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Begründung Ablehnung nationales Visum nach § 16b Abs. 1 AufenthG (nicht studienvorbereitender Sprachkurs) (Gelesen: 5.285 mal)
Themen Beschreibung: Ablehnung wegen fehlender beruflicher Erforderlichkeit und Sprachkursangeboten im Land
jan-san
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18.09.2017 um 16:33:38
 
Liebe i4a Community,

Der Antrag auf ein nationales Visum nach § 16b Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für Teilnahme an nicht studienvorbereitendem Sprachkurs, vor August 2017 § 16 Abs. 5 AufenthG) für meine kambodschanische Verlobte wurde durch die ABH abgelehnt.

Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Sprachkurs nicht aus beruflichen Gründen benötigt wird. Als weiterer Punkt wird aufgeführt, dass das Goethe-Institut in Phnom Penh (6 Busstunden vom Wohnort entfernt) deutsche Sprachkurse anbietet.

Wir hatten dem Antrag ein Schreiben des aktuellen Arbeitgebers beigelegt, in dem ihr bestätigt wird, dass Deutschkenntnisse eine wertvolle Zusatzqualifikation für ihre Tätigkeit wären, weil sie es dem Unternehmen (Bank mit Fokus auf wohlhabende Kunden, darunter viele Expats) ermöglichen würde, deutschsprachige Kunden in ihrer Muttersprache zu bedienen.

Das Argument der existierenden Sprachkursangebote in Kambodscha hatten wir im Motivationsschreiben aufgegriffen und dagegen argumentiert, dass es leichter fällt, eine Sprache in einer Umgebung zu lernen, in der man ständig der neuen Sprache ausgesetzt ist, und durch den Aufenthalt in Deutschland neben der Sprache auch das deutsche Alltagsleben und die Kultur erlebt werden können. Zugegeben eine ausbaufähige Argumentation.

Wir überlegen, gegen den Bescheid zu remonstrieren. Dazu habe ich zwei Fragen:
  1. Woher kommt die Anforderung, dass die Sprachkenntnisse aus beruflichen Gründen benötigt werden müssen, und wie eng wird das auslegt? Denkt ihr, dass das Argument aus dem Schreiben des Arbeitgebers dafür ausreichen kann (es könnte bei der Bewertung übersehen worden sein, weil die Anlagen recht umfangreich waren und das Dokument nicht im Motivationsschreiben referenziert wurde)
  2. Wie ausschlaggebend ist das Argument der Verfügbarkeit von Sprachkursen im Heimatland? Wenn man dieses Kriterium strikt anwendet (also Visaanträge nach § 16b Abs. 1 für alle Länder ablehnen, in denen Deutschkurse angeboten werden), werden nicht mehr viele Länder übrig bleiben.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 18.09.2017 um 18:15:40
 
jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Als weiterer Punkt wird aufgeführt, dass das Goethe-Institut in Phnom Penh (6 Busstunden vom Wohnort entfernt) deutsche Sprachkurse anbietet

Nicht jeder wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft eines Goethe-Instituts, oftmals müssen die Lernwilligen sogar ins Nachbarland. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass eine 6stündige Entfernung zum nächsten Lernort, kein akzeptables Argument zum Verzicht auf den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse sein wird.

jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Das Argument der existierenden Sprachkursangebote in Kambodscha hatten wir im Motivationsschreiben aufgegriffen und dagegen argumentiert, dass es leichter fällt, eine Sprache in einer Umgebung zu lernen, in der man ständig der neuen Sprache ausgesetzt ist, und durch den Aufenthalt in Deutschland neben der Sprache auch das deutsche Alltagsleben und die Kultur erlebt werden können. 

Auch dieses Argument wird kaum Akzeptanz finden.
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Aras
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Antwort #2 - 18.09.2017 um 19:08:15
 
Meiner Meinung nach müsste man schon schauen was in der Motivation alles angegeben wurde.

Da es eine Ermessensentscheidung ist, müssen die Individualinteressen(Interesse an einem Aufenthalt in Deutschland, der Aufenthaltszweck etc.) mit den Interessen der Allgemeinheit(v.a. Sicherheit, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Schutz der Sozialkassen, Schutz vor Kosten von missbräuchlichen Asylanträgen etc.) abgewogen werden.

jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Wie ausschlaggebend ist das Argument der Verfügbarkeit von Sprachkursen im Heimatland? Wenn man dieses Kriterium strikt anwendet (also Visaanträge nach § 16b Abs. 1 für alle Länder ablehnen, in denen Deutschkurse angeboten werden), werden nicht mehr viele Länder übrig bleiben.


Wenn sie noch nie einen Sprachkurs besucht hat, dann wird ggf. das Individualinteresse, das Erlernen der deutschen Sprache, geringer eingeschätzt als das Interesse der Allgemeinheit vor drohender illegaler Migration. Der Grundgedanke ist nunmal, dass die Person die Möglichkeit innerhalb ihres Landes für einen geringeren monetären Betrag die Sprache zu lernen hat. Warum sollte man dies überhaupt nicht nutzen und direkt in ein Land gehen, dass dessen Sprache man überhaupt nicht kennt?

Außerdem muss ja auch das Ziel des Spracherwerbs erreichbar sein. Bei fehlenden Sprachkenntnissen kann ja nicht mal abgeschätzt werden, ob man die persönlichen Voraussetzungen mitbringt um eine weitere Sprache überhaupt zu erlernen. Eine zusätzliche Alphabetisierung und der Grundaufbau eines Sprachschatzes macht im Heimatland mehr Sinn.

Ansonsten hat das auch einen höheren Begründungsaufwand. Aber die Begründung, dass man die Sprache im Land der Sprache besser erlernen kann ist ein Allgemeinposten, der die individuelle Situation nicht widerspiegelt. Da muss also was individuelles kommen. Genauso wie das Bestehen der Goethe Institute auf der Welt auch nur ein Allgemeinposten wäre. Kommt man mit einem Allgemeinposten, dann kann man auch mit einem Allgemeinposten abgespeist werden.


Man kann aber nicht total übertriebene Anforderungen an der Begründung/an die Motivation stellen. Nur sollten diese nachvollziehbar sein.

Und wenn der Arbeitgeber meint, dass es sinnvoll wäre Deutsch zu lernen, dann ist das zwar nett, aber verfehlt das Thema, da man ja auch in Kambodscha deutsch lernen kann.

jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Sprachkurs nicht aus beruflichen Gründen benötigt wird. Als weiterer Punkt wird aufgeführt, dass das Goethe-Institut in Phnom Penh (6 Busstunden vom Wohnort entfernt) deutsche Sprachkurse anbietet.


Genau. Warum nicht Phnom Penh? Ist mit 6 Busstunden näher als ein Flug nach Deutschland, ist günstiger, man ist unser seinen Leuten und kennt die Sicherheitslage. Warum nicht erstmal dorthin? Warum soll man in Deutschland lernen.

jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:
Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Sprachkurs nicht aus beruflichen Gründen benötigt wird.

Oder plump gesagt: Nur damit man am Bankschalter den deutschen Kunden Betrag X auszahlen kann und das in der deutschen Sprache braucht man nicht in Deutschland die Sprache zu lernen. Da wiegt das Individualinteresse ja relativ gering und das Interesse der Allgemeinheit wiegt dann höher.

Ich sags mal so wie ich mir in das so in einer Konstellation möglich halte:

Die Bankangestellte kriegt die Aussicht auf Beförderung von ihrer großen Bank in Ferienort X. Sie würde dann die Bankberatung des deutschen Klientel selbstverantwortlich übernehmen und würde erheblich mehr Geld verdienen. Sie muss hierzu aber gute bis sehr gute Sprachkenntnisse vorweisen, denn man will ja nicht jemanden auf die Kunden loslassen der nur seinen Namen auf Deutsch sagen kann oder auf einem Niveau der Straßensprache spricht. So wie es eben alle von einer seriösen Bank und dessen Angestellten vorstellen.
Warum wird aber genau diese Frau für diese Beförderung ausgewählt? Weil sie bereits guten Umgang und Vertrauen in die deutsche Kundschaft aufgebaut hat, ggf. bereits deutsche Sprachkenntnisse erworben hat und darum für diese Tätigkeit geeignet ist.
Es fehlt aber der letzte Schliff. Dieser soll in Deutschland erfolgen und die Person soll die Kultur der Deutschen nochmal vor Ort kennen lernen um auch die deutsche Kundschaft in ihren Befindlichkeiten besser nachvollziehen zu können und kulturelle Missverständnisse zu vermeiden, welche Kambodscha im schlimmsten Fall zu einem Abbruch der Geschäftsbeziehungen führen kann und einen Verlust für die Bank bedeutet.

Ich behaupte jetzt mal, dass das ist was die deutsche Botschaft sich idealerweise vorstellt.
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Antwort #3 - 18.09.2017 um 19:56:13
 
Ihr könnt eine Remonstration versuchen, Sinn macht es nicht! Deine "Verlobte" möchte Zeit mit dir verbringen und nicht Deutsch für den Beruf liegt an 1. Stelle! Denn so viele Expats, die Deutsch sprechen, gibt es in Kambodscha nicht! Also macht es keinen Sinn!
Dafür (für das zusammen sein) gibt es aber kein Visum!
Auch 6 Stunden bis zum GI sind keine Entfernung....sehr viele Menschen müssen weit fliegen / fahren um zum Gi ihres Landes zu kommen! Also macht für mich keinen Sinn, aber kostet ja nichts
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jan-san
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Antwort #4 - 19.09.2017 um 07:29:39
 
deerhunter schrieb am 18.09.2017 um 19:56:13:
Deine "Verlobte"

Die Unterstellung, dass an einer Beziehung zwischen einem Deutschen und einer Kambodschanerin sicher etwas faul sein muss, ist ein sehr wertvoller Beitrag zur Diskussion.
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Antwort #5 - 19.09.2017 um 08:19:15
 
die message hinter dem Post ist viel mehr, das es naiv zu glauben wäre das eine Kambodschanerin nach Deutschland möchte um einen Sprachkurs zu besuchen (der auch im Heimatland umsetzbar wäre, wenn man es wirklich möchte) und nicht um seinen Verlobten bzw. (zukünftigen) Lebenspartner zu besuchen bzw. hier zu leben.
Hinzu kommt, das man in einer lokalen Bank in Kambodscha im Alltag nicht die deutsche Sprache benötigt und die Handvoll deutschsprachigen Kunden hierfür kein Argument sind, über Monate ins Ausland geschickt zu werden um die Sprache zu lernen.

Das ist zumindest in der Regel die Sichtweise der Botschaft, die das Visum vergeben soll. Die Story ist halt nicht rund und wird euch daher voraussichtlich nicht abgenommen werden. Unterstellt wird möglicherweise das die Familienzusammenführung umgangen werden soll (unsicheres Urkundenwesen, höhere Kosten, mehr formeller Aufwand, A1) und durch das beantragte Sprachkursvisum ein einfacherer Zugang nach Deutschland erfolgen könnte.

Anders wäre es vermutlich, wenn Deine Freundin schon B1-Kenntnisse oder höher hätte und dies noch professioneller gestalten möchte, um auf Muttersprachenniveau Kunden betreuen zu können und ein Kundenstamm bzw. deutschsprachige Firmenkontakte vorgelegt werden könnten.
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Antwort #6 - 19.09.2017 um 11:19:41
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 07:29:39:
Die Unterstellung,

Da ist gar keine Unterstellung, denn es ist doch deine Verlobte. Daran ist wohl überhaupt nichts faul.

Allerdings an den Gründen, die hier im Antrag vorgebracht wurden und nun (wie zu erwarten war) zur Ablehnung geführt haben.

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Antwort #7 - 19.09.2017 um 11:52:12
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 07:29:39:
Die Unterstellung, dass an einer Beziehung zwischen einem Deutschen und einer Kambodschanerin sicher etwas faul sein muss, ist ein sehr wertvoller Beitrag zur Diskussion. 

Eine solche Unterstellung habe ich nicht gesehen.
Höchstens eine (unnötige, weil) dreifache Betonung dieses Wortes.

Als Betroffener mit ehrlichen Vorhaben hat man aber leider immer mit der bösen Erfahrung derer zu leben, denen tagtäglich die Hucke vollgelogen wird.
(Obwohl das an meinem Dienstort in der übergroßen Mehrzahl der Fälle gänzlich unnötig ist, passiert es trotzdem ständig!)


Sprachkursvisa werden nun mal als der "Königsweg" angesehen, um mit vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen wahren Gründen für länger ins Land zu kommen. Ob die nun ehrbar und menschlich verständlich sind oder eben leider nicht.
Entsprechend genau muss unsereiner dann hinschauen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #8 - 19.09.2017 um 13:19:40
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 07:29:39:
Die Unterstellung, dass an einer Beziehung zwischen einem Deutschen und einer Kambodschanerin sicher etwas faul sein muss, ist ein sehr wertvoller Beitrag zur Diskussion.

Es hat hier niemand etwas unterstellt....die Aussage des @deerhunter ist absolut richtig und so wird es meist vom Visaentscheider gesehen!
Als Betroffener mag es einen nicht fröhlich stimmen, ist aber so
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jan-san
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Antwort #9 - 19.09.2017 um 19:02:07
 
Ich hatte mich mit meiner Aussage nicht auf den Inhalt von @deerhunters Nachricht bezogen, sondern nur auf das Wort "Verlobte" in Anführungszeichen und mit mehrfacher Hervorhebung. Aber vielleicht habe ich das überinterpretiert.

Vielen Dank für die vielen Hinweise und Einschätzungen von euch allen, die im Tenor ja sehr klar sind.

Eine Sache, die mir noch nicht klar ist, ist, woher die Anforderungen kommen, dass die Sprachkenntnisse beruflich benötigt werden müssen. Ich habe dazu weder im AufenthG noch in der AufenthGVwV etwas finden können - gibt es eine hierzu weitere Vorschrift o.ä.?

Und werden erfahrungsgemäß auch nicht-monetäre Motive für das Erlernen der deutschen Sprache (etwa der Wunsch, sich mit Familie und Freundeskreis des zukünftigen Ehepartners besser verständigen zu können und sich auf einen enventuellen späteren, längeren Aufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung vorzubereiten) bei der Ermessensentscheidung betrachtet? Diese Punkte waren ebenfalls im Motivationsschreiben enthalten, wurden aber nicht im Ablehnungsbescheid nicht behandelt.
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Aras
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Antwort #10 - 19.09.2017 um 19:20:33
 
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Antwort #11 - 19.09.2017 um 19:22:38
 
Es müssen nicht zwingend berufliche Gründe sein. Als Vorbereitung auf ein deutsches Studium geht es z.b. auch und im Prinzip reicht die "Liebe zur deutschen Sprache " wenn die Argumentation stimmt!

In jedem Fall sollte man aber im Heimatland das höchstmögliche Sprachniveau, meist B1 , schon erworben haben. Ist Keine verpflichtung aber steigert die eigenen Chancen.

Deine anderen Gründe zählen da nicht, das ist eher negativ bzw. verdeutlicht dass es eigentlich eher ein Kennenlern Visum sein soll wofür es aber kein Visum gibt ( wir drehen uns im Kreis ).

Ist sie deine Frau und kommt hier her per FZF "darf" sie per Verpflichtung zum Integrationskurs sowieso als erstes die Sprache  bis B1 Lernen.
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Alana
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Antwort #12 - 19.09.2017 um 19:56:18
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 19:02:07:
Und werden erfahrungsgemäß auch nicht-monetäre Motive für das Erlernen der deutschen Sprache (etwa der Wunsch, sich mit Familie und Freundeskreis des zukünftigen Ehepartners besser verständigen zu können und sich auf einen enventuellen späteren, längeren Aufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung vorzubereiten) bei der Ermessensentscheidung betrachtet? Diese Punkte waren ebenfalls im Motivationsschreiben enthalten, wurden aber nicht im Ablehnungsbescheid nicht behandelt.

Wobei die eine Motivation die andere Motivation in ihrer Glaubwürdigkeit konterkarieren kann. Nach dem Motto: Deutschlernen für einen späteren Aufenthalt als Ehefrau eines Deutschen - das lässt eher vermuten, dass es mit Ehrgeiz, sich mit Deutschkenntnissen in Kambodscha langfristig bessere Berufsaussichten zu verschaffen, nicht so weit her ist. Oder vice versa.

Letztlich sollte man immer beachten, dass für die Botschaft Aufwand und Ertrag in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen sollten. Da kannst du selber überlegen, welche beruflichen Chancen sich bieten müssten, damit du für einen Sprachkurs auf einen anderen Kontinent gehen würdest, mit all dem Aufwand und all den Kosten (inkl. evtl. unbezahltem Urlaub). Das ist für deine Verlobte ein langer teurer Flug, für kambodschanische Verhältnisse werden Kursgebühr und Unterhaltskosten doch sehr hoch sein, dann noch evtl. Gehaltseinbußen durch den Urlaub (oder finanziert der Arbeitgeber hier etwas?). Steht das alles in einem wirklich vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Karrieresprung mit entsprechenden verbesserten Gehaltsbezügen? 
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Antwort #13 - 19.09.2017 um 20:22:16
 
jan-san schrieb am 19.09.2017 um 19:02:07:
Motive für das Erlernen der deutschen Sprache (etwa der Wunsch, sich mit Familie und Freundeskreis des zukünftigen Ehepartners besser verständigen zu können und sich auf einen enventuellen späteren, längeren Aufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung vorzubereiten) bei der Ermessensentscheidung betrachtet? Diese Punkte waren ebenfalls im Motivationsschreiben enthalten, wurden aber nicht im Ablehnungsbescheid nicht behandelt. 


Moin,

Tja, das war - sorry - höchst dämlich. Alana hat es noch sehr vorsichtig ausgedrückt.
Es ist doch gerade die "Furcht", daß das Visum z.B. zur Eheschliessung missbraucht werden soll und mit der Ankündigung der ev. späteren Ehe habt Ihr das bestätigt. Und das mit dem Job ist damit offensichtlich vorgeschoben. Verkackeiern lassen die sich ungerne.
So war das ein Antrag mit 1000%iger Ablehnungsgarantie und nach dem Fehler könnt Ihr Euch die Remonstration sparen.

Gruß,
Norbert
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Antwort #14 - 19.09.2017 um 22:18:35
 
nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 20:22:16:
Tja, das war - sorry - höchst dämlich. 


Sonst  ist aber alles gut bei dir?

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 20:22:16:
Es ist doch gerade die "Furcht", daß das Visum z.B. zur Eheschliessung missbraucht werden soll und mit der Ankündigung der ev. späteren Ehe habt Ihr das bestätigt. Und das mit dem Job ist damit offensichtlich vorgeschoben. Verkackeiern lassen die sich ungerne.

Wie kann ein Visum für eine Eheschließung missbraucht werden?

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 20:22:16:
So war das ein Antrag mit 1000%iger Ablehnungsgarantie und nach dem Fehler könnt Ihr Euch die Remonstration sparen.

Soso.

@jan-san
Auf so einen Beitrag wie den von nixwissen kannst du ruhig das Attribut "nicht hilfreich" stempeln.

Hat deine Verlobte überhaupt schon irgendwelche Sprachkenntnisse?
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