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Ausbürgerung Taiwan (Gelesen: 6.984 mal)
LordOfLight
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i4a rocks!


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25.09.2017 um 07:55:26
 
Hallo!

Und zwar geht es um meine Frau, die nun seit gut 3 Jahren hier lebt und mit der ich seit 2,5 Jahren verheiratet bin (Heirat in Dänemark).
Wir überlegen uns momentan, ob es sinnvoll ist für meine Frau, die deutsche Staatsangehörigkeit an zu nehmen.
Ist es eigentlich so, dass wenn sie letztendlich einen deutschen Pass hat, auch für Sie die gleichen Regeln für Ausländer in Taiwan gelten wie für uns? Also dass man bei einem langen Aufenthalt z.B. ein Visum benötigen würde, oder gibt es vielleicht so etwas wie ein Geburtsrecht, dass auch längere Aufenthalte automatisch genehmigt?^^
So wie ich es bisher verstanden habe, müsste sie hier in  Hamburg die Ausbürgerung irgendwie beantragen. Wisst ihr was sie dafür genau braucht? Z.B. Geburtsurkunde etc...
Gibt es irgendwie ein Formular, dass man sich herunterladen kann oder muss man es anfragen?
Und wie ist überhaupt die Reihenfolge?
Erst hier die Einbürgerung beantragen und den Test bestehen und dann die Ausbürgerung beantragen? Wie lang dauert das ungefähr?
Freundliche Grüße und danke schon mal Zwinkernd
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Odysseus
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Antwort #1 - 25.09.2017 um 09:14:35
 
All die Fragen kann eigentlich nur die taiwanesische Botschaft beantworten.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 25.09.2017 um 09:18:57
 
Erst Einbügerung beantragen, mit der Einbürgerungszusicherung in der Hand die Ausbürgerung im Heimatland beantragen (bürgert Taiwan aus?) und nach erfolgter Ausbürgerung die Einbürgerung durchführen lassen.
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KaGe
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Antwort #3 - 25.09.2017 um 10:01:31
 
Ich würde zuerst zur Hamburger Einbürgerungsbehörde gehen und grundsätzliches nachfragen.
Sie geben eine Art Laufzettel zur nötigen Unterlagenbeschaffung.
Damit kann man weiter überlegen.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 25.09.2017 um 10:16:00
 
LordOfLight schrieb am 25.09.2017 um 07:55:26:
Ist es eigentlich so, dass wenn sie letztendlich einen deutschen Pass hat, auch für Sie die gleichen Regeln für Ausländer in Taiwan gelten wie für uns? Also dass man bei einem langen Aufenthalt z.B. ein Visum benötigen würde, oder gibt es vielleicht so etwas wie ein Geburtsrecht, dass auch längere Aufenthalte automatisch genehmigt?^^

Normalerweise wird sie dann so behandelt, wie jeder andere Ausländer auch.

Allerdings gibt es auch Länder, die ihren ehemaligen Staatsangehörigen eine Sonderstellung einräumen und ihnen gewisse Privilegien gewähren(z.B. Türkei). Dazu solltest Du Dich bei Eurer Vertretung erkundigen.
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Aras
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Antwort #5 - 25.09.2017 um 15:13:20
 
Mein Gefühl sagt mir:
Taiwan ist für Deutschland kein Staat. Somit gibt es keine Staatsangehörigkeit Taiwans. Somit  sind alle Taiwanesen staatenlose. Als Staatenlose ist man sogar staatsangehörigkeitsrechtlich schutzbedürftig.

Eine Ausbürgerung wäre also nicht verlangbar,weil es ja eine Bestätigung wäre, dass Taiwan ein Staat sei.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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LordOfLight
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Antwort #6 - 25.09.2017 um 16:32:11
 
@Aras

Das ist natürlich eine interessante Sichtweise, diesen Gedanken hatte ich auch schon, aber nach Rücksprache mit der Auslandsvertretung in Hamburg wurde uns gesagt, dass meine Frau auf jedenfall einen "Entlassungsantrag" stellen muss.
Taiwan selbst sieht sich ja als eigenständiges Land und wie es scheint ist Deutschland auch darauf angewiesen, dass der Antrag dort eingereicht wird.
Leider konnte mir die Dame selbst nichts Genaues sagen, was an Papieren notwendig sein wird.
Wir sollen jedenfalls eine Email schreiben und dann auf Antwort warten Zwinkernd
Da wir allerdings recht zeitnah nach Taiwan fliegen, wäre es natürlich klasse, wenn man schon weiss, dass man die Geburtsurkunde oder des Gleichen braucht...
Ich dachte vielleicht hab ich Glück und jemand hier hat das Ganze schon mal durch gemacht Zwinkernd
Trotzdem danke für die bisherigen antworten
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Aras
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Antwort #7 - 25.09.2017 um 16:54:40
 
Eigentlich müsste für sie das gleiche gelten wie für Palästinenser. Also sie müsste bei Einreise einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen etc..

Man kann natürlich auch meinen, dass die taiwanesische Staatsangehörigkeit keine von der chinesischen Staatsangehörigkeit eigenständige ist, sondern Taiwan ein Teil der Volksrepublik China ist. Dann wäre also die Erklärung der Ausbürgerung ggü. der taiwanesischen Behörden so als würde man die Ausbürgerung aus der VR China beantragen.

Aber alles nicht so überzeugend.
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lottchen
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Antwort #8 - 25.09.2017 um 18:29:47
 
Mit was für einem Paß reist denn Deine Frau? Taiwan? China?
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Saxonicus
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Antwort #9 - 25.09.2017 um 18:42:50
 
Aras schrieb am 25.09.2017 um 15:13:20:
Taiwan ist für Deutschland kein Staat. Somit gibt es keine Staatsangehörigkeit Taiwans. 

Doch, in Deutschland unterscheiden die Behörden sehr wohl zwischen der Staatsangehörigkeit der Republik China (Taiwan) Kennnummer: 465 und der von Rot-China (Volksrepublik) Kennnummer: 479
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nixwissen
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Antwort #10 - 25.09.2017 um 18:45:03
 
Moin,

Erstmal verliert sie die Staatsbürgerschaft der ROC, wenn sie die deutsche annimmt.
http://law.moj.gov.tw/Eng/LawClass/LawAll.aspx?PCode=D0030001
Artikel 11.3
Sie kann sie wohl auch schon ablegen durch die Heirat.
Ich verstehe den Text so, daß man das beantragen muss.

Des weiteren denke ich, daß die PRC sie auch als Staatsbürgerin ansieht, auch wenn sie vielleicht dort nirgendwo registriert ist.
In dem Fall dürfte es aber einfach sein. Chinesen (also PRC) verlieren die Staatsbürgerschaft automatisch, ohne jede Möglichkeit einer Ausnahme. Man muss rein gar nichts machen. Die EBH teilt dem Konsulat die Einbürgerung mit und das war's.
Bei der ROC steht aber eben noch "subject to approval by the Ministry of the Interior", also muss man das wohl beantragen.

Geht zur EBH. Ihr seid in HH und da gibt es nur eine EBH für die ganze Stadt. Die werden genau wissen wie das im Falle Taiwans funktioniert.

Gruß,
Norbert
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Antwort #11 - 25.09.2017 um 19:16:13
 

Aras schrieb am 25.09.2017 um 16:54:40:
Eigentlich müsste für sie das gleiche gelten wie für Palästinenser. Also sie müsste bei Einreise einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen etc.. 

Pässe von Taiwan werden in Deutschland anerkannt und im Gegensatz zu Bürgern aus Rot China (Volksrepublik) können Bürger mit Pässen der Republik China (Taiwan) sogar visumsfrei nach Deutschland einreisen.
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Antwort #12 - 26.09.2017 um 08:56:32
 
Odysseus schrieb am 25.09.2017 um 09:14:35:
All die Fragen kann eigentlich nur die taiwanesische Botschaft beantworten.


Sowas gibt es nicht. Es gibt nur eine Vertretung.

Aras schrieb am 25.09.2017 um 16:54:40:
Man kann natürlich auch meinen, dass die taiwanesische Staatsangehörigkeit keine von der chinesischen Staatsangehörigkeit eigenständige ist, sondern Taiwan ein Teil der Volksrepublik China ist. Dann wäre also die Erklärung der Ausbürgerung ggü. der taiwanesischen Behörden so als würde man die Ausbürgerung aus der VR China beantragen.


Auch Mainland Chinesen beantragen keine Ausbürgerung. Sie verlieren die Staatsangehörigkeit automatisch mit Annahme einer anderen. Meine Frau (VR China) musste lediglich ihren chinesischen Reisepass bei der deutschen Einbürgerungsbehörde abgeben, welche den an die Botschaft weiterleiten wollten. Kontakt zwecks Ausbürgerung hat sie mit keiner chinesischen Behörde gehabt.
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Antwort #13 - 26.09.2017 um 09:15:47
 
Ich denke, es ist schon so, wie es hier jetzt auch beschrieben ist.
Die "chinesische" Staatsangehörigkeit geht automatisch verloren, doch die Taiwanesische müsste vorher beantragt werden.

@nixwissen
Leider wohnen wir in Oldenburg und nicht in Hamburg, aber dafür gibts ja auch Email und Telefon Smiley

Mal sehen, was sie zur Frage sagen, ob es auch ein spezielles Aufenthaltsrecht für meine Frau gibt, wenn sie die Staatsangehörigkeit aufgibt. Denn das wäre wohl auch für sie mehr oder minder ein No-go, falls sie dann nur den Status eines Touristen hätte.
Gibts eigentlich großartig Vorteile mit der deutschen Staatsbürgerschaft?
Klar, wählen dürfen und viele Länder visumfrei bereisen wissen wir schon, wobei der taiwanesische Pass auch nicht wirklich schlecht ist, ausser für Chinareisen Durchgedreht
Aber abgesehen davon?
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greenock
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Antwort #14 - 26.09.2017 um 09:51:33
 
nixwissen schrieb am 25.09.2017 um 18:45:03:
Des weiteren denke ich, daß die PRC sie auch als Staatsbürgerin ansieht, auch wenn sie vielleicht dort nirgendwo registriert ist.


Taiwanesen haben in der Volksrepublik den selbern Status wie Chinesen aus Hong Kong und Macau.
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