Du solltest einfach mal deine Wortwahl überdenken. "höchst dämlich". Ich finde eine solche Aussage ärgerlich.
nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 22:57:01:Du weisst ganz genau was gemeint ist, auch wenn das gerade hier praktisch unmöglich wäre.
FZF umgehen und direkt nach Heirat (z.B. in DK) hierbleiben. Das will ich hier nicht unterstellen und funktioniert ja auch nicht aber der Versuch soll unterbunden werden.
Es ist ja kein Schengenvisum. Es wäre also bei tatsächlichem Besuch und Abschluss des Sprachkurses und einer Heirat kein Problem. Hier konstruierst du ein Problem, was es so nicht gibt.
nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 22:57:01:Selbst wenn sie schon
A1 in der Tasche hätte, wäre klar, daß das ein Visum zum Zusammenleben auf Probe werden soll und der Grund ist konstruiert, weil sie eh' nach D will.
Ui. Ist das etwa verboten?! Nur das
A1 muss bei
FZF vorher im Ausland erworben werden. Ansonsten sehe ich kein Verbot, dass man bei Heiratsabsicht kein Sprachkursvisum bekommen solle.
Was mich am Forum in letzter Zeit stört, ist das bei Visafragen plötzlich alle Länderexperten werden und dann auch noch so Aussagen kommen, dass man sich ja angeblich total dämlich angestellt hätte. Die Leute suchen nach Rat und Lösungen und nicht um ein vernichtendes Urteil von einem Pseudoexperten, die irgendwas sich aus den Fingern saugen, nach ihrem eigenen Bauchgefühl/ einem "gesunden Volksempfinden" sich eine Meinung bilden und diese äußern, ohne auch nur zu prüfen ob eine gesetzliche Grundlage für dieses Bauchgefühl gibt. Dann kommt Schrott raus, und der Ratsuchende wird in die Irre geführt und kann seine Rechte nicht wahrnehmen weil er eben falsch beraten wurde.
Zitat:Erscheint dagegen die Absolvierung eines Intensivsprachkurses als ernsthaft beabsichtigt und
sind die Gesamtumstände schlüssig, etwa im Hinblick auf bereits erfolgreich absolvierte
Sprachkurse und die angestrebte Qualifizierung, so ist ein Antrag nicht allein deshalb
abzulehnen, weil der Antragsteller beabsichtigt, während des Sprachkurses z.B. mit einem
zukünftigen Ehepartner zusammenzuleben.
S. 363 des Visumhandbuchs, Abschnitt Sprachkurs.
Soviel zu höchst dämlichen Einlassungen.