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Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche) (Gelesen: 7.657 mal)
SabinNs
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
11.09.2017 um 16:52:55
 
Wir haben es sehr knapp geschafft unseren Termin zur Eheschliessung wahrzunehmen.
Mein Mann ist nun bei mir in Deutschland. Ich bin Deutsche.
Nun haben wir einen Termin bei der ABH um den Aufenthaltstitel zu beantragen.
Das wir 3 Jahre beantragen sollten haben ich bereits gelesen und auch dass oft zu viele Dokumente verlangt werden.

Bei uns wurde folgendes verlangt:

-              Vollständig ausgefüllter Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 

-              Pass

-              Kopie des Passes, des Visa und des Einreisestempels

-              Nachweis über vorhandene Krankenversicherung (Karte kopieren – Vorder- und Rückseite)

-              Mietvertrag

-              Arbeitsvertrag von mir

-              die letzten 3 Verdienstabrechnungen (von dererson die den Lebensunterhalt finanziert)

-              Anmeldung Einwohnermeldeamt

-              Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)

-              Heiratsurkunde


Dies nur zur Info, falls es von Interesse ist dass dies wohl öfter vorkommt.

Ich miete nicht, ich bin Eigentümerin eines EFH.
Ich arbeite nicht. Habe kein Auto und daher wenig Ausgaben, so dass ich noch von Erspartem lebe.
So werde ich dies auch bei der ABH erklären.

Es sollte doch eigentlich nicht relevant für die ABH sein wovon ich lebe wenn ich Deutsche bin?

Ich möchte gern ein gutes Verhältnis zur ABH haben, hoffe trotzdem fair behandelt zu werden.
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Antwort #1 - 11.09.2017 um 16:58:17
 
Nein, das ist nicht relevant. Es ist wohl ein kopiertes Schreiben, dass für ausländische Ehepartnerinnen bestimmt ist, aber an alle verschickt wird.
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Antwort #2 - 11.09.2017 um 17:20:56
 
Nimm das mit was Du hast. Und dann kläre vor Ort, was davon überhaupt nötig ist und auf welcher Rechtsgrundlage. Ich bekam damals ein ähnliches Schreiben. Bei mir damals sagte die Bearbeiterin nur: Sie sind Deutsche, Sie brauchen das nicht.

Ich würde einen Grundbuchauszug mitnehmen als Nachweis, dass Ihr im Eigentum wohnt. Und seine Krankenversicherung dürfte schon noch von Bedeutung sein. Und das Foto und sein Paß. Und das wars dann auch schon. Die Heiratsurkunde wurde doch schon für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt (aber die nochmal vorzulegen tut ja auch nicht weh). Und die Eintragung beim Einwohnermeldeamt ersieht die ABH zumindest in meinem Wohnort aus dem Computer. Und wozu Visum und Einreisestempel kopiert werden müssen erschließt sich mir auch nicht....

Unter Umständen erledigt sich ein Großteil der gefragten Sachen vor Ort von selbst.
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Antwort #3 - 11.09.2017 um 21:06:34
 
SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Dies nur zur Info, falls es von Interesse ist dass dies wohl öfter vorkommt.


Wieder einer der seltenen Ausnahmefälle  Laut lachend

SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Ich miete nicht, ich bin Eigentümerin eines EFH.
Ich arbeite nicht. Habe kein Auto und daher wenig Ausgaben, so dass ich noch von Erspartem lebe.
So werde ich dies auch bei der ABH erklären. 


Ich würde garnicht in ausschweifende Erklärungen abdriften oder in Diskussionen einsteigen. Du musst Dich für nichts rechtfertigen.

SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Es sollte doch eigentlich nicht relevant für die ABH sein wovon ich lebe wenn ich Deutsche bin? 


Richtig.

SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Ich möchte gern ein gutes Verhältnis zur ABH haben, hoffe trotzdem fair behandelt zu werden. 


Die ABH wird Dir bzw. Deinem Mann auch nichts "schenken" aus Nettigkeit z.B. auf die Gebühren verzichten oder von der Verpflichtung zum I-Kurs absehen. Es ist dein gutes Recht darauf hinzuweisen, dass Du Deutsche bist und diese Unterlagen nicht verlangt werden dürfen.

lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Nimm das mit was Du hast. Und dann kläre vor Ort, was davon überhaupt nötig ist und auf welcher Rechtsgrundlage.


Was gibt es da zu klären? Die Frage kommt hier immer wieder und die Antworten darauf sind auch immer die gleichen. Der Gesetzgeber hat nicht zum Spaß unterschieden zwischen FZF zu Deutschen und Ausländern bzw. unterschiedliche Anforderungen gestellt.

lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Und seine Krankenversicherung dürfte schon noch von Bedeutung sein.


Weshalb? Ausreichender Krankenversicherungsschutz (z.B. durch Mitgliedschaft in der GKV im Rahmen der FV) zählt zur Sicherung des Lebenunterhalts (des Ausländers) und ist somit nicht relevant - wenngleich aber natürlich sinnvoll, das steht außer Frage. Die ABH hat es aber nicht zu interessieren.

lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Die Heiratsurkunde wurde doch schon für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt (aber die nochmal vorzulegen tut ja auch nicht weh).


....und natürlich die Visa-Beantragung selbst bei der die ABH beteiligt war und die Urkunde auch schon zu Gesicht bekommen hat.

lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Und wozu Visum und Einreisestempel kopiert werden müssen erschließt sich mir auch nicht.... 


Damit es der SB nicht machen muss.

lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Unter Umständen erledigt sich ein Großteil der gefragten Sachen vor Ort von selbst. 


Ist eine Strategie. Ich kläre solche Dinge lieber schriftlich vorab.
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Antwort #4 - 12.09.2017 um 05:04:55
 
SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Es sollte doch eigentlich nicht relevant für die ABH sein wovon ich lebe wenn ich Deutsche bin? 


Alles was mit Einkommen und KV zu tun hat ist völlig irrrelevant. Du könntest auch mit dem ALG II Bescheid kommen und dann direkt deinen Mann beim Jobcenter in die Bedarfsgemeinschaft melden. Darauf hätte er als Ehemann einer deutschen einen Rechstanspruch.

Eher umgekehrt  wäre der Fall. Würde eine Integrationskurs mit der gegenwärtigen Arbeit des  ausländischen Ehepartners nicht vereinbar sein, wäre ggf. eine Befreiuung vom Integrationskurs vorzunehmen.
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Antwort #5 - 12.09.2017 um 11:24:06
 
Vielen Dank für die Antworten!

Mit dem Thema Integrationskurs habe ich mich bisher nicht befasst.

Mein Mann hat vor einigen Jahren das Deutsch B1 Zertifikat erworben. Bedeutet dies er muss keinen Integrationskurs machen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.09.2017 um 11:29:29
 
SabinNs schrieb am 12.09.2017 um 11:24:06:
Mein Mann hat vor einigen Jahren das Deutsch B1 Zertifikat erworben. Bedeutet dies er muss keinen Integrationskurs machen?


Er muss der Test "Leben in Deutschland" machen (er kann selber vorbereiten) damit er das Integrationskurs  Zertifikat  bekommt.
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« Zuletzt geändert: 12.09.2017 um 11:40:12 von N/V »  
 
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Antwort #7 - 12.09.2017 um 11:49:02
 
SabinNs schrieb am 12.09.2017 um 11:24:06:
Mein Mann hat vor einigen Jahren das Deutsch B1 Zertifikat erworben. Bedeutet dies er muss keinen Integrationskurs machen?



Am besten lässt Du ihn beim ABH-Termin reden. Also so wenig wie möglich "für ihn" sprechen.
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Antwort #8 - 12.09.2017 um 18:18:44
 
Zitat:
Er muss der Test "Leben in Deutschland" machen (er kann selber vorbereiten) damit er das Integrationskurs  Zertifikat  bekommt.


Gibt es da Ausnahmen?

Z.B. wenn man schon mehrere Jahre in Deutschland und deutschsprachigen Ländern gelebt und gearbeitet hat?
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Antwort #9 - 12.09.2017 um 19:31:17
 
Mit B1 kann man nicht zum Integrationskurs verpflichtet werden. § 44 Abs. 3 S. 1 Nr 3, § 44a Abs. 1 Nr 1. a und b AufenthG

Man kann aber den 40 stündigen Orientierungskurs besuchen oder direkt den Einbürgerungstest machen, falls man irgendwann sich einbürgern lassen will.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 12.09.2017 um 21:22:31
 
Aras schrieb am 12.09.2017 um 19:31:17:
Man kann aber den 40 stündigen Orientierungskurs besuchen oder direkt den Einbürgerungstest machen, falls man irgendwann sich einbürgern lassen will.


oder die Niederlassung zu beantragen.
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Antwort #11 - 12.09.2017 um 21:37:55
 
Für eine Niederlassungserlaubnis gem. § 28 II AufenthG braucht man den Test nicht.
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Antwort #12 - 13.09.2017 um 11:08:10
 
Für den Test "Leben in Deutschland" gibt es einzelne Ausnahmen. Alle haben eines gemeinsam: Den Test zu machen geht in jedem Fall schneller und billiger, die Ausnahmen kosten in der Regel viel Zeit und Geld, um irgend etwas nachzuweisen.

Test: 10 Minuten, 25 Euro.

Ausnahmen: Schon die Informationen dazu dauern mehr als 10 Minuten.
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Antwort #13 - 13.09.2017 um 11:40:51
 
@reinhard

Ich glaube, dass es ihr hauptsächlich um den Sprachkurs ging und jeem es missverständlich erklärte und so die Frage nach Ausnahmen erst aufkam.
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Antwort #14 - 13.09.2017 um 18:07:36
 
Hallo nocheinmal.

Ich hatte bei der AB angefragt ob wirklich alles notwendig ist da ich Deutsche bin. Die Antwort lautet:


da Sie Eigentümerin und nicht Mieterin sind, benötige ich folgende Unterlagen in KOPIE von Ihnen:



-          Aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid

-          Nachweis über Heizkosten (bei Gas den aktuellsten Abschlagsbescheid, bei Öl die letzte Jahresrechnung, bei Strom die Entsprechende Jahresabrechnung)



Das Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen war mir nicht bekannt, oder meinten Sie dass Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen?. Ich benötige somit in KOPIE:



-          Ggf. Sozialleistungsbescheid (aktuell)

-          Bei selbst. Tätigkeit – GuV, den Steuerbescheid der letzten 2 Jahre, Kopien des/der Geschäftskonten der letzten 6 Monate

-          Sollten Sie gesetzlich Erwerbsunfähig sein und somit in Frührente, so benötige ich Ihren aktuellen Rentenbescheid ggf. noch SGB XII- bescheid

-          Sollten Sie sich aus eigenem Vermögen (Sparkonten, Fonds, Anlagen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) finanzieren, so benötige ich dazu die entsprechenden Nachweise

-          Sonstige Finanzierungsnachweise (z.B. Unterhaltszahlungen etc.) sind einzureichen, sofern keiner meiner aufgezählten Nachweise zutrifft



Zu Ihrer Frage, ob eine eigenständig gesicherte Finanzierung zwingend für die Beantragung eines Visums und später eines Aufenthaltstitels ist, möchte ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht zwingend (es kommt auf die Konstellation und die Rechtsstellung der Personen an) erforderlich sein muss, jedoch für eine spätere Niederlassungserlaubnis oder evtl. Einbürgerung schon. Aus u.a. diesem und anderen Gründen wird auch immer der Nachweis über die Finanzierung angefordert.

Ein anderer Grund ist z.B., dass die Gebührenerhebung bei Bezug von Leistungen nach dem 2ten und dem 12ten Sozialgesetzbuch dann wegfällt.





Zu Ihrer Frage bezüglich des Krankenversicherungsnachweise möchte ich Ihnen mitteilen, dass mir auch eine Kopie der Mitgliedsbescheinigung reicht.
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