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Wie lange darf sich ein Ehegatte/gattin eines Eu-Bürgers in einem anderen Eu-Land aufhalten? (Gelesen: 1.529 mal)
Universeus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie lange darf sich ein Ehegatte/gattin eines Eu-Bürgers in einem anderen Eu-Land aufhalten?
08.09.2017 um 21:28:02
 
Hallo,

soviel ich weiß genießen die Ehegatten/gattinnen von Eu-Bürgern das Freizügigkeitsrecht. Wie sieht es bei Reisen aus? Müssen Ehepartner wieder zurück wenn die 90 Tage um sind? Wann dürfte man wieder einreisen? Danke
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange darf sich ein Ehegatte/gattin eines Eu-Bürgers in einem anderen Eu-Land aufhalten?
Antwort #1 - 08.09.2017 um 22:53:30
 
Hallo,

bei diesem Thema könnte es zu leichten Kontroversen kommen. Ich hab hier schonmal Popcorn bereitstehen...

Antwort:
Kommt darauf an, ob die Dame mit oder ohne ihren EU-Ehemann reist.

Kurzform:
Grundsätzlich gilt, dass bestimmte Angehörige (u.a. die Ehepartner) von EU-Bürgern genauso die Freizügigkeit in Anspruch nehmen können, wie der Unionsbürger selbst, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
Bis zu 3 Monaten Aufenthalt ist dieses Recht voraussetzungslos.

Bei längerem Aufenthalt (nach EU-Freizügigkeitsrichtlinie) kann der Aufnahmestaat die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen verlangen.
Welche dies im Einzelnen sind, ist vom jeweiligen Aufnahmestaat durch eigene Gesetze bestimmt (sofern die Freizügigkeitsrichtlinie nicht unmittelbar geltendes Recht ist).

Konkret: Nach den ersten 3 Monaten muss der Ehepartner nicht zwangsläufig zurück, kann aber ggf. in die Pflicht genommen werden, u.a. die Erfüllung gesetzlich festgelegter Voraussetzungen zu belegen.

Hier mal die EU-Richtlinie: Klick mich!

Reist die Ehefrau ohne den Unionsbürger, greift in den Staaten, die sowohl Schengen- als auch EU-Mitglieder sind, der Besitz des nationalen Aufenthaltstitels bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen (Schengenrecht).

Dann ist grundsätzlich erst einmal ein Aufenthalt >90 Tage nicht erlaubt.

Im Falle von Schengenrecht gilt, was grundsätzlich für alle Drittstaatsangehörige gilt: 90 Tage in jedem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen. Also nach voll ausgeschöpften 90 Tagen Aufenthalt weitere 90 Tage warten.

Also müsstest Du mal etwas konkreter werden: Reise und Aufenthalt mit dem EU-Ehemann oder ohne ihn? Wo geht es hin? Welche(n) Aufenthaltstitel (oder ggf. Aufenthaltskarte etc.) u.ä. besitzt sie?

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange darf sich ein Ehegatte/gattin eines Eu-Bürgers in einem anderen Eu-Land aufhalten?
Antwort #2 - 08.09.2017 um 22:53:50
 
Man darf immer.

Im Unterschied zu den Aufenthalt gestattenden Aufenthaltstiteln haben freizügige das Recht auf Einreise und Aufenthalt.

Eine Erlöschensregel wie bei Aufenthaltstiteln, nach der nach X Monaten automatisch die Erlaubnis erloschen ist, gibt es daher nicht.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Universeus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange darf sich ein Ehegatte/gattin eines Eu-Bürgers in einem anderen Eu-Land aufhalten?
Antwort #3 - 10.09.2017 um 12:47:43
 
Man seid Ihr schnell Smiley In diesem Fall wäre es Bulgarien mit einem Aufenthaltserlaubnis. Gut wenn Sie allein reist gilt die 90 Tage Regel. Aber was passiert zB. wenn man als Ehegattin 90 Tage im Schengenraum bleibt. Und der Ehemann reist dann ohne Sie ein weil die 90 Tage um sind?Sie dürfte also nicht wieder mit dem Ehemann einreisen? Hört sich schon irgendwie komisch an Smiley
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange darf sich ein Ehegatte/gattin eines Eu-Bürgers in einem anderen Eu-Land aufhalten?
Antwort #4 - 10.09.2017 um 12:56:54
 
Die Frage ist nicht so verständlich.

Grundsätzlich darf der Ehegatte sich überall im Unionsgebiet(also auch UK und Irland) mit dem Unionsbürger, außer in dem Mitgliedsstaat dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aufhalten. Auch über die schengenrechlichen 90 Tage hinaus, weil Schengenrecht so nicht greift.

Wenn man aber länger als die bedingungslosen 3 Monate bleiben möchte, dann braucht man entweder eine Erwerbstätigkeit oder genug Geld um den Lebensunterhalt zu sichern. Letzteres inkl. Krankenversicherung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange darf sich ein Ehegatte/gattin eines Eu-Bürgers in einem anderen Eu-Land aufhalten?
Antwort #5 - 10.09.2017 um 13:10:43
 
Danke euch.
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