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Begründung Ablehnung nationales Visum nach § 16b Abs. 1 AufenthG (nicht studienvorbereitender Sprachkurs) (Gelesen: 5.342 mal)
Themen Beschreibung: Ablehnung wegen fehlender beruflicher Erforderlichkeit und Sprachkursangeboten im Land
jan-san
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18.09.2017 um 16:33:38
 
Liebe i4a Community,

Der Antrag auf ein nationales Visum nach § 16b Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für Teilnahme an nicht studienvorbereitendem Sprachkurs, vor August 2017 § 16 Abs. 5 AufenthG) für meine kambodschanische Verlobte wurde durch die ABH abgelehnt.

Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Sprachkurs nicht aus beruflichen Gründen benötigt wird. Als weiterer Punkt wird aufgeführt, dass das Goethe-Institut in Phnom Penh (6 Busstunden vom Wohnort entfernt) deutsche Sprachkurse anbietet.

Wir hatten dem Antrag ein Schreiben des aktuellen Arbeitgebers beigelegt, in dem ihr bestätigt wird, dass Deutschkenntnisse eine wertvolle Zusatzqualifikation für ihre Tätigkeit wären, weil sie es dem Unternehmen (Bank mit Fokus auf wohlhabende Kunden, darunter viele Expats) ermöglichen würde, deutschsprachige Kunden in ihrer Muttersprache zu bedienen.

Das Argument der existierenden Sprachkursangebote in Kambodscha hatten wir im Motivationsschreiben aufgegriffen und dagegen argumentiert, dass es leichter fällt, eine Sprache in einer Umgebung zu lernen, in der man ständig der neuen Sprache ausgesetzt ist, und durch den Aufenthalt in Deutschland neben der Sprache auch das deutsche Alltagsleben und die Kultur erlebt werden können. Zugegeben eine ausbaufähige Argumentation.

Wir überlegen, gegen den Bescheid zu remonstrieren. Dazu habe ich zwei Fragen:
  1. Woher kommt die Anforderung, dass die Sprachkenntnisse aus beruflichen Gründen benötigt werden müssen, und wie eng wird das auslegt? Denkt ihr, dass das Argument aus dem Schreiben des Arbeitgebers dafür ausreichen kann (es könnte bei der Bewertung übersehen worden sein, weil die Anlagen recht umfangreich waren und das Dokument nicht im Motivationsschreiben referenziert wurde)
  2. Wie ausschlaggebend ist das Argument der Verfügbarkeit von Sprachkursen im Heimatland? Wenn man dieses Kriterium strikt anwendet (also Visaanträge nach § 16b Abs. 1 für alle Länder ablehnen, in denen Deutschkurse angeboten werden), werden nicht mehr viele Länder übrig bleiben.
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Antwort #1 - 18.09.2017 um 18:15:40
 
jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Als weiterer Punkt wird aufgeführt, dass das Goethe-Institut in Phnom Penh (6 Busstunden vom Wohnort entfernt) deutsche Sprachkurse anbietet

Nicht jeder wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft eines Goethe-Instituts, oftmals müssen die Lernwilligen sogar ins Nachbarland. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass eine 6stündige Entfernung zum nächsten Lernort, kein akzeptables Argument zum Verzicht auf den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse sein wird.

jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Das Argument der existierenden Sprachkursangebote in Kambodscha hatten wir im Motivationsschreiben aufgegriffen und dagegen argumentiert, dass es leichter fällt, eine Sprache in einer Umgebung zu lernen, in der man ständig der neuen Sprache ausgesetzt ist, und durch den Aufenthalt in Deutschland neben der Sprache auch das deutsche Alltagsleben und die Kultur erlebt werden können. 

Auch dieses Argument wird kaum Akzeptanz finden.
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Aras
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Antwort #2 - 18.09.2017 um 19:08:15
 
Meiner Meinung nach müsste man schon schauen was in der Motivation alles angegeben wurde.

Da es eine Ermessensentscheidung ist, müssen die Individualinteressen(Interesse an einem Aufenthalt in Deutschland, der Aufenthaltszweck etc.) mit den Interessen der Allgemeinheit(v.a. Sicherheit, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Schutz der Sozialkassen, Schutz vor Kosten von missbräuchlichen Asylanträgen etc.) abgewogen werden.

jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Wie ausschlaggebend ist das Argument der Verfügbarkeit von Sprachkursen im Heimatland? Wenn man dieses Kriterium strikt anwendet (also Visaanträge nach § 16b Abs. 1 für alle Länder ablehnen, in denen Deutschkurse angeboten werden), werden nicht mehr viele Länder übrig bleiben.


Wenn sie noch nie einen Sprachkurs besucht hat, dann wird ggf. das Individualinteresse, das Erlernen der deutschen Sprache, geringer eingeschätzt als das Interesse der Allgemeinheit vor drohender illegaler Migration. Der Grundgedanke ist nunmal, dass die Person die Möglichkeit innerhalb ihres Landes für einen geringeren monetären Betrag die Sprache zu lernen hat. Warum sollte man dies überhaupt nicht nutzen und direkt in ein Land gehen, dass dessen Sprache man überhaupt nicht kennt?

Außerdem muss ja auch das Ziel des Spracherwerbs erreichbar sein. Bei fehlenden Sprachkenntnissen kann ja nicht mal abgeschätzt werden, ob man die persönlichen Voraussetzungen mitbringt um eine weitere Sprache überhaupt zu erlernen. Eine zusätzliche Alphabetisierung und der Grundaufbau eines Sprachschatzes macht im Heimatland mehr Sinn.

Ansonsten hat das auch einen höheren Begründungsaufwand. Aber die Begründung, dass man die Sprache im Land der Sprache besser erlernen kann ist ein Allgemeinposten, der die individuelle Situation nicht widerspiegelt. Da muss also was individuelles kommen. Genauso wie das Bestehen der Goethe Institute auf der Welt auch nur ein Allgemeinposten wäre. Kommt man mit einem Allgemeinposten, dann kann man auch mit einem Allgemeinposten abgespeist werden.


Man kann aber nicht total übertriebene Anforderungen an der Begründung/an die Motivation stellen. Nur sollten diese nachvollziehbar sein.

Und wenn der Arbeitgeber meint, dass es sinnvoll wäre Deutsch zu lernen, dann ist das zwar nett, aber verfehlt das Thema, da man ja auch in Kambodscha deutsch lernen kann.

jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Sprachkurs nicht aus beruflichen Gründen benötigt wird. Als weiterer Punkt wird aufgeführt, dass das Goethe-Institut in Phnom Penh (6 Busstunden vom Wohnort entfernt) deutsche Sprachkurse anbietet.


Genau. Warum nicht Phnom Penh? Ist mit 6 Busstunden näher als ein Flug nach Deutschland, ist günstiger, man ist unser seinen Leuten und kennt die Sicherheitslage. Warum nicht erstmal dorthin? Warum soll man in Deutschland lernen.

jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Sprachkurs nicht aus beruflichen Gründen benötigt wird.

Oder plump gesagt: Nur damit man am Bankschalter den deutschen Kunden Betrag X auszahlen kann und das in der deutschen Sprache braucht man nicht in Deutschland die Sprache zu lernen. Da wiegt das Individualinteresse ja relativ gering und das Interesse der Allgemeinheit wiegt dann höher.

Ich sags mal so wie ich mir in das so in einer Konstellation möglich halte:

Die Bankangestellte kriegt die Aussicht auf Beförderung von ihrer großen Bank in Ferienort X. Sie würde dann die Bankberatung des deutschen Klientel selbstverantwortlich übernehmen und würde erheblich mehr Geld verdienen. Sie muss hierzu aber gute bis sehr gute Sprachkenntnisse vorweisen, denn man will ja nicht jemanden auf die Kunden loslassen der nur seinen Namen auf Deutsch sagen kann oder auf einem Niveau der Straßensprache spricht. So wie es eben alle von einer seriösen Bank und dessen Angestellten vorstellen.
Warum wird aber genau diese Frau für diese Beförderung ausgewählt? Weil sie bereits guten Umgang und Vertrauen in die deutsche Kundschaft aufgebaut hat, ggf. bereits deutsche Sprachkenntnisse erworben hat und darum für diese Tätigkeit geeignet ist.
Es fehlt aber der letzte Schliff. Dieser soll in Deutschland erfolgen und die Person soll die Kultur der Deutschen nochmal vor Ort kennen lernen um auch die deutsche Kundschaft in ihren Befindlichkeiten besser nachvollziehen zu können und kulturelle Missverständnisse zu vermeiden, welche Kambodscha im schlimmsten Fall zu einem Abbruch der Geschäftsbeziehungen führen kann und einen Verlust für die Bank bedeutet.

Ich behaupte jetzt mal, dass das ist was die deutsche Botschaft sich idealerweise vorstellt.
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Antwort #3 - 18.09.2017 um 19:56:13
 
Ihr könnt eine Remonstration versuchen, Sinn macht es nicht! Deine "Verlobte" möchte Zeit mit dir verbringen und nicht Deutsch für den Beruf liegt an 1. Stelle! Denn so viele Expats, die Deutsch sprechen, gibt es in Kambodscha nicht! Also macht es keinen Sinn!
Dafür (für das zusammen sein) gibt es aber kein Visum!
Auch 6 Stunden bis zum GI sind keine Entfernung....sehr viele Menschen müssen weit fliegen / fahren um zum Gi ihres Landes zu kommen! Also macht für mich keinen Sinn, aber kostet ja nichts
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jan-san
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Antwort #4 - 19.09.2017 um 07:29:39
 
deerhunter schrieb am 18.09.2017 um 19:56:13:
Deine "Verlobte"

Die Unterstellung, dass an einer Beziehung zwischen einem Deutschen und einer Kambodschanerin sicher etwas faul sein muss, ist ein sehr wertvoller Beitrag zur Diskussion.
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Antwort #5 - 19.09.2017 um 08:19:15
 
die message hinter dem Post ist viel mehr, das es naiv zu glauben wäre das eine Kambodschanerin nach Deutschland möchte um einen Sprachkurs zu besuchen (der auch im Heimatland umsetzbar wäre, wenn man es wirklich möchte) und nicht um seinen Verlobten bzw. (zukünftigen) Lebenspartner zu besuchen bzw. hier zu leben.
Hinzu kommt, das man in einer lokalen Bank in Kambodscha im Alltag nicht die deutsche Sprache benötigt und die Handvoll deutschsprachigen Kunden hierfür kein Argument sind, über Monate ins Ausland geschickt zu werden um die Sprache zu lernen.

Das ist zumindest in der Regel die Sichtweise der Botschaft, die das Visum vergeben soll. Die Story ist halt nicht rund und wird euch daher voraussichtlich nicht abgenommen werden. Unterstellt wird möglicherweise das die Familienzusammenführung umgangen werden soll (unsicheres Urkundenwesen, höhere Kosten, mehr formeller Aufwand, A1) und durch das beantragte Sprachkursvisum ein einfacherer Zugang nach Deutschland erfolgen könnte.

Anders wäre es vermutlich, wenn Deine Freundin schon B1-Kenntnisse oder höher hätte und dies noch professioneller gestalten möchte, um auf Muttersprachenniveau Kunden betreuen zu können und ein Kundenstamm bzw. deutschsprachige Firmenkontakte vorgelegt werden könnten.
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Antwort #6 - 19.09.2017 um 11:19:41
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 07:29:39:
Die Unterstellung,

Da ist gar keine Unterstellung, denn es ist doch deine Verlobte. Daran ist wohl überhaupt nichts faul.

Allerdings an den Gründen, die hier im Antrag vorgebracht wurden und nun (wie zu erwarten war) zur Ablehnung geführt haben.

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Antwort #7 - 19.09.2017 um 11:52:12
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 07:29:39:
Die Unterstellung, dass an einer Beziehung zwischen einem Deutschen und einer Kambodschanerin sicher etwas faul sein muss, ist ein sehr wertvoller Beitrag zur Diskussion. 

Eine solche Unterstellung habe ich nicht gesehen.
Höchstens eine (unnötige, weil) dreifache Betonung dieses Wortes.

Als Betroffener mit ehrlichen Vorhaben hat man aber leider immer mit der bösen Erfahrung derer zu leben, denen tagtäglich die Hucke vollgelogen wird.
(Obwohl das an meinem Dienstort in der übergroßen Mehrzahl der Fälle gänzlich unnötig ist, passiert es trotzdem ständig!)


Sprachkursvisa werden nun mal als der "Königsweg" angesehen, um mit vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen wahren Gründen für länger ins Land zu kommen. Ob die nun ehrbar und menschlich verständlich sind oder eben leider nicht.
Entsprechend genau muss unsereiner dann hinschauen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #8 - 19.09.2017 um 13:19:40
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 07:29:39:
Die Unterstellung, dass an einer Beziehung zwischen einem Deutschen und einer Kambodschanerin sicher etwas faul sein muss, ist ein sehr wertvoller Beitrag zur Diskussion.

Es hat hier niemand etwas unterstellt....die Aussage des @deerhunter ist absolut richtig und so wird es meist vom Visaentscheider gesehen!
Als Betroffener mag es einen nicht fröhlich stimmen, ist aber so
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jan-san
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Antwort #9 - 19.09.2017 um 19:02:07
 
Ich hatte mich mit meiner Aussage nicht auf den Inhalt von @deerhunters Nachricht bezogen, sondern nur auf das Wort "Verlobte" in Anführungszeichen und mit mehrfacher Hervorhebung. Aber vielleicht habe ich das überinterpretiert.

Vielen Dank für die vielen Hinweise und Einschätzungen von euch allen, die im Tenor ja sehr klar sind.

Eine Sache, die mir noch nicht klar ist, ist, woher die Anforderungen kommen, dass die Sprachkenntnisse beruflich benötigt werden müssen. Ich habe dazu weder im AufenthG noch in der AufenthGVwV etwas finden können - gibt es eine hierzu weitere Vorschrift o.ä.?

Und werden erfahrungsgemäß auch nicht-monetäre Motive für das Erlernen der deutschen Sprache (etwa der Wunsch, sich mit Familie und Freundeskreis des zukünftigen Ehepartners besser verständigen zu können und sich auf einen enventuellen späteren, längeren Aufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung vorzubereiten) bei der Ermessensentscheidung betrachtet? Diese Punkte waren ebenfalls im Motivationsschreiben enthalten, wurden aber nicht im Ablehnungsbescheid nicht behandelt.
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Antwort #10 - 19.09.2017 um 19:20:33
 
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Antwort #11 - 19.09.2017 um 19:22:38
 
Es müssen nicht zwingend berufliche Gründe sein. Als Vorbereitung auf ein deutsches Studium geht es z.b. auch und im Prinzip reicht die "Liebe zur deutschen Sprache " wenn die Argumentation stimmt!

In jedem Fall sollte man aber im Heimatland das höchstmögliche Sprachniveau, meist B1 , schon erworben haben. Ist Keine verpflichtung aber steigert die eigenen Chancen.

Deine anderen Gründe zählen da nicht, das ist eher negativ bzw. verdeutlicht dass es eigentlich eher ein Kennenlern Visum sein soll wofür es aber kein Visum gibt ( wir drehen uns im Kreis ).

Ist sie deine Frau und kommt hier her per FZF "darf" sie per Verpflichtung zum Integrationskurs sowieso als erstes die Sprache  bis B1 Lernen.
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Alana
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Antwort #12 - 19.09.2017 um 19:56:18
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 19:02:07:
Und werden erfahrungsgemäß auch nicht-monetäre Motive für das Erlernen der deutschen Sprache (etwa der Wunsch, sich mit Familie und Freundeskreis des zukünftigen Ehepartners besser verständigen zu können und sich auf einen enventuellen späteren, längeren Aufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung vorzubereiten) bei der Ermessensentscheidung betrachtet? Diese Punkte waren ebenfalls im Motivationsschreiben enthalten, wurden aber nicht im Ablehnungsbescheid nicht behandelt.

Wobei die eine Motivation die andere Motivation in ihrer Glaubwürdigkeit konterkarieren kann. Nach dem Motto: Deutschlernen für einen späteren Aufenthalt als Ehefrau eines Deutschen - das lässt eher vermuten, dass es mit Ehrgeiz, sich mit Deutschkenntnissen in Kambodscha langfristig bessere Berufsaussichten zu verschaffen, nicht so weit her ist. Oder vice versa.

Letztlich sollte man immer beachten, dass für die Botschaft Aufwand und Ertrag in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen sollten. Da kannst du selber überlegen, welche beruflichen Chancen sich bieten müssten, damit du für einen Sprachkurs auf einen anderen Kontinent gehen würdest, mit all dem Aufwand und all den Kosten (inkl. evtl. unbezahltem Urlaub). Das ist für deine Verlobte ein langer teurer Flug, für kambodschanische Verhältnisse werden Kursgebühr und Unterhaltskosten doch sehr hoch sein, dann noch evtl. Gehaltseinbußen durch den Urlaub (oder finanziert der Arbeitgeber hier etwas?). Steht das alles in einem wirklich vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Karrieresprung mit entsprechenden verbesserten Gehaltsbezügen? 
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Antwort #13 - 19.09.2017 um 20:22:16
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 19:02:07:
Motive für das Erlernen der deutschen Sprache (etwa der Wunsch, sich mit Familie und Freundeskreis des zukünftigen Ehepartners besser verständigen zu können und sich auf einen enventuellen späteren, längeren Aufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung vorzubereiten) bei der Ermessensentscheidung betrachtet? Diese Punkte waren ebenfalls im Motivationsschreiben enthalten, wurden aber nicht im Ablehnungsbescheid nicht behandelt. 


Moin,

Tja, das war - sorry - höchst dämlich. Alana hat es noch sehr vorsichtig ausgedrückt.
Es ist doch gerade die "Furcht", daß das Visum z.B. zur Eheschliessung missbraucht werden soll und mit der Ankündigung der ev. späteren Ehe habt Ihr das bestätigt. Und das mit dem Job ist damit offensichtlich vorgeschoben. Verkackeiern lassen die sich ungerne.
So war das ein Antrag mit 1000%iger Ablehnungsgarantie und nach dem Fehler könnt Ihr Euch die Remonstration sparen.

Gruß,
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Antwort #14 - 19.09.2017 um 22:18:35
 
nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 20:22:16:
Tja, das war - sorry - höchst dämlich. 


Sonst  ist aber alles gut bei dir?

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 20:22:16:
Es ist doch gerade die "Furcht", daß das Visum z.B. zur Eheschliessung missbraucht werden soll und mit der Ankündigung der ev. späteren Ehe habt Ihr das bestätigt. Und das mit dem Job ist damit offensichtlich vorgeschoben. Verkackeiern lassen die sich ungerne.

Wie kann ein Visum für eine Eheschließung missbraucht werden?

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 20:22:16:
So war das ein Antrag mit 1000%iger Ablehnungsgarantie und nach dem Fehler könnt Ihr Euch die Remonstration sparen.

Soso.

@jan-san
Auf so einen Beitrag wie den von nixwissen kannst du ruhig das Attribut "nicht hilfreich" stempeln.

Hat deine Verlobte überhaupt schon irgendwelche Sprachkenntnisse?
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Antwort #15 - 19.09.2017 um 22:57:01
 
Moin,

Aras schrieb am 19.09.2017 um 22:18:35:
Sonstist aber alles gut bei dir?


Fandest Du das etwa klug, das mit reinzuschreiben?

Aras schrieb am 19.09.2017 um 22:18:35:
Wie kann ein Visum für eine Eheschließung missbraucht werden?


Du weisst ganz genau was gemeint ist, auch wenn das gerade hier praktisch unmöglich wäre. FZF umgehen und direkt nach Heirat (z.B. in DK) hierbleiben. Das will ich hier nicht unterstellen und funktioniert ja auch nicht aber der Versuch soll unterbunden werden.
Zusammen mit der etwas schwierigen Begründung (Bank in Kambodscha!) ist doch klar, daß das Sprachvisum den dauerhaften Aufenthalt in D vorbereiten soll. Motivation mit dem Job also vorgeschoben und komplett unlogisch mir der angekündigten Heirat.

Nein, hilfreich war mein Beitrag sicher nicht, denn ich habe keinen Tip, wie man das Visum doch noch bekommen könnte. Ausser, daß man vielleicht seine Energie auf den richtigen Weg konzentrieren sollte. Oder glaubst Du ernsthaft, daß das noch was werden könnte?
Selbst wenn sie schon A1 in der Tasche hätte, wäre klar, daß das ein Visum zum Zusammenleben auf Probe werden soll und der Grund ist konstruiert, weil sie eh' nach D will.
Da tun sich ja Andere mit der Begründung für das Sprachvisum schon schwer, bei denen das aber absolut nachvollziehbar wäre. Letztens war hier was mit Südamerika und Tourismus. Wurde auch nichts.
Aber eine Bank in Kambodscha? Ich bitte Dich...

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Antwort #16 - 19.09.2017 um 23:28:31
 
Du solltest einfach mal deine Wortwahl überdenken. "höchst dämlich". Ich finde eine solche Aussage ärgerlich.

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 22:57:01:
Du weisst ganz genau was gemeint ist, auch wenn das gerade hier praktisch unmöglich wäre. FZF umgehen und direkt nach Heirat (z.B. in DK) hierbleiben. Das will ich hier nicht unterstellen und funktioniert ja auch nicht aber der Versuch soll unterbunden werden.

Es ist ja kein Schengenvisum. Es wäre also bei tatsächlichem Besuch und Abschluss des Sprachkurses und einer Heirat kein Problem. Hier konstruierst du ein Problem, was es so nicht gibt.

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 22:57:01:
Selbst wenn sie schon A1 in der Tasche hätte, wäre klar, daß das ein Visum zum Zusammenleben auf Probe werden soll und der Grund ist konstruiert, weil sie eh' nach D will.

Ui. Ist das etwa verboten?! Nur das A1 muss bei FZF vorher im Ausland erworben werden. Ansonsten sehe ich kein Verbot, dass man bei Heiratsabsicht kein Sprachkursvisum bekommen solle.

Was mich am Forum in letzter Zeit stört, ist das bei Visafragen plötzlich alle Länderexperten werden und dann auch noch so Aussagen kommen, dass man sich ja angeblich total dämlich angestellt hätte. Die Leute suchen nach Rat und Lösungen und nicht um ein vernichtendes Urteil von einem Pseudoexperten, die irgendwas sich aus den Fingern saugen,  nach ihrem eigenen Bauchgefühl/ einem "gesunden Volksempfinden" sich eine Meinung bilden und diese äußern, ohne auch nur zu prüfen ob eine gesetzliche Grundlage für dieses Bauchgefühl gibt. Dann kommt Schrott raus, und der Ratsuchende wird in die Irre geführt und kann seine Rechte nicht wahrnehmen weil er eben falsch beraten wurde.

Zitat:
Erscheint dagegen die Absolvierung eines Intensivsprachkurses als ernsthaft beabsichtigt und
sind die Gesamtumstände schlüssig, etwa im Hinblick auf bereits erfolgreich absolvierte
Sprachkurse und die angestrebte Qualifizierung, so ist ein Antrag nicht allein deshalb
abzulehnen, weil der Antragsteller beabsichtigt, während des Sprachkurses z.B. mit einem
zukünftigen Ehepartner zusammenzuleben.


S. 363 des Visumhandbuchs, Abschnitt Sprachkurs.

Soviel zu höchst dämlichen Einlassungen.
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Antwort #17 - 19.09.2017 um 23:48:57
 
Moin,

Wortwahl - Ok. Wärest Du mit "ziemlich unklug" einverstanden?

Natürlich ist Heirat dabei nicht verboten aber wenn man das bei der Beantragung in dem Schreiben praktisch schon ankündigt?
Du hast selber zitiert, daß es für den Sprachkurs eine angestrebte Qualifizierung (müsste es nicht Qualifikation heissen?) geben soll und hier wurde die Bank in Kambodscha angegeben.

Ok, dann berate Du mal korrekt und biege das fachlich korrekt hin. Ich bin gespannt, wie Du das mit dem Visum hinbekommst.

Gruß,
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Antwort #18 - 20.09.2017 um 00:00:51
 
nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 23:48:57:
Wärest Du mit "ziemlich unklug" einverstanden?

Nein. Es fehlt uns der Text des Motivationsschreibens. Und selbst wenn, ist es nichts verbotenes, sie das Zitat aus dem Vissumhandbuch.


nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 23:48:57:
Du hast selber zitiert, daß es für den Sprachkurs eine angestrebte Qualifizierung (müsste es nicht Qualifikation heissen?) geben soll und hier wurde die Bank in Kambodscha angegeben.

Das steht dort nicht. Es steht dort geschrieben, dass die Gesamtumstände schlüssig sein sollen. Wenn jemand angibt die deutsche Sprache zu lieben und keine Sprachkenntnisse aufweist, dann ist das nicht schlüssig. Wenn jemand irgendeine Aus-, Weiter- oder Fortbildung in Deutschland anstrebt die er aber garnicht braucht, dann ist das nicht schlüssig.

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 23:48:57:
Ok, dann berate Du mal korrekt und biege das fachlich korrekt hin. Ich bin gespannt, wie Du das mit dem Visum hinbekommst.

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Ja klar. Weil ich jeden Visafall retten muss, oder wie?
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Antwort #19 - 20.09.2017 um 00:10:44
 
Aras schrieb am 19.09.2017 um 23:28:31:
Zitat:
Erscheint dagegen die Absolvierung eines Intensivsprachkurses als ernsthaft beabsichtigt und
sind die Gesamtumstände schlüssig, etwa im Hinblick auf bereits erfolgreich absolvierte
Sprachkurse und die angestrebte Qualifizierung, so ist ein Antrag nicht allein deshalb
abzulehnen, weil der Antragsteller beabsichtigt, während des Sprachkurses z.B. mit einem
zukünftigen Ehepartner zusammenzuleben.


S. 363 des Visumhandbuchs, Abschnitt Sprachkurs.


Da steht aber auch:
Zitat:
In die Ermessenserwägungen sind ggfs. die Gesichtspunkte einzustellen, die dafür sprechen, dass  der beabsichtigte Sprachkurs nur vorgeschoben wird, um einen anderen Aufenthaltszweck, für den ein entsprechendes Visum nicht erteilt werden könnte, zu  verschleiern


Zum nicht bekannten Inhalt des Motivationsschreibens:

jan-san schrieb am 19.09.2017 um 19:02:07:
Und werden erfahrungsgemäß auch nicht-monetäre Motive für das Erlernen der deutschen Sprache (etwa der Wunsch, sich mit Familie und Freundeskreis des zukünftigen Ehepartners besser verständigen zu können und sich auf einen enventuellen späteren, längeren Aufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung vorzubereiten) bei der Ermessensentscheidung betrachtet? Diese Punkte waren ebenfalls im Motivationsschreiben enthalten,


Und allen anderslautenden Erwägungen zum Trotz hat m.E. der TE mit seiner Begründung + der wenig überzeugenden Argumentation mit dem beruflichen Bedarf an den Sprachkenntnissen der AV eine Steilvorlage gegeben, um genau o.a. Zweifel aufkommen zu lassen. Da muss man sich doch nichts vormachen.
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Antwort #20 - 20.09.2017 um 00:19:47
 
Moin,

Ja, T.P., genau das meinte ich die ganze Zeit.
Das Ding mit der Bank ist schon mehr als fragwürdig und dann noch die Ankündigung, daß das in der Familie des zukünftigen Ehemanns helfen wird. Damit wird die Geschichte mit der Bank doch offensichtlich als vorgeschoben entlarvt.

Gruß,
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Antwort #21 - 20.09.2017 um 00:34:25
 
@T.P.2013
Ich kann es nicht beurteilen, weil ich Kambodscha nicht kenne. Ich weiß nicht wieviele deutsche Expats in dem Ferienort dort leben und ob da tatsächlich ein Bedarf besteht. Ohne Motivationsschreiben kann man auch nicht wirklich einschätzen was für ein Film im Kopf des Entscheiders ablief.
Aber ich wollte nicht den Eindruck erscheinen lassen, dass ich mir die Rosinen aus dem Visumhandbuch picke. Es wird ja bereits aus dem Zitat deutlich, dass es ernsthaft beabsichtigt sein muss den Sprachkurs zu belegen. Wenn man nicht den Sprachkurs ernsthaft belegen will, dann ist es ja Missbrauch. Dein Zitat belegt ja eher, dass es bei der Ermessensabwägung mit einfließen muss, ob ein anderer Aufenthaltszweck verschleiert werden soll. Ich kann noch kein verschleiern erkennen.

T.P.2013 schrieb am 20.09.2017 um 00:10:44:
Und allen anderslautenden Erwägungen zum Trotz hat m.E. der TE mit seiner Begründung + der wenig überzeugenden Argumentation mit dem beruflichen Bedarf an den Sprachkenntnissen der AV eine Steilvorlage gegeben, um genau o.a. Zweifel aufkommen zu lassen. Da muss man sich doch nichts vormachen.

Ich kann dir da jedoch zustimmen. Da wurde krummig argumentiert.

nixwissen schrieb am 20.09.2017 um 00:19:47:
Das Ding mit der Bank ist schon mehr als fragwürdig und dann noch die Ankündigung, daß das in der Familie des zukünftigen Ehemanns helfen wird. Damit wird die Geschichte mit der Bank doch offensichtlich als vorgeschoben entlarvt.

nixwissen, der menschliche Lügendetektor. Ich kann eigentlich nur  kotzen, wenn ich deine Beiträge lese. Alle Ausländer sind Lügner und alle Ausländer werden als solche  auch entlarvt etc...
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Antwort #22 - 20.09.2017 um 00:59:53
 
Aras schrieb am 20.09.2017 um 00:34:25:
nixwissen schrieb am Heute um 00:19:47:
Das Ding mit der Bank ist schon mehr als fragwürdig und dann noch die Ankündigung, daß das in der Familie des zukünftigen Ehemanns helfen wird. Damit wird die Geschichte mit der Bank doch offensichtlich als vorgeschoben entlarvt.

nixwissen, der menschliche Lügendetektor. Ich kann eigentlich nurkotzen, wenn ich deine Beiträge lese. Alle Ausländer sind Lügner und alle Ausländer werden als solcheauch entlarvt etc... 



Moin,

Aras, Du hast mir fragwürdige Wortwahl vorgeworfen und dann sowas?

Das fliegt hier sowieso bald alles auf den Schrottplatz, also kann ich ja auch schreiben, daß ich Dich für gefährlich naiv halte.
Natürlich will sie in der Bank in Kambodscha mit ihren dann erweiterten Deutschkenntnissen Karriere machen. Das Land läuft als Ferienziel und Alterssitz für Deutsche ja Thailand usw. gerade den Rang ab.
Das meint sie bestimmt alles ehrlich mit der Bank.
Herr Aras glaubt das erstmal, ohne drüber nachzudenken.

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Antwort #23 - 20.09.2017 um 01:30:35
 
Was ich glaube oder nicht glaube ist doch vollkommen egal, oder bin ich etwa Entscheider in Kambodscha? Der TE fragt, warum diese Entscheidung so getroffen wurde. Wir versuchen ihm das nahe zu bringen, ohne "höchst dämliche" Einlassung vorzuwerfen. Vielleicht  kann er aus den Informationen am Ende sich doch mit der Entscheidung abfinden oder er versucht es mit der Remo.

Aber du bist eben kein Hilfsscheriff der deutschen Botschaft. Also halte dich mit deinen unsachlichen Beurteilungen zurück.
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Antwort #24 - 20.09.2017 um 05:17:33
 
Aras schrieb am 19.09.2017 um 19:20:33:

Vielen Dank für diesen Link @Aras - das Handbuch ist genau, was ich gesucht hatte. Ein Hoch auf das IFG Smiley

Was die Diskussion über die (fehlende) Glaubwürdigkeit der Bank-Job Motivation angeht: im Motivationsschreiben wurde nicht behauptet, dass die deutschen Sprachkenntnisse für die Tätigkeit erforderlich sind oder eine Beförderung o.ä. zur Folge haben wird, sondern lediglich, dass die Sprachkenntnisse eine wertvolle (und seltene) Zusatzqualifikation wären, um deutschsprachigen Kunden einen besseren Service zu bieten (im aktuellen oder einem anderen Job). Dieses Argument war nicht das Einzige im Motivationsschreiben (und nicht das Erste/Wichtigste), aber es war das Einzige, das in der Ablehnung aufgegriffen wurde.

Die Diskussion hier hat uns jedenfalls sehr geholfen, die Hintergründe der Ablehnung besser zu verstehen und besser einschätzen zu können, welche Punkte für die Remonstration am ehesten relevant sind.

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Antwort #25 - 20.09.2017 um 06:17:55
 
[Offtopic]
Aras schrieb am 20.09.2017 um 01:30:35:
Also halte dich mit deinen unsachlichen Beurteilungen zurück.

@Aras
In diesem Thema kritisierst Du zu Recht die Wortwahl anderer, Deine eigene ist aber auch nicht viel sachlicher.

Inhaltlich bin ich mit Deinen Aussagen meist einverstanden - Deine Ausdrucksform wird in letzter Zeit aber zunehmend ... unleidlicher.
Wie wäre es, in Richtung "diplomatischer" umzuschwenken?
[/Offtopic]
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