Errare_humanum_est schrieb am 03.10.2017 um 21:14:28:Warum antwortet hier keiner? Falsches Forum?
Nein. Schwierige Materie.
Errare_humanum_est schrieb am 02.10.2017 um 19:34:00:Auf Nachfrage hieß es, dass die Bulgarin ja nun schon seit 2 Jahren beim Jobcenter aufstockt oder volle Leistungen bezieht und immer noch nicht den eigenen Lebensunterhalt sichern kann. Angeblich sei dadurch eine Frist von 2 Jahren überschritten.
Diese ominöse 2 Jahres Frist ist wahrscheinlich diese Zeit wo eine Selbstständigkeit vom JC gefördert wird. Nach dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens haben viele Roma die Niederlassungsfreiheit genutzt und Gewerbebetriebe angemeldet und hatten dann 2 Jahre Zeit mit Hilfe der JC und ALG II ihren Lebensunterhalt zu sichern.
https://www.youtube.com/watch?v=36LlqNPbOeY Wahrscheinlich geht jemand davon aus,dass deine Bekannte eine Selbstständigkeit ausgeübt hat und keinen Minijob.
Errare_humanum_est schrieb am 02.10.2017 um 19:34:00:Eine Bulgarin hat fast 1,5 Jahre einen Minijob in Deutschland ausgeübt, dabei monatlich ca. 400€ verdient und aufstockende Leistungen durch das Job Center bekommen. Nach ca. 1,5 Jahren wurde sie arbeitslos und bezog volles ALG 2.
Erwerb des Arbeitnehmerstatus § 2 II 1 Nr. 1 FreizügG/EU
Errare_humanum_est schrieb am 02.10.2017 um 19:34:00:Nach ca. 6 Monaten vollen ALG 2 - Bezuges hat das Jobcenter die Leistungen komplett eingestellt.
§ 2 II 2 FreizügG/EU lautet:
"Bei unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung bleibt das Recht aus Absatz 1 während der Dauer von sechs Monaten unberührt."
Man kann vermuten, dass das Jobcenter meint, dass der Arbeitnehmerstatus nach 6 Monaten automatisch erlöschen sei. Dem ist aber nicht so, da die Frau mehr als 1 Jahr gearbeitet hat.
Wahrscheinlich