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Informationen und Unterlagen FZF (Marokko) (Gelesen: 13.056 mal)
Zinba
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i4a rocks!


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07.09.2017 um 09:58:20
 
Hallo Zusammen,

erst mal ein dickes Lob an alle die sich hier um alle Fragen kümmern und sich helfend beteiligen. Sehr nett, dass ihr einen Teil eurer freien Zeit dafür nutzt. Ich finde dieses Forum Top!

Nun zu meinem Anliegen:

Ich bin Marokkaner aber in Deutschland geboren und habe von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich habe im März in Marokko geheiratet. Smiley

Auch folgende Informationen für alle, die sehnlich auf einen Termin warten (und sich denken, ob sie vergessen wurden):

Am 19. Mai habe ich meine Frau bezüglich eines Termins für das Beantragen eines Visums (FZF) angemeldet.
Am 04. September haben wir nun endlich eine Mail mit dem Termin erhalten.
Der Termin ist am 02. Oktober in Marokko (Rabat).

Ich möchte es sehr gerne umgehen, dass meine Frau mit fehlenden Unterlagen den Termin wahrnimmt. Sollte sie nämlich nicht ausreichende Unterlagen haben, muss sie einen neuen Termin beantragen.

Ich zähle mal auf, was für Unterlagen von meiner Frau gefordert werden:

1. Zwei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare

2. Drei biometrische Passfotos neueren Datums

3. Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien)

4. Reisepass (im Original und zwei Fotokopien)

5. Ein ausreichend frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag

6. Legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)

7. Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, aktueller Aufenthaltstitel, aktuelle Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien)

8. Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens durch Zertifikat (im Original und zwei Fotokopien) des Goethe-Instituts oder dem ÖSD

9. Nachweis über eine Krankenversicherung

Nun zu meinen Fragen:

Wir haben alle aufgezählten Unterlagen schon.
Sie braucht meinen aktuellen Aufenthaltstitel. Wieso eigentlich, wenn sie eine Fotokopie meines Reisepasses hat?

Braucht sie vlt. eine beglaubigte Kopie meines Reisepasses oder reicht eine stinknormale Kopie?

Wie alt darf meine Meldebescheinigung sein? Die die sie von mir hat, ist vom März.

Müssen die Fotokopien der legalisierte Heiratsurkunde auch legalisiert werden oder reichen stinknormale Fotokopien?

Muss ich meiner Frau die letzten 3 Abrechnungen zukommen lassen oder ist das unnötig?

Hat jmd. Erfahrungswerte bezüglich der Wartezeit auf das Visum ab Abgabe der Unterlagen? Ich weiß, dass ich nach der Abgabe der Unterlagen irgendwann von der ABH kontaktiert werde und ich vorsprechen muss. Jedoch weiß ich nicht, was für ungefähre Zeiten zwischen der Abgabe der Unterlagen und der Vorsprache liegen. Weiterhin weiß ich nicht, wie lange es dauert, bis meine Frau nach meiner Vorsprache und dem Zustimmen der ABH das Visum bekommt bzw. abholen kann.

Entschuldigt bitte die vielen Fragen. Ich hoffe, dass ihr mir ein wenig helfen könnt und andere durch meinen Thread profitieren. Smiley

Herzlichen Dank!  Smiley
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Antwort #1 - 07.09.2017 um 10:16:35
 
Du bist Deutscher (lt. Deinem Profil) damit entfällt 9.) bzw. die Sicherung des Lebensunterhalts (des Ausländers durch ihn selbst oder Ehegatten). Gleiches gilt für Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Nachweis über ausreichenden Wohnraum etc. Das nur zur Info.
Einfache Kopien (Vorder- und Rückseite) sind ausreichend. Und eine Kopie kann man auch nicht legalisieren lassen, sondern natürlich nur die Originale.
Meldebescheinigung idR nicht älter als 6 Monate.
A1 Zertifikat nicht älter als 12 Monate.
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Antwort #2 - 07.09.2017 um 10:29:01
 
Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
Sie braucht meinen aktuellen Aufenthaltstitel. Wieso eigentlich, wenn sie eine Fotokopie meines Reisepasses hat?


Das hat den Grund, dass der in DE lebende ein Ausländer sein könnte (Ausl. Pass + AT separat auf der Ausländerkarte).
Anders gesagt, die Anforderungen sind allgemeiner Natur (an alle adressiert - Ausländer in DE lebend, Deutsche...)
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Hoceima
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Antwort #3 - 07.09.2017 um 11:27:36
 
Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
m 19. Mai habe ich meine Frau bezüglich eines Termins für das Beantragen eines Visums (FZF) angemeldet.
Am 04. September haben wir nun endlich eine Mail mit dem Termin erhalten.
Der Termin ist am 02. Oktober in Marokko (Rabat).


Hi, mein Ehemann hat Anfang Mai den Termin gebucht und vor zwei Wochen endlich seinen Termin bei der Botschaft gehabt.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
Wie alt darf meine Meldebescheinigung sein? Die die sie von mir hat, ist vom März.


Sie darf nicht älter als 6 Monate sein, wurde mir von der Mitarbeiterin der deutschen Botschaft mitgeteilt.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
Muss ich meiner Frau die letzten 3 Abrechnungen zukommen lassen oder ist das unnötig?


Unnötig, du musst die Abrechnungen ( musst du eigentlich nicht, da du deutscher Staatsbürger bist) hier bei der ABH vorlegen.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 09:58:20:
Hat jmd. Erfahrungswerte bezüglich der Wartezeit auf das Visum ab Abgabe der Unterlagen? Ich weiß, dass ich nach der Abgabe der Unterlagen irgendwann von der ABH kontaktiert werde und ich vorsprechen muss. Jedoch weiß ich nicht, was für ungefähre Zeiten zwischen der Abgabe der Unterlagen und der Vorsprache liegen. Weiterhin weiß ich nicht, wie lange es dauert, bis meine Frau nach meiner Vorsprache und dem Zustimmen der ABH das Visum bekommt bzw. abholen kann.


Wie bereits erwähnt hat mein Ehemann vor zwei Wochen den Termin in Rabat gehabt, vor zwei Tagen kam dann die Einladung von der ABH.

Jedoch arbeitet jede ABH anders.
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Zinba
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Antwort #4 - 07.09.2017 um 11:40:03
 
Danke schon mal für eure Antworten. Smiley

Reicht die Fotokopie meines Reisepasses als Nachweis meines aktuellen Aufenthaltstitels?

Die Krankenversicherung hatte ich nur sicherheitshalber abgeschlossen, da ich Angst hatte, dass sie doch gebraucht wird. Sie stand bei den Merkblättern mit drauf. Lieber zahle ich 100 € für die Versicherung und bin dann sicher, dass alles reibungslos klappt. Hab einfach Angst, dass sie den Termin wahrnimmt und ihr dann irgendwas fehlt oder falsch ist. Denn dann müsste sie einen neuen Termin beantragen. Wer im August einen Termin beantragt hat, bekommt erst ab voraussichtlich Mai 2018 einen Termin.

Also müsste ich sicherheitshalber eine neue Meldebescheinigung holen und ihr per Post schicken.

2 Wochen zwischen Termin und Einladung ist natürlich top. Hoffe es läuft bei mir auch so schnell. Warst du schon bei der ABH oder liegt der Termin noch vor dir?
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Antwort #5 - 07.09.2017 um 11:54:23
 
Zinba schrieb am 07.09.2017 um 11:40:03:
Reicht die Fotokopie meines Reisepasses als Nachweis meines aktuellen Aufenthaltstitels?


Ja eine Kopie des Reisepasses ( bist ja deutscher Staatsbürger) reicht vollkommen aus.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 11:40:03:
Also müsste ich sicherheitshalber eine neue Meldebescheinigung holen und ihr per Post schicken.


Ja musst du machen. Ich weiß nicht ob lediglich eine Fotokopie reichen würde. Kannst aber mal anfragen.

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 11:40:03:
2 Wochen zwischen Termin und Einladung ist natürlich top. Hoffe es läuft bei mir auch so schnell. Warst du schon bei der ABH oder liegt der Termin noch vor dir?


Nein der Termin liegt noch vor. Werde nach dem Termin dann berichten
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Antwort #6 - 07.09.2017 um 11:54:28
 
Welcher Aufenthaltstitel denn? Deutsche brauchen in Deutschland keinen Smiley Oder was ist genau gemeint?
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Zinba
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Antwort #7 - 07.09.2017 um 12:03:19
 
Es wird ja folgendes angegeben:

"Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, aktueller Aufenthaltstitel, aktuelle Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien)"

Weil beides separat aufgezählt wird, dachte ich, man müsste den aktuellen Aufenthaltstitel irgendwie noch separat nachweisen. Wenn die Kopie des Reisepasses reicht, dann ist es ok. Smiley

Ich werde ihr die Fotokopie von einer aktuellen Meldebescheinigung schicken. (Allgemein gefragt, wo könnte man nachfragen bzw. wo hast du dir die Informationen besorgt?)

Ich wünsche dir viel Glück bei deinem Termin. Hoffentlich läuft es reibungslos ab.

Ist es denn noch lang bis zum Termin? Ich versuche Erfahrungswerte einzusammeln. Durchgedreht
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Antwort #8 - 07.09.2017 um 14:08:11
 
Zinba schrieb am 07.09.2017 um 12:03:19:
Ich werde ihr die Fotokopie von einer aktuellen Meldebescheinigung schicken. (Allgemein gefragt, wo könnte man nachfragen bzw. wo hast du dir die Informationen besorgt?)


Ja mach das. Kannst hier mal anfragen, antworten sogar recht zügig:  visa@raba.auswaertiges-amt.de

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 12:03:19:
ch wünsche dir viel Glück bei deinem Termin. Hoffentlich läuft es reibungslos ab


Hoffentlich. Das ist nämlich unser zweiter Anlauf. Das wünsche ich niemanden

Zinba schrieb am 07.09.2017 um 12:03:19:
Ist es denn noch lang bis zum Termin? Ich versuche Erfahrungswerte einzusammeln. 


In circa zwei Wochen ist der Termin..bin irgendwie aufgeregt..die SB meinte nämlich am Telefon zu mir, es wird überprüft wie viel ich verdiene da ALLE Marokkaner Doppelstaater sind  Augenrollen
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Antwort #9 - 07.09.2017 um 14:23:14
 
Vor Deutschen Behörden bist du nur Deutscher.

Eine Sicherung des LU kann da von dir nicht verlangt werden.

Falls Verdienstnachweise verlangt werden ( und du keine Probleme hast diese nachzuweisen) kannst du es vorlegen um Diskussionen aus dem Weg zu gehen oder stets sagen "Ich bin Deutscher Staatsbürger und muss das nicht nachweisen".
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Antwort #10 - 07.09.2017 um 14:26:03
 
Wieso braucht man Meldebescheinigungen? Reicht ne Kopie der Rückseite des Personalausweises nicht mehr aus?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 07.09.2017 um 14:58:03
 
Aras schrieb am 07.09.2017 um 14:26:03:
Wieso braucht man Meldebescheinigungen? Reicht ne Kopie der Rückseite des Personalausweises nicht mehr aus? 

Wenn die vorgelegt wurde - aber das wurde bisher nicht geschrieben.

Dort steht immer nur Reisepass - und der enthält nun mal nicht zwingend ...


Ich hab' schon mal eine Diskussion zum Thema gehabt.
Ist auf der Kopie eines BPA nicht erkennbar, dass die nicht fünf Jahre als ist und hat die Visastelle schon böse Erfahrungen mit so etwas gehabt (umfangreiche Unterlagen scannen und per Mail versenden ist auch kein Spaß), darf man für eine solche Forderung nicht gescholten werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Antwort #12 - 07.09.2017 um 15:41:20
 
Danke für die Infos und die Mailadresse. Werde sie mal anschreiben und fragen. Bei einer Antwort, gebe ich auch hier im Forum Bescheid. Wie gesagt, von diesen Infos profitieren dann viele andere auch.

Also fällt die Entscheidung bei euch ungefähr 4 Wochen nach dem Termin in Rabat. Wie gesagt, ich drücke die Daumen! Smiley

Die 2 Fotokopien der Meldebescheinigung wird zusätzlich zur Fotokopie vom Reisepass gefordert.

Weiß jmd. was zu dieser Frage:

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Danke.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 07.09.2017 um 15:44:16
 
Ja, er weißt deine Deutsche Staatsangehörigkeit nach, wesbalb du ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hast Smiley

Die Frage richtet sich wohl eher an Ausländer mit AT .
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Antwort #14 - 07.09.2017 um 15:50:57
 
Super, danke für deine Antwort! Smiley
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