Er kann doch mit dem konkreten Jobangebot zur
ABH gehen, dort den Antrag auf Aufhebung des Beschäftigungsverbotes stellen.
Wahrscheinlich verweist die
ABH auf die Aufenthaltsgestattung. Die hat er ja noch nicht.
Du schreibst, er hat seinen Asylantrag vor 4 Monaten gestellt. Er ist im Moment also lediglich Asylbewerber.
Ob er innerhalb 6 Monaten nach Asyl-Antragstellung einen
AT (Gestattung) erhält, kommt auf seine Asyl-Gründe an.
Wie das ist, wenn ein Asylbewerber im Heim wohnt und hier aber deutsche Familienangehörige hat (im gleichen Ort?), die ihn aufnehmen würden--- wird wohl nur die
ABH und der Träger des Wohnheimes beantworten können.
Träger sind meist die Sozialämter der Kommunen und Kreise.
Da Fragen dort nichts kostet---fragen.