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Familienzusammenführung (Gelesen: 3.301 mal)
Seb17
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.09.2017 um 05:44:29
 
Hallo an Alle,

kurz zu meiner Situation ich bin Deutscher und in Deutschland offiziell abgemeldet.
Wohne auf den Philippinen.
Bin seit 2015 verheiratet(mit einer Filipina), Eintrag aus deutschem Eheregister liegt vor.
Seit 2016 haben wir ein Kind (doppelte Staatsbürgerschaft, deutsch und philippinisch).
Ich selbst habe eine Daueraufenthaltsgenehmigung für die Philippinen.

So nun zu meinem Anliegen:
Meine Frau war letzte Woche auf der Botschaft und wollte Ihr Schengen Touristen Visa beantragen.
Es ist jetzt das Dritte Visum in den letzten 13Monaten.
Aufenthalsdauer immer ca 30-45 Tage.
(jährliche Aufenthaltsdauer weit unter 180 Tagen)

Nun wurde uns doch von der Mitarbeiterin nahegelegt, dass wir doch eine Familienzusammenführung beantragen sollen.
Soweit so gut, die Dokumente dafür sollten innerhalb weniger Wochen zusammen sein.
Nur dachte ich immer dies gilt nur wenn der deutsche Ehepartner auch in Deutschland gemeldet ist.

Könnt Ihr mir dazu einige Infos geben, ob es da eventuell Ausnahmeregelungen gibt?
Vielen Dank
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.09.2017 um 06:08:44
 
Seb17 schrieb am 17.09.2017 um 05:44:29:
Nun wurde uns doch von der Mitarbeiterin nahegelegt, dass wir doch eine Familienzusammenführung beantragen sollen.



Was möchtet ihr selbst denn?
Möchtet ihr dauerhaft nach D umziehen?

Wenn ja, dann ist die Antwort der Botschaft richtig. Wenn aber der Wohnsitz weiterhin auf den Philippinen geplant ist, halte ich die Antwort der Botschaft für falsch. Möglicherweise hat die Botschaft angenommen, dass eventuell ein FZ-Visum umgangen werden soll.

Die andere Frage , die aber in diesem Zusammenhang nebensächlich ist: Es ist nicht nötig dass der deutsche Partner beim FZ schon in D seinen Wohnsitz hat. Man kann auch mit der ganzen Familie gleichzeitig nach D übersiedeln.

Es ist wichtig, der Botschaft klar zu machen, dass ihr keinen dauerhaften Wohnsitz in D anstrebt. Daher sind SchengenVisa genau das richtige für deine Frau. Sie sollte übrigens dann ein sogenanntes unechtes Jahresvisum beantragen und auch bekommen.

http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/FAQ__alf...

... dann muss nicht jedes mal ein neues Visum beantragt werden.
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Seb17
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Antwort #2 - 17.09.2017 um 06:52:17
 
Danke für die schnelle Info.
In nächster Zeit ist es eigentlich nicht geplant nach Deutschland umzuziehen.
Eine Aufenthaltsgenehmigung für meine Frau wäre halt einfacher gewesen. Da wir sonst halt immer nach Manila zur Botschaft fliegen müssen, wasImmer etwas aufwändig ist.

Habe ich das richtig verstanden, dass bei der Familienzusammenfürhung meine Frau eine Aufenthaltsgenhmigung für Deutschland bekommt?
Wenn ja wie lange ist die denn gültig.

Nur für die Zukunft, wenn ich Sie ein Visa für die Familienzusammenfürhrung hat und wir aber dann doch nicht nach Deutschland übersiedeln. Was passiert dann?
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Seb17
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Antwort #3 - 17.09.2017 um 06:55:24
 
Das FZ umgangen werden soll, schwer vorstellbar, zumindest für mich.
Da ich sogar eher wieder auf die Phil zurückreise als meine Frau, sodass unsere Tochter etwas mehr Zeit mit Ihrern Großeltern hat.

Und durch meine Daueraufenthaltsgenhmiung zeige ich ja hoffentlich auch das ich momentan nicht unbedingt gewillt bin nach Deutschland zurückzusiedeln, zumindest nicht mittelfristig.
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deerhunter
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Antwort #4 - 17.09.2017 um 07:31:59
 
Seb17 schrieb am 17.09.2017 um 06:52:17:
Habe ich das richtig verstanden, dass bei der Familienzusammenfürhung meine Frau eine Aufenthaltsgenhmigung für Deutschland bekommt?


Ja, wenn du in Deutschland gemeldet bist und ihr dort leben wollt. Sie wird dann zum Integrationskurs verpflichtet und muss 1 Jahr Deutsch lernen!

Seb17 schrieb am 17.09.2017 um 06:52:17:
Wenn ja wie lange ist die denn gültig.


Je nach dem 1 - 3 Jahre....aber "Achtung"....wenn Sie länger als 6 Monate am Stück (oder auch Hauptsächlich woanders lebt) Deutschland verlässt, ist die AE ungültig! Also für Euch absolut nicht praktikabel und damit Unsinn!
Eine AE ist zum "Leben einer Ehe, bzw. Kunderfürsorge in Gemeinschaft in Deutschland" gedacht!

Also ein Schengenvisum ist hier das richtige und kein FZF
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hge2001
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Antwort #5 - 17.09.2017 um 08:18:57
 
Seb17 schrieb am 17.09.2017 um 06:52:17:
Eine Aufenthaltsgenehmigung für meine Frau wäre halt einfacher gewesen. Da wir sonst halt immer nach Manila zur Botschaft fliegen müssen, wasImmer etwas aufwändig ist.


1 .  Habe ich im Link auf das "unechte Jahresvisum" hingewiesen. Dieses Visum hat eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren und dann darf sie damit jeweils bis zu 90 Tage im Halbjahr einreisen.

2 .  Wenn sie schon einmal ein SchengenVisum beantragt hat und somit ihre Fingerabdruck etc abgegeben hat, erlaubt die Botschaft Manila für Familienangehörige, dass der Antrag per Post eingeschickt werden darf..

Es gibt also da jede Menge Erleichterungsmöglichkeiten.
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Seb17
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Antwort #6 - 17.09.2017 um 08:35:06
 
Danke für Eure Infos.
Interessante Sachen die man so erfährt.
Das hat uns so bis jetzt noch keiner mitgeteilt.
Auch ist dieses Jahresvisum öffentlich nicht aufgelistet.
Hast Du nähere Informationen welche Unterlagen man dazu benötigt und ob dies auch per Post eingeschickt werden darf.

Was ich auch nicht verstehe, beim letzten mal wollten Sie ne Kopie des Passes unseres Kindes für das Schengen Visa und diesmal soll meine Mutter in Deutschland ne Einladung schreiben, wo die Adresse ersichtlich ist.
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namaskaram
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Antwort #7 - 17.09.2017 um 09:29:00
 
Du solltest ein Schreiben aufsetzen, dass deine Frau dem Schengenvisum-Antrag beifügt. Dass ihr auf den Philippinen lebt und dort euren Lebenmittelpunkt habt und nur zu Besuch nach Deutschland wollt und gemeinsam fliegt (bzw. du eher zurück). Dann noch entsprechende Belege mitschicken, also eine Kopie deiner Daueraufenthaltsgenehmigung, ggf. Flugreservierungen für euch beide.
Wir haben so, nach einigen kürzeren Schengenvisa, auch endlich ein unechtes Jahresvisum bekommen. (Wobei ein unechtes Jahresvisum theoretisch auch als erstes möglich ist. Man muss sich nicht hocharbeiten. In eurem Fall habt ihr ja sogar schon eine positive Visahistorie).
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Petersburger
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Antwort #8 - 17.09.2017 um 11:29:11
 
hge2001 schrieb am 17.09.2017 um 08:18:57:
1 .  Habe ich im Link auf das "unechte Jahresvisum" hingewiesen. Dieses Visum hat eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren und dann darf sie damit jeweils bis zu 90 Tage im Halbjahr einreisen.

Ein unechtes Jahresvisum hat eine Gültigkeitdauer von einem Jahr - sonst hieße es nicht "Jahresvisum" und erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je beliebigem 180-Tage-Zeitraum.

Wer das für Wortklauberei hält - an der Grenze hat man gar keinen Spaß, wenn aufgrund der kleinen, aber feinen Unterschiede unerlaubte Einreise/Aufenthalt festgestellt wird.

Seb17 schrieb am 17.09.2017 um 05:44:29:
Nun wurde uns doch von der Mitarbeiterin nahegelegt, dass wir doch eine Familienzusammenführung beantragen sollen.

Höre ich von meinen Kollegen an den Schaltern auch immer wieder. Wenn ich mir die Unterlagen dazu anschaue stellt sich meist heraus, dass es für eine FZF keine Grundlage gibt.

Seb17 schrieb am 17.09.2017 um 08:35:06:
Was ich auch nicht verstehe, beim letzten mal wollten Sie ne Kopie des Passes unseres Kindes für das Schengen Visa und diesmal soll meine Mutter in Deutschland ne Einladung schreiben, wo die Adresse ersichtlich ist.

Unser Visum-System verlangt in solchen Fällen die Angabe einer Referenzadresse in Deutschland. Wenn die nicht schon aus den vorhandenen Unterlagen hervorgeht...

Ich selbst habe eine solche Angabe noch nie in Form einer Einladung der Mutter verlangt, weil mir auch ohne einen solchen Scan nicht in den Kopf wollte, dass eine Mutter ihrem Sohn samt Frau und Enkel die Tür vor der Nase zuschlagen würde, stünden sie davor ... aber ich kenne derlei Forderungen aus der Praxis, wobei dann eine formlose Einladung i.d.R. ausreichen sollte ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 17.09.2017 um 12:00:13
 
@Petersburger ich beantrage dann das nächste mal das Visum meiner Frau bei Dir.

An alle nochmals vielen Dank.
Werde dann mal das Jahresvisum in Angriff nehmen und mich bei der zuständigen Botschaft schlau machen.
Mal sehen was die dazu meinen.
Schönen Sonntag Smiley
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Antwort #10 - 17.09.2017 um 19:36:58
 
Petersburger schrieb am 17.09.2017 um 11:29:11:
Ein unechtes Jahresvisum hat eine Gültigkeitdauer von einem Jahr - sonst hieße es nicht "Jahresvisum" und erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je beliebigem 180-Tage-Zeitraum.


Ich bitte die Ungenauigkeit bezüglich der Aufenthaltstage  zu entschuldigen...

Was die Gültigkeit angeht:

Zitat:
Das einheitliche Visum kann sein (Art. 24):…
 ein Visum mit ein- oder mehrjähriger Gültigkeit, das zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt; dieses Visum kann Personen ausgestellt werden, welche die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen…“
Das einheitliche Visum kann sein (Art. 24):…
 ein Visum mit ein- oder mehrjähriger Gültigkeit, das zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt; dieses Visum kann Personen ausgestellt werden, welche die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen…“


... und gerade Ehegatten Deutscher sollten dieses mehrjährige SchengenVisa bekommen. 


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 01.10.2018 um 14:41:07
 
Wollte nur mal Rückmeldung geben was draus geworden ist.
Wir haben ein Unechtes Jahresvisum beantragt.
Angefragter Zeitraum war 5 Jahre.
Hätten wir auch bekommen, leider läuft der Pass in 2,5 Jahren aus. Somit wurde das Visa nur für diesen zeitraum ausgestellt.

Voraussetzung: Verheiratet, Kind mit deutschem Pass und 4x normales Schengenvisa vorher erteilt
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Antwort #12 - 25.10.2018 um 10:29:33
 
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