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Zurück zu §23a oder ähnliches (Gelesen: 7.099 mal)
Nudelgericht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 11.10.2017 um 13:22:54
 
§2 Abs. 1 Nr.3 BeschV
"einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung an Ausländerinnen und Ausländer mit einem inländischen Hochschulabschluss."

Zitat:
Das Einkommen muss auch dem eines Bachalor entsprechen.


Wo steht das geschrieben?

Ansonsten bring bitte eine Rechtsgrundlage für deine Aussage.

Das Einkommen muss einen gesicherten Lebensunterhalt gewährleisten.

Zitat:
Vorstellungsgespräche über Video-Chat sind ja durchaus üblich
.
Zwinge deutsche Arbeitgeber nicht zu gewissen Handlungen auf. Das gibt nur Absagen.

Zitat:
Lohndumping durch Einwanderung soll doch gerade vermieden werden

Für die Blaue Karte EU gilt das. Ja.
Aber für die Aufenthaltserlaubnis? Sehe ich im Moment nicht.
Nachdem du mit deinem niedrigen Einstiegsgehalt den Arbeitsplatz bekommen hast, kannst du danach einen neuen Arbeitgeber suchen, das deinem Wunschgehalt entspricht.
Zitat:
Ist das angebotene Gehalt darunter wird es IMHO kein Visum geben.

Finde ich in keinem Gesetz/Verordnung. unentschlossen

Ich persönlich empfehle weder Standard-Gehalt noch Video-Chats.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 11.10.2017 um 13:37:07
 
Nudelgericht schrieb am 11.10.2017 um 13:22:54:
Wo steht das geschrieben?


In der Verordnung:

Zitat:
einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung an Ausländerinnen und Ausländer mit einem inländischen Hochschulabschluss.


Die Angemessenheit umfasst das Tätigkeitsprofil und die Gehaltshöhe.

Nudelgericht schrieb am 11.10.2017 um 13:22:54:
Das Einkommen muss einen gesicherten Lebensunterhalt gewährleisten.

Mindestens. Sinn und Zweck der Angemessenheit ist es, dass man nicht ausländisches Personal schlechter bezahlt als inländisches Personal. Sonst könnte man Master-Absolventen pauschal mit einem Bachelor-Gehalt abfrühstücken.

Nudelgericht schrieb am 11.10.2017 um 13:22:54:
Finde ich in keinem Gesetz/Verordnung.

Doch doch. §2 Abs. 1 Nr.3 BeschV

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #17 - 11.10.2017 um 13:56:36
 
Hat dein B.A.-Abschluß in Sowi schon Berufserfahrung nach sich gezogen?
Oder war der Abschluß in 2016?
Hast du in deinem Heimatland in dem Bereich gearbeitet?

Sozialwissenschaften sind ein weites Feld und die Tätigkeiten und Vergütungen ebenso.
Hast du ein Spezialfeld ?
Welche Tätigkeit stellst du dir in D vor?

Ich will keinesfalls dem Lohndumping das Wort reden, aber hier könnten Gehälter genannt werden und Befristungen, die nichts mit dem o.a. Wert zu tun hätten.
Leider.

Der Lebensunterhalt für dich, deine Frau und die Kinder müsste durch Einkommen gesichert sein.

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Aras
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Antwort #18 - 11.10.2017 um 14:03:18
 
KaGe schrieb am 11.10.2017 um 13:56:36:
Der Lebensunterhalt für dich, deine Frau und die Kinder müsste durch Einkommen gesichert sein.


Ich möchte anmerken, dass man ja nicht gleich die Familie komplett nachziehen lassen muss. Wahrscheinlich ist es besser erstmal alleine nach Deutschland zu kommen und zu arbeiten und sich hocharbeiten bis der LU der Familie gesichert ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nudelgericht
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Antwort #19 - 11.10.2017 um 18:44:28
 
Staatlich anerkannte Dumpinglöhne sind z.B. BAP oder igz Tarifverträge.
BAP: Entgeltstufe 8 oder 9:
Bei 8, West: 19,43 €/Std. bei 35 Std./Woche: ca. 35.400 € pro Jahr. Könnte wahrscheinlich evt. angemessen sein für einen (vorerst) Singlehaushalt mit BA Uniabschluss ohne deutsche Berufserfahrung. Damit könnte man sein Gehalt bei der Botschaft rechtfertigen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 12.10.2017 um 13:16:57
 
Danke nochmals sehr für Eure hilfreichen Beiträge.

@KaGe: mit dem Abschluss arbeite ich derzeit in einer international Organisation, also 1,5 Jahre Berufserfahrung.

ideal wäre natürlich Bachelorniveau zu verdienen, aber zur Not wäre ich nicht abgeneigt niedriger anzufangen und sich hocharbeiten.

Mich interessiert generell der öffentlicher Dienst, scheint wenn man einigen Nachrichten glauben schenken kann, dass ein Fachkräftemangel sich aufbraut. Aber so wie es scheint ist je nach Bundesland unterschiedlich, ob Ausländer (Drittstaaten) arbeiten dürfen. (Berlin wäre erste Wahl für mich als Lebenspunkt  Smiley)
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Antwort #21 - 12.10.2017 um 14:34:36
 
Hast du ein Spezialthema in dieser NGO?

Vielleicht kann hier jemand eine ungefähre Zahl von arbeitsuchenden und/oder unterbezahlt und befristet arbeitenden Sozialwissenschaftlern mit B.A. oder M.A. nennen, die sich auch und besonders in Berlin bis zur absoluten Selbstausbeutung verdingen und verdingen würden, bei Kreti und Pleti. Sorry, auch bei Orga`s.
d.h. weit unter Quali und weit unter Bachelor-Gehalt und weit über die Maßen an Einsatz und Engagement.

Die Fachkräfte braucht der ÖD vielleicht, aber er will sie selten bezahlen, d.h. er schafft die Stellen nicht. Greift lieber auf Praktikanten, Volontäre, Frist-MA zu. Bevor du reingerochen hast, bist du schon wieder draußen.

Das soll dich nicht abschrecken, es soll aber ausdrücken, daß es jede Menge Sowi's  gibt, die lieber heut als morgen in eine möglichst unbefristete und nicht ganz mies bezahlte ÖD-Stelle schlüpfen möchten.

Fachkräftemangel, nein, Stellenmangel, ja.

Wenn du allein kommst, wie lange willst du dich hocharbeiten, bis du genügend Einkommen für 4 hast?
Wie viele Jahre gibst du deiner Familie ?
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Antwort #22 - 13.10.2017 um 13:44:16
 
Hi KaGe,
die Richtung in der ich jetzt tätig bin ist eine große IO recht namhaft.

Ich denke mal Sozialwissenschaftler, generell Geisteswissenschaften, haben den "Ruf" das Viele für wenig arbeiten. Aber viele der SoWi´s wollen ja auch nicht als Angestellte im ÖD arbeiten (weil angeblich langweilig, bürokratisch, versteift etc.).

Bezahlung im ÖD ist mittel bis gut würde ich sagen (B.A. habe ich gehört ist durchschn. 2200 netto), sicher, geregelt und sehr vorteilhaft für Familien. Natürlich gibt es nach oben keine Grenzen.

Wenn´s Berlin nicht sein sollte, auf Landesebene, wenn nicht kommunaler ÖD wäre mein theoretischer Weg. Auf Bundesebene scheint der ÖD "voll" zu sein.

Was glaubt Ihr, bei 2.200 Netto und Dreizimmerwohnung, ob dieses Gehalt ausreicht für Familiennachzug? (natürlich abhängig vom Wohngebiet u.ä.) Für 4 Leute reicht doch auch eine Zweizimmerwohnung oder?
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Antwort #23 - 14.10.2017 um 13:29:06
 
info4you schrieb am 13.10.2017 um 13:44:16:
Aber viele der SoWi´s wollen ja auch nicht als Angestellte im ÖD arbeiten (weil angeblich langweilig, bürokratisch, versteift etc.).

Was sind viele?
Und wo arbeiten sie dann, wenn überhaupt? Und für was?

Allgemeine Flosklen und pauschale Aussagen bringen dir gar nichts.
Bewirb dich.

Bezahlung im öD ist immer brutto. Danach solltest du schauen. Das solltest du auch noch wissen, als doch Fast-Deutscher;-)

Bezahlung im ÖD ist mittel bis gut?
was ist denn mittel?--- und wer zahlt das für welchen Job? Befristet für ein *tolles*Projekt für 1 Jhar oder gar 2?
Und dann?

Komm doch bitte auf den Boden, den harten, mit harter Realität.

Hast du aus deiner langen Studentenzeit in D keine Kontakte, die dir Tipps gebenkönnen und von eigenen Erfahrungen berichten können?
Das ist dann hoffentlich realitätsnäher als Aussagen wie die von @Nudelgericht.
"Erst mal unten reinquetschen und dann rüberhüpfen zum Wunschgehalts-Traumjob?"
Ich drück dir die Daumen.  Smiley

Nicht genau weiß ich, ob du (falls zunächst allein in D) steuerlich ein Alleinstehender oder ein Verheirateter mit Kindern bist.
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