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Visafreie Einreise DE/Austria (Gelesen: 1.001 mal)
zappzarap
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i4a rocks!


Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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26.09.2017 um 14:34:21
 
Seid gegrüßt,

Es geht um folgende Situation:

Eine Staatsangehörige aus Serbien lebte lange Zeit in Österreich mit einem regulären Aufenthalt (ist dort auch geboren). Irgendwann kehrte sie aus familiären Gründen wieder zurück nach Serbien und lebte dort einige Jahre. Ihrer Aussage nach wäre es möglich, dass sie einen neuen Aufenthalt in Österreich erhält (keine Ahnung welchen, ich kenne das österreichischen AufenthG nicht).
Die Krux an der Sache ist die, dass sie sich aktuell in Deutschland aufhält und die 90 Tage des visafreien Aufenthalts überschritten hat. Was würde passieren, wenn sie nun nach Österreich reist ,um bei der dortigen Ausländerbehörde ihren Aufenthalt zu beantragen? Wäre das möglich, oder müssten die Österreicher sie auffordert erst einmal wieder 90 Tage nach Serbien zurückzukehren?

Viele Grüße
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.09.2017 um 14:50:46
 
Wenn die Österreicher Ihr den Aufenthalt aufgrund nationaler Gesetzgebung geben wollen ginge das. Aber eventuell kommt Sie soweit garnicht und wird an der Grenze kotrolliert. Stichprobenartige Kontrollen gibt es.

Ich kenne das österreiche Recht auch nicht, aber hier in Deutschland wäre vergleichbares in der Regel nicht möglich ohne Visum von Serbien aus.

Hier würde man Ihr bei der ABH wohl eine GÜB in die Hand drücken.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.09.2017 um 16:26:55
 
zappzarap schrieb am 26.09.2017 um 14:34:21:
Die Krux an der Sache ist die, dass sie sich aktuell in Deutschland aufhält und die 90 Tage des visafreien Aufenthalts überschritten hat.



Moin,

Sie hält sich bereits illegal in D auf und sollte bevor sie irgendwas anderes überlegt erstmal schleunigst den Schengenraum verlassen. Dazu zur ABH gehen und eine GÜB holen (und hoffen, daß nicht jetzt schon Sanktionen verhängt werden).

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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fab87
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i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 26.09.2017 um 23:08:10
 
Und selbst, wenn es keine stichprobenartige Kontrolle an der Grenze geben sollte: Der österreichischen Fremdenpolizei wird es wohl bei der Beantragung eines AUfenthaltstitels (wenn das überhaupt geht) anhand des Einreisestempels auffallen.
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