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Informationen und Unterlagen FZF (Marokko) (Gelesen: 13.049 mal)
Zinba
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i4a rocks!


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07.09.2017 um 09:58:20
 
Hallo Zusammen,

erst mal ein dickes Lob an alle die sich hier um alle Fragen kümmern und sich helfend beteiligen. Sehr nett, dass ihr einen Teil eurer freien Zeit dafür nutzt. Ich finde dieses Forum Top!

Nun zu meinem Anliegen:

Ich bin Marokkaner aber in Deutschland geboren und habe von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich habe im März in Marokko geheiratet. Smiley

Auch folgende Informationen für alle, die sehnlich auf einen Termin warten (und sich denken, ob sie vergessen wurden):

Am 19. Mai habe ich meine Frau bezüglich eines Termins für das Beantragen eines Visums (FZF) angemeldet.
Am 04. September haben wir nun endlich eine Mail mit dem Termin erhalten.
Der Termin ist am 02. Oktober in Marokko (Rabat).

Ich möchte es sehr gerne umgehen, dass meine Frau mit fehlenden Unterlagen den Termin wahrnimmt. Sollte sie nämlich nicht ausreichende Unterlagen haben, muss sie einen neuen Termin beantragen.

Ich zähle mal auf, was für Unterlagen von meiner Frau gefordert werden:

1. Zwei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare

2. Drei biometrische Passfotos neueren Datums

3. Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien)

4. Reisepass (im Original und zwei Fotokopien)

5. Ein ausreichend frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag

6. Legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)

7. Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, aktueller Aufenthaltstitel, aktuelle Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien)

8. Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens durch Zertifikat (im Original und zwei Fotokopien) des Goethe-Instituts oder dem ÖSD

9. Nachweis über eine Krankenversicherung

Nun zu meinen Fragen:

Wir haben alle aufgezählten Unterlagen schon.
Sie braucht meinen aktuellen Aufenthaltstitel. Wieso eigentlich, wenn sie eine Fotokopie meines Reisepasses hat?

Braucht sie vlt. eine beglaubigte Kopie meines Reisepasses oder reicht eine stinknormale Kopie?

Wie alt darf meine Meldebescheinigung sein? Die die sie von mir hat, ist vom März.

Müssen die Fotokopien der legalisierte Heiratsurkunde auch legalisiert werden oder reichen stinknormale Fotokopien?

Muss ich meiner Frau die letzten 3 Abrechnungen zukommen lassen oder ist das unnötig?

Hat jmd. Erfahrungswerte bezüglich der Wartezeit auf das Visum ab Abgabe der Unterlagen? Ich weiß, dass ich nach der Abgabe der Unterlagen irgendwann von der ABH kontaktiert werde und ich vorsprechen muss. Jedoch weiß ich nicht, was für ungefähre Zeiten zwischen der Abgabe der Unterlagen und der Vorsprache liegen. Weiterhin weiß ich nicht, wie lange es dauert, bis meine Frau nach meiner Vorsprache und dem Zustimmen der ABH das Visum bekommt bzw. abholen kann.

Entschuldigt bitte die vielen Fragen. Ich hoffe, dass ihr mir ein wenig helfen könnt und andere durch meinen Thread profitieren. Smiley

Herzlichen Dank!  Smiley
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Antwort #1 - 07.09.2017 um 10:16:35
 
Du bist Deutscher (lt. Deinem Profil) damit entfällt 9.) bzw. die Sicherung des Lebensunterhalts (des Ausländers durch ihn selbst oder Ehegatten). Gleiches gilt für Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Nachweis über ausreichenden Wohnraum etc. Das nur zur Info.
Einfache Kopien (Vorder- und Rückseite) sind ausreichend. Und eine Kopie kann man auch nicht legalisieren lassen, sondern natürlich nur die Originale.
Meldebescheinigung idR nicht älter als 6 Monate.
A1 Zertifikat nicht älter als 12 Monate.
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Antwort #2 - 07.09.2017 um 10:29:01
 
Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
Sie braucht meinen aktuellen Aufenthaltstitel. Wieso eigentlich, wenn sie eine Fotokopie meines Reisepasses hat?


Das hat den Grund, dass der in DE lebende ein Ausländer sein könnte (Ausl. Pass + AT separat auf der Ausländerkarte).
Anders gesagt, die Anforderungen sind allgemeiner Natur (an alle adressiert - Ausländer in DE lebend, Deutsche...)
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Hoceima
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Antwort #3 - 07.09.2017 um 11:27:36
 
Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
m 19. Mai habe ich meine Frau bezüglich eines Termins für das Beantragen eines Visums (FZF) angemeldet.
Am 04. September haben wir nun endlich eine Mail mit dem Termin erhalten.
Der Termin ist am 02. Oktober in Marokko (Rabat).


Hi, mein Ehemann hat Anfang Mai den Termin gebucht und vor zwei Wochen endlich seinen Termin bei der Botschaft gehabt.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
Wie alt darf meine Meldebescheinigung sein? Die die sie von mir hat, ist vom März.


Sie darf nicht älter als 6 Monate sein, wurde mir von der Mitarbeiterin der deutschen Botschaft mitgeteilt.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
Muss ich meiner Frau die letzten 3 Abrechnungen zukommen lassen oder ist das unnötig?


Unnötig, du musst die Abrechnungen ( musst du eigentlich nicht, da du deutscher Staatsbürger bist) hier bei der ABH vorlegen.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
Hat jmd. Erfahrungswerte bezüglich der Wartezeit auf das Visum ab Abgabe der Unterlagen? Ich weiß, dass ich nach der Abgabe der Unterlagen irgendwann von der ABH kontaktiert werde und ich vorsprechen muss. Jedoch weiß ich nicht, was für ungefähre Zeiten zwischen der Abgabe der Unterlagen und der Vorsprache liegen. Weiterhin weiß ich nicht, wie lange es dauert, bis meine Frau nach meiner Vorsprache und dem Zustimmen der ABH das Visum bekommt bzw. abholen kann.


Wie bereits erwähnt hat mein Ehemann vor zwei Wochen den Termin in Rabat gehabt, vor zwei Tagen kam dann die Einladung von der ABH.

Jedoch arbeitet jede ABH anders.
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Zinba
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Antwort #4 - 07.09.2017 um 11:40:03
 
Danke schon mal für eure Antworten. Smiley

Reicht die Fotokopie meines Reisepasses als Nachweis meines aktuellen Aufenthaltstitels?

Die Krankenversicherung hatte ich nur sicherheitshalber abgeschlossen, da ich Angst hatte, dass sie doch gebraucht wird. Sie stand bei den Merkblättern mit drauf. Lieber zahle ich 100 € für die Versicherung und bin dann sicher, dass alles reibungslos klappt. Hab einfach Angst, dass sie den Termin wahrnimmt und ihr dann irgendwas fehlt oder falsch ist. Denn dann müsste sie einen neuen Termin beantragen. Wer im August einen Termin beantragt hat, bekommt erst ab voraussichtlich Mai 2018 einen Termin.

Also müsste ich sicherheitshalber eine neue Meldebescheinigung holen und ihr per Post schicken.

2 Wochen zwischen Termin und Einladung ist natürlich top. Hoffe es läuft bei mir auch so schnell. Warst du schon bei der ABH oder liegt der Termin noch vor dir?
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Antwort #5 - 07.09.2017 um 11:54:23
 
Zinba schrieb am 07.09.2017 um 11:40:03:
Reicht die Fotokopie meines Reisepasses als Nachweis meines aktuellen Aufenthaltstitels?


Ja eine Kopie des Reisepasses ( bist ja deutscher Staatsbürger) reicht vollkommen aus.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 11:40:03:
Also müsste ich sicherheitshalber eine neue Meldebescheinigung holen und ihr per Post schicken.


Ja musst du machen. Ich weiß nicht ob lediglich eine Fotokopie reichen würde. Kannst aber mal anfragen.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 11:40:03:
2 Wochen zwischen Termin und Einladung ist natürlich top. Hoffe es läuft bei mir auch so schnell. Warst du schon bei der ABH oder liegt der Termin noch vor dir?


Nein der Termin liegt noch vor. Werde nach dem Termin dann berichten
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Antwort #6 - 07.09.2017 um 11:54:28
 
Welcher Aufenthaltstitel denn? Deutsche brauchen in Deutschland keinen Smiley Oder was ist genau gemeint?
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Antwort #7 - 07.09.2017 um 12:03:19
 
Es wird ja folgendes angegeben:

"Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, aktueller Aufenthaltstitel, aktuelle Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien)"

Weil beides separat aufgezählt wird, dachte ich, man müsste den aktuellen Aufenthaltstitel irgendwie noch separat nachweisen. Wenn die Kopie des Reisepasses reicht, dann ist es ok. Smiley

Ich werde ihr die Fotokopie von einer aktuellen Meldebescheinigung schicken. (Allgemein gefragt, wo könnte man nachfragen bzw. wo hast du dir die Informationen besorgt?)

Ich wünsche dir viel Glück bei deinem Termin. Hoffentlich läuft es reibungslos ab.

Ist es denn noch lang bis zum Termin? Ich versuche Erfahrungswerte einzusammeln. Durchgedreht
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Antwort #8 - 07.09.2017 um 14:08:11
 
Zinba schrieb am 07.09.2017 um 12:03:19:
Ich werde ihr die Fotokopie von einer aktuellen Meldebescheinigung schicken. (Allgemein gefragt, wo könnte man nachfragen bzw. wo hast du dir die Informationen besorgt?)


Ja mach das. Kannst hier mal anfragen, antworten sogar recht zügig:  visa@raba.auswaertiges-amt.de

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 12:03:19:
ch wünsche dir viel Glück bei deinem Termin. Hoffentlich läuft es reibungslos ab


Hoffentlich. Das ist nämlich unser zweiter Anlauf. Das wünsche ich niemanden

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 12:03:19:
Ist es denn noch lang bis zum Termin? Ich versuche Erfahrungswerte einzusammeln. 


In circa zwei Wochen ist der Termin..bin irgendwie aufgeregt..die SB meinte nämlich am Telefon zu mir, es wird überprüft wie viel ich verdiene da ALLE Marokkaner Doppelstaater sind  Augenrollen
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Antwort #9 - 07.09.2017 um 14:23:14
 
Vor Deutschen Behörden bist du nur Deutscher.

Eine Sicherung des LU kann da von dir nicht verlangt werden.

Falls Verdienstnachweise verlangt werden ( und du keine Probleme hast diese nachzuweisen) kannst du es vorlegen um Diskussionen aus dem Weg zu gehen oder stets sagen "Ich bin Deutscher Staatsbürger und muss das nicht nachweisen".
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Antwort #10 - 07.09.2017 um 14:26:03
 
Wieso braucht man Meldebescheinigungen? Reicht ne Kopie der Rückseite des Personalausweises nicht mehr aus?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 07.09.2017 um 14:58:03
 
Aras schrieb am 07.09.2017 um 14:26:03:
Wieso braucht man Meldebescheinigungen? Reicht ne Kopie der Rückseite des Personalausweises nicht mehr aus? 

Wenn die vorgelegt wurde - aber das wurde bisher nicht geschrieben.

Dort steht immer nur Reisepass - und der enthält nun mal nicht zwingend ...


Ich hab' schon mal eine Diskussion zum Thema gehabt.
Ist auf der Kopie eines BPA nicht erkennbar, dass die nicht fünf Jahre als ist und hat die Visastelle schon böse Erfahrungen mit so etwas gehabt (umfangreiche Unterlagen scannen und per Mail versenden ist auch kein Spaß), darf man für eine solche Forderung nicht gescholten werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 07.09.2017 um 15:41:20
 
Danke für die Infos und die Mailadresse. Werde sie mal anschreiben und fragen. Bei einer Antwort, gebe ich auch hier im Forum Bescheid. Wie gesagt, von diesen Infos profitieren dann viele andere auch.

Also fällt die Entscheidung bei euch ungefähr 4 Wochen nach dem Termin in Rabat. Wie gesagt, ich drücke die Daumen! Smiley

Die 2 Fotokopien der Meldebescheinigung wird zusätzlich zur Fotokopie vom Reisepass gefordert.

Weiß jmd. was zu dieser Frage:

Reicht die Fotokopie meines Reisepasses als Nachweis meines aktuellen Aufenthaltstitels?

Danke.
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Antwort #13 - 07.09.2017 um 15:44:16
 
Ja, er weißt deine Deutsche Staatsangehörigkeit nach, wesbalb du ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hast Smiley

Die Frage richtet sich wohl eher an Ausländer mit AT .
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Antwort #14 - 07.09.2017 um 15:50:57
 
Super, danke für deine Antwort! Smiley
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Antwort #15 - 08.09.2017 um 12:11:27
 
Hallo...

ich habe die Visastelle unter der angegebenen E-Mail angeschrieben.

Hier meine gestrige Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Ehefrau hat gottseidank mittlerweile einen Termin für den 02.10. erhalten.

Nun habe ich Fragen bezüglich ihrer bzw. unserer Unterlagen.

Reichen diese Unterlagen oder haben wir etwas vergessen:

1. Zwei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare

2. Drei biometrische Passfotos neueren Datums von meiner Ehefrau (Antragstellerin)

3. Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien) von meiner Ehefrau (Antragstellerin)

4. Reisepass (im Original und zwei Fotokopien) von meiner Ehefrau (Antragstellerin)

5. Ein ausreichend frankierter und an meine Frau adressierter Briefumschlag

6. Legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)

7. Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, aktueller Aufenthaltstitel, aktuelle Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien)

Reicht die einfache Passkopie als Nachweis meines Aufenthaltstitels? Mit welchem Dokument kann meine Frau meinen aktuellen Aufenthaltstitel nachweisen bzw. angeben, wenn die Kopie des Reisepasses nicht reicht?

Wie alt darf die Meldebescheinigung sein? Reichen lediglich 2 Fotokopien oder braucht sie auch das Original? Ich habe ihr im März meine Meldebescheinigung vom März da gelassen.


8. Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens durch Zertifikat (im Original und zwei Fotokopien) des Goethe-Instituts oder dem ÖSD

9. Nachweis über eine Krankenversicherung

Herzlichen Dank!

Hier ihre heutige Antwort:

danke für Ihre Mail. Die Passkopie und die Kopie Ihres Aufenthaltstitels würden ausreichen, oder nur die Passkopie, falls Sie dt. Staatsangehöriger sind. Außerdem darf die Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate sein, und nur eine Kopie davon würde ausreichen.


MfG

i.A.


Ihre Visastelle
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Antwort #16 - 08.09.2017 um 12:15:03
 
Somit reicht die Fotokopie meines Reisepasses als Nachweis meines aktuellen Aufenthaltstitels (da ich Deutscher Staatsbürger bin) und es reichen 2 Fotokopien meiner aktuellen Meldebescheinigung (die ich mir noch hole und meiner Frau per Mail schicke, da meine letzte Meldebescheinigung vom März ist).
Die kann sie dann in Marokko ausdrucken (ist ja das gleiche, ob ich das original kopiere oder per Mail schicke und ausdrucke)

hoffe die Informationen helfen anderen weiter! Smiley
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Antwort #17 - 11.09.2017 um 08:59:17
 
So ich hatte heute den Termin bei der ABH und musste folgendes vorzeigen:

Mietvertrag, drei letzten Abrechnungen, Passkopie, Arbeitgeberbescheinigung

Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass innerhalb der nächsten Tage darüber entschieden wird.
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Antwort #18 - 11.09.2017 um 10:00:21
 
Hoceima schrieb am 11.09.2017 um 08:59:17:
So ich hatte heute den Termin bei der ABH und musste folgendes vorzeigen:

Mietvertrag, drei letzten Abrechnungen, Passkopie, Arbeitgeberbescheinigung


Vorzeigen müssen hättest Du davon garnichts, allenfalls der Mietvertrag. Wobei da mMn auch eine aktuelle Meldebescheinigung ausreicht.
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Antwort #19 - 11.09.2017 um 10:06:53
 
frog schrieb am 11.09.2017 um 10:00:21:
Vorzeigen müssen hättest Du davon garnichts, allenfalls der Mietvertrag. Wobei da mMn auch eine aktuelle Meldebescheinigung ausreicht.


Das stimmt. Man will halt keine großartige Diskussionen mit dem Sachbearbeiter.
Wobei ein anderer Sachbearbeiter zuvor meinte, dass ich Marokkanerin bin obwohl ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. . Bei Doppelstaatern wäre eine Regelausnahme vorhanden^
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Antwort #20 - 11.09.2017 um 11:06:18
 
Hoceima schrieb am 11.09.2017 um 10:06:53:
Wobei ein anderer Sachbearbeiter zuvor meinte, dass ich Marokkanerin bin obwohl ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. . Bei Doppelstaatern wäre eine Regelausnahme vorhanden^


Wie aber hier schon erklärt wurde, ist diese Ansicht schlicht falsch. Für alle ggf. später hier Lesenden:

In Deutschland bist Du als Doppelstaaterin Deutsche, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

Die "Regelausnahme" für Doppelstaater ("Die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland ist zumutbar"), formuliert in der ursprünglichen Fassung der Verwaltungsvorschrift (28.1.1.0), wurde schon 2012 vom BVerwG (BVerwG 10 C 12.12) kassiert und ist schlicht nicht mehr rechtmäßig anwendbar.

Gruß
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Antwort #21 - 11.09.2017 um 15:23:19
 
Danke für die Infos! Smiley

Ich verstehe nicht, wieso sie von dir noch mal eine Passkopie brauchen, wenn dein Ehemann schon Passkopien in Rabat abgegeben hat.

Musst du die Unterlagen noch nachreichen oder hast du das heute schon gemacht?

Somit ist auch die Arbeitgeberbescheinigung eigentlich genauso wie der Mietvertrag und die letzten drei Abrechnungen unnötig.

Würde ich aber auch in meinem Fall vorzeigen um das ganze nicht unnötig zu verlängern und wie Hoceima schreibt unnötigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Ich hoffe du bekommst eine positive Antwort. Smiley

Sag bitte Bescheid, sobald du die Antwort von der Ausländerbehörde bekommst. Danke.
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Antwort #22 - 12.09.2017 um 09:18:41
 
Zinba schrieb am 11.09.2017 um 15:23:19:
Musst du die Unterlagen noch nachreichen oder hast du das heute schon gemacht?


Habe bereits gestern alle Unterlagen abgegeben. Die Sachbearbeiterin teilte mir auch sofort mit, dass sie eine positive Stellungnahme der deutschen Botschaft übermittelt.

Zinba schrieb am 11.09.2017 um 15:23:19:
Ich hoffe du bekommst eine positive Antwort. 


Ich hoffe es auch.. nach einem Jahr wird es höchste Eisenbahn Augenrollen

Zinba schrieb am 11.09.2017 um 15:23:19:
Sag bitte Bescheid, sobald du die Antwort von der Ausländerbehörde bekommst. Danke.


Ja mache ich gerne.
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Antwort #23 - 12.09.2017 um 13:04:22
 
Mein Ehemann hat heute einen Anruf erhalten. Das Visum ist abhol bereit  Laut lachend
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Antwort #24 - 14.09.2017 um 07:39:04
 
Wow, nur 1 Tag zwischen Termin bei der ABH und dem abholbereiten Visum in Rabat?! Schockiert/Erstaunt

Das freut mich sehr für dich bzw. euch.  Laut lachend

Ich hoffe, dass es bei mir auch so schnell geht.

Wenn andere dies lesen, haben sie nun zumindest wie ich ungefähr ein Gefühl, in was für Zeitrahmen das ablaufen kann.

Wobei ich aktuell das Abgeben der Unterlagen in Rabat als größte Hürde sehe mit dem höchsten Zeitaufwand (Wartezeit auf Termin).

Bekommt man eigentlich vom Abholtag an 3 Monate oder kann man das so mit denen abklären, dass man das Flugticket mitnimmt und denen sagt, dass man ab dem Abflugtag das 3 monatige Visum bekommt?

Es gibt ja Leute die nicht sofort losfliegen können (ist bei uns nicht der Fall, die Frage ist allgemein informativ)  Zwinkernd

Habe auch gelesen, dass man manchmal nur 1 Monat Visum bekommt.

Danke an alle die sich an diesem Thread bisher beteiligt haben!  Smiley
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Antwort #25 - 14.09.2017 um 07:54:00
 
Ach entschuldige bitte Hoceima,

Zwischen dem Termin bei der ABH und dem Termin deines Ehemanns in Rabat lagen ja ca. 2 Wochen. Oder habe ich da etwas durcheinander gebracht?

Da du am 11.07. den Termin bei der ABH hattest, müsste er seine Unterlagen ungefähr am 28.08. abgegeben haben, oder?

darf ich fragen, wann dein Ehemann genau den Termin in Rabat hatte?

Also an welchem Tag? Will ein wenig bei meiner Frau abschätzen, wann ich womit rechnen könnte.  Zwinkernd

Dankeschön!  Smiley
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Antwort #26 - 14.09.2017 um 11:23:37
 
Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:39:04:
Wow, nur 1 Tag zwischen Termin bei der ABH und dem abholbereiten Visum in Rabat?! 


Ja unglaublich..hätte ich auch nicht für möglich gehalten. Die Sachbearbeiterin war total lieb und wollte nicht mal meine Abrechnungen sehen..

Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:39:04:
ekommt man eigentlich vom Abholtag an 3 Monate oder kann man das so mit denen abklären, dass man das Flugticket mitnimmt und denen sagt, dass man ab dem Abflugtag das 3 monatige Visum bekommt?


Du kannst denen sagen, ab wann es gültig sein soll..natürlich keine mehreren Monate aber man kann durch aus denen mitteilen, ab wann das Visum gültig ist.

Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:54:00:
Zwischen dem Termin bei der ABH und dem Termin deines Ehemanns in Rabat lagen ja ca. 2 Wochen. Oder habe ich da etwas durcheinander gebracht?


Ich hab bis jetzt immer Probleme mit den Behörden gehabt..Es lastet ein Fluch auf mich  Laut lachend

Der Brief ist von der ABH niemals angekommen. Ich hab eine Email geschickt und die Email wurde schnell beantwortet das der Brief bereits vor mehreren Tagen los geschickt wurde..Hab dann nochmal bei der ABH angerufen und die Sachbearbeiterin sagte mir ich solle Montag früh hin und sie würde mir dann eine Kopie des Briefes aushändigen. Gesagt getan.

Hab direkt meine Unterlagen mit genommen und als ich dann da war hat sie mit eine Kopie ausgehändigt. Hab freundlich gefragt ob ich denn meine Unterlagen jetzt abgeben könnte und sie hat dann sofort ja gesagt.
Kurz gefragt wie lange ich meinen Mann kenne und wann die Hochzeit war..unterlagen gecheckt ( eigentlich nur den Mietvertrag) und die Arbeitgeberbescheinigung hatte ich bereits im Vorfeld als PDF runtergeladen und meinem Chef ausfüllen lassen.

Ja dann sagte sie gut sie hätte alles, hab gefragt wie die Stellungnahme aussieht und sie sagte positiv und das mein Mann einen Anruf von der Botschaft in Rabat erwarten würde innerhalb weniger Tage.

Am Dienstag hat dann gegen halb 11 morgens mein Mann den Anruf erhalten das er sein Visum abholen kann.
Haben dann direkt den Flug gebucht Laut lachend

Gott sei dank habe ich den Stress jetzt hinter mir. Ich drück dir die Daumen das alles reibungslos verläuft.

Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:54:00:
darf ich fragen, wann dein Ehemann genau den Termin in Rabat hatte?


Mein Mann hatte am 21.08. den Termin in Rabat. Hat keine zwei Stunden gedauert..
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Antwort #27 - 14.09.2017 um 14:21:59
 
Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:39:04:
Bekommt man eigentlich vom Abholtag an 3 Monate oder kann man das so mit denen abklären, dass man das Flugticket mitnimmt und denen sagt, dass man ab dem Abflugtag das 3 monatige Visum bekommt?


Hallo,

ja, kann man. Kurzen Dreizeiler zum Antrag.

Zitat:
Habe auch gelesen, dass man manchmal nur 1 Monat Visum bekommt.


Das Visum zur FZF wird für eine Dauer von 90 Tagen ausgestellt.

Gruß
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Antwort #28 - 14.09.2017 um 14:22:57
 
Na hoffentlich wird es bei uns auch so reibungslos wie bei eurem zweiten Anlauf laufen. Smiley

Werde meiner Frau bescheid geben, dass sie darauf achten soll, ab wann sie das Visum haben möchte (sollten wir dann auch eins bekommen, hoffentlich).

Niemand hier der weiß, wie das mit dem 1 bzw. den 3 Monaten abläuft?

Dankeschön Hoceima für all deine Informationen. Die werden meiner Frau und mir und besonders auch anderen bestimmt viel helfen und etwas Transparenz in die Abläufe und Zeiten bringen (als aussenstehender Wartender).  Zwinkernd

Sollte ich evtl. weitere Fragen habe, werde ich diese hier stellen.

Sobald es auch Infos bezüglich unseres Visums bzw. dem meiner Frau gibt, teile ich die Infos hier.  Smiley
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Antwort #29 - 14.09.2017 um 14:24:29
 
Sry T.P.2013, mein Post hatte sich mit deinem Überschnitten.

Super, danke für die Infos. Werde ich so dem Antrag hinzufügen! ....bzw. meine Frau.. Smiley
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Antwort #30 - 14.09.2017 um 15:28:44
 
Ja, bzw. man kann es im Antragsformular unter Punkt 12 ( "Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland, von ... bis") natürlich auch bei "von" entsprechend eintragen.
Ich würde trotzdem noch zusätzlich mit einem Dreizeiler auf den gewünschten Gültigkeitszeitraum hinweisen.

Gruß
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Antwort #31 - 28.09.2017 um 18:41:23
 
Hallo Hoceima. 

ich wollte fragen, wie du bzw. ihr das mit der Angabe im Antrag gemacht habt?

Wir wissen nämlich nicht genau, welches Datum wir bei "von" "bis" eintragen sollen. Ein bestimmtes Datum? Einen Zeitraum wie 3 Monate? Bei bis unbefristet hinschreiben?

Es geht um diese Frage: "12. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland".

Deshalb hat mich auch meine Frau gebeten, dich mal zu fragen, was ihr da angegeben habt. Es hat ja alhamdulillah bei euch geklappt. 

Weiterhin wissen wir nicht, was wir bei Frage 13 "Quels sont vos moyens de subsistance / Was sind deine Lebensgrundlagen" eintragen sollen. Soll sie "Mein Ehemann" bzw. "Verdienst meines Ehemanns" hinschreiben? Was habt ihr da eingetragen?

Dann noch meine letzte Frage, was habt ihr hier eingetragen:

Nummer des Reisedokuments
Ausstellungsdatum / Gültig bis / Ausgestellt durch
Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument Nr.
Gültig bis zum

Aufenthaltstitel und Gültig bis. Habt ihr da einfach noch mal die Nummer des Reisepasses und Gültigkeitsdatum eingetragen?

So, das wars, ich hoffe ich habe dich nicht überrumpelt mit meinen Fragen. Dankeschön schon mal im voraus.

Entschuldigt wenn ich noch mal nachhake  Traurig... das sind eigentlich die letzten.offenen Fragen die ich bzw. wir haben..

Dankeschön! Smiley
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Antwort #32 - 28.09.2017 um 18:52:06
 
12:
unbegrenzt
13:
Unterhaltssicherung durch Ehemann

Zinba schrieb am 28.09.2017 um 18:41:23:
Aufenthaltstitel und Gültig bis. Habt ihr da einfach noch mal die Nummer des Reisepasses und Gültigkeitsdatum eingetragen?

Da kommen die Daten einer marokkanischen Aufenthaltserlaubnis rein. Wenn deine Frau Marokkanerin ist, dann hat sie ja kein Aufenthaltstitel für Marokko. Also Felder frei lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 28.09.2017 um 19:05:35
 
Meine Ex hatte 2011 ihr FZF-Visum bekommen, obwohl ich arbeitslos und schon vor der Eheschließung im ALGII-Bezug war. Es gibt mittlerweile auch ein Urteil, welches besagt, dass die dreimonatige Wartezeit bis zum Anrecht auf Sozialleistungen hinfällig ist. Die FZF darf nicht mehr an das Einkommen gekoppelt werden, da es die FZF für Menschen mit geringem Einkommen unmöglich macht. Mal gucken ob ich es noch in der Juris-Datenbank finde.
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Antwort #34 - 28.09.2017 um 19:14:33
 
Diese Entscheidung ist uns bekannt
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1359760580

Aber hat trotzdem mit der Regelausnahme nichts zu tun. Diese wurde durch das BverfG faktisch gekippt.
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Antwort #35 - 30.09.2017 um 04:53:04
 
So wie ich das verstehe ist da aber nur vom FZF von Nichteuropäern die Rede. Ich bezog mich auf die klassische Form: Deutsche/r holte Ehepartner/in nach.
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Antwort #36 - 30.09.2017 um 06:57:03
 
In dem Fall lag FZF zum Deutschen vor. Beim FZF zum Ausländer muss  der Lebensunterhalt gesichert sein, sodass die Frage nach ALG II Bezug sich nicht stellt.

Bitte lass uns mit deinem Nicht-Wissen in Ruhe.
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Antwort #37 - 30.09.2017 um 18:11:00
 
Super, danke für die Hilfe Aras  Smiley
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Antwort #38 - 13.10.2017 um 15:33:11
 
Hallo zusammen,

ich wollte euch ein erstes Feedback geben.

Meine Frau hat am 02.10. erfolgreich ihre Unterlagen abgegeben.

Ich habe rein informativ das Bundesverwaltungsamt kontaktiert, um zu schauen, ob Marokko die Unterlagen schon weitergeleitet hat. Der MA beim Bundesverwaltungsamt war sehr nett und hilfsbereit.

Am 04.10. wurden die Daten elektronisch übermittelt und die Unterlagen nach Deutschlang geschickt. Der nette MA vom Bundesverwaltungsamt meinte, dass es 5 bis 10 Tage dauert, bis die Unterlagen in Deutschland ankommen. Die Unterlagen werden dann anschließend an meine zuständige ABH weitergeleitet.

Ich bin mal gespannt wie lange es dauert, bis meine Unterlagen endlich in Deutschland und dann bei meiner ABH ankommen.

Auch interessant, finde ich, wann meine ABH sich bei mir meldet. Ich hoffe, dass sie sich Anfang der Woche bei mir meldet und ich endlich vorsprechen kann.

Alles sehr spannend aktuell. Ich hoffe, dass alles gut läuft. Smiley

Ich melde mich dann hier wieder, sobald es ein Update gibt.
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Antwort #39 - 17.10.2017 um 08:47:59
 
Zinba schrieb am 13.10.2017 um 15:33:11:
Auch interessant, finde ich, wann meine ABH sich bei mir meldet. Ich hoffe, dass sie sich Anfang der Woche bei mir meldet und ich endlich vorsprechen kann.



Ich schätze mal, dass es keine zwei Wochen dauern wird und du die Einladung zur ABH hast.

Freut mich das es doch so schnell geklappt hat. Hast du bereits die Unterlagen die die ABH einfordern wird?
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Antwort #40 - 17.10.2017 um 09:23:19
 
Hallo Hoceima,

ja, freut mich auch extrem. Smiley

Ich hatte die deutsche Botschaft in Marokko per Mail kontaktiert, um nachzufragen, wann der Antrag meiner Frau versendet wurde. Er wurde ja am 04.10. elektronisch übertragen. Am 11.10. wurden die Originaldokumente nach Deutschland geschickt.

Laut Bundesverwaltungsamt, könnte die ABH den Antrag meiner Frau schon bearbeiten, bevor die Originaldokumente hier ankommen, jedoch warten die ABHs in der Regel, bis sie die Originaldokumente vorliegen haben.

Gestern sind die Dokumente laut Bundesverwaltungsamt endlich in Deutschland angekommen und sind direkt an die Post übergeben worden. Ich denke, dass sie heute bei der ABH ankommen.

Nun hängt es vom Ansturm auf unsere ABH und der Sachbearbeiter Anzahl an, wann sie mich kontaktieren bzw. für wann sie mich einladen. Eigentlich müsste ich alle Unterlagen schon besorgt haben, die sie fordern könnten. Habe mich ja zum Glück vorher informiert und geschaut, was von anderen gefordert wurde. Smiley

Ich will jetzt nicht rumspekulieren, aber würde mich natürlich extrem freuen, sollte es zügig ablaufen. Ich vermisse meine Frau extrem. Smiley

Bin mal gespannt, wann ich eine Einladung zur ABH bekomme und vorsprechen darf. Zwinkernd
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Antwort #41 - 24.10.2017 um 08:56:32
 
Hallo,

ich wollte euch hier einen kleinen Zwischenstand geben und fragen, was man da als Bürger machen kann? Macht es sinn irgendwie tätig zu werden (ohne den 3 Monaten der Untätigkeit). Ich möchte die Sache ja auch nicht unnötig verschlimmern bzw. verzögern. 1 Person für so viele Menschen ist doch nicht normal. Ist das rechtens? Muss die ABH nicht für genug Personal sorgen. Bzw. muss die Stadt nicht dafür sorgen, dass genug MA die Anträge bearbeiten?

....nun aber zu meinem Update:

Die Originaldokumente wurden am 16.10. vom Bundesverwaltungsamt zu meiner ABH geschickt.

Da ich mich nach dem allgemeinen Bearbeitungsstand informieren wollte und die ABH nicht oder erst spät auf E-Mail Anfragen antwortet (2 Wochen und mehr), habe ich gestern bei der ABH mal angerufen. Es hat den ganzen Tag gedauert, bis ich endlich die bearbeitende Sachbearbeiterin dran hatte und mit ihr sprechen konnte.

Sie war extrem genervt und nicht grad freundlich (was aber durchaus mit ihrer Arbeitssituation und weniger mit mir zu tun hatte). Sie ist erst seit einer Woche wieder da, weil sie Urlaub (02.10. - 13.10.) hatte. Sie teilte mir mit, dass sie die einzige wäre, die für die Anträge aus Asien und Afrika zuständig ist und jeden Tag kommen im Schnitt bis zu 20 neue Anträge dazu.

Weiterhin meinte sie, dass sie erst jetzt mit den Anträgen vom August beginnt. Sie kann gar keine Auskunft darüber geben, wann sie bei den Anträgen vom Oktober ankommt. Sie muss sich alleine jeden Tag um Besuchspublikum, Telefon und E-Mails kümmern.

Sie sagte mir dann abschließend, dass sie sobald sie meinen Antrag irgendwann durch hat, mich kontaktiert, oder auch nicht, je nachdem ob sie noch irgendwelche Nachweise oder Unterlagen von mir benötigt.

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Antwort #42 - 24.10.2017 um 09:36:01
 
Zunächst mal danke ich Dir, dass Du den Kern des Problems wahrgenommen und klar formuliert hast: Unterbesetzung.

Das ist eine Aufgabe der örtlichen Politik. Sie muss genügend Mittel bereitstellen, um eine auf lange Sicht passende Personal-Besetzung sicherzustellen.

Natürlich muss auch das Geld dafür da sein und, da es um langfristige Prozesse geht, wird es immer mal in Ansturm-Phasen Engpässe geben.

Wo jedoch solche Dinge schon seit vielen Jahren ein Dauerproblem sind ...

Was man tun kann?
Im üblichen Rahmen auf "die Politik" einwirken und seinen eigenen Kram möglichst perfekt vorbereiten, damit man selbst zu den "problemlosen Fällen" gehört.

Viel mehr ist es leider nicht.  weinend
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #43 - 25.10.2017 um 09:37:22
 
Danke Petersburger. Griesgrämig

Ich habe gestern echt die ganze Zeit überlegt, ob ich mich irgendwo beschweren bzw. auf diesen Missstand hinweisen soll.

Ich habe dann einer Beschwerdestelle meiner Stadt geschrieben.

Ich finde den Zustand der Sachbearbeiterin und uns als Antragsteller gegenüber extrem unfair.

1 Person zuständig für 2 Kontinente. Das ist doch Wahnsinn. Ich war echt geschockt, als sie mir das erzählte. Zu krass einfach.

Naja, mal schauen ob es irgendetwas bringt, oder der Antrag meiner Frau deshalb im Stapel nach ganz unten wandert.  Griesgrämig  weinend

Sollte es nichts bringen, schreibe ich dem Bürgermeister. Die Presse will ich deshalb noch nicht kontaktieren. Ich will erst versuchen die Menschen zum Denken anzuregen und ihnen die Möglichkeit geben zu reagieren und diesen Missstand zu korrigieren bzw. zu beheben.  Griesgrämig Griesgrämig
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Antwort #44 - 25.10.2017 um 09:45:53
 
Darf ich weiterhin fragen:

Wie lange dauert es im Schnitt, einen Antrag der "kein spezieller Problemfall" ist zu bearbeiten?

Vlt. sind ja hier Leute im Forum, die die Bearbeitungszeiten kennen.

Sind es 5 Minuten? 10 Minuten? 1 Stunde?

Ich weiß, dass das keine einfache Frage ist und da gibt es kein Schwarz oder Weiß, aber vlt. kann man mir einen Anhaltspunkt geben.

Dankeschön!
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Antwort #45 - 25.10.2017 um 13:23:17
 
Zinba schrieb am 25.10.2017 um 09:45:53:
Wie lange dauert es im Schnitt, einen Antrag der "kein spezieller Problemfall" ist zu bearbeiten


Hey Zinba, als der Antrag meines Mannes bearbeitet wurde war ich direkt vor Ort. Die Sachbearbeiterin hat keine 10 Minuten dafür gebracht und mir dann auch direkt mitgeteilt, dass eine positive Rückmeldung bzw. ich zitiere, die Zustimmung zur Visumserteilung per Mail an die deutsche Botschaft übermittelt hat. Ob es ein spezifischer Fall ist, kann ich nicht sagen da wir beim ersten Antrag leider keinen Erfolg hatten und dieser abgelehnt wurde.

Weil ich nun mal ein nerviger Mensch bin, habe ich einen Tag später an die Botschaft eine Email geschickt und gefragt, wann mein Ehemann die Rückmeldung erhält. Keine 2 Stunden später hat er den Anruf erhalten..

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Du wirst leider auch nicht viel erreichen durch die Presse oder den Bürgermeister, weil die Bearbeitungsdauer glaube ich z.Z bei 3-6 Monaten ist.
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Antwort #46 - 27.10.2017 um 11:16:31
 
Danke für deine Info Hoceima.

Das habe ich bisher auch so überall gelesen. Wenn man mal dran war bzw. wenn der Antrag von einem bearbeitet wurde.

Dann ging das normalerweise sehr schnell, wenn man kein sogenannter "Problemfall" oder "Spezialfall" ist.

Die Botschaft hat jetzt erst mal nichts mehr damit zu tun, da der Ball bei der hiesigen ABH liegt.

Die arme Frau ist aber extrem überlastet. Ich möchte auch nicht direkt ein Faß aufmachen und mich rechts und links beschweren. Aber, dass eine Person für 2 Kontinente zuständig ist, geht mir einfach nicht in den Kopf.

Ist hier kein ABH Mitarbeiter oder Exmitarbeiter der mir dazu eine Info geben könnte?


Wie lange dauert es im Schnitt, einen Antrag der "kein spezieller Problemfall" ist zu bearbeiten?

Vlt. sind ja hier Leute im Forum, die die Bearbeitungszeiten kennen.

Sind es 5 Minuten? 10 Minuten? 1 Stunde?

Ich weiß, dass das keine einfache Frage ist und da gibt es kein Schwarz oder Weiß, aber vlt. kann man mir einen Anhaltspunkt geben.

Dankeschön!


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Antwort #47 - 28.10.2017 um 13:30:03
 
Das einzige, was Du machen kannst:

Finde raus, wer für die finanzielle Ausstattung verantwortlich ist. Das ist bei kreisfreien Städten der Finanzausschuss der Ratsversammlung (die auch anders heißen kann), bei Landkreisen der Finanzausschuss des Kreistages. Schreibe die Mitglieder des Ausschusses einzeln an und schildere Deine Geschichte. Fordere, die Behörde so auszustatten, dass die Bearbeitungszeit bei höchstens 30 Tagen liegt.

Eine Kopie des Schreibens solltest Du an Oberbürgermeisterin oder Landrätin schicken.

"Durchschnittszeiten" einer anderen Behörde nützen Dir nichts. Kommst Du weiter, wenn jetzt jemand "17 Minuten" oder "43 Minuten" schreibt? Ich habe mich mal um ein Visum gekümmert, da dauerte es sechs Minuten.
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Antwort #48 - 30.10.2017 um 10:26:50
 
Danke Reinhard für deine Info.

Ich versuche mir durch die "Durchschnittszeiten" nur ein ungefähres Bild über die Situation und den Arbeitsaufwand zu machen.

Danke auch für deinen Tip bzgl. der finanziellen Ausstattung.
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Antwort #49 - 30.10.2017 um 12:41:14
 
Zinba schrieb am 30.10.2017 um 10:26:50:
Ich versuche mir durch die "Durchschnittszeiten" nur ein ungefähres Bild 

Ich kann mich nur anschließen:
Auch das Ermitteln von Durchschnittszeiten wird im Einzelfall überhaupt nicht helfen.
Es gibt hier einen Einbürgerungs-Durchschnittszeiten-Thread---- was soll dieser mathematisch-statistischer Akt einem einzigen Antragsteller persönlich helfen?
Absolut nichts.

Verantwortlich und zuständig sind die Kommunen und Landkreise, wenn es die ABH betrifft.
Wie viele gibts in D?
Viele sind personell gut ausgestattet, andere total zugeschüttet oder *ausgedünnt* oder die MA sind einfach überfordert. Da änderst du bis zur Lösung deines Problems nichts dran.
Wenn du deinen Fall geregelt bekommen hast, erlischt dein Interesse an der Entwicklung/Ausstattung deiner ABH schlagartig. Was auch vollkommen verständlich ist.

Ich habe kürzlich 4x die gleiche falsche Aussage/Absage von einem ABH-Mitarbeiter erhalten.
Man springt im Eck, dann aber erhält man zufällig Unterstützung von einem, der die gleiche Frage  *anders* formulierte und sofort gab es das geforderte kurze Schreiben zur Vorlage bei der Botschaft.
Was will man da mit dem Durchschnitt?
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Antwort #50 - 30.10.2017 um 13:28:39
 
Ich bin ein neugieriger Mensch.

Jeder ist anders gestrickt und geht anders mit Situationen um.

Wenn mir also Durchschnittszeiten genannt werden können, kann ich mir vorstellen wie viel ein SB dieser Thematik am Tag schaffen könnte.
Ausserdem können solche Informationen auch nicht schaden. Viele können sich gar nicht vorstellen was für einen Weg so ein Antrag nimmt.

Es gibt nirgendwo einen Anhaltspunkt, wie lange die Bearbeitung dauert bzw. wann man vlt. dran kommt.

Hätte ich mich nicht um die ganzen Infos bemüht, wüsste ich bis heute nicht, dass der Antrag in Deutschland bei meiner ABH liegt und die verantwortliche SB überfordert ist. ....und damit meine ich nicht fachlich, da ich das so nicht beurteilen kann.

Auch wenn meine Frau diese Woche das Visum erhalten würde, würde ich der Sacher weiter nachgehen, da es sich hier ums Prinzip geht und die SB da im Stich gelassen wird mit 2 Kontinenten. Deshalb bin ich schon beruhigt wenn ich vlt. den Stein ins rollen bringen kann und die Situation auch für andere verbessern und ändern kann.
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Antwort #51 - 30.10.2017 um 14:29:58
 
Zinba schrieb am 30.10.2017 um 13:28:39:
Wenn mir also Durchschnittszeiten genannt werden können

Dann also doch wohl die Durchschnittszeiten im LK A bzw. in der Kommune B.
Was willst du denn mit den Durchschnittszeiten des dünnbesiedelten LK mit sehr wenig *Ausländerfrequenz*, wenn du selbst eine zuständige ABH in einer westdeutschen Großstadt mit gerade extrem starker Ausländerfrequenz hast?

Wenn viele Anträge unterschiedliche Wege nehmen, brauchst du eine Statistik der Anträge, die so wie deiner ist, also nur diese Wege nimmt.

In meiner ABH sitzen etliche Mitarbeiter, aber längst nicht jeder macht immer auch das, was ich grad benötige bzw. wissen will.
Da ist mal jemand krank,auch in Urlaub oder für diese Probleme grad nicht zuständig bzw. die Akte für Person X wird nur von SB Y bearbeitet.
Dazu kommt noch die generelle Menge der Anträge---- was hat eine ABH jetzt nicht alles noch zu bearbeiten, mit gleicher personeller Ausstattung wie vor der Flüchtlingswelle vor 2 Jahren.

Dein Engagement in allen Ehren, ein wenig naiv klingt es für mich trotzdem.
Planstellen bzw. Umbesetzungen in diesen Behörden werden iaR leider nicht durch Bürgerbeschwerden realisiert.

Was ---zuständig für 2 Kontinente--- bedeutet?
Na, evtl. für Australien und Südamerika?
Ist das evtl. ganz anders als für Europa und Asien incl. Naher Osten?



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Antwort #52 - 30.10.2017 um 15:44:30
 
Was hat denn LK A mit LK B zu tun? Ein Antrag sollte theoretisch vom gleichen SB die gleiche Bearbeitungszeit benötigen. Egal in welchem LK er grad eingesetzt ist.

Genau das ist nämlich der Punkt. Reinhard hat ja schon geschrieben, dass er bspw. mal 6 Minuten gebaucht hat für einen Antrag.

Ich weiß, dass nicht jeder Antrag 6 Minuten dauert. Je mehr Leute sich dazu äussern, desto mehr Infos kommen zusammen. Wenn du mich auf die Bearbeitungszeit meiner Aufgaben fragst, kann ich dir auch Durchschnitts- bzw. Schätzwerte nennen.

Mehr will und wollte ich nicht. Wenn sie für dich uninteressant sind, kein Thema. Für andere vlt. auch uninteressant. Jedoch vlt. sind diese Angaben sowohl für mich als auch für andere eben doch interessant.

Wieso naiv? Wenn alle so denken würden, dass man sich eh nicht beschweren braucht oder sollte, dann hat man den ersten Schritt des Versagens schon gemacht. Wenn ich mich aber beschwere oder dergleichen und es dann scheitert, habe ich wenigstens etwas getan. so sollte noch viel mehr denken. Nur so kann man Dinge ändern.

Lies dir bitte den ganzen Thread durch, da habe ich erwähnt, dass die SB bei meiner ABH für 2 Kontinente zuständig ist.

Asien und Afrika.

Sie teilte mir mit, dass täglich 10 bis 20 Anträge im Schnitt dazu kommen und sie erst bei den Anträgen von August anfängt.

Habe heute bei der ABH angerufen um mal nachzuhorchen. Die SB hat heute frei. "Brückentag".
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Antwort #53 - 30.10.2017 um 19:14:02
 
Zinba schrieb am 30.10.2017 um 15:44:30:
Ein Antrag sollte theoretisch vom gleichen SB die gleiche Bearbeitungszeit benötigen.


Nein.

Denn dann kommt es noch immer darauf an, welches die individuellen Umstände, in allen drei Zeitebenen, des Antragstellers sind.
Ausländerrechtliche und persönliche Historie, involvierte Staaten, Umstände des Zustandekommens der Beantragungsgrundlage, usw.
Derartige Anträge werden glücklicherweise in DEU immer als Einzelfallentscheidung verantwortungsbewusst bewertet und entschieden.
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Antwort #54 - 30.10.2017 um 20:26:38
 
Zinba schrieb am 30.10.2017 um 15:44:30:
Ein Antrag sollte theoretisch vom gleichen SB die gleiche Bearbeitungszeit benötigen

Ja, so ungefähr sollte es sein.
Den Unterschied macht aber die Menge an Anträgen. Das war gemeint, als ich stark und weniger stark frequentierte ABH in unterschiedlichen LK beschrieb. Daraus sich dann die Wartezeiten ergeben.

Deine SB ist jetzt schon bei August-Anträgen.
Ja, auch SB von Behörden nehmen gern mal den Brückentag.
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Antwort #55 - 01.11.2017 um 17:27:29
 
Genau das meine ich aber.

Wenn man die Umstände eines Antrags nimmt und den SB im LK A dit befassen lässt, und den gleichen Antrag dem SB im LK B gibt, müsste der gleiche Zeitaufwand zustande kommen.

So, nun genug zu dieser Zeitdiskussion.

Meine SB ist nicht schön bei August Anträgen, sondern erst bei August Anträgen.

Dass SB aus Behörden auch mal gerne einen Brückentag nehmen ist klar. Sind auch normale Menschen. Deshalb ist dein Kommentar unnötig.

Damit wollte ich nämlich nur feststellen, dass die Bearbeitung der Anträge noch länger dauert.
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Antwort #56 - 01.11.2017 um 19:40:33
 
Zinba schrieb am 01.11.2017 um 17:27:29:
So, nun genug zu dieser Zeitdiskussion.

Eben. Sie bringt dir keinerlei Beschleunigung in deiner Sache.

Zinba schrieb am 01.11.2017 um 17:27:29:
sondern erst bei August Anträgen.

Da hast du leider meine Ironie nicht verstanden.

Zinba schrieb am 01.11.2017 um 17:27:29:
Damit wollte ich nämlich nur feststellen, dass die Bearbeitung der Anträge noch länger dauert.

Ja, ich auch. So ist das nun mal.

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Antwort #57 - 01.11.2017 um 21:00:28
 
Achso ok, sry nicht gecheckt, dass dus ironisch meinst.

95% der hier geschriebenen Dinge beschleunigen die Sache nicht und trotzdem schreibt man darüber.
Denn nicht alles soll der Beschleunigung dienen. Die Zeitdiskussion diente auch nicht irgendeiner Beschleunigung, denn sie diente lediglich dazu, mir und anderen Lesern Informationen zu vermitteln.

Diese kann dann jeder so nutzen wie er möchte.

So, sobald ich ein Update bezüglich meiner Sähe habe, teile ich sie mit euch.
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