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Visum für Ehegattennachzug ohne Wohnsitz in Deutschland möglich? (Gelesen: 2.165 mal)
Werner H
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.09.2017 um 09:20:59
 
Hallo,

ich bin Deutscher Staatsbürger und lebe im aussereuropäischen Ausland. Ich bin  dort verheiratet mit einer Nicht-EU-Staatsbürgerin.

In Deutschland habe ich keinen Wohnsitz mehr. Ich habe aber kürzlich dort eine Immobilie gekauft und werde demnächst zur Übergabe nach Deutschland zurückkehren. Erst dann kann ich meinen Wohnsitz in Deutschland wieder anmelden.

Ich würde gerne schon vorher für meine Frau das Ehegattenvisum besorgen, so dass wir gemeinsam zurückkehren können. A1-Zeugnis liegt vor, ebenso alle Beglaubigungen/Übersetzungen der Eheschliessung.

Wie gehe ich am besten vor, um den Vorgang zu beschleunigen? Ich würde ungern allein nach Deutschland fliegen, und dann erst bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

Ich danke Euch für Eure Hilfe!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 24.09.2017 um 09:52:17
 
Werner H schrieb am 24.09.2017 um 09:20:59:
Wie gehe ich am besten vor, um den Vorgang zu beschleunigen? Ich würde ungern allein nach Deutschland fliegen, und dann erst bei der Ausländerbehörde vorsprechen. 

Der richtige Ansprechpartner wäre die deutsche Vertretung in dem Land wo Ihr Euch derzeit befindet. Dort muss Deine Frau ihr Visum zur Familienzusammen Führung beantragen. Die Ausländerbehörde in Deutschland hat zunächst noch nichts damit zu tun.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Aras
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Antwort #2 - 24.09.2017 um 10:21:37
 
Deine Frau stellt den Antrag auf FZF. Du legst dazu ein Begleitschreiben bei, und erklärst darin, dass du in Land X mit deiner Frau lebst, und bis zum Abschluss des Verfahrens auch in Land X bleibst. Du hast eine bereits eine Wohnung in Gemeinde Y gekauft und das Kaufverfahren sollte bald abgeschlossen sein. Du bist in Land X unter Telefonnummer soundso und E-Mail-Adresse soundso erreichbar.

Kurze Gegenfrage:
Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzt deine Frau?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Werner H
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.09.2017 um 15:03:59
 
Danke für die Tips!

Ich werde jetzt das Ehegatten-Visum bei der Deutschen Botschaft beantragen, mit Begleitschreiben und Kopie des Kaufvertrags der Immobilie. Zumindest kann damit der Vorgang begonnen werden, und es treten keine Verzögerungen ein. Sollte die ABH in Deutschland auf meine Wohnsitz-Anmeldung beharren, dann ist es eben so, da kann man wohl nichts machen. Ich kann dann aber sofort nach meiner Ankunft dort vorstellig werden.

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Aras
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Antwort #4 - 25.09.2017 um 15:15:15
 
Hallo,

Zu verlangen vorauszuziehen und erstmal ein Wohnsitz im Inland zu begründen würde gegen Artikel 8 EMRK und Artikel 6 GG verstoße, weil die Familieneinheit auf unzulässige Weise getrennt werden würde. Im Zweifel würdest du einfach Hotelzimmer buchen oder bei Verwandten leben, oder etwa nicht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 25.09.2017 um 15:15:38
 
Werner H schrieb am 25.09.2017 um 15:03:59:
Ich werde jetzt das Ehegatten-Visum bei der Deutschen Botschaft beantragen, mit Begleitschreiben und Kopie des Kaufvertrags der Immobilie.


Das wäre sinnlos.

Du solltest es machen wie geraten: Deine Frau beantragt ein Visum für sich selbst, Du verfasst nur das Begleitschreiben.

Du bist Deutscher und kannst kein Visum erhalten.

Deine Frau ist die Ausländerin, sie muss das Visum für sich selbst persönlich beantragen.
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Werner H
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.09.2017 um 04:36:08
 
reinhard schrieb am 25.09.2017 um 15:15:38:
Das wäre sinnlos.

Du solltest es machen wie geraten: Deine Frau beantragt ein Visum für sich selbst, Du verfasst nur das Begleitschreiben.

Du bist Deutscher und kannst kein Visum erhalten.

Deine Frau ist die Ausländerin, sie muss das Visum für sich selbst persönlich beantragen.


Klar, so habe ich es natürlich gemeint. Ich bin nur der Organisator.

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Werner H
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 25.10.2017 um 05:42:13
 
Kleiner Update zu der Angelegenheit:

Wir haben jetzt das Familiennachzugsvisum bei der deutschen Botschaft beantragt. Antrag wurde angenommen, alle Papiere inkl A1-Test lagen vor, ging alles problemlos. Ich habe ein Anschreiben beigefügt und eine Kopie des Kaufvertrags der Immobilie. Es wurde nachgefragt, ob ich schon einen Wohnsitz in Deutschland habe, das habe ich verneint. Offenbar war das aber kein Hindernis.

Jetzt sollen wir 2 Monate warten bis wir das Ergebnis erfahren. Das ist natürlich eine lange Zeit. In wenigen Tagen fliege ich allein nach Deutschland und nehme da meinen Wohnsitz ein, melde mich beim Einwohnermeldeamt.

Macht es Sinn, bei der örtlichen Ausländerbehörde mal vorbeizuschauen um den Vorgang zu beschleunigen? Soweit ich das verstehe, braucht die Botschaft nur noch das OK der Ausländerbehörde. Warum das so lange dauern soll, ist mir nicht klar.

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Petersburger
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Antwort #8 - 25.10.2017 um 05:51:59
 
Werner H schrieb am 25.10.2017 um 05:42:13:
Warum das so lange dauern soll, ist mir nicht klar.

Zwei Monate?
Einige Städte in Deutschland nennen 10-12 Wochen + die Kurierlaufzeit, die auch schon drei Wochen betragen kann.

Je besser die Personalausstattung einer ABH, desto schneller kann auch ein eingetroffener Vorgang bearbeitet werden.
Aber genau das ist wohl oft ein böses Problem.

Werner H schrieb am 25.10.2017 um 05:42:13:
Macht es Sinn, bei der örtlichen Ausländerbehörde mal vorbeizuschauen um den Vorgang zu beschleunigen?

Wenn etwas beschleunigt werden kann, ohne dass dabei anderes nach hinten geschoben wird, dann ja.

Exemplarisch vielleicht: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1504771100/41#41
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #9 - 25.10.2017 um 13:37:10
 
Moin,

Zwei Monate sind zwar nicht viel aber ein Problemchen könnte sein, daß bei dem Vorgang Dein nun angenommener Wohnsitz nicht bekannt ist (trotz des Kaufvertrags) und das Ganze nicht an die zuständige ABH an Deinem jetzigen Wohnsitz geht.

Ich würde erstmal eine Email an die AV senden, um sie über Deine Wohnsitzanmeldung zu informieren, bin aber absolut nicht sicher, ob das die richtige Adresse ist. Ev. das BVA?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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