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Begründung Ablehnung nationales Visum nach § 16b Abs. 1 AufenthG (nicht studienvorbereitender Sprachkurs) (Gelesen: 5.348 mal)
Themen Beschreibung: Ablehnung wegen fehlender beruflicher Erforderlichkeit und Sprachkursangeboten im Land
nixwissen
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Antwort #15 - 19.09.2017 um 22:57:01
 
Moin,

Aras schrieb am 19.09.2017 um 22:18:35:
Sonstist aber alles gut bei dir?


Fandest Du das etwa klug, das mit reinzuschreiben?

Aras schrieb am 19.09.2017 um 22:18:35:
Wie kann ein Visum für eine Eheschließung missbraucht werden?


Du weisst ganz genau was gemeint ist, auch wenn das gerade hier praktisch unmöglich wäre. FZF umgehen und direkt nach Heirat (z.B. in DK) hierbleiben. Das will ich hier nicht unterstellen und funktioniert ja auch nicht aber der Versuch soll unterbunden werden.
Zusammen mit der etwas schwierigen Begründung (Bank in Kambodscha!) ist doch klar, daß das Sprachvisum den dauerhaften Aufenthalt in D vorbereiten soll. Motivation mit dem Job also vorgeschoben und komplett unlogisch mir der angekündigten Heirat.

Nein, hilfreich war mein Beitrag sicher nicht, denn ich habe keinen Tip, wie man das Visum doch noch bekommen könnte. Ausser, daß man vielleicht seine Energie auf den richtigen Weg konzentrieren sollte. Oder glaubst Du ernsthaft, daß das noch was werden könnte?
Selbst wenn sie schon A1 in der Tasche hätte, wäre klar, daß das ein Visum zum Zusammenleben auf Probe werden soll und der Grund ist konstruiert, weil sie eh' nach D will.
Da tun sich ja Andere mit der Begründung für das Sprachvisum schon schwer, bei denen das aber absolut nachvollziehbar wäre. Letztens war hier was mit Südamerika und Tourismus. Wurde auch nichts.
Aber eine Bank in Kambodscha? Ich bitte Dich...

Gruß,
Norbert
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Aras
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Antwort #16 - 19.09.2017 um 23:28:31
 
Du solltest einfach mal deine Wortwahl überdenken. "höchst dämlich". Ich finde eine solche Aussage ärgerlich.

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 22:57:01:
Du weisst ganz genau was gemeint ist, auch wenn das gerade hier praktisch unmöglich wäre. FZF umgehen und direkt nach Heirat (z.B. in DK) hierbleiben. Das will ich hier nicht unterstellen und funktioniert ja auch nicht aber der Versuch soll unterbunden werden.

Es ist ja kein Schengenvisum. Es wäre also bei tatsächlichem Besuch und Abschluss des Sprachkurses und einer Heirat kein Problem. Hier konstruierst du ein Problem, was es so nicht gibt.

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 22:57:01:
Selbst wenn sie schon A1 in der Tasche hätte, wäre klar, daß das ein Visum zum Zusammenleben auf Probe werden soll und der Grund ist konstruiert, weil sie eh' nach D will.

Ui. Ist das etwa verboten?! Nur das A1 muss bei FZF vorher im Ausland erworben werden. Ansonsten sehe ich kein Verbot, dass man bei Heiratsabsicht kein Sprachkursvisum bekommen solle.

Was mich am Forum in letzter Zeit stört, ist das bei Visafragen plötzlich alle Länderexperten werden und dann auch noch so Aussagen kommen, dass man sich ja angeblich total dämlich angestellt hätte. Die Leute suchen nach Rat und Lösungen und nicht um ein vernichtendes Urteil von einem Pseudoexperten, die irgendwas sich aus den Fingern saugen,  nach ihrem eigenen Bauchgefühl/ einem "gesunden Volksempfinden" sich eine Meinung bilden und diese äußern, ohne auch nur zu prüfen ob eine gesetzliche Grundlage für dieses Bauchgefühl gibt. Dann kommt Schrott raus, und der Ratsuchende wird in die Irre geführt und kann seine Rechte nicht wahrnehmen weil er eben falsch beraten wurde.

Zitat:
Erscheint dagegen die Absolvierung eines Intensivsprachkurses als ernsthaft beabsichtigt und
sind die Gesamtumstände schlüssig, etwa im Hinblick auf bereits erfolgreich absolvierte
Sprachkurse und die angestrebte Qualifizierung, so ist ein Antrag nicht allein deshalb
abzulehnen, weil der Antragsteller beabsichtigt, während des Sprachkurses z.B. mit einem
zukünftigen Ehepartner zusammenzuleben.


S. 363 des Visumhandbuchs, Abschnitt Sprachkurs.

Soviel zu höchst dämlichen Einlassungen.
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nixwissen
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Antwort #17 - 19.09.2017 um 23:48:57
 
Moin,

Wortwahl - Ok. Wärest Du mit "ziemlich unklug" einverstanden?

Natürlich ist Heirat dabei nicht verboten aber wenn man das bei der Beantragung in dem Schreiben praktisch schon ankündigt?
Du hast selber zitiert, daß es für den Sprachkurs eine angestrebte Qualifizierung (müsste es nicht Qualifikation heissen?) geben soll und hier wurde die Bank in Kambodscha angegeben.

Ok, dann berate Du mal korrekt und biege das fachlich korrekt hin. Ich bin gespannt, wie Du das mit dem Visum hinbekommst.

Gruß,
Norbert
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Antwort #18 - 20.09.2017 um 00:00:51
 
nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 23:48:57:
Wärest Du mit "ziemlich unklug" einverstanden?

Nein. Es fehlt uns der Text des Motivationsschreibens. Und selbst wenn, ist es nichts verbotenes, sie das Zitat aus dem Vissumhandbuch.


nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 23:48:57:
Du hast selber zitiert, daß es für den Sprachkurs eine angestrebte Qualifizierung (müsste es nicht Qualifikation heissen?) geben soll und hier wurde die Bank in Kambodscha angegeben.

Das steht dort nicht. Es steht dort geschrieben, dass die Gesamtumstände schlüssig sein sollen. Wenn jemand angibt die deutsche Sprache zu lieben und keine Sprachkenntnisse aufweist, dann ist das nicht schlüssig. Wenn jemand irgendeine Aus-, Weiter- oder Fortbildung in Deutschland anstrebt die er aber garnicht braucht, dann ist das nicht schlüssig.

nixwissen schrieb am 19.09.2017 um 23:48:57:
Ok, dann berate Du mal korrekt und biege das fachlich korrekt hin. Ich bin gespannt, wie Du das mit dem Visum hinbekommst.

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Ja klar. Weil ich jeden Visafall retten muss, oder wie?
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Antwort #19 - 20.09.2017 um 00:10:44
 
Aras schrieb am 19.09.2017 um 23:28:31:
Zitat:
Erscheint dagegen die Absolvierung eines Intensivsprachkurses als ernsthaft beabsichtigt und
sind die Gesamtumstände schlüssig, etwa im Hinblick auf bereits erfolgreich absolvierte
Sprachkurse und die angestrebte Qualifizierung, so ist ein Antrag nicht allein deshalb
abzulehnen, weil der Antragsteller beabsichtigt, während des Sprachkurses z.B. mit einem
zukünftigen Ehepartner zusammenzuleben.


S. 363 des Visumhandbuchs, Abschnitt Sprachkurs.


Da steht aber auch:
Zitat:
In die Ermessenserwägungen sind ggfs. die Gesichtspunkte einzustellen, die dafür sprechen, dass  der beabsichtigte Sprachkurs nur vorgeschoben wird, um einen anderen Aufenthaltszweck, für den ein entsprechendes Visum nicht erteilt werden könnte, zu  verschleiern


Zum nicht bekannten Inhalt des Motivationsschreibens:

jan-san schrieb am 19.09.2017 um 19:02:07:
Und werden erfahrungsgemäß auch nicht-monetäre Motive für das Erlernen der deutschen Sprache (etwa der Wunsch, sich mit Familie und Freundeskreis des zukünftigen Ehepartners besser verständigen zu können und sich auf einen enventuellen späteren, längeren Aufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung vorzubereiten) bei der Ermessensentscheidung betrachtet? Diese Punkte waren ebenfalls im Motivationsschreiben enthalten,


Und allen anderslautenden Erwägungen zum Trotz hat m.E. der TE mit seiner Begründung + der wenig überzeugenden Argumentation mit dem beruflichen Bedarf an den Sprachkenntnissen der AV eine Steilvorlage gegeben, um genau o.a. Zweifel aufkommen zu lassen. Da muss man sich doch nichts vormachen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #20 - 20.09.2017 um 00:19:47
 
Moin,

Ja, T.P., genau das meinte ich die ganze Zeit.
Das Ding mit der Bank ist schon mehr als fragwürdig und dann noch die Ankündigung, daß das in der Familie des zukünftigen Ehemanns helfen wird. Damit wird die Geschichte mit der Bank doch offensichtlich als vorgeschoben entlarvt.

Gruß,
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Antwort #21 - 20.09.2017 um 00:34:25
 
@T.P.2013
Ich kann es nicht beurteilen, weil ich Kambodscha nicht kenne. Ich weiß nicht wieviele deutsche Expats in dem Ferienort dort leben und ob da tatsächlich ein Bedarf besteht. Ohne Motivationsschreiben kann man auch nicht wirklich einschätzen was für ein Film im Kopf des Entscheiders ablief.
Aber ich wollte nicht den Eindruck erscheinen lassen, dass ich mir die Rosinen aus dem Visumhandbuch picke. Es wird ja bereits aus dem Zitat deutlich, dass es ernsthaft beabsichtigt sein muss den Sprachkurs zu belegen. Wenn man nicht den Sprachkurs ernsthaft belegen will, dann ist es ja Missbrauch. Dein Zitat belegt ja eher, dass es bei der Ermessensabwägung mit einfließen muss, ob ein anderer Aufenthaltszweck verschleiert werden soll. Ich kann noch kein verschleiern erkennen.

T.P.2013 schrieb am 20.09.2017 um 00:10:44:
Und allen anderslautenden Erwägungen zum Trotz hat m.E. der TE mit seiner Begründung + der wenig überzeugenden Argumentation mit dem beruflichen Bedarf an den Sprachkenntnissen der AV eine Steilvorlage gegeben, um genau o.a. Zweifel aufkommen zu lassen. Da muss man sich doch nichts vormachen.

Ich kann dir da jedoch zustimmen. Da wurde krummig argumentiert.

nixwissen schrieb am 20.09.2017 um 00:19:47:
Das Ding mit der Bank ist schon mehr als fragwürdig und dann noch die Ankündigung, daß das in der Familie des zukünftigen Ehemanns helfen wird. Damit wird die Geschichte mit der Bank doch offensichtlich als vorgeschoben entlarvt.

nixwissen, der menschliche Lügendetektor. Ich kann eigentlich nur  kotzen, wenn ich deine Beiträge lese. Alle Ausländer sind Lügner und alle Ausländer werden als solche  auch entlarvt etc...
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Antwort #22 - 20.09.2017 um 00:59:53
 
Aras schrieb am 20.09.2017 um 00:34:25:
nixwissen schrieb am Heute um 00:19:47:
Das Ding mit der Bank ist schon mehr als fragwürdig und dann noch die Ankündigung, daß das in der Familie des zukünftigen Ehemanns helfen wird. Damit wird die Geschichte mit der Bank doch offensichtlich als vorgeschoben entlarvt.

nixwissen, der menschliche Lügendetektor. Ich kann eigentlich nurkotzen, wenn ich deine Beiträge lese. Alle Ausländer sind Lügner und alle Ausländer werden als solcheauch entlarvt etc... 



Moin,

Aras, Du hast mir fragwürdige Wortwahl vorgeworfen und dann sowas?

Das fliegt hier sowieso bald alles auf den Schrottplatz, also kann ich ja auch schreiben, daß ich Dich für gefährlich naiv halte.
Natürlich will sie in der Bank in Kambodscha mit ihren dann erweiterten Deutschkenntnissen Karriere machen. Das Land läuft als Ferienziel und Alterssitz für Deutsche ja Thailand usw. gerade den Rang ab.
Das meint sie bestimmt alles ehrlich mit der Bank.
Herr Aras glaubt das erstmal, ohne drüber nachzudenken.

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Antwort #23 - 20.09.2017 um 01:30:35
 
Was ich glaube oder nicht glaube ist doch vollkommen egal, oder bin ich etwa Entscheider in Kambodscha? Der TE fragt, warum diese Entscheidung so getroffen wurde. Wir versuchen ihm das nahe zu bringen, ohne "höchst dämliche" Einlassung vorzuwerfen. Vielleicht  kann er aus den Informationen am Ende sich doch mit der Entscheidung abfinden oder er versucht es mit der Remo.

Aber du bist eben kein Hilfsscheriff der deutschen Botschaft. Also halte dich mit deinen unsachlichen Beurteilungen zurück.
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Antwort #24 - 20.09.2017 um 05:17:33
 
Aras schrieb am 19.09.2017 um 19:20:33:

Vielen Dank für diesen Link @Aras - das Handbuch ist genau, was ich gesucht hatte. Ein Hoch auf das IFG Smiley

Was die Diskussion über die (fehlende) Glaubwürdigkeit der Bank-Job Motivation angeht: im Motivationsschreiben wurde nicht behauptet, dass die deutschen Sprachkenntnisse für die Tätigkeit erforderlich sind oder eine Beförderung o.ä. zur Folge haben wird, sondern lediglich, dass die Sprachkenntnisse eine wertvolle (und seltene) Zusatzqualifikation wären, um deutschsprachigen Kunden einen besseren Service zu bieten (im aktuellen oder einem anderen Job). Dieses Argument war nicht das Einzige im Motivationsschreiben (und nicht das Erste/Wichtigste), aber es war das Einzige, das in der Ablehnung aufgegriffen wurde.

Die Diskussion hier hat uns jedenfalls sehr geholfen, die Hintergründe der Ablehnung besser zu verstehen und besser einschätzen zu können, welche Punkte für die Remonstration am ehesten relevant sind.

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Antwort #25 - 20.09.2017 um 06:17:55
 
[Offtopic]
Aras schrieb am 20.09.2017 um 01:30:35:
Also halte dich mit deinen unsachlichen Beurteilungen zurück.

@Aras
In diesem Thema kritisierst Du zu Recht die Wortwahl anderer, Deine eigene ist aber auch nicht viel sachlicher.

Inhaltlich bin ich mit Deinen Aussagen meist einverstanden - Deine Ausdrucksform wird in letzter Zeit aber zunehmend ... unleidlicher.
Wie wäre es, in Richtung "diplomatischer" umzuschwenken?
[/Offtopic]
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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