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Informationen und Unterlagen FZF (Marokko) (Gelesen: 13.044 mal)
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blubb


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Antwort #30 - 14.09.2017 um 15:28:44
 
Ja, bzw. man kann es im Antragsformular unter Punkt 12 ( "Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland, von ... bis") natürlich auch bei "von" entsprechend eintragen.
Ich würde trotzdem noch zusätzlich mit einem Dreizeiler auf den gewünschten Gültigkeitszeitraum hinweisen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Zinba
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Antwort #31 - 28.09.2017 um 18:41:23
 
Hallo Hoceima. 

ich wollte fragen, wie du bzw. ihr das mit der Angabe im Antrag gemacht habt?

Wir wissen nämlich nicht genau, welches Datum wir bei "von" "bis" eintragen sollen. Ein bestimmtes Datum? Einen Zeitraum wie 3 Monate? Bei bis unbefristet hinschreiben?

Es geht um diese Frage: "12. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland".

Deshalb hat mich auch meine Frau gebeten, dich mal zu fragen, was ihr da angegeben habt. Es hat ja alhamdulillah bei euch geklappt. 

Weiterhin wissen wir nicht, was wir bei Frage 13 "Quels sont vos moyens de subsistance / Was sind deine Lebensgrundlagen" eintragen sollen. Soll sie "Mein Ehemann" bzw. "Verdienst meines Ehemanns" hinschreiben? Was habt ihr da eingetragen?

Dann noch meine letzte Frage, was habt ihr hier eingetragen:

Nummer des Reisedokuments
Ausstellungsdatum / Gültig bis / Ausgestellt durch
Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument Nr.
Gültig bis zum

Aufenthaltstitel und Gültig bis. Habt ihr da einfach noch mal die Nummer des Reisepasses und Gültigkeitsdatum eingetragen?

So, das wars, ich hoffe ich habe dich nicht überrumpelt mit meinen Fragen. Dankeschön schon mal im voraus.

Entschuldigt wenn ich noch mal nachhake  Traurig... das sind eigentlich die letzten.offenen Fragen die ich bzw. wir haben..

Dankeschön! Smiley
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Aras
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Antwort #32 - 28.09.2017 um 18:52:06
 
12:
unbegrenzt
13:
Unterhaltssicherung durch Ehemann

Zinba schrieb am 28.09.2017 um 18:41:23:
Aufenthaltstitel und Gültig bis. Habt ihr da einfach noch mal die Nummer des Reisepasses und Gültigkeitsdatum eingetragen?

Da kommen die Daten einer marokkanischen Aufenthaltserlaubnis rein. Wenn deine Frau Marokkanerin ist, dann hat sie ja kein Aufenthaltstitel für Marokko. Also Felder frei lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SAMIL
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Antwort #33 - 28.09.2017 um 19:05:35
 
Meine Ex hatte 2011 ihr FZF-Visum bekommen, obwohl ich arbeitslos und schon vor der Eheschließung im ALGII-Bezug war. Es gibt mittlerweile auch ein Urteil, welches besagt, dass die dreimonatige Wartezeit bis zum Anrecht auf Sozialleistungen hinfällig ist. Die FZF darf nicht mehr an das Einkommen gekoppelt werden, da es die FZF für Menschen mit geringem Einkommen unmöglich macht. Mal gucken ob ich es noch in der Juris-Datenbank finde.
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Aras
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Antwort #34 - 28.09.2017 um 19:14:33
 
Diese Entscheidung ist uns bekannt
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1359760580

Aber hat trotzdem mit der Regelausnahme nichts zu tun. Diese wurde durch das BverfG faktisch gekippt.
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Antwort #35 - 30.09.2017 um 04:53:04
 
So wie ich das verstehe ist da aber nur vom FZF von Nichteuropäern die Rede. Ich bezog mich auf die klassische Form: Deutsche/r holte Ehepartner/in nach.
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Aras
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Antwort #36 - 30.09.2017 um 06:57:03
 
In dem Fall lag FZF zum Deutschen vor. Beim FZF zum Ausländer muss  der Lebensunterhalt gesichert sein, sodass die Frage nach ALG II Bezug sich nicht stellt.

Bitte lass uns mit deinem Nicht-Wissen in Ruhe.
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Zinba
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Antwort #37 - 30.09.2017 um 18:11:00
 
Super, danke für die Hilfe Aras  Smiley
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Zinba
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Antwort #38 - 13.10.2017 um 15:33:11
 
Hallo zusammen,

ich wollte euch ein erstes Feedback geben.

Meine Frau hat am 02.10. erfolgreich ihre Unterlagen abgegeben.

Ich habe rein informativ das Bundesverwaltungsamt kontaktiert, um zu schauen, ob Marokko die Unterlagen schon weitergeleitet hat. Der MA beim Bundesverwaltungsamt war sehr nett und hilfsbereit.

Am 04.10. wurden die Daten elektronisch übermittelt und die Unterlagen nach Deutschlang geschickt. Der nette MA vom Bundesverwaltungsamt meinte, dass es 5 bis 10 Tage dauert, bis die Unterlagen in Deutschland ankommen. Die Unterlagen werden dann anschließend an meine zuständige ABH weitergeleitet.

Ich bin mal gespannt wie lange es dauert, bis meine Unterlagen endlich in Deutschland und dann bei meiner ABH ankommen.

Auch interessant, finde ich, wann meine ABH sich bei mir meldet. Ich hoffe, dass sie sich Anfang der Woche bei mir meldet und ich endlich vorsprechen kann.

Alles sehr spannend aktuell. Ich hoffe, dass alles gut läuft. Smiley

Ich melde mich dann hier wieder, sobald es ein Update gibt.
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Hoceima
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Antwort #39 - 17.10.2017 um 08:47:59
 
Zinba schrieb am 13.10.2017 um 15:33:11:
Auch interessant, finde ich, wann meine ABH sich bei mir meldet. Ich hoffe, dass sie sich Anfang der Woche bei mir meldet und ich endlich vorsprechen kann.



Ich schätze mal, dass es keine zwei Wochen dauern wird und du die Einladung zur ABH hast.

Freut mich das es doch so schnell geklappt hat. Hast du bereits die Unterlagen die die ABH einfordern wird?
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Zinba
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Antwort #40 - 17.10.2017 um 09:23:19
 
Hallo Hoceima,

ja, freut mich auch extrem. Smiley

Ich hatte die deutsche Botschaft in Marokko per Mail kontaktiert, um nachzufragen, wann der Antrag meiner Frau versendet wurde. Er wurde ja am 04.10. elektronisch übertragen. Am 11.10. wurden die Originaldokumente nach Deutschland geschickt.

Laut Bundesverwaltungsamt, könnte die ABH den Antrag meiner Frau schon bearbeiten, bevor die Originaldokumente hier ankommen, jedoch warten die ABHs in der Regel, bis sie die Originaldokumente vorliegen haben.

Gestern sind die Dokumente laut Bundesverwaltungsamt endlich in Deutschland angekommen und sind direkt an die Post übergeben worden. Ich denke, dass sie heute bei der ABH ankommen.

Nun hängt es vom Ansturm auf unsere ABH und der Sachbearbeiter Anzahl an, wann sie mich kontaktieren bzw. für wann sie mich einladen. Eigentlich müsste ich alle Unterlagen schon besorgt haben, die sie fordern könnten. Habe mich ja zum Glück vorher informiert und geschaut, was von anderen gefordert wurde. Smiley

Ich will jetzt nicht rumspekulieren, aber würde mich natürlich extrem freuen, sollte es zügig ablaufen. Ich vermisse meine Frau extrem. Smiley

Bin mal gespannt, wann ich eine Einladung zur ABH bekomme und vorsprechen darf. Zwinkernd
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Antwort #41 - 24.10.2017 um 08:56:32
 
Hallo,

ich wollte euch hier einen kleinen Zwischenstand geben und fragen, was man da als Bürger machen kann? Macht es sinn irgendwie tätig zu werden (ohne den 3 Monaten der Untätigkeit). Ich möchte die Sache ja auch nicht unnötig verschlimmern bzw. verzögern. 1 Person für so viele Menschen ist doch nicht normal. Ist das rechtens? Muss die ABH nicht für genug Personal sorgen. Bzw. muss die Stadt nicht dafür sorgen, dass genug MA die Anträge bearbeiten?

....nun aber zu meinem Update:

Die Originaldokumente wurden am 16.10. vom Bundesverwaltungsamt zu meiner ABH geschickt.

Da ich mich nach dem allgemeinen Bearbeitungsstand informieren wollte und die ABH nicht oder erst spät auf E-Mail Anfragen antwortet (2 Wochen und mehr), habe ich gestern bei der ABH mal angerufen. Es hat den ganzen Tag gedauert, bis ich endlich die bearbeitende Sachbearbeiterin dran hatte und mit ihr sprechen konnte.

Sie war extrem genervt und nicht grad freundlich (was aber durchaus mit ihrer Arbeitssituation und weniger mit mir zu tun hatte). Sie ist erst seit einer Woche wieder da, weil sie Urlaub (02.10. - 13.10.) hatte. Sie teilte mir mit, dass sie die einzige wäre, die für die Anträge aus Asien und Afrika zuständig ist und jeden Tag kommen im Schnitt bis zu 20 neue Anträge dazu.

Weiterhin meinte sie, dass sie erst jetzt mit den Anträgen vom August beginnt. Sie kann gar keine Auskunft darüber geben, wann sie bei den Anträgen vom Oktober ankommt. Sie muss sich alleine jeden Tag um Besuchspublikum, Telefon und E-Mails kümmern.

Sie sagte mir dann abschließend, dass sie sobald sie meinen Antrag irgendwann durch hat, mich kontaktiert, oder auch nicht, je nachdem ob sie noch irgendwelche Nachweise oder Unterlagen von mir benötigt.

Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig
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Antwort #42 - 24.10.2017 um 09:36:01
 
Zunächst mal danke ich Dir, dass Du den Kern des Problems wahrgenommen und klar formuliert hast: Unterbesetzung.

Das ist eine Aufgabe der örtlichen Politik. Sie muss genügend Mittel bereitstellen, um eine auf lange Sicht passende Personal-Besetzung sicherzustellen.

Natürlich muss auch das Geld dafür da sein und, da es um langfristige Prozesse geht, wird es immer mal in Ansturm-Phasen Engpässe geben.

Wo jedoch solche Dinge schon seit vielen Jahren ein Dauerproblem sind ...

Was man tun kann?
Im üblichen Rahmen auf "die Politik" einwirken und seinen eigenen Kram möglichst perfekt vorbereiten, damit man selbst zu den "problemlosen Fällen" gehört.

Viel mehr ist es leider nicht.  weinend
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Zinba
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Antwort #43 - 25.10.2017 um 09:37:22
 
Danke Petersburger. Griesgrämig

Ich habe gestern echt die ganze Zeit überlegt, ob ich mich irgendwo beschweren bzw. auf diesen Missstand hinweisen soll.

Ich habe dann einer Beschwerdestelle meiner Stadt geschrieben.

Ich finde den Zustand der Sachbearbeiterin und uns als Antragsteller gegenüber extrem unfair.

1 Person zuständig für 2 Kontinente. Das ist doch Wahnsinn. Ich war echt geschockt, als sie mir das erzählte. Zu krass einfach.

Naja, mal schauen ob es irgendetwas bringt, oder der Antrag meiner Frau deshalb im Stapel nach ganz unten wandert.  Griesgrämig  weinend

Sollte es nichts bringen, schreibe ich dem Bürgermeister. Die Presse will ich deshalb noch nicht kontaktieren. Ich will erst versuchen die Menschen zum Denken anzuregen und ihnen die Möglichkeit geben zu reagieren und diesen Missstand zu korrigieren bzw. zu beheben.  Griesgrämig Griesgrämig
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Antwort #44 - 25.10.2017 um 09:45:53
 
Darf ich weiterhin fragen:

Wie lange dauert es im Schnitt, einen Antrag der "kein spezieller Problemfall" ist zu bearbeiten?

Vlt. sind ja hier Leute im Forum, die die Bearbeitungszeiten kennen.

Sind es 5 Minuten? 10 Minuten? 1 Stunde?

Ich weiß, dass das keine einfache Frage ist und da gibt es kein Schwarz oder Weiß, aber vlt. kann man mir einen Anhaltspunkt geben.

Dankeschön!
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