SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:Dies nur zur Info, falls es von Interesse ist dass dies wohl öfter vorkommt.
Wieder einer der seltenen Ausnahmefälle
SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:Ich miete nicht, ich bin Eigentümerin eines EFH.
Ich arbeite nicht. Habe kein Auto und daher wenig Ausgaben, so dass ich noch von Erspartem lebe.
So werde ich dies auch bei der
ABH erklären.
Ich würde garnicht in ausschweifende Erklärungen abdriften oder in Diskussionen einsteigen. Du musst Dich für nichts rechtfertigen.
SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:Es sollte doch eigentlich nicht relevant für die
ABH sein wovon ich lebe wenn ich Deutsche bin?
Richtig.
SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:Ich möchte gern ein gutes Verhältnis zur
ABH haben, hoffe trotzdem fair behandelt zu werden.
Die
ABH wird Dir bzw. Deinem Mann auch nichts "schenken" aus Nettigkeit z.B. auf die Gebühren verzichten oder von der Verpflichtung zum I-Kurs absehen. Es ist dein gutes Recht darauf hinzuweisen, dass Du Deutsche bist und diese Unterlagen nicht verlangt werden dürfen.
lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:Nimm das mit was Du hast. Und dann kläre vor Ort, was davon überhaupt nötig ist und auf welcher Rechtsgrundlage.
Was gibt es da zu klären? Die Frage kommt hier immer wieder und die Antworten darauf sind auch immer die gleichen. Der Gesetzgeber hat nicht zum Spaß unterschieden zwischen
FZF zu Deutschen und Ausländern bzw. unterschiedliche Anforderungen gestellt.
lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:Und seine Krankenversicherung dürfte schon noch von Bedeutung sein.
Weshalb? Ausreichender Krankenversicherungsschutz (z.B. durch Mitgliedschaft in der GKV im Rahmen der FV) zählt zur Sicherung des Lebenunterhalts (des Ausländers) und ist somit nicht relevant - wenngleich aber natürlich sinnvoll, das steht außer Frage. Die
ABH hat es aber nicht zu interessieren.
lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:Die Heiratsurkunde wurde doch schon für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt (aber die nochmal vorzulegen tut ja auch nicht weh).
....und natürlich die Visa-Beantragung selbst bei der die
ABH beteiligt war und die Urkunde auch schon zu Gesicht bekommen hat.
lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:Und wozu Visum und Einreisestempel kopiert werden müssen erschließt sich mir auch nicht....
Damit es der SB nicht machen muss.
lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:Unter Umständen erledigt sich ein Großteil der gefragten Sachen vor Ort von selbst.
Ist eine Strategie. Ich kläre solche Dinge lieber schriftlich vorab.