Drittstaaten Ausländer mit Deutschen verheiratet eingereist mit nationalem Visum wegen 1) Hochzeit in Deutschland, und 2) Geburt des Kindes , beides inzwischen geschehen. Kind ist nach der Hochzeit geboren. Ausländeramt hat sich schon beim Visum sagen wir mal, sehr schwer getan . Ausländer spricht kein Deutsch.
Im Juni wurde Antrag auf
AE gestellt ( 28.3) .
Bis jetzt keine Reaktion, weil Antrag auf 3 Jahre gestellt wurde. Aussage der
ABH :
AE gibt es nur für 1 Jahr, deshalb soll er den Antrag auf 3 Jahre zurück ziehen.
ABH argumentiert das solange kein I Kurs gemacht wurde, keine
AE länger als 1 Jahr erteilt würde. Bei keinem Ausländer !
Ich habe mich lange nicht mit der Materie beschäftigt, aber war das nicht so das 28 immer auf 3 Jahre erteilt werden soll ? Scheinehe mit Kind fällt wohl aus .
Man(n) könnte ja mit 1 Jahr zufrieden sein, aber es gibt zwei Probleme : 1) Die Kosten ( die Karte kostet ja mehr als 100 EU ) und zweitens will ihn jemand einstellen. Weil der neue Chef in Spee aber schon Erfahrungen mit AE´s hatte, will der Sicherheit . Deshalb verlangt er 3 Jahre
AE mindestens, am besten
NE.
Interessiert die
ABH nicht im geringsten, sie beruft sich auf §7.2.1 .
Zwischenzeitlich hatte sich der Ausländer bei der Arbeitsagentur gemeldet, die ihm einen I Kurs bezahlen wollten. Das hat die
ABH torpediert, und das verhindert.
Über jemanden der mir die aktuelle Rechtssituation mal verklickert, würde ich mich freuen.
Übrigens Deutsch ist für den Job nicht nötig da alles International abläuft, also in Englisch. Er will aber auch Deutsch lernen, wie schon geschrieben erklärte sich die
ABH für zuständig und torpedierte den Kurs, meldet sich aber nicht um ihrerseits einen anzubieten. Tenor ist nur : Antrag auf 3 Jahre zurückziehen, dann kann es losgehen . Ich frage mich, warum die den nicht einfach ablehnen, und so heiß drauf sind das er ihn zurück zieht.
Micha