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Deutschtest (Gelesen: 2.173 mal)
the.advocate
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.09.2017 um 12:05:41
 
Liebe Forumgemeinschaft,
ich brauche eure Hilfe. Gestern bekam meine Frau die Bestätigung der Botschaft, dass ihr Visum zur Fzf ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Da der A1-Test nun bei uns über ein Jahr zurückliegt (die Urkundenprüfung hat einfach extrem lange gebraucht), möchte die Botschaft vorher ein Sprachtest durchführen.
Hat jemand Erfahrung dazu und kann uns wichtige Tipps geben? Wie läuft dieser Test ab und was wird gefragt? Gibt es dazu ein Fragenkatalog, damit ich das vorher mit meiner Frau üben kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.09.2017 um 12:08:18
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.09.2017 um 17:25:57
 
Der Leitfaden ist zwar in Ordnung, aber für die vorliegende Frage trotzdem "leicht daneben".

Nach der AVwV zum AufenthG ist nach einem Jahr nicht ein neuer Sprachtest durchzuführen, sondern ein Plausibilitätstest.

Grundsätzlich im Sinne: Ist von den damals nachgewiesenen Grundkenntnissen noch etwas übrig oder ist bereits alles vergessen?

Nur im letzten Falle - alles vergessen - wird auf einem neuen Sprachzertifikat bestanden werden können, anderenfalls wird ein Integrationskurs in Deutschland, zu dem ohnehin verpflichtet werden wird, deutlich mehr bringen als ein erneuter Kurs im Ausland.
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namaskaram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.09.2017 um 17:40:32
 
Hier gilt nicht, dass der Test bei Antragsabgabe (nehme ich jedenfalls an) noch gültig war?
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the.advocate
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deu
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Antwort #4 - 23.09.2017 um 21:47:58
 
Vielen Dank für die Antworten.

Ja also meine Frau hat in Mai.2016 den A1-Test bestanden und daraufhin mit der A1-Bescheinung und restlichen Dokumenten Fzf beantragt.
Die Urkundenprüfung hat aber sehr lange gedauert, unter anderem, weil die Geburtsurkunde gerichtlich nachgebessert werden musste, sodass erst in September 2017 die Urkundenprüfung abgeschlossen wurde.
Nun hat heute meine Frau einen Anruf der Botschaft erhalten, dass das Visum abholbereit sei, aber die Botschaft noch einen Sprachtest machen wird und falls sie durchfällt, würde sie einen neuen Termin bekommen, wo sie nochmal ihren Sprachniveau nachweisen müsse.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 24.09.2017 um 13:07:40
 
Grundsätzlich sind die Sprachkenntnisse eine Erteilungsvoraussetzung für den begehrten AT.

Der Nachweis muss also bei der Erteilung vorliegen und nicht irgendwann mal davor vorgelegen haben.

Die in der AVwV zum AufenthG vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung ist, das schrieb ich bereits, kein A1-Test. Den können AV auch gar nicht in der nachvollziehbaren und damit (in Bezug auf die Anforderungen) gleichmäßigen Form durchführen. Dazu fehlen ihnen i.d.R. die erforderlichen Fachkenntnisse.

Wenn ein FZF-Verfahren, aus welchen Gründen auch immer, sehr lange dauert und sich der Antragsteller nach dem Erwerb des Zertifikats gar nicht mehr um sein Deutsch kümmert, dann dürften die Grundkenntnisse Deutsch völlig vergessen sein. In diesem Fall wäre die Forderung nach einem neuen Zertifikat begründet.

Wer dagegen sein Deutsch weiter pflegt, weil es ja in Deutschland ohnehin gebraucht wird, der wird vielleicht kein A1-Examen beim GI mehr bestehen, aber auf einfache Fragen wird er noch antworten können.
In diesem Fall (hatten wir bisher genau einmal), würden wir dann auch kein neues Zertifikat fordern.
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the.advocate
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deu
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Antwort #6 - 04.10.2017 um 10:50:18
 
so heute war meine Frau in der Botschaft. Nach einer 6-stündigen Hinfahrt und 4-stündiger Wartezeit wurde ihr mitgeteilt, dass der Angestellte für Visumdruck diese Woche noch im Urlaub ist, sie solle nächste Woche wieder kommen.
Darüberhinaus teilte man ihr mit, dass sie für die Visumerteilung dann einen schriftlichen Test in der Botschaft ablegen wird und bestehen muss.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #7 - 04.10.2017 um 11:03:34
 
Hattet ihr keinen Termin mit den speziellen Anforderungen vereinbart?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.10.2017 um 11:09:38
 
Sie hatte einen Anruf der Botschaft erhalten, dass das Visum von Di. - Do. ohne Terminvereinbarung abgeholt werden kann. Bei der Visumvergabe müsse sie dann einen "professional language test" (so nannte der Anrufer den Sprachtest) bestehen. Weiterhin sollte sie eine 90-tägige Reiseversicherung mitbringen.
Es handelt sich hierbei um die deutsche Botschaft in Islamabad, Pakistan.
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Holzer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 04.10.2017 um 11:18:24
 
Das ist dann dumm gelaufen....also dann nochmals einen termin vereinbaren und den "Test" machen...ist sie denn sicher genug für den Test?
Meiner Erfahrung nach sollte der Kenntnisstand deutlich über dem niveau A1 liegen, da in der Botschaft keine Deutschlehrer arbeiten und nicht auf Feinheiten eingehen können!
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