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Ausbürgerung Taiwan (Gelesen: 7.075 mal)
LordOfLight
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25.09.2017 um 07:55:26
 
Hallo!

Und zwar geht es um meine Frau, die nun seit gut 3 Jahren hier lebt und mit der ich seit 2,5 Jahren verheiratet bin (Heirat in Dänemark).
Wir überlegen uns momentan, ob es sinnvoll ist für meine Frau, die deutsche Staatsangehörigkeit an zu nehmen.
Ist es eigentlich so, dass wenn sie letztendlich einen deutschen Pass hat, auch für Sie die gleichen Regeln für Ausländer in Taiwan gelten wie für uns? Also dass man bei einem langen Aufenthalt z.B. ein Visum benötigen würde, oder gibt es vielleicht so etwas wie ein Geburtsrecht, dass auch längere Aufenthalte automatisch genehmigt?^^
So wie ich es bisher verstanden habe, müsste sie hier in  Hamburg die Ausbürgerung irgendwie beantragen. Wisst ihr was sie dafür genau braucht? Z.B. Geburtsurkunde etc...
Gibt es irgendwie ein Formular, dass man sich herunterladen kann oder muss man es anfragen?
Und wie ist überhaupt die Reihenfolge?
Erst hier die Einbürgerung beantragen und den Test bestehen und dann die Ausbürgerung beantragen? Wie lang dauert das ungefähr?
Freundliche Grüße und danke schon mal Zwinkernd
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Odysseus
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Antwort #1 - 25.09.2017 um 09:14:35
 
All die Fragen kann eigentlich nur die taiwanesische Botschaft beantworten.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Antwort #2 - 25.09.2017 um 09:18:57
 
Erst Einbügerung beantragen, mit der Einbürgerungszusicherung in der Hand die Ausbürgerung im Heimatland beantragen (bürgert Taiwan aus?) und nach erfolgter Ausbürgerung die Einbürgerung durchführen lassen.
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Antwort #3 - 25.09.2017 um 10:01:31
 
Ich würde zuerst zur Hamburger Einbürgerungsbehörde gehen und grundsätzliches nachfragen.
Sie geben eine Art Laufzettel zur nötigen Unterlagenbeschaffung.
Damit kann man weiter überlegen.
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Antwort #4 - 25.09.2017 um 10:16:00
 
LordOfLight schrieb am 25.09.2017 um 07:55:26:
Ist es eigentlich so, dass wenn sie letztendlich einen deutschen Pass hat, auch für Sie die gleichen Regeln für Ausländer in Taiwan gelten wie für uns? Also dass man bei einem langen Aufenthalt z.B. ein Visum benötigen würde, oder gibt es vielleicht so etwas wie ein Geburtsrecht, dass auch längere Aufenthalte automatisch genehmigt?^^

Normalerweise wird sie dann so behandelt, wie jeder andere Ausländer auch.

Allerdings gibt es auch Länder, die ihren ehemaligen Staatsangehörigen eine Sonderstellung einräumen und ihnen gewisse Privilegien gewähren(z.B. Türkei). Dazu solltest Du Dich bei Eurer Vertretung erkundigen.
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Antwort #5 - 25.09.2017 um 15:13:20
 
Mein Gefühl sagt mir:
Taiwan ist für Deutschland kein Staat. Somit gibt es keine Staatsangehörigkeit Taiwans. Somit  sind alle Taiwanesen staatenlose. Als Staatenlose ist man sogar staatsangehörigkeitsrechtlich schutzbedürftig.

Eine Ausbürgerung wäre also nicht verlangbar,weil es ja eine Bestätigung wäre, dass Taiwan ein Staat sei.
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Antwort #6 - 25.09.2017 um 16:32:11
 
@Aras

Das ist natürlich eine interessante Sichtweise, diesen Gedanken hatte ich auch schon, aber nach Rücksprache mit der Auslandsvertretung in Hamburg wurde uns gesagt, dass meine Frau auf jedenfall einen "Entlassungsantrag" stellen muss.
Taiwan selbst sieht sich ja als eigenständiges Land und wie es scheint ist Deutschland auch darauf angewiesen, dass der Antrag dort eingereicht wird.
Leider konnte mir die Dame selbst nichts Genaues sagen, was an Papieren notwendig sein wird.
Wir sollen jedenfalls eine Email schreiben und dann auf Antwort warten Zwinkernd
Da wir allerdings recht zeitnah nach Taiwan fliegen, wäre es natürlich klasse, wenn man schon weiss, dass man die Geburtsurkunde oder des Gleichen braucht...
Ich dachte vielleicht hab ich Glück und jemand hier hat das Ganze schon mal durch gemacht Zwinkernd
Trotzdem danke für die bisherigen antworten
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Aras
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Antwort #7 - 25.09.2017 um 16:54:40
 
Eigentlich müsste für sie das gleiche gelten wie für Palästinenser. Also sie müsste bei Einreise einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen etc..

Man kann natürlich auch meinen, dass die taiwanesische Staatsangehörigkeit keine von der chinesischen Staatsangehörigkeit eigenständige ist, sondern Taiwan ein Teil der Volksrepublik China ist. Dann wäre also die Erklärung der Ausbürgerung ggü. der taiwanesischen Behörden so als würde man die Ausbürgerung aus der VR China beantragen.

Aber alles nicht so überzeugend.
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Antwort #8 - 25.09.2017 um 18:29:47
 
Mit was für einem Paß reist denn Deine Frau? Taiwan? China?
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Antwort #9 - 25.09.2017 um 18:42:50
 
Aras schrieb am 25.09.2017 um 15:13:20:
Taiwan ist für Deutschland kein Staat. Somit gibt es keine Staatsangehörigkeit Taiwans. 

Doch, in Deutschland unterscheiden die Behörden sehr wohl zwischen der Staatsangehörigkeit der Republik China (Taiwan) Kennnummer: 465 und der von Rot-China (Volksrepublik) Kennnummer: 479
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Antwort #10 - 25.09.2017 um 18:45:03
 
Moin,

Erstmal verliert sie die Staatsbürgerschaft der ROC, wenn sie die deutsche annimmt.
http://law.moj.gov.tw/Eng/LawClass/LawAll.aspx?PCode=D0030001
Artikel 11.3
Sie kann sie wohl auch schon ablegen durch die Heirat.
Ich verstehe den Text so, daß man das beantragen muss.

Des weiteren denke ich, daß die PRC sie auch als Staatsbürgerin ansieht, auch wenn sie vielleicht dort nirgendwo registriert ist.
In dem Fall dürfte es aber einfach sein. Chinesen (also PRC) verlieren die Staatsbürgerschaft automatisch, ohne jede Möglichkeit einer Ausnahme. Man muss rein gar nichts machen. Die EBH teilt dem Konsulat die Einbürgerung mit und das war's.
Bei der ROC steht aber eben noch "subject to approval by the Ministry of the Interior", also muss man das wohl beantragen.

Geht zur EBH. Ihr seid in HH und da gibt es nur eine EBH für die ganze Stadt. Die werden genau wissen wie das im Falle Taiwans funktioniert.

Gruß,
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Antwort #11 - 25.09.2017 um 19:16:13
 

Aras schrieb am 25.09.2017 um 16:54:40:
Eigentlich müsste für sie das gleiche gelten wie für Palästinenser. Also sie müsste bei Einreise einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen etc.. 

Pässe von Taiwan werden in Deutschland anerkannt und im Gegensatz zu Bürgern aus Rot China (Volksrepublik) können Bürger mit Pässen der Republik China (Taiwan) sogar visumsfrei nach Deutschland einreisen.
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Antwort #12 - 26.09.2017 um 08:56:32
 
Odysseus schrieb am 25.09.2017 um 09:14:35:
All die Fragen kann eigentlich nur die taiwanesische Botschaft beantworten.


Sowas gibt es nicht. Es gibt nur eine Vertretung.

Aras schrieb am 25.09.2017 um 16:54:40:
Man kann natürlich auch meinen, dass die taiwanesische Staatsangehörigkeit keine von der chinesischen Staatsangehörigkeit eigenständige ist, sondern Taiwan ein Teil der Volksrepublik China ist. Dann wäre also die Erklärung der Ausbürgerung ggü. der taiwanesischen Behörden so als würde man die Ausbürgerung aus der VR China beantragen.


Auch Mainland Chinesen beantragen keine Ausbürgerung. Sie verlieren die Staatsangehörigkeit automatisch mit Annahme einer anderen. Meine Frau (VR China) musste lediglich ihren chinesischen Reisepass bei der deutschen Einbürgerungsbehörde abgeben, welche den an die Botschaft weiterleiten wollten. Kontakt zwecks Ausbürgerung hat sie mit keiner chinesischen Behörde gehabt.
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Antwort #13 - 26.09.2017 um 09:15:47
 
Ich denke, es ist schon so, wie es hier jetzt auch beschrieben ist.
Die "chinesische" Staatsangehörigkeit geht automatisch verloren, doch die Taiwanesische müsste vorher beantragt werden.

@nixwissen
Leider wohnen wir in Oldenburg und nicht in Hamburg, aber dafür gibts ja auch Email und Telefon Smiley

Mal sehen, was sie zur Frage sagen, ob es auch ein spezielles Aufenthaltsrecht für meine Frau gibt, wenn sie die Staatsangehörigkeit aufgibt. Denn das wäre wohl auch für sie mehr oder minder ein No-go, falls sie dann nur den Status eines Touristen hätte.
Gibts eigentlich großartig Vorteile mit der deutschen Staatsbürgerschaft?
Klar, wählen dürfen und viele Länder visumfrei bereisen wissen wir schon, wobei der taiwanesische Pass auch nicht wirklich schlecht ist, ausser für Chinareisen Durchgedreht
Aber abgesehen davon?
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Antwort #14 - 26.09.2017 um 09:51:33
 
nixwissen schrieb am 25.09.2017 um 18:45:03:
Des weiteren denke ich, daß die PRC sie auch als Staatsbürgerin ansieht, auch wenn sie vielleicht dort nirgendwo registriert ist.


Taiwanesen haben in der Volksrepublik den selbern Status wie Chinesen aus Hong Kong und Macau.
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Antwort #15 - 26.09.2017 um 09:58:58
 
Obst88 schrieb am 26.09.2017 um 08:56:32:
Sowas gibt es nicht. Es gibt nur eine Vertretung.

Offiziell unterhält Deutschland zu Taiwan keine diplomatischen Beziehungen. Die deutschen Interessen werden durch das Deutsche Institut Taipei wahrgenommen.

Taiwan unterhält inoffizielle Vertretungen in Deutschland in Berlin Hamburg, Frankfurt und München.
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Antwort #16 - 26.09.2017 um 10:05:58
 
Moin,

Dann müsst Ihr aber auch zur EBH Oldenburg und nicht Hamburg.

Wie Taiwan ehemalige Staatsbürger behandelt weiß ich nicht aber ein Visum bräuchte sie für bis zu 90 Tagen ja nicht.
China verteilt Visa an ehemalige Chinesen auf Zuruf, nochmal deutlich einfacher als für normale Deutsche. Teilweise auch Visa, die es für Touristen oder Besucher eigentlich so nicht gibt. Offiziell ist das aber nicht.
Das war es aber auch schon, zumindest im Falle Chinas.
Ob Taiwan da sonst noch was hat sollte sie das Institut fragen.

Im Falle Taiwans halten sich die Vorteile der Einbürgerung tatsächlich in Grenzen. Neben ein paar mehr visafreien Ländern vielleicht noch Freizügigkeit in der EU und konsularische Hilfe als Deutscher Staatsbürger auf der ganzen Welt. Das kann einem im Notfall den Mors retten.
Ansonsten ist eine NE fast ebenbürtig, was das Leben in D angeht.

Gruß,
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Antwort #17 - 26.09.2017 um 10:27:17
 
nixwissen schrieb am 26.09.2017 um 10:05:58:
Neben ein paar mehr visafreien Ländern vielleicht noch Freizügigkeit in der EU und konsularische Hilfe als Deutscher Staatsbürger auf der ganzen Welt. Das kann einem im Notfall den Mors retten.


Gerade im Falle von Taiwan nicht zu unterschätzen. Viele Länder fahren eine "ein China Politik" und so werden auch z.B. aus den USA abgeschobene Taiwaner automatisch in die VR China abgeschoben und nicht nach Taiwan. Die VR China behandelt diese dann wie eigene Bürger und lässt sie nicht mehr nach Taiwan ausreisen.
Auch gelten sie im Falle das sie irgendwas in der VR China anstellen als Einheimische und bekommen keine Hilfe aus Taiwan.
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Antwort #18 - 26.09.2017 um 10:37:54
 
Obst88 schrieb am 26.09.2017 um 10:27:17:
Auch gelten sie im Falle das sie irgendwas in der VR China anstellen als Einheimische und bekommen keine Hilfe aus Taiwan.

Besser gesagt, können keine bekommen. Taiwan würde seinen Bürgern schon beistehen, wenn man es ihnen gestatten würde, was durch die Ein-China-Politik aber nicht möglich ist.

Das ist doch genau der klassische Fall, wo man kleinere, schwächere Staaten diskriminiert, um sich die Sympathie von großen und mächtigeren Staaten nicht zu verscherzen.
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Antwort #19 - 26.09.2017 um 10:38:31
 
@nixwissen
Ich bezog mich bei der Beantragung des Entlassungsverfahren/Ausbürgerung auf die Taiwanvertretung in Hamburg, die ja am nächsten dran ist.
Das wir bei uns im Ort zur Behörde gehen müssen ist uns schon bewusst^^
Hmm, das Abwegen ist wirklich schwierig. Sie hatte auch mal mit dem Gedanken gespielt Flugbegleiterin zu werden (für Europaflüge). Ist es dann eigentlich egal, ob sie einen deutschen Pass hat oder nicht? Sie hätte dann ja sowieso bald die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung und einen "deutschen Ausweis". Kann man mit dem dann nicht auch durch Europa reisen, so wie wir mit unserem Personalausweis?
Der Pass wäre dann irrelevant oder sehe ich das verkehrt?

@Obst88
guter Hinweis, war mir gar nicht so bewusst, dass dort so verfahren wird, aber wundern würde es mich auch nicht. Die mögen sich ja nicht so besonders Zwinkernd
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Antwort #20 - 26.09.2017 um 10:45:52
 
LordOfLight schrieb am 26.09.2017 um 10:38:31:
Sie hatte auch mal mit dem Gedanken gespielt Flugbegleiterin zu werden (für Europaflüge). Ist es dann eigentlich egal, ob sie einen deutschen Pass hat oder nicht?

Das musst Du den eventuellen Arbeitgeber fragen, aber ich glaube kaum, dass das erforderlich ist. Falls es notwendig sein sollte, wird sich der Arbeitgeber um die erforderlichen Visa kümmern.

LordOfLight schrieb am 26.09.2017 um 10:38:31:
Sie hätte dann ja sowieso bald die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung und einen "deutschen Ausweis". Kann man mit dem dann nicht auch durch Europa reisen, so wie wir mit unserem Personalausweis?

Das kann sie doch auch schon jetzt, mit ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis, dazu braucht sie doch keine Niederlassungserlaubnis (oder wie Du es nennst "unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung").

Einen "deutschen Ausweis" bekommt sie mit der Niederlassungserlaubnis doch auch nicht, es steht nur ein andere Paragraf auf ihren eAT-Kärtchen.
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Antwort #21 - 26.09.2017 um 10:51:13
 
LordOfLight schrieb am 26.09.2017 um 10:38:31:
Sie hatte auch mal mit dem Gedanken gespielt Flugbegleiterin zu werden (für Europaflüge). Ist es dann eigentlich egal, ob sie einen deutschen Pass hat oder nicht? Sie hätte dann ja sowieso bald die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung und einen "deutschen Ausweis". Kann man mit dem dann nicht auch durch Europa reisen, so wie wir mit unserem Personalausweis? Der Pass wäre dann irrelevant oder sehe ich das verkehrt?


Jein. Im Schengen Raum ja, Europa ist aber nicht gleich Schengen.
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Antwort #22 - 26.09.2017 um 19:20:41
 
Moin,

Also als Flugbegleiterin würde ich schon lieber mit einem deutschen Pass unterwegs sein.
Wenn sie irgendwo mal den Pass und EAT verliert hat sie ein ernstes Problem.
Ein Land, das praktisch nirgendwo auf der Welt anerkannt ist - nicht die besten Vorraussetzungen.
Visum wäre hier noch kein Argument, das bekommt sie als Flugbegleiterin sowieso speziell. Auch als Deutsche, sobals es aus Schengen heraus geht (meine ich).
So toll ist ein taiwanesischer Pass nun aber auch nicht.
https://www.passportindex.org/byRank.php
Der Deutsche ist auf Platz 1!
Was mir als potentielle Urlaubsländer aufgefallen ist sind z.B. Türkei (wenn man da denn jetzt hinwill) und Mexoko (wenn man es sich leisten kann).
Weiterhin der Maghreb, UAE, Südafrika usw...
Also für Urlaub ausserhalb EU braucht sie meist ein Visum, als Deutsche meist nicht. In die meisten Urlaubsländer um die EU herum kann man als Deutscher sogar mit dem Perso alleine.
Der taiwanesische Pass ist zwar nicht so katastrophal wie der von mainland (Visum mit Fingerabdrücken für UK!) aber der Deutsche ist schon erheblich besser.

Dann Bequemlichkeit in D: Jetzt hüsert sie immer mit Pass und EAT herum oder mit Kopien. Als Deutsche reicht mindestens in Schengen immer der Perso, in den meisten angrenzenden Ländern auch.
Und wie Angedeutet, bei Verlust der Papiere im Ausland. Als Deutscher muss man nur irgendwie zur Botschaft kommen. Müsste sie als Taiwanesin mit AE oder NE auch aber erstmal bräuchte sie ein brauchbares Reisedokument. Taiwanesische Vertretung in Marokko oder Litauen? Viel Spaß!

Wie gesagt, UK ist kein Problem aber ich nehme das mal als Beispiel: Meine Frau ist aus Mainland China. Sie wollte vor ihrer Einbürgerung eine Freundin in London besuchen (alleine!). Daß sie ein Visum braucht wusste ich aber das kann ja wohl nicht so schlimm sein, wenn man in HH wohnt. Schliesslich war das hier ja auch britische Besatzungszone, ich hätte nicht im Traum daran gedacht, daß die hier keine Visastelle haben! Also alles schön geplant und gefreut und dann über das Visum schlau gemacht. Toll, sie hätte dafür nach Düsseldorf gemusst (Fingerabdrücke) und das wäre teurer geworden als der Kurztrip.
Also abgeblasen.
Für UK braucht sie kein Visum aber morgen lernt Ihr Freunde kennen, mit denen Ihr deren Familie in Absurdistan besuchen wollt. Deutsche brauchen kein Visum aber Taiwanesen schon. Nun hat Absurdistan aber nur eine Vertretung in Brüssel und Beantragung geht nur persönlich. Da hat man dann richtig Geburtstag.
Es gibt also eine Menge Vorteile des deutschen Passes. (speziell für Saxionius: Der deutschen Staatsbürgerschaft, ist ja nicht das Gleiche  Zwinkernd )

Was spricht dagegen: Sie kann als Tourist für 90 Tage nach Taiwan. Nur wenn sie länger bleiben wollte, müsste sie vorher ein Visum beantragen.
Für Mainland bekommt man ohne Probleme ein längerfristiges Visum zum Familienbesuch.

Blieben höchstens noch irgendwelchen emotionalen Gründe denn es gilt ja: "You can take the woman out of China but you can never take China out of the woman."

Bei Mainland ist eine Wiedereinbürgerung übrigens recht problemlos, die Deutsche Staatsbürgerachaft ist dann aber auch wieder weg. In dem von mir verlinkten Gesetz steht das für Taiwan ja auch so drin. Vielleicht nimmt ihr das die letzten Zweifel.

Gruß,
Norbert

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Antwort #23 - 26.09.2017 um 19:36:22
 
nixwissen schrieb am 26.09.2017 um 19:20:41:
Bei Mainland ist eine Wiedereinbürgerung übrigens recht problemlos, die Deutsche Staatsbürgerachaft ist dann aber auch wieder weg.


OT, aber hast du dazu nähere Informationen?
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Antwort #24 - 26.09.2017 um 20:00:51
 
Obst88 schrieb am 26.09.2017 um 19:36:22:
OT, aber hast du dazu nähere Informationen? 


Das Gesetz zur "Citizenship" ist online zu finden und da steht es ähnlich drin wie in dem von mir verlinkten Gesetz von Taiwan.
Zur Hand habe ich das nicht und wie das genau funktioniert müsste der/die Betreffende in chinesischen Quellen erforschen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das oft vorkommt. Man wirft ja damit die mühsam erworbene andere Staatsbürgerschaft weg.
Ich kenne ein paar Chinesen die hier leben und welche darunter, die Deutsche geworden sind.
Einige reden zwar immer davon aber nicht ein einziger hat jemals ernsthaft in Angriff genommen, wieder nach China zurückzukehren.

Gruß,
Norbert
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Antwort #25 - 26.09.2017 um 20:15:32
 
nixwissen schrieb am 26.09.2017 um 19:20:41:
Also als Flugbegleiterin würde ich schon lieber mit einem deutschen Pass unterwegs sein.

Das mag ja alles gut und richtig sein, aber auf Zuruf hin bekommt sie den deutschen Pass nun auch nicht. Die Einbürgerungsbestimmungen muss sie schon erfüllen und das dauert bekanntlich seine Zeit, wie wir wissen.
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Antwort #26 - 26.09.2017 um 20:44:16
 
Saxonicus schrieb am 26.09.2017 um 20:15:32:
Das mag ja alles gut und richtig sein, aber auf Zuruf hin bekommt sie den deutschen Pass nun auch nicht. Die Einbürgerungsbestimmungen muss sie schon erfüllen und das dauert bekanntlich seine Zeit, wie wir wissen. 



Moin,

Welche Probleme siehst Du denn? 3 Jahre in D, >2 Jahre verheiratet. Alles schick!
LU gesichert und 60 Monate Rentenbeiträge bezahlt?
Kevin, erfüllst Du das? Seit 5 Jahren in versicherungspflichtiger und unbefristeter Anstellung? Dann braucht man sich keine Gedanken mehr machen.
Ob Du oder Deine Frau das erfüllt ist egal.

Ich gehe davon aus, daß Du Dich darüber schon schlau gemacht hast und die Voraussetzungen erfüllt sind, bevor Du hier so fragst.
Wenn das grenzwertig ist, müsstest Du nochmal im Detail erklären, was Ihr da habt.

Saxonius, Du grätscht irgendwie immer nur dazwischen, auch wenn das hier jetzt nicht komplett abwegig war, auch mal die anderen Kriterien abzufragen. Einfach nur "ohhh, da ist aber noch mehr!" ist nicht besonders konstruktiv.

Gruß,
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Antwort #27 - 26.09.2017 um 21:15:54
 
nixwissen schrieb am 26.09.2017 um 20:44:16:
Einfach nur "ohhh, da ist aber noch mehr!" ist nicht besonders konstruktiv.

Auf den Gedanken, dass es auch Menschen gibt, die ihre Staatsangehörigkeit nicht so einfach wechseln wollen, wie ein Paar abgetragene Schuhe oder weil der deutsche Pass bessere Reisemöglichkeiten bietet oder andere Vorteile mit sich bringt, bist Du anscheinend noch nicht gekommen.
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Antwort #28 - 26.09.2017 um 21:33:59
 
Saxonicus schrieb am 26.09.2017 um 21:15:54:
Auf den Gedanken, dass es auch Menschen gibt, die ihre Staatsangehörigkeit nicht so einfach wechseln wollen, wie ein Paar abgetragene Schuhe oder weil der deutsche Pass bessere Reisemöglichkeiten bietet oder andere Vorteile mit sich bringt, bist Du anscheinend noch nicht gekommen. 



Moin,

Ich zitiere mich dazu mal selbst, da Du das scheinbar nicht gelesen oder nicht wahrgenommen hast:
nixwissen schrieb am 26.09.2017 um 19:20:41:
Blieben höchstens noch irgendwelche emotionalen Gründe denn es gilt ja: "You can take the woman out of China but you can never take China out of the woman."


Das hat auch so rein gar nichts mit Deinem Einwand zu tun. Du hast nur die Bedingungen und die Zeit erwähnt, was nun echt keine wirkliche Neuigkeit war.
Die ursprüngliche Frage ging um Vor- und Nachteile und darauf bin ich eingegangen. Dazu habe ich noch die emotionalen Gründe erwähnt, da ich das von Chinesen kenne (nur Mainland, keine Taiwanesen).
Also was ist jetzt Dein Problem?

Kevin, erkläre das Deiner Frau und lass sie entscheiden. Wir wissen ja nicht, wie gut sie in D angekommen ist und wie sehr sie sich an Taiwan gebunden fühlt.

Gruß,
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Antwort #29 - 27.09.2017 um 00:19:56
 
nixwissen schrieb am 26.09.2017 um 19:20:41:
Für Mainland bekommt man ohne Probleme ein längerfristiges Visum zum Familienbesuch.




Ohne Familie in Mainland würde sie weder als Taiwanesin noch als Deutsche ein Q1/Q2 Visum bekommen.
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Antwort #30 - 27.09.2017 um 01:27:23
 
greenock schrieb am 27.09.2017 um 00:19:56:
Mainland


Finde den Fehler...
Ich habe nur von Mainland geredet. Nicht Taiwan.
Ich hatte auch erwähnt, daß sie sich da schlau machen muss, was Visa bzgl. Taiwan angeht.

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Antwort #31 - 27.09.2017 um 10:50:51
 
@nixwissen
Vielen Dank für die vielen ausführlichen Informationen Zwinkernd
Also die Voraussetzungen erfüllen wir, aber es geht halt doch darum, ob man wirklich seine eigene Staatsangehörigkeit aufgeben möchte oder nicht, ist ja doch was Emotionales, zu Mal sie viele Geschwister hat und einen engen Draht zur Familie pflegt. Wie die Familie das finden würde ist dann auch noch mal eine andere Frage.
Rein von der Logik her sollte man vielleicht die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, aber nur um ein paar Vorteile dadurch zu bekommen ist dann auch nicht der richtige Grund.
Werden wir uns nochmal Gedanken drüber machen müssen.

Wir waren nun schön öfter zusammen reisen, ob in den USA, Kanada oder halb Europa und ich meine mich erinnern zu können, dass ich bei der USA Einreise größere "Probleme" hatte wie sie^^

Zum Einbürgerungs-Antrag selbst haben wir jetzt von der Behörde erfahren, dass sie ihre Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie davon braucht, sowie eine deutsche Übersetzung.
Ist schon mal hilfreich, da unser Flug jetzt Ende Oktober geht und wir dann noch schauen müssen, wo man die Urkunde am besten beglaubigen lässt in Taiwan.
Meint ihr die Übersetzung wäre besser hier zu machen oder in TW?
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Antwort #32 - 27.09.2017 um 11:31:06
 
Eine Anfrage bei dem Deutsche Institut Taipei könnte da sicher weiterhelfen.
http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/taipei/de/Startseite.html

Die Übersetzung sollte man wohl besser hier in Deutschland bei einem vereidigten Übersetzer machen lassen.

Weitere, eventuell interessierende Informationen:
http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/taipei/de/03-Konsular__Service/Information...
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Antwort #33 - 27.09.2017 um 19:14:57
 
Moin,

Klar, man muss das auch wollen.
Sie muss die Punkte abwägen:
- Will sie die deutsche Staatsangehörigkeit (weil sie sich hier wohl fühlt)?
- Ist sie bereit, die taiwanesische Staatsangehörigkeit aufzugeben?
- Profane Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit (Visa, konsularische Hilfe im Ausland, Perso statt Pass und EAT...)
- Nachteile, keine taiwanesische Staatsangehörigkeit mehr zu haben

Zum letzten Punkt kann ich auch nur wieder berichten, wie das in China wäre: Visa zum Besuch gibt es bei Verwandten auch längerfristig. Nur Arbeiten ist ein Problem. Wir hätten nach China übersiedeln können als meine Frau noch Chinesin war. Ich hätte eine RP bekommen aber keine Arbeitserlaubnis. Da gelten die gleichen Regeln wie für andere Ausländer (Hochschulabschluss oder ähnliche Ausbildung "Experte", also eine sehr harte Vorrangprüfung).
Damit hätte ich dann auch eine RP (AE) bekommen und meine Frau dadurch auch als Deutsche. Ihre chinesische Staatsangehörigkeit hätte uns in dem Fall also exakt nichts gebracht.
Wenn das irgendwie für Euch in Frage kommt, müsstet Ihr rauskriegen, wie das in Taiwan aussieht.

Für die Übersetzung in D kann ich eine Übersetzerin in HH sehr empfehlen. In Oldenburg könnte das ja schwierig werden. Die war sehr nett, alles extrem unkompliziert und der Preis war ein Witz.
Da sowas hier nicht erwünscht ist, schicke ich Dir ne PN.

Deiner Frau viel Glück bei der Entscheidung.

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