Das ist mal wieder Blödsinn, den Dir die Ausländerbehörde als Antwort zugeschickt hast; anders herum ist es gut, das Du es nun schriftlich hast.
Ich würde es an den Datenschutzbeauftragten der Behörde und/oder des Bundeslandes senden mit der Bitte um Prüfung, Klärung und Rückmeldung. Auch die Behörden haben sich an das Minimalprinzip sowie den Datenschutz zu halten und nicht Daten zu sammeln, die für die Entscheidungsfindung völlig unwichtig sind und frühestens (!) in 3 Jahren interessant werden.
Die geforderten Unterlagen zum Einkommen, zum Eigentum, Rechnungen zu Gas/Strom oder ähnlichem sowie zum Versicherungsschutz brauchst Du NICHT zuzuarbeiten.
Ziel ist einfach nur die Datensammlung und Informationssammlung über jeden Kunden - alles wissen wollen, kann ja nicht schaden.
Ich würde die Daten nicht einreichen, es geht sie schlicht nichts an.
Dein Recht als Deutsche ist - unabhängig davon wie Du wohnst und was (oder ob) Du etwas verdienst das Dein Ehemann einreisen kann. Er ist ja sogar schon hier, also verliert ihr auch keine Zeit. Ich empfehle Dir Dich ein wenig an diesen Post zu halten und das Spielchen nicht mitzuspielen, was die
ABH hier versucht.
Frühestens in 3 Jahren geht es bei euch um das Thema Niederlassungserlaubnis und/oder Einbürgerung. Dann -
und nicht früher - kommen die Finanzen, Wohn- und Eigentumsverhältnisse zum tragen und können vorgelegt werden.
Beispiel Einkommen: Wenn Du nun 5.000 Netto pro Monat verdienst, aber in 2,5 Jahren gekündigt wirst hilft Dir das in 3 Jahren auch nichts, wenn es ums Thema Niederlassungserlaubnis geht. Also ist der Gehaltsnachweis von jetzt vollständig irrelevant. Es werden so oder so aktuelle gefordert, wenn dies in 3 Jahren Thema wird bei euch.
Beispiel Grundbuchauszüge oder Grundsteuerbescheide:
Wenn Du nun Grundsteuer zahlst, das Eigentum aber in 2 Jahren verkaufst hilft dies für die Niederlassungserlaubnis und/oder Einbürgerung in 3 Jahren auch nix - dann wird die Ausländerbehörde nämlich erneut und aktuelle Bescheide fordern. Alte Bescheide sind somit vollkommen uninteressant, auch zB ob das Eigentum bereits 10 Jahre vorhanden ist oder erst 3 Monate vor Beantragung der
NE / Einbürgerung erworben wurde.
Immerhin sind die beiden letzten Sätze einigermassen korrekt; solltest Du Hartz 4 beziehen (was ich bei Eigentum eher nicht vermute) musst Du die
AE nicht bezahlen und ihr bekommt diese kostenlos. Dann macht es Sinn, den Bescheid vorzulegen vom Arbeitsam, Jobcenter oder wem auch immer.
Eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse kannst Du vorlegen, das ist schon okay.
Übrigens: Würden sich die Mitarbeiter an die einfachen Prozesse und Rechtssprechungen halten könnte die Bearbeitung auch schneller erfolgen; das Verwalten und Lesen der Akte wäre einfacher und ginge schneller, da die uninteressanten, rechtlich nicht geforderten Unterlagen wegfallen würden. Ganz einfach eigentlich, es wird doch immer gejammert das die armen, armen Sachbearbeiter so viel zu tun hätten; hier wird aber nicht optimiert, sondern lieber noch mehr eingesammelt was später gegen einen verwendet werden kann; in diesem Fall gibt es für Dich nämlich exakt 0 Mehrwert, wenn Du die Unterlagen zuarbeitest.