man arbeitet noch an den Anträgen von 2016.
Da fehlt mir mittlerweile jedes Verständnis. Denkt ihr, dass man das mit einer Untätigkeitsklage beschleunigen kann?
Macht es überhaupt Sinn, da wir in 6 Monaten wieder nach Deutschland ausreisen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #11 - 05.11.2018 um 09:09:41
 
Ich würde nach Deutschland zurückkehren und dann direkt bei der lokalen Einbürgerungsbehörde vorsprechen und veranlassen, dass die den Vorgang an sich ziehen. Die Chancen hier eingebürgert zu werden sind erfahrungsgemäß sowieso erheblich höher als wenn das BVA das macht.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Johannes Sambia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 72

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #12 - 05.11.2018 um 18:49:16
 
Ich denke auch, dass das die beste Option ist.
Ich hoffe, die lokale Einbürgerungsbehörde lässt sich darauf ein. Mir wurde gesagt, dass man einen neuen Antrag stellen muss und ggf. neue Nachweise bringen muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gtrecker
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #13 - 24.11.2018 um 23:15:54
 
Also - Stand September hatte das BVA noch nichts gemacht mit dem Antrag meiner Frau. Inzwischen wohnen wir wieder in D (Köln) - die Ausländerbehörde hat den Antrag vom BVA problemlos übernommen. Verfahren wie folgt: Formlose Email des Antragsstellers ans BVA, nach etwa 4 Wochen kam ein Schrieben, dass der Antrag nach Köln abgegeben wurde und dann wiederum eine Woche später die Bestätigung der ABH Köln, dass der Antrag nun dort weiterbearbeitet wird.

Ach ja - von sich aus "an sich ziehen" kann die ABH Köln das nicht, wie sie meiner Frau bei einem Besuch dort sagten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer Auslandseinbürgerung
Antwort #14 - 25.11.2018 um 03:02:48
 
gtrecker schrieb am 24.11.2018 um 23:15:54:
Ach ja - von sich aus "an sich ziehen" kann die ABH Köln das nicht, wie sie meiner Frau bei einem Besuch dort sagten.

Richtig. Die Stadt Köln muss ja wissen, dass es einen Verwaltungsvorgang beim BVA gibt und dieser Verwaltungsvorgang durch den Umzug nach Deutschland in ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich "gewandert" ist.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema