Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Abgabe einer Einladung für einen Nicht-EU-Bürger.
Ich bin z.Zt. Studentin und bekomme Kindergeld,Bafög und habe einen Minijob und lebe mit einer Freundin in einer Wohnung, die zur Zeit als arbeitslos gemeldet ist und ALG II erhält. (Studium beendet, noch keine Stelle)
Meine Oma würde mich nun gerne besuchen kommen und könnte theoretisch ein Touristenvisum beantragen (was sie auch macht, falls die
VE nicht klappen sollte), aber mit einer
VE meinerseits wäre es halt einfacher.
Weiß einer, ob ich mit einem Sperrkonto/Sparbuch mit Sperrung eine
VE abgeben kann ? Und falls Ja, wie viel müsste es sein ?
Habe verschiedene Beträge (1.500€ - 10.000€) auf verschiedenen Seiten gelesen.
Theoretisch habe ich ja durch das Bafög Schulden, die ich am Ende meines Studiums abzahlen muss, aber das Geld zur Abgabe einer
VE steht meiner Oma zur Verfügung, dennoch habe ich die Befürchtung, dass es gesetzlich gesehen nicht geht, oder vielleicht doch ?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen verweilend,
Ramonaa