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Ehegattennahzug / Einkommensnachweis (Gelesen: 1.494 mal)
d3rish
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.09.2017 um 18:57:01
 
Hallo Leute,

ich hatte mal ein Beitrag geteilt da dieser Therad geschlossen wurde musste ich einen neuen Beitrag eröffnen. Es ging darum das ich 750 netto (Teilzeit) und 440-Basis job habe zusammen 1190€ verdiene und damit dachte meinen Mann nicht bringen zu können (aus Türkei).

Hier wurde gesagt das der Lebensunterhalt bei deutschen staatsangehörigen nicht relevant wäre es nur so geprüft wird wenn dann, aber einige bekannte die ebenfalls ihre Ehepartner gebracht haben meinten das würde auf die Miete ankommen wieviel es betragen würde und wieviel dann noch für 2 Personen bleibt, das pro im Haushalt lebende Person 350 euro zur verfügung stehen müsste. Jetzt bin ich wieder am zweifeln, bald ist es soweit und ich bin überfordert.

Wenn das so sein sollte müsste ich bei 600 euro miete noch 700 dazu verdienen damit wären es das 1300€ Netto. Viele sagen sogar das wäre zu knapp. Was würdet ihr mir raten?

Arbeitwechsel ist im moment zu spät einzigst mögliche falls es so sein sollte wäre das meine Eltern vielleicht für die ersten 6 Monate bürgen ? Aber die sind selber derzeit im Ausland.

Hilfeeeeeeee.. Griesgrämig

Danke schonmal im Voraus für alle Antworten

Schöne Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.09.2017 um 19:02:56
 
LEbensunterhaltssicherung ist beim deutschen Ehegatten unwichtig. Also kein Problem
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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d3rish
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.09.2017 um 19:22:09
 
Aras schrieb am 14.09.2017 um 19:02:56:
LEbensunterhaltssicherung ist beim deutschen Ehegatten unwichtig. Also kein Problem


Ja ich weiss aber alle die in der letzten Zeit deswegen bei der Ausländerbehörde waren die auch deutsche sind behaupten das es trotz das man deutsche ist was ausmachen würde, die verwirren mich total Griesgrämig
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reinhard
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Antwort #3 - 14.09.2017 um 19:48:27
 
Für Dich als Deutsche ist das egal.

Du musst den Lebensunterhalt nicht sichern, das ist keine Bedingung für das Visum.
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d3rish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.09.2017 um 23:00:21
 
reinhard schrieb am 14.09.2017 um 19:48:27:
Für Dich als Deutsche ist das egal.

Du musst den Lebensunterhalt nicht sichern, das ist keine Bedingung für das Visum.


Das heisst mit meinem 1190€ einkommen wird es nichts zu tun haben. Also wird er 100% ein Visum bekommen? Es gibt auch kein Grund das Verdacht auf Scheinehe bestehen könnte. Woran könnte es sonst scheitern? Eigentlich nichts oder?

Schöne Grüße.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.09.2017 um 03:27:57
 
Selbst wenn du von ALG2 leben würdest wäre das kein Ablehnungsgrund.

Mach dir jetzt kein Kopf über ungelegte Eier wie Scheinehe . Wenn es tatsächlich Probleme geben sollte Frage hier einfach noch mal.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 21.09.2017 um 10:38:24
 
Die Antwort ist: Auf die Sicherung des Lebensunterhaltes kommt es nicht an.

Ob es irgendwelche anderen Probleme geben wird, weiß hier niemand, der Euch beide nicht kennt. Ihr solltet das Verfahren ganz normal starten. Falls Probleme auftreten, fragst Du nach.

Falls irgendwelche Leute irgendwas erzählen, kaufst Du Dir einfach ein wenig Schokolade und lässt Dich nicht verwirren.
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