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Trennung nach Familienzusammenführung (Gelesen: 1.935 mal)
Themen Beschreibung: Trennung nach vier Monaten nach einer Familienzusammenführung
glooskeem
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung nach Familienzusammenführung
15.09.2017 um 09:44:20
 
Guten Tag,

vielen Dank für das tolle Forum.

Ein Bekannter hat ernste Probleme mit seiner depressiven deutscher Frau. Sie hat ihn im Ausland kennengelernt, dann ihn geheiratet. Seit vier Monaten leben die Beiden zusammen in Deutschland. Nun hat der Ehemann festgestellt, dass seine Frau depressiv ist, nimmt Medikamente deswegen ..usw.  Dies wurde mittlerweile ihm auch von der Mutter der Ehefrau bestätigt. Die Ehefrau ist sehr aggressiv. Sie will nun, dass er die Wohnung verlässt und sich von ihr trennt.

Er bekommt normalerweise bald seinen Aufenthaltstitel (1 Jahr) wenn seine Ehefrau natürlich mitmacht. Könnte ihm diesen verweigert werden? Wird ihm diesen entzogen nach der Trennung?

Im Falle einer Trennung, was riskiert der Ehemann? Wie kann er sich wehren wenn man weiß, dass seine Ehefrau ihm die Wahrheit nicht gesagt hat über ihre Krankheit? Liegt da Betrug??

Ich bedanke mich ganz herzlich
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.09.2017 um 10:20:37
 
Wenn die Trennung der ABH bekannt wird ( z.b. wenn ein Ehepartner die ABH informiert oder die ABH von der Meldebehörde informiert wurde ) besteht keine Grundlange mehr für seinen Aufenthalt ( Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft) .

Die ABH wird die AE dann wohl garnicht mehr rausgeben und zur Ausreise auffordern.

Hätte er die AE schon könnte Sie nachträglich befristet werden oder bei auslaufen in 1 Jahr nicht mehr verlängert werden.

Die anderen Probleme die du ansprichst (Frau Depressiv) haben weder ausländerrechtlich noch scheidungsrechtlich irgendeine Relevanz. Wenn man jemand heiratet ohne die Person gut genug zu kennen und sich dann hinterher rausstellt dass die Person jemand anderes darstellt als erhofft ist das persönliches Lebensrisiko aber nicht strafbar.

(Es soll ja auch den anderen Fall geben: Ausländer heiratet Deutschen nur wegen der AE )

Also dein Bekannter sollte sich mit dem Gedanken anfreunden bald wieder Deutschland verlassen zu müssen.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 15.09.2017 um 10:51:14
 
glooskeem schrieb am 15.09.2017 um 09:44:20:
Er bekommt normalerweise bald seinen Aufenthaltstitel (1 Jahr) wenn seine Ehefrau natürlich mitmacht. Könnte ihm diesen verweigert werden? Wird ihm diesen entzogen nach der Trennung?

Diesen Aufenthaltstitel wird er sicher nicht bekommen, wenn die Voraussetzungen (Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft) nicht erfüllt werden. Somit muss er wieder ausreisen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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glooskeem
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerisch
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Antwort #3 - 15.09.2017 um 10:56:54
 
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Grüße
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Marouma
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 31.12.2017 um 14:46:38
 
Hallo glooskeem,

Ich würde gerne wissen wie das ganze ausgegangen ist.
Mein Schwager hat nämlich das gleiche Problem jetzt Griesgrämig
Weiss einer vielleicht wo man sich erkundigen kann ohne direkt zur AB zu gehen?

Lg
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 31.12.2017 um 16:41:42
 
Marouma schrieb am 31.12.2017 um 14:46:38:
Weiss einer vielleicht wo man sich erkundigen kann ohne direkt zur AB zu gehen?


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