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Australier dauerhaft nach Deutschland (Gelesen: 3.434 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #15 - 15.09.2017 um 18:59:33
 
Petersburger schrieb am 15.09.2017 um 17:13:16:
"Ich besitze eine Immobilie in Deutschland. Habe ich damit ein Recht auf ein deutsches Visum?"

Visum hatte er ja, es ging ihm um eine AE zum dauerhaften Aufenthalt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Aras
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Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 15.09.2017 um 19:22:14
 
War er vermögend, sodass sein Lebensunterhalt gesichert ist?

War er mit dem richtigen Visum eingereist?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 15.09.2017 um 19:29:46
 
Saxonicus schrieb am 15.09.2017 um 18:59:33:
Visum hatte er ja, es ging ihm um eine AE zum dauerhaften Aufenthalt.

Das ändert nichts daran, dass man mit einer ungeschickt, unvollständig oder einfach falsch formulierten Frage eine völlig falsche Antwort bekommen kann.

Falsch in Bezug auf den Sachverhalt, um den es geht.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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