hge2001 schrieb am 17.09.2017 um 08:18:57:1 . Habe ich im Link auf das "unechte Jahresvisum" hingewiesen. Dieses Visum hat eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren und dann darf sie damit jeweils bis zu 90 Tage im Halbjahr einreisen.
Ein unechtes Jahresvisum hat eine Gültigkeitdauer von einem Jahr - sonst hieße es nicht "Jahresvisum" und erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je beliebigem 180-Tage-Zeitraum.
Wer das für Wortklauberei hält - an der Grenze hat man gar keinen Spaß, wenn aufgrund der kleinen, aber feinen Unterschiede unerlaubte Einreise/Aufenthalt festgestellt wird.
Seb17 schrieb am 17.09.2017 um 05:44:29:Nun wurde uns doch von der Mitarbeiterin nahegelegt, dass wir doch eine Familienzusammenführung beantragen sollen.
Höre ich von meinen Kollegen an den Schaltern auch immer wieder. Wenn ich mir die Unterlagen dazu anschaue stellt sich meist heraus, dass es für eine
FZF keine Grundlage gibt.
Seb17 schrieb am 17.09.2017 um 08:35:06:Was ich auch nicht verstehe, beim letzten mal wollten Sie ne Kopie des Passes unseres Kindes für das Schengen Visa und diesmal soll meine Mutter in Deutschland ne Einladung schreiben, wo die Adresse ersichtlich ist.
Unser Visum-System verlangt in solchen Fällen die Angabe einer Referenzadresse in Deutschland. Wenn die nicht schon aus den vorhandenen Unterlagen hervorgeht...
Ich selbst habe eine solche Angabe noch nie in Form einer Einladung der Mutter verlangt, weil mir auch ohne einen solchen Scan nicht in den Kopf wollte, dass eine Mutter ihrem Sohn samt Frau und Enkel die Tür vor der Nase zuschlagen würde, stünden sie davor ... aber ich kenne derlei Forderungen aus der Praxis, wobei dann eine formlose Einladung i.d.R. ausreichen sollte ...