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Informationen und Unterlagen FZF (Marokko) (Gelesen: 13.057 mal)
Zinba
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Antwort #15 - 08.09.2017 um 12:11:27
 
Hallo...

ich habe die Visastelle unter der angegebenen E-Mail angeschrieben.

Hier meine gestrige Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Ehefrau hat gottseidank mittlerweile einen Termin für den 02.10. erhalten.

Nun habe ich Fragen bezüglich ihrer bzw. unserer Unterlagen.

Reichen diese Unterlagen oder haben wir etwas vergessen:

1. Zwei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare

2. Drei biometrische Passfotos neueren Datums von meiner Ehefrau (Antragstellerin)

3. Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien) von meiner Ehefrau (Antragstellerin)

4. Reisepass (im Original und zwei Fotokopien) von meiner Ehefrau (Antragstellerin)

5. Ein ausreichend frankierter und an meine Frau adressierter Briefumschlag

6. Legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)

7. Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, aktueller Aufenthaltstitel, aktuelle Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien)

Reicht die einfache Passkopie als Nachweis meines Aufenthaltstitels? Mit welchem Dokument kann meine Frau meinen aktuellen Aufenthaltstitel nachweisen bzw. angeben, wenn die Kopie des Reisepasses nicht reicht?

Wie alt darf die Meldebescheinigung sein? Reichen lediglich 2 Fotokopien oder braucht sie auch das Original? Ich habe ihr im März meine Meldebescheinigung vom März da gelassen.


8. Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens durch Zertifikat (im Original und zwei Fotokopien) des Goethe-Instituts oder dem ÖSD

9. Nachweis über eine Krankenversicherung

Herzlichen Dank!

Hier ihre heutige Antwort:

danke für Ihre Mail. Die Passkopie und die Kopie Ihres Aufenthaltstitels würden ausreichen, oder nur die Passkopie, falls Sie dt. Staatsangehöriger sind. Außerdem darf die Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate sein, und nur eine Kopie davon würde ausreichen.


MfG

i.A.


Ihre Visastelle
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Zinba
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Antwort #16 - 08.09.2017 um 12:15:03
 
Somit reicht die Fotokopie meines Reisepasses als Nachweis meines aktuellen Aufenthaltstitels (da ich Deutscher Staatsbürger bin) und es reichen 2 Fotokopien meiner aktuellen Meldebescheinigung (die ich mir noch hole und meiner Frau per Mail schicke, da meine letzte Meldebescheinigung vom März ist).
Die kann sie dann in Marokko ausdrucken (ist ja das gleiche, ob ich das original kopiere oder per Mail schicke und ausdrucke)

hoffe die Informationen helfen anderen weiter! Smiley
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Antwort #17 - 11.09.2017 um 08:59:17
 
So ich hatte heute den Termin bei der ABH und musste folgendes vorzeigen:

Mietvertrag, drei letzten Abrechnungen, Passkopie, Arbeitgeberbescheinigung

Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass innerhalb der nächsten Tage darüber entschieden wird.
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Antwort #18 - 11.09.2017 um 10:00:21
 
Hoceima schrieb am 11.09.2017 um 08:59:17:
So ich hatte heute den Termin bei der ABH und musste folgendes vorzeigen:

Mietvertrag, drei letzten Abrechnungen, Passkopie, Arbeitgeberbescheinigung


Vorzeigen müssen hättest Du davon garnichts, allenfalls der Mietvertrag. Wobei da mMn auch eine aktuelle Meldebescheinigung ausreicht.
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Antwort #19 - 11.09.2017 um 10:06:53
 
frog schrieb am 11.09.2017 um 10:00:21:
Vorzeigen müssen hättest Du davon garnichts, allenfalls der Mietvertrag. Wobei da mMn auch eine aktuelle Meldebescheinigung ausreicht.


Das stimmt. Man will halt keine großartige Diskussionen mit dem Sachbearbeiter.
Wobei ein anderer Sachbearbeiter zuvor meinte, dass ich Marokkanerin bin obwohl ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. . Bei Doppelstaatern wäre eine Regelausnahme vorhanden^
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Antwort #20 - 11.09.2017 um 11:06:18
 
Hoceima schrieb am 11.09.2017 um 10:06:53:
Wobei ein anderer Sachbearbeiter zuvor meinte, dass ich Marokkanerin bin obwohl ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. . Bei Doppelstaatern wäre eine Regelausnahme vorhanden^


Wie aber hier schon erklärt wurde, ist diese Ansicht schlicht falsch. Für alle ggf. später hier Lesenden:

In Deutschland bist Du als Doppelstaaterin Deutsche, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

Die "Regelausnahme" für Doppelstaater ("Die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland ist zumutbar"), formuliert in der ursprünglichen Fassung der Verwaltungsvorschrift (28.1.1.0), wurde schon 2012 vom BVerwG (BVerwG 10 C 12.12) kassiert und ist schlicht nicht mehr rechtmäßig anwendbar.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #21 - 11.09.2017 um 15:23:19
 
Danke für die Infos! Smiley

Ich verstehe nicht, wieso sie von dir noch mal eine Passkopie brauchen, wenn dein Ehemann schon Passkopien in Rabat abgegeben hat.

Musst du die Unterlagen noch nachreichen oder hast du das heute schon gemacht?

Somit ist auch die Arbeitgeberbescheinigung eigentlich genauso wie der Mietvertrag und die letzten drei Abrechnungen unnötig.

Würde ich aber auch in meinem Fall vorzeigen um das ganze nicht unnötig zu verlängern und wie Hoceima schreibt unnötigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Ich hoffe du bekommst eine positive Antwort. Smiley

Sag bitte Bescheid, sobald du die Antwort von der Ausländerbehörde bekommst. Danke.
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Antwort #22 - 12.09.2017 um 09:18:41
 
Zinba schrieb am 11.09.2017 um 15:23:19:
Musst du die Unterlagen noch nachreichen oder hast du das heute schon gemacht?


Habe bereits gestern alle Unterlagen abgegeben. Die Sachbearbeiterin teilte mir auch sofort mit, dass sie eine positive Stellungnahme der deutschen Botschaft übermittelt.

Zinba schrieb am 11.09.2017 um 15:23:19:
Ich hoffe du bekommst eine positive Antwort. 


Ich hoffe es auch.. nach einem Jahr wird es höchste Eisenbahn Augenrollen

Zinba schrieb am 11.09.2017 um 15:23:19:
Sag bitte Bescheid, sobald du die Antwort von der Ausländerbehörde bekommst. Danke.


Ja mache ich gerne.
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Antwort #23 - 12.09.2017 um 13:04:22
 
Mein Ehemann hat heute einen Anruf erhalten. Das Visum ist abhol bereit  Laut lachend
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Antwort #24 - 14.09.2017 um 07:39:04
 
Wow, nur 1 Tag zwischen Termin bei der ABH und dem abholbereiten Visum in Rabat?! Schockiert/Erstaunt

Das freut mich sehr für dich bzw. euch.  Laut lachend

Ich hoffe, dass es bei mir auch so schnell geht.

Wenn andere dies lesen, haben sie nun zumindest wie ich ungefähr ein Gefühl, in was für Zeitrahmen das ablaufen kann.

Wobei ich aktuell das Abgeben der Unterlagen in Rabat als größte Hürde sehe mit dem höchsten Zeitaufwand (Wartezeit auf Termin).

Bekommt man eigentlich vom Abholtag an 3 Monate oder kann man das so mit denen abklären, dass man das Flugticket mitnimmt und denen sagt, dass man ab dem Abflugtag das 3 monatige Visum bekommt?

Es gibt ja Leute die nicht sofort losfliegen können (ist bei uns nicht der Fall, die Frage ist allgemein informativ)  Zwinkernd

Habe auch gelesen, dass man manchmal nur 1 Monat Visum bekommt.

Danke an alle die sich an diesem Thread bisher beteiligt haben!  Smiley
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Antwort #25 - 14.09.2017 um 07:54:00
 
Ach entschuldige bitte Hoceima,

Zwischen dem Termin bei der ABH und dem Termin deines Ehemanns in Rabat lagen ja ca. 2 Wochen. Oder habe ich da etwas durcheinander gebracht?

Da du am 11.07. den Termin bei der ABH hattest, müsste er seine Unterlagen ungefähr am 28.08. abgegeben haben, oder?

darf ich fragen, wann dein Ehemann genau den Termin in Rabat hatte?

Also an welchem Tag? Will ein wenig bei meiner Frau abschätzen, wann ich womit rechnen könnte.  Zwinkernd

Dankeschön!  Smiley
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Antwort #26 - 14.09.2017 um 11:23:37
 
Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:39:04:
Wow, nur 1 Tag zwischen Termin bei der ABH und dem abholbereiten Visum in Rabat?! 


Ja unglaublich..hätte ich auch nicht für möglich gehalten. Die Sachbearbeiterin war total lieb und wollte nicht mal meine Abrechnungen sehen..

Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:39:04:
ekommt man eigentlich vom Abholtag an 3 Monate oder kann man das so mit denen abklären, dass man das Flugticket mitnimmt und denen sagt, dass man ab dem Abflugtag das 3 monatige Visum bekommt?


Du kannst denen sagen, ab wann es gültig sein soll..natürlich keine mehreren Monate aber man kann durch aus denen mitteilen, ab wann das Visum gültig ist.

Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:54:00:
Zwischen dem Termin bei der ABH und dem Termin deines Ehemanns in Rabat lagen ja ca. 2 Wochen. Oder habe ich da etwas durcheinander gebracht?


Ich hab bis jetzt immer Probleme mit den Behörden gehabt..Es lastet ein Fluch auf mich  Laut lachend

Der Brief ist von der ABH niemals angekommen. Ich hab eine Email geschickt und die Email wurde schnell beantwortet das der Brief bereits vor mehreren Tagen los geschickt wurde..Hab dann nochmal bei der ABH angerufen und die Sachbearbeiterin sagte mir ich solle Montag früh hin und sie würde mir dann eine Kopie des Briefes aushändigen. Gesagt getan.

Hab direkt meine Unterlagen mit genommen und als ich dann da war hat sie mit eine Kopie ausgehändigt. Hab freundlich gefragt ob ich denn meine Unterlagen jetzt abgeben könnte und sie hat dann sofort ja gesagt.
Kurz gefragt wie lange ich meinen Mann kenne und wann die Hochzeit war..unterlagen gecheckt ( eigentlich nur den Mietvertrag) und die Arbeitgeberbescheinigung hatte ich bereits im Vorfeld als PDF runtergeladen und meinem Chef ausfüllen lassen.

Ja dann sagte sie gut sie hätte alles, hab gefragt wie die Stellungnahme aussieht und sie sagte positiv und das mein Mann einen Anruf von der Botschaft in Rabat erwarten würde innerhalb weniger Tage.

Am Dienstag hat dann gegen halb 11 morgens mein Mann den Anruf erhalten das er sein Visum abholen kann.
Haben dann direkt den Flug gebucht Laut lachend

Gott sei dank habe ich den Stress jetzt hinter mir. Ich drück dir die Daumen das alles reibungslos verläuft.

Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:54:00:
darf ich fragen, wann dein Ehemann genau den Termin in Rabat hatte?


Mein Mann hatte am 21.08. den Termin in Rabat. Hat keine zwei Stunden gedauert..
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Antwort #27 - 14.09.2017 um 14:21:59
 
Zinba schrieb am 14.09.2017 um 07:39:04:
Bekommt man eigentlich vom Abholtag an 3 Monate oder kann man das so mit denen abklären, dass man das Flugticket mitnimmt und denen sagt, dass man ab dem Abflugtag das 3 monatige Visum bekommt?


Hallo,

ja, kann man. Kurzen Dreizeiler zum Antrag.

Zitat:
Habe auch gelesen, dass man manchmal nur 1 Monat Visum bekommt.


Das Visum zur FZF wird für eine Dauer von 90 Tagen ausgestellt.

Gruß
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Antwort #28 - 14.09.2017 um 14:22:57
 
Na hoffentlich wird es bei uns auch so reibungslos wie bei eurem zweiten Anlauf laufen. Smiley

Werde meiner Frau bescheid geben, dass sie darauf achten soll, ab wann sie das Visum haben möchte (sollten wir dann auch eins bekommen, hoffentlich).

Niemand hier der weiß, wie das mit dem 1 bzw. den 3 Monaten abläuft?

Dankeschön Hoceima für all deine Informationen. Die werden meiner Frau und mir und besonders auch anderen bestimmt viel helfen und etwas Transparenz in die Abläufe und Zeiten bringen (als aussenstehender Wartender).  Zwinkernd

Sollte ich evtl. weitere Fragen habe, werde ich diese hier stellen.

Sobald es auch Infos bezüglich unseres Visums bzw. dem meiner Frau gibt, teile ich die Infos hier.  Smiley
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Antwort #29 - 14.09.2017 um 14:24:29
 
Sry T.P.2013, mein Post hatte sich mit deinem Überschnitten.

Super, danke für die Infos. Werde ich so dem Antrag hinzufügen! ....bzw. meine Frau.. Smiley
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