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Zurück zu §23a oder ähnliches (Gelesen: 7.094 mal)
info4you
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.10.2017 um 08:01:44
 
Hi Leute und einen Gruß an alle, die sich die Zeit nehmen den Menschen zu helfen.

Zur aktuellen Lage:
Bei mir sah es so aus, ich hatte bis Mai 2016 einen gültigen Aufenthalt nach §23a, habe mein Bachelorstudium bereits abgeschlossen. Ich war damals Student und hatte bereits eine Familie (Frau=Studentenaufenthaltsstatus, Kinder ebenso alle in D geboren). Bei mir wurde ohne eine Voraussetzung immer der Aufenthalt verlängert. Bekam damals Bafög und arbeitete Teilzeit.

Bei meine Frau eher das Gegenteil, da sie es nicht geschafft hatte in der von der Ausländerbehörde vorgegebenen Zeit das Studium zu beenden, bekam sie samt Kinder eine Ausreiseverpflichtung (ihr Aufenthalt: 2002-2016). Wir beschlossen uns daher Deutschland leider den Rücken zu kehren und zu "tschüss" zu sagen. In dem Augenblick sah es so für uns so aus, alle würde es keinen Sinn machen alleine in Deutschland zu bleiben um den §23a aufrecht zu erhalten (was langfristig der Ehe geschadet hätte).

Was mich betrifft mein §23a ist mittlerweile abgelaufen (seit Mai 2016) (bereue ich sehr, da es viel Engagement bedurfte von Angehörigen und ehrenamtlichen Mitarbeitern um diesen Status zu bekommen).

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich wieder zurück nach Deutschland kehren kann als
1) §23a?
2) Student?
3) Fachkraft
4) Asylantrag etc.?

Welche legalen "normalen" Mittel gibt es in meinem Fall (nonstop Aufenthalt 1992 - 2016,Schule, Studium in D)?

Ich würde gerne nach Deutschland wiederkehren wollen (langfristig) und falls ich die finanziellen Bedingungen erfüllen kann, dann würde ich auch meine Familie nach D bringen.

PS: bin mir nicht sicher was meine Frau und Kinder betrifft, ob eine Wiedereinreise Probleme mit sich bringen würde? (damals zur Ausreise verpflichtet gewesen)

Würde mich über jeden Hinweis mächtig freuen, danke im Voraus!
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Aras
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Antwort #1 - 08.10.2017 um 08:28:01
 
info4you schrieb am 08.10.2017 um 08:01:44:
1) §23a?

Frag dich selber ob die Härtefallkommission dir erneut den Status gewährt.

info4you schrieb am 08.10.2017 um 08:01:44:
2) Student?


Du und deine Frau habt bereits mehr als 10 Jahre studiert. Eure Chance habt ihr also gehabt. Erneut studieren würde nicht gewährt werden.

info4you schrieb am 08.10.2017 um 08:01:44:
4) Asylantrag etc.?

Wie glaubwürdig ist ein Asylantrag, wenn ihr letztes Jahr freiwillig ausgereist seid. Und außerdem: Was ist das überhaupt für eine Einstellung?

info4you schrieb am 08.10.2017 um 08:01:44:
3) Fachkraft

Du hast studiert. Warum nutzt  du das nicht? Sofern das nicht ein Abschluss in Singen und Klatschen war, und es gute Berufschancen gibt, würde ich das versuchen.

Also es wäre interessant zu wissen, was du für eine Staatsangehörigkeit hast und was du für einen Abschluss hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 08.10.2017 um 11:16:18
 
info4you schrieb am 08.10.2017 um 08:01:44:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich wieder zurück nach Deutschland kehren kann als
1) §23a?
2) Student?
3) Fachkraft
4) Asylantrag etc.? 


Sehe das wie mein vorredner

1. Wie will man einen Härtefall konstruieren, wenn man selbst freiwillig das Land verlssen hat?
2. Studienzeit wurde scheinbar bereits reichlich ausgenutzt
3. Wenn du die Bedingungen für eine Bluecard erfüllst und einen Job findest
4. Das ist jetzt en Joke, oder? Wie willst du das denn begründen, nachdem du freiwillig in dein Heimatland zurück bist!

Es geht ja momentan einiges in diesem Land, aber veralbern lssen sich die meisten Behörden immer noch nicht
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info4you
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Antwort #3 - 08.10.2017 um 12:03:32
 
Danke für eure Antworten,

Was mich betrifft, HFK wäre ne Möglichkeit aber wie an die HFK "rankommen"? Per Brief? Als Tourist dort anklopfen?

Denke subjektiv geschätzt, das meine Chancen "besser" stehen als ein Neuankömmling oder sehe ich das falsch?

Wie sieht ihr als "Experten" meine Chancen? Bitte nicht emotional hochkochen sondern rein an Fakten orientiert beantworten wenn möglich

bzgl. Frau und Kinder scheint ein Neuvisum nichts im Wege zu stehen, richtig? Ausgereist (Ausreisepflichtig) ist ja nicht mit ne Sperre gleichzusetzen? (Das "Prozess" fängt wieder sozusagen von vorne an?)

PS: Ansonsten habe ich als Abschluss Sozialwissenschaften (B.A.). Was Bluecard betrifft eher weniger Chancen also
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Antwort #4 - 08.10.2017 um 12:27:48
 
info4you schrieb am 08.10.2017 um 12:03:32:
Wie sieht ihr als "Experten" meine Chancen? Bitte nicht emotional hochkochen sondern rein an Fakten orientiert beantworten wenn möglich

Haben wir bis jetzt uns nicht an den Fakten orientiert?

info4you schrieb am 08.10.2017 um 12:03:32:
Was mich betrifft, HFK wäre ne Möglichkeit aber wie an die HFK "rankommen"? Per Brief? Als Tourist dort anklopfen?

Und was soll die Härtefallkommission machen? Die Härtefallkommission ist die letzte Instanz die angerufen werden kann. Es müsste also das gesamte Prozedere erneut durchlaufen werden, bevor die Härtefallkommission überhaupt eingreifen könnte.

info4you schrieb am 08.10.2017 um 12:03:32:
Denke subjektiv geschätzt, das meine Chancen "besser" stehen als ein Neuankömmling oder sehe ich das falsch?

Jemand mit deutschem Studienabschluss kann ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit eine dem Hochschulabschluss angemessene Beschäftigung aufnehmen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 BeschV.
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__2.html

info4you schrieb am 08.10.2017 um 12:03:32:
bzgl. Frau und Kinder scheint ein Neuvisum nichts im Wege zu stehen, richtig? Ausgereist (Ausreisepflichtig) ist ja nicht mit ne Sperre gleichzusetzen? (Das "Prozess" fängt wieder sozusagen von vorne an?)

Genau. Alles auf 0.

info4you schrieb am 08.10.2017 um 12:03:32:
PS: Ansonsten habe ich als Abschluss Sozialwissenschaften (B.A.). Was Bluecard betrifft eher weniger Chancen also

Dafür aber keine Zustimmungsbedürfnis/Vorrangprüfung.

Und welche Staatsangehörigkeit du hast willst du weiterhin verschweigen?
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Antwort #5 - 08.10.2017 um 12:39:31
 
Hallo Aras danke für die Information,

ich komme aus Kirgistan wenn das von Bedeutung sein sollte.

Was Frau und Kind betrifft habe ich soweit verstanden.

Was mich betrifft dann §2 Abs. 1 Nr.3 bedeutet einfach man kann sich aus dem Ausland bewerben und wenn ein Arbeitgeber seine Zusage gibt, ab zur Botschaft, richtig?

Sonst gibt es keine andere Möglichkeit sich um einen Aufenthaltsstatus sich zu bemühen?
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deerhunter
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Antwort #6 - 08.10.2017 um 12:56:42
 
info4you schrieb am 08.10.2017 um 12:39:31:
Sonst gibt es keine andere Möglichkeit sich um einen Aufenthaltsstatus sich zu bemühen? 


Ich sehe keine...außer Frau & Kinder verlassen und eine / einen Deutschen heiraten!  Cool
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Antwort #7 - 08.10.2017 um 13:05:04
 
Für Kirgisistan gibt es keine Sonderbestimmungen. Also normale Arbeitsmigration. Also einen Arbeitsvertrag klar machen und entsprechendes Visa beantragen. Aber wie bereits erwähnt muss der Arbeitsplatz der Qualifikation entsprechen. Also in Gehalt und Tätigkeit.

info4you schrieb am 08.10.2017 um 12:39:31:
Sonst gibt es keine andere Möglichkeit sich um einen Aufenthaltsstatus sich zu bemühen?

Aus deinen Ausführungen finde ich jetzt keine weiteren Ansatzpunkte für einen anderen Aufenthaltstitel.

Vielleicht haben eure Kinder ein Recht auf Wiederkehr aus § 37 AufenthG.

Aber vielleicht  melden sich andere noch. Aber ich sehe keine weiteren Möglichkeiten. Zumal du doch selber das Studium gewählt hast und die daraus ergebenden beruflichen Möglichkeiten vorher abschätzen konntest.
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Antwort #8 - 08.10.2017 um 20:28:06
 
Sozialwissenschaften (B.A.), deutscher Hochschulabschluss: Super, herzlichen Glückwunsch!

Wenn ich in der Jobbörse der Arbeitsagentur suche habe ich über 200 Einträge. Also Bewerbungen schreiben, los gehts.

Blaue Karte EU:
"Liegt ein deutscher Hochschulabschluss vor und wird bei einer Beschäftigung ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 50.800 Euro oder von mindestens 39.624 Euro in einem Mangelberuf erzielt, so ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig."

Sozialwissenschaftler ist kein Mangelberuf, Klasse 263 (über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08)).
Als Sozialwissenschaftler ist ein Einkommen von min. 50.800€ nicht möglich.
@Aras: Daher muss die Bundesagentur für Arbeit seinem Arbeitsvertrag zustimmen (Vorrangprüfung sowie auf Prüfung der Arbeitsbedingungen).

Frage deine ehemaligen Professoren, ob sie dich unterstützen können bei der Durchsetzung des Arbeitsvertrags bei der Bundesagentur.
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Antwort #9 - 08.10.2017 um 20:37:57
 
Stimmt doch garnicht, Nudelgericht. Steht doch schwarz auf weiß, dass es bei einem inländischen Abschluss keiner Zustimmung braucht, §2 Abs. 1 Nr.3 BeschV! Die Beschäftigung muss dem Abschluss angemessen sein. Also ist eine AE gem. § 18 IV AufenthG locker drin.

Ansonsten bring bitte eine Rechtsgrundlage für deine Aussage.
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Antwort #10 - 08.10.2017 um 22:01:46
 
OK, §2 Abs. 1 Nr.3 BeschV gilt dann für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Die Blaue Karte EU fällt unter §2 Abs. 1 Nr.2b BeschV.
Danke Smiley
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info4you
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Antwort #11 - 10.10.2017 um 05:45:10
 
Danke für eure hilfreichen Antworten Aras und Nudelgericht.

Da ich ab 2ten Klasse bis Uni in Deutschland war, ist ein Hinweis auf "Recht auf Wiederkehr" möglich in meinem Fall, aber wie ich jetzt lese muss man zw. 15-21 Jahre alt. Ok hat sich dann erledigt...

Wie sieht es in der Praxis dann aus, man bewirbt sich eine Firma gibt ihre Zusage bzw. Vorstellungsgespräch in D, danach geht man in die Botschaft und verweist auf die von Euch erwähnten Paragraphen? Die Botschaft checkt das Ganze, bei einem positiven Bescheid gehts dann los oder wie? Wohnung muss man sich nach Ankunft kümmern?
Versuche gerade eine logische Reihenfolge aufzubauen in meinem Kopf.... unentschlossen
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Antwort #12 - 10.10.2017 um 21:49:39
 
Andersrum: Schreib auf wie du es machen würdest. Du musst aktiv werden. Ich kenne keine Bedienungsanleitung für das Leben.

Guter Ansatz:
http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/arten-von-visa#visum...

- spare Vermögen an
- Frage Personalvermittler
- nutze den Kapitalismus für dich indem du durch sehr  geringes Einstiegsgehalt besonders attraktiv für Arbeitgeber bist.
-...
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Antwort #13 - 11.10.2017 um 09:54:25
 
Nudelgericht schrieb am 10.10.2017 um 21:49:39:
nutze den Kapitalismus für dich indem du durch sehrgeringes Einstiegsgehalt besonders attraktiv für Arbeitgeber bist.

Das halte ich für wenig erfolgversprechend, denn Lohndumping durch Einwanderung soll doch gerade vermieden werden.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Antwort #14 - 11.10.2017 um 10:29:39
 
info4you schrieb am 10.10.2017 um 05:45:10:
Wie sieht es in der Praxis dann aus, man bewirbt sich eine Firma gibt ihre Zusage bzw. Vorstellungsgespräch in D, danach geht man in die Botschaft und verweist auf die von Euch erwähnten Paragraphen? Die Botschaft checkt das Ganze, bei einem positiven Bescheid gehts dann los oder wie? Wohnung muss man sich nach Ankunft kümmern? 


Also du suchst eine Stelle in Deutschland. Vorstellungsgespräche über Video-Chat sind ja durchaus üblich.

Das Einkommen muss auch dem eines Bachalor entsprechen. Also informier dich was das Einstiegsgehalt eines Sozialwissenschaftler ist. Ist das angebotene Gehalt darunter wird es IMHO kein Visum geben.

Nach Einstellungszusge durch den Arbeitgeber beantragst du damit ein Visum zur Arbeitsaufnahme beim Konsulat. Vorrangprüfung ist nicht erforderlich.

Abschließend Umzug nach Deutschland, Wohnungsnahme und Arbeitsaufnahme. AE bei der ABH beantragen.
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