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Deutsches Kind, Mutter Ausländerin. (Gelesen: 2.367 mal)
Themen Beschreibung: Mutter zurück an Heimat wenn das Kind 16 oder 18 Jahre alt wird.
jaque20
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Philippinen
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13.09.2017 um 14:57:50
 
Ein schön Guten Tag,

Ich habe eine frage. Da ich mich nicht auskenne mit den Gesetz. Ich habe auch schon paar ander Themen gelesen, aber bei Ihren Fall ist nichts drin.

Sie hat ein Sohn und der ist ein Deutsche geworden da der Vater 8 Jahre in Deutschland gelebt hat und unbefristet ist. Die haben ein Vaterschaftsanerkannt gemacht und Sie hat automatik ein Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Die frage ist, wen das Kind 16 oder 18 Jahre alt ist muss die Mutter wieder zurück kehren an Ihren Heimat wie ist das so.


Mit freundlichen Grüßen
JLF
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.09.2017 um 15:03:14
 
Nein die Mutter kann nach 3 jährigem Besitz der AE nach §28 eine NE (Unbefristeter AT ) beantragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind ( Das wichtigste ist dass man nicht von Sozialleistungen lebt).

Ansonsten ist der Aufenthalt der Mutter bis 18 Jahre zur Personensorge des Kindes gesichert und darüber hinaus wenn das Kind weiter in häuslicher Gemeinschaft mit der Mutter lebt.

Also die Mutter sollte zusehen dass sie innerhalb der 18 Jahre die Voraussetzungen für die NE erfüllt und diese beantragen.
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jaque20
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Philippinen
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Antwort #2 - 13.09.2017 um 16:02:58
 
Danke für den schnellen Antwort.
Sie hat einen 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis. Momentan kummert Sie sich auf Ihren Kind.

Muss Sie an den 3 Jahre einen Arbeit haben, damit Sie den Niederlassung beantragen kann.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 13.09.2017 um 16:14:35
 
jaque20 schrieb am 13.09.2017 um 16:02:58:
Muss Sie an den 3 Jahre einen Arbeit haben, damit Sie den Niederlassung beantragen kann. 


Ja, Sie muss genug verdienen um den Lu sicherzustellen um eine NE zu bekommen!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.09.2017 um 17:17:54
 
Wie alt ist das Kind?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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jaque20
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Philippinen
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Antwort #5 - 13.09.2017 um 22:29:42
 
Wie alt ist das Kind?


1 Jahr alt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 14.09.2017 um 12:00:40
 
Sie kann auch die AE verlängern lassen und sich um Arbeit kümmern, wenn das Kind zehn Jahre alt ist. Solange das Kind jünger als 18 ist und sie sich kümmert, wird immer verlängert.

Erst wenn das Kind 15 oder 16 ist, muss sie sich um einen Aufenthaltstitel kümmern, der vom Kind unabhängig ist, falls sie bleiben will.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #7 - 14.09.2017 um 12:24:36
 
reinhard schrieb am 14.09.2017 um 12:00:40:
Sie kann auch die AE verlängern lassen und sich um Arbeit kümmern, wenn das Kind zehn Jahre alt ist.

Warum muss oder soll sie so lange damit warten, bis das Kind 10 Jahre alt ist ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 14.09.2017 um 20:21:13
 
Saxonicus schrieb am 14.09.2017 um 12:24:36:
Warum muss oder soll sie so lange damit warten, bis das Kind 10 Jahre alt ist ?


Modalverben: müssen, sollen, KÖNNEN - da gibt es feine Bedeutungsunterschiede...
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