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Alle 9 Monate Pflichttermine beim Amtsarzt bei einer chronischen Erkrankung (Gelesen: 1.703 mal)
Errare_humanum_est
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Alle 9 Monate Pflichttermine beim Amtsarzt bei einer chronischen Erkrankung
17.09.2017 um 19:43:50
 
Hallo liebe Forumsmitglieder Zwinkernd

Ich hatte diese Woche einen Mann aus Georgien bei mir, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. Er bekommt nun schon seit einigen Jahren seinen Aufenthalt verlängert (müsste eine Duldung sein) weil er einen enorm hohen Blutdruck hat, was auch durch mehrere Atteste von verschiedenen Ärzten belegt ist. Laut Ärzten besteht zu 99% die Gewissheit, dass sein Blutdruck nicht dauerhaft gesenkt und der Mann also nie abgeschoben werden kann.

Vor 3-4 Jahren hat man den Mann zum Amtsarzt geschickt, der sein Problem mit dem Blutdruck bestätigt hatte. Daraufhin hat der Georgier 9 Monate Aufenthalt bekommen.
Nun wiederholt sich das Procedere alle 9 Monate.
Der Georgier geht zum Amtsarzt, bekommt erst seine Bescheinigung und danach nochmalige 9 Monate Aufenthalt.

Der Mann will auf jeden Fall in Deutschland bleiben.
Mittlerweile ist er schon 4 oder 5 Mal beim Amtsarzt gewesen.

Nun meine Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit seinen Aufenthalt zu verfestigen oder wird er sein Leben lang alle 9 Monate Termine beim Amtsarzt wahrnehmen müssen?

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.09.2017 um 19:47:36
 
Mit einer Duldung hat er doch garnichts. Er sollte eine Aufenthaltserlaubnis gem. 25 V beantragen, damit er überhaupt erstmal eine Aufenthaltserlaubnis hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.09.2017 um 12:42:01
 
Klär jedenfalls als erstes, ob er einen Aufenthalt hat oder das Gegenteil davon, nämlich eine Duldung (= KEIN Aufenthalt). Du vermischt beides, da kann die Frage nicht beantwortet werden.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 18.09.2017 um 18:57:53
 
reinhard schrieb am 18.09.2017 um 12:42:01:
Klär jedenfalls als erstes, ob er einen Aufenthalt hat oder das Gegenteil davon, nämlich eine Duldung (= KEIN Aufenthalt).


Errare_humanum_est schrieb am 17.09.2017 um 19:43:50:
Ich hatte diese Woche einen Mann aus Georgien bei mir, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. 

Bei einem abgelehnten Asylbewerber dürfte es eine Duldung sein.
Welcher anderer AT denn sonst ?
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