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FZF Frau und Stieftochter aus der Ukraine (Gelesen: 6.573 mal)
Themen Beschreibung: Was muss der Ausländerbehörde wirklich vorgelegt werden?
MundM
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18.09.2017 um 18:23:34
 
Hallo Zusammen,

Bin zur Zeit etwas entnervt, da ich die Vermutung habe, das man nur noch schikaniert und wie Vieh behandelt wird.

Erstmal zu mir:

Bin deutscher Staatsbürger aus Mannheim, zum 2ten Mal verheiratet, ein Sohn aus erster Ehe, gutes Einkommen (ca. monatlich 3000€ Netto Stkl. 1), privat krankenversichert, Mietwohnung ca. 80m² (750 € warm)

Jetzt will ich meine Ehefrau und ihre Stieftochter natürlich zu mir holen. Mit der Frau ist das schon geklärt, das Visum ist abholbereit, aber jetzt macht die ABH wegen der Tochter (12j) Probleme. Jetzt hatte ich zum x-ten Mal meine Gehaltsnachweise einreichen müssen, dazu den Mietvertrag und den Nachweis der Unterhaltskosten für meinen Sohn (6j), auf Nachfrage, das war letzte Woche, ob das dann auch reicht und das Visum auch für die Tochter ausgestellt wird, sagte man ja, wenn das Gehalt ausreichend ist.

Heute bekam ich eine eMail von der ABH, das ich doch bitte noch die Nachweise von meiner Krankenversicherung (Kosten) und eine Bestätigung der Krankenversicherung über die enstehenden monatlichen Kosten von meiner Frau und ihrer Tochter einreichen soll. Ich weiß noch gar nicht wo und wie ist die beiden versichere......

Ist das überhaupt rechtens?


Um Antwort wird gebeten, Danke!
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Aras
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Antwort #1 - 18.09.2017 um 18:31:33
 
Für die Frau nicht, aber für das Kind ja. Kannst ja sagen, dass deine Frau sich gesetzlich versichern wird und dadurch das Kind in der GKV familienversichert wäre. Monatliche Kosten wären somit 180 € pro Monat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #2 - 18.09.2017 um 18:44:57
 
Ganz so einfach ist es nicht...kommt auf den Lohn des Mannes an, wenn er privat versichert ist! Die meisten GKV rechnen dann ihren beitrag von 50% des Einkommen des Mannes

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-18111/hochzeit-vorsicht-bei-eheschliessun...
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Aras
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Antwort #3 - 18.09.2017 um 19:01:54
 
Stimmt! hast recht. Aber mehr als den Maximalbetrag von ca. 760 € kann man ja nicht verlangen und das Kind wäre ja auch mit familienversichert.
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MundM
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Antwort #4 - 18.09.2017 um 20:32:26
 
Habe gerade ein Angebot von der PKV für die Beiden bekommen, wären insgesamt 400€ brutto, also wäre total ok.

Aber darum ging es mir nicht, es ging vor allem um den geforderten LU, der ja bei mir kein Problem darstellt, aber es zu einem Problem gemacht wird und ich finde das Verhalten der ABH mehr als unverschämt.
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lottchen
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Antwort #5 - 18.09.2017 um 21:03:49
 
Das ist nicht unverschämt, das ist normal. Begreife endlich, dass Deine Frau zu Dir kommen kann sobald sie will. Ausländerin zu Deutschem - kein Problem. LU-Sicherung muss nicht nachgewiesen werden. Aber die Tochter Deiner Frau ist mit Dir nicht verwandt. Sie zieht auch nicht zu Dir, sie zieht zu ihrer Mutter. Und diese ist Ausländerin, also muss sie den LU nachweisen (Ausländer zu Ausländer). Und da sie das (momentan) nicht kann musst Du das tun. Und dann eben für Dich, Deine Frau, Deine Stieftochter und Deinen Sohn. Bei Deinem Einkommen (kannst das Ganze ja dann auch auf Steuerklasse III rechnen) sollte das nun kein Problem darstellen. Aber nachweisen musst Du es nun mal.
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Petersburger
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Antwort #6 - 18.09.2017 um 22:35:42
 
MundM schrieb am 18.09.2017 um 18:23:34:
Bin zur Zeit etwas entnervt, da ich die Vermutung habe, das man nur noch schikaniert und wie Vieh behandelt wird.

Solch ein Startsatz allein ist für mich normalerweise bereits Grund genug, mich nicht zu äußern.

Man sieht etwas nicht ein und macht daraus gleich Formulierungen, die zu allem gut sind, aber nicht zu vernünftiger Kommunikation.

Es gibt gesetzliche Vorschriften, die manchmal nicht gleich alle gleichzeitig und sofort in Form von Fragen und Beleg-Anforderungen geäußert werden.
Das ist so.
Mit Schikane, Unverschämtheit und "wie Vieh behandelt werden" hat das ganz und gar nichts zu tun.
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MundM
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Antwort #7 - 19.09.2017 um 17:08:39
 
Petersburger schrieb am 18.09.2017 um 22:35:42:
Solch ein Startsatz allein ist für mich normalerweise bereits Grund genug, mich nicht zu äußern.

Man sieht etwas nicht ein und macht daraus gleich Formulierungen, die zu allem gut sind, aber nicht zu vernünftiger Kommunikation.

Es gibt gesetzliche Vorschriften, die manchmal nicht gleich alle gleichzeitig und sofort in Form von Fragen und Beleg-Anforderungen geäußert werden.
Das ist so.
Mit Schikane, Unverschämtheit und "wie Vieh behandelt werden" hat das ganz und gar nichts zu tun.


Warum antwortest du dann?

Leute wie du sind gar nicht gefragt, die nicht objektiv beurteilen können, was gut oder schlecht ist, du kommst mir gerade recht, Mitarbeiter auf der Botschaft und treuer Staatsdiener, gerade ihr behandelt die Leute wie unmündige dumme Menschen, da bekomme ich gerade noch mehr Hass, bei so nem Gelaber.
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Antwort #8 - 19.09.2017 um 17:17:37
 
Hier geht es aber nicht darum ob jemand das geltende Recht gut oder schlecht findet. Sondern um Hilfestellungen.

Scheinbar kennst du Petersburger nicht, denn er ist sehr hilfsbereit, und mit deiner Wortwahl machst du dir ganz sicher auch bei den Nutzern hier, die keine Behördenmitarbeiter sind, keine Freunde.
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Antwort #9 - 19.09.2017 um 17:30:14
 
MundM schrieb am 19.09.2017 um 17:08:39:

Leute wie du sind gar nicht gefragt, die nicht objektiv beurteilen können, was gut oder schlecht ist, du kommst mir gerade recht, Mitarbeiter auf der Botschaft und treuer Staatsdiener, gerade ihr behandelt die Leute wie unmündige dumme Menschen, da bekomme ich gerade noch mehr Hass, bei so nem Gelaber.


Das ist mehr als unverschämt. Sieh doch zu wo Du Deine Informationen her bekommst wenn Dir die Leute hier im Forum nicht gut genug sind. Wie wärs mit einem Anwalt? Geh dahin!
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Melanny
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Antwort #10 - 19.09.2017 um 17:44:37
 
Gerade hier in diesem Forum bekommt man kompetente Antworten.
Und es war u.a. auch Petersburger, der mir einen gangbaren Weg im Umgang mit Problemen bei einer Behörde aufgezeigt hat, damit es zur Kommunikation und nicht zur Eskalation kommt.

Es gibt Gesetze und als Laie verstehe ich sie nicht auf Anhieb. Hier bekomme ich sie erklärt und weiß dann, welche ich habe und wie ich sie durchsetzen kann.

Ich hatte Probleme mit meiner Standesbeamtin, was nicht heißt, dass ich wegen meiner Negativerfahrungen alle Standesbeamten über einen Kamm schere.
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Antwort #11 - 19.09.2017 um 19:35:44
 
Ok Ok, ich nehme meine Worte zurück, tut mir leid, aber bin im moment ziemlich angespannt und sehr leicht reizbar, ich entschuldige mich in aller Form und will natürlich in Zukunft hier gut beraten sein, werde es noch brauchen Smiley
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MundM
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Antwort #12 - 21.09.2017 um 12:06:02
 
die Unterlagen sind angekommen und vollständig. Unsere Stellungnahme erging heute, über das Bundesverwaltungsamt an die deutsche Botschaft.

Mit freundlichen Grüßen


Ja ok und was heisst das jetzt? Antwort habe ich keine bekommen.....
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Antwort #13 - 21.09.2017 um 12:13:48
 
Dass die ABH Ihre Aufgabe erledigt hat und den Fall wieder an die Botschaft abgibt. (Stellungnahme)

Die ABH ist nur intern in die Entscheidung eingebunden, aber das Visa wird immer noch von der Botschaft vergeben. Und diese muss mit euch die Entscheidung kommunizieren.
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Antwort #14 - 21.09.2017 um 12:14:40
 
Die Antwort geht immer an diejenigen, die das Visum beantragt hast.

Die Antwort gibt immer die Behörde, bei der der Antrag gestellt worden ist.

Du bekommst keine Antwort. Die Stellungnahme von Behörde zu Behörde ist intern.
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