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FZF Ehefrau + Stiefsohn LU gesichert? (Gelesen: 1.855 mal)
Bexx
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14.09.2017 um 20:43:48
 
Hallo Forumsmitglieder,

Ich habe einige Fragen zum sinnvollsten Vorgehen bei der Familienzusammenführung.

Aktuelle Situation:

Ich bin mit einer Dominikanerin verheiratet, die Ehe ist bereits in Deutschland im Eheregister registriert.
Sie hat zwei Kinder, Tochter 10 Jahre, Sohn 11 Jahre. Die Tochter lebt beim leiblichen Vater. Der Sohn lebt bei ihr, sie leben zusammen mit der Mutter meiner Frau in der Dom.Republik.

Ich bin Deutscher, lebe in Deutschland mit meiner Mutter in einem Eigentums-Einfamilienhaus (meine Mutter und ich sind zusammen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen). Auf dem Haus liegt noch eine Hypothek mit einer monatlichen Belastung von ca. 450/Monat, die ich zusammen mit meiner Mutter trage.
Ich bin Angestellter und verdiene etwa 1600-1800 Euro Netto/Monat.

Ich möchte nun meine Frau und ihren Sohn nach Deutschland holen, wobei wir uns noch nicht sicher sind, ob sie erst allein kommt, oder gleich mit ihrem Sohn das Visum gemeinsam beantragt. Der Sohn könnte notfalls auch erst bei ihrer Mutter wohnen bleiben und dann zum Schuljahreswechsel nachkommen.

Meine Frau macht derzeit einen A1 Kurs, das ist das einzige was noch fehlt, um zumindest ihr Visum zu beantragen. Alle anderen Dokumente für ihr Visum sind soweit fertig.

1.      Ist meine finanzielle Situation ausreichend für den gesicherten Lebensunterhalt, wenn der Sohn gleich mitkommt?
2.      Werden minderjährige Kinder zu Integrationskursen o.ä. verpflichtet, bzw. wie läuft das mit Schulbesuch, wenn er noch kein Deutsch kann?
3.      Kann ich den Jungen auch in meiner gesetzlichen Krankenkasse mit familienversichern?

Grüße Bexx

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blubb


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Antwort #1 - 14.09.2017 um 23:43:52
 
Bexx schrieb am 14.09.2017 um 20:43:48:
1.Ist meine finanzielle Situation ausreichend für den gesicherten Lebensunterhalt, wenn der Sohn gleich mitkommt?


Hallo,

Du kannst mit einem entsprechenden ALG2-Rechner ja mit genauen Daten selbst gucken, ob Du ALG2-Anspruch hättest.
Überschlägig von mir mit den von Dir angegebenen Daten gerechnet, hättest Du wohl auch bei Zuzug des Stiefsohns m.E. keinen Anspruch, was bedeutet: Ja, Dein LU ist gesichert (ohne Gewähr).

Zitat:
2.Werden minderjährige Kinder zu Integrationskursen o.ä. verpflichtet, bzw. wie läuft das mit Schulbesuch, wenn er noch kein Deutsch kann?


Nein, sie werden nicht verpflichtet.
Sie unterliegen der Schulpflicht.
Der Deutschunterricht (intensiv, als "Deutsch als Zweitsprache") findet entweder vorgeschaltet für 1-2 Jahre vor dem regulären Schulbesuch (wohl der Regelfall) oder tw. auch begleitend zum regulären Schulbesuch statt. Das wird wohl in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Ausflug zur Lebensberatung: Ein normal entwickelter 11-Jähriger lernt sowieso ruckzuck, wenn Ihr auch zuhause Deutsch sprecht und er Kontakt zu deutschsprachigen Kindern hat, z.B. über einen Fußballverein o.ä. (eigene Erfahrung).

Zitat:
3.Kann ich den Jungen auch in meiner gesetzlichen Krankenkasse mit familienversichern?


Ja.

Gruß

PS: Ich halte es für sinnvoller, dass Mutter und Sohn zusammen kommen. Ob Sohnemann nun noch in der Dom Rep sein Schuljahr beendet oder nicht, ist völlig irrelevant für sein Leben hier.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Bexx
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Antwort #2 - 15.09.2017 um 14:51:09
 
Vielen Dank T.P. für die ausführliche Antwort!

Gruß Bexx
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Antwort #3 - 02.11.2017 um 23:27:14
 
Nabend,

Ich rechne grade mit dem H4 Rechner herum. Dazu eine Frage: Wird meine Frau bzw. werden wir Anspruch auf Kindergeld haben?
Wir überlegen zur Zeit, ob wir ihre Tochter auch mit nach Deutschland holen. Wenn wir Kindergeld bekommen, könnte mein Einkommen für 2 Stiefkinder (10 und 11 Jahre) in der BG reichen, denn das wird ja mit in die Berechnung für den LU mit einbezogen, richtig?
Gruß Bexx
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Antwort #4 - 03.11.2017 um 03:19:58
 
Bexx schrieb am 02.11.2017 um 23:27:14:
Wird meine Frau bzw. werden wir Anspruch auf Kindergeld haben? 


Hallo,

ja.

Zitat:
Wenn wir Kindergeld bekommen, könnte mein Einkommen für 2 Stiefkinder (10 und 11 Jahre) in der BG reichen, denn das wird ja mit in die Berechnung für den LU mit einbezogen, richtig?


Richtig.

Gruß
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Antwort #5 - 04.11.2017 um 02:28:47
 
Danke wieder mal TP!

Gruß
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