Alles nur gehört
Was
schreibt die Famkasse? Gibt es einen Ablehnungsbescheid zu KiG wegen fehlender Dokumente? Das JC fordert relativ schnell die LB auf, Kindergeld zu beantragen.
(Ich habe für ca. 12-15 Kinder Kindergeld bei der Famkasse beantragt, mit JC-Bescheid, mit BAMF-Bescheid, mit eidesstattlicher Versicherung wg. fehlender Geburtsurkunde. Dauerte ätzend lang, klappte aber schliesslich. Klappte kürzlich auch für Mündel/Pflegekinder.
Was schreibt die AOK dem Antragsteller? Welche Dokumente werden verlangt? (auch bei der AOK habe ich eidesstattliche Versicherungen der LB vorgelegt, wenn keine Geburtsurkunden für Kinder nachweisbar waren, jetzt sind alle mit AOK-V-Karte bestückt. Die letzten Karten gab es im Juni.
Jetzt im August schreibt allerdings noch eine andere AOK-Stelle aus Potsdam: Bitte legen Sie die Geb-Urkunden vor...bla
Was wird geantwortet?: jaja, wir bemühen uns...
Was steht im Bewilligungsbescheid des JC bei
Beiträge zur KV/PV? (Es ist ein Automatismus, dass das JC ab Zeitpunkt der Leistungsbewilligung die Beiträge für KV/PV überweist.)
Seit 1.1.2016 müssen sich Erwerbsfähige Familienmitglieder (Ü15) selbst bei der
KV versichern. Das ist nur Papierkram mit der AOK. Alles andere bez. der Beiträge läuft ohne Zutun der LB
Du brauchst keinen Anwalt. Du brauchst auch die AOK nicht gleich verklagen, weil du was nicht verstehst.
Niemand bestreitet die Existenz der Kinder. Das
BAMF hat ihnen mit der gesamten Familie einen Aufenthaltsstatus gegeben. Das Sozialamt hat ihnen zuerst Asylbewerberleistungen gezahlt.
Das JC zahlt ihnen jetzt Sozialgeld (für die U15) und Alg2 für die Älteren.
Die Kinder, die der Schulpflicht unterliegen, besuchen die Schule und erhalten Leistungen neben Sozialgeld.
Also schau bitte in die Bescheide und Schriftverkehre und schreibe, was dort steht.
Dann kann man hier auch passend antworten.
Der Original-Beitrag aus dem KK-Forum wäre interessant zu lesen. SO , wie du es zusammenfasst, stimmts nämlich auch nicht.
Alle Personen sind jetzt einzelne Mitglieder in der
KV. Und ja, es gibt die Pflichtversicherung. Auch für U15.
de facto ändert sich für Alg2-Bezieher-Familien aber nichts.