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Welche Staatsangehörigkeit ,wenn nur ein Elternteil deutsche ist? (Gelesen: 2.873 mal)
Alic1a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Staatsangehörigkeit ,wenn nur ein Elternteil deutsche ist?
09.10.2017 um 15:50:47
 
Hallo allerseits, Ich habe Fragen zu folgender Konstellation:
Ich komme aus  Nicht-EU-Ausland und besitze unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Meine Tochter wurde in Deutschland geboren ( 2005 )  ,damals war ich nicht verheiratet und das Kind hat meine Name und Nationalität  bekommen.
Seit 2009 bin verheiratet und mein jetziger Man (Deutsche Staatsbürger ) hat die Vaterschaft anerkannt.

Wie sieht es nun aus mit den Rechten des Kindes: Welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind ?

bis jetzt musste ich die  Aufenthaltstitel meiner Tochter (Sie ist 12 Jahre alt) verlängern und  den ausländische Pass  erneuern.
Jetzt ist wieder die Zeit und wir müssen die ganze Prozedur nochmal durchlaufen.
Einfacher wäre wenn sie deutsche Staatsangehörigkeit  hätte und daher vollte ich euch höflich fragen ,ob das im Moment Möglich wäre.
Vielen Dank im Voraus
Viele liebe Grüße
Alicia  Smiley

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.10.2017 um 15:54:39
 
War der rechtliche Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes deutscher Staatsangehöriger?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.10.2017 um 19:20:32
 
..war er nicht.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 09.10.2017 um 19:26:14
 
Alic1a schrieb am 09.10.2017 um 19:20:32:
..war er nicht.

Wenn er seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besaß, erhält das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.
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Antwort #4 - 09.10.2017 um 19:32:53
 
Wenn der rechtliche Vater zur Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht deutscher Staatsangehöriger war, dann hat deine Tochter durch Vaterschaftsanerkennung auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.

Zitat:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 4

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
[...]
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Antwort #5 - 09.10.2017 um 19:36:18
 
Saxonicus schrieb am 09.10.2017 um 19:26:14:
Wenn er seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besaß, erhält das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.

Oha! Ist das wirklich so? Hab an so eine Konstruktion jetzt nicht gedacht. Und wie soll man sowas nachweisen?
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Saxonicus
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Antwort #6 - 09.10.2017 um 19:58:47
 
Aras schrieb am 09.10.2017 um 19:36:18:
Und wie soll man sowas nachweisen? 

Für den Vater oder die ABH dürfte der Nachweis der Aufenthaltshistorie kein Problem sein.

Aras schrieb am 09.10.2017 um 19:32:53:
Wenn der rechtliche Vater zur Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht deutscher Staatsangehöriger war, dann hat deine Tochter durch Vaterschaftsanerkennung auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.

Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von Ausländern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
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Antwort #7 - 09.10.2017 um 20:02:13
 
Vielen dank für die schnelle Antworte Augenrollen
@ Saxonicus
Zitat:
Wenn er seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besaß, erhält das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.

hat er nicht unentschlossen
@Aras
Zitat:
Wenn der rechtliche Vater zur Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht deutscher Staatsangehöriger war, dann hat deine Tochter durch Vaterschaftsanerkennung auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
   unentschlossen

...und was müssen wir machen ,dass das Kind Staatsbürgerschaft bekommt?was wäre der optimalste weg?
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Antwort #8 - 09.10.2017 um 20:07:21
 
Saxonicus schrieb am 09.10.2017 um 19:58:47:
Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von Ausländern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Das ist mir absolut neu (Achtung: ironisch gemeint).
Und wo steht geschrieben, dass dies auch ex tunc bei Vaterschaftsanerkennungen passiert? Gibts dazu entsprechende Anweisungen, Rechtsprechung oder so, wo man sich näher informieren kann?

Alic1a schrieb am 09.10.2017 um 20:02:13:
...und was müssen wir machen ,dass das Kind Staatsbürgerschaft bekommt?was wäre der optimalste weg?

Einbürgerung. Wenn du dich einbürgerst, dann kannst du die Kleine miteinbürgern.
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Antwort #9 - 09.10.2017 um 20:15:34
 
Aras schrieb am 09.10.2017 um 20:07:21:
Einbürgerung. Wenn du dich einbürgerst, dann kannst du die Kleine miteinbürgern.

ich danke dir vielmals Smiley
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Antwort #10 - 09.10.2017 um 20:36:23
 
Aras schrieb am 09.10.2017 um 20:07:21:
Und wo steht geschrieben, dass dies auch ex tunc bei Vaterschaftsanerkennungen passiert?

Im Gesetzestext ist vom "einem Elternteil" die Rede und das trifft ja wohl auch auf einen unverheirateten Vater zu.
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Antwort #11 - 09.10.2017 um 21:29:16
 
@Saxonicus

Nur zur Vollständigkeit
Ok, gibt wohl entsprechende Rechtsprechung:
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2015 - OVG 5 M 21.15

Da die Voraussetzungen aber im vorliegenden Fall nicht gegeben sind, ist eine weitere Diskussion gegenstandslos.
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