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Passverlängerung (Gelesen: 1.562 mal)
Hanser
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Passverlängerung
07.09.2017 um 09:42:56
 
Hallo an alle,

ich betreue eine junge Frau aus Eritrea. Sie ist mit gültigem Pass eingereist und hat nun den subsidären Status erhalten. Sie muss nun einen neuen Pass beantragen und möchte dies aber nicht, weil sie aus bestimmten Gründen Angst, dass dies negative Konsequenzen für ihre Familie hat. Nun muss sie ja eigentlich mit dem subsidären Status einen eigenen Nationalpass haben. Aber ich habe gelesen, dass es bei unzumutbaren Gründen auch möglich für Reisen einen Flüchtlingspass zu erhalten und im Inland dann das Visum als Ausweis zu nutzen. Ist das so richrtig? Muss bei der Abh dann ein Antrag gestellt werden oder wie wäre dann der Vorgang?

Vielen Dank für Eure Hilfe...
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.09.2017 um 10:09:44
 
Wenn die Passbeschaffung unzumutbar ist, gibt es auf Antrag einen "Reiseausweis für Ausländer" ( Grauer Pass)

Einen blauen Flüchtlingspass bekommt man mit sub. Schutz aber denke ich nicht.

Die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung müsste man der ABH dann aber nachweisen, dann wird diese entscheiden, was nicht ganz einfach wird, vermutlich sogar recht aussichtslos. Denn in der Regel genügt es da nicht von abstrakten Dingen wie bestimmten Ängsten zu erzählen, damit die Passpflicht aufgehoben wird.
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reinhard
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Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.09.2017 um 12:56:07
 
Der Flüchtlingspass ist ja gerade abgelehnt worden (subsidiärer Schutz ist die Ablehnung des Flüchtlingsschutzes).

Hat sie geklagt?

Ja, Asylanträge und Entziehung von der Wehrpflicht (Frauen von 18 bis 47 Jahre) ist in Eritrea strafbar. Und: Ja, die Regierung greift auf die Familie zu, um Geldstrafen zu kassieren. Längst nicht immer, aber das Risiko existiert.

Wenn sie einen Ersatzpass beantragt, sollte sie gut erklären, falls sie nicht auf Flüchtlingspass geklagt hat: Warum hat sie nicht geklagt?
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KaGe
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Anne Küste
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.09.2017 um 14:27:10
 
Hanser schrieb am 07.09.2017 um 09:42:56:
Sie muss nun einen neuen Pass beantragen 

Sie muss? Wer verlangt das?
Hanser schrieb am 07.09.2017 um 09:42:56:
Nun muss sie ja eigentlich mit dem subsidären Status einen eigenen Nationalpass haben. 

Muss sie? Wer behauptet das?
Hanser schrieb am 07.09.2017 um 09:42:56:
dass es bei unzumutbaren Gründen auch möglich für Reisen einen Flüchtlingspass zu erhalten und im Inland dann das Visum als Ausweis zu nutzen.

Nein, einen Flüchtlingspass kann sie nicht bekommen, weil sie NUR subsidiären Schutzstatus hat.
Leider hat sie keinen Flüchtlingsstatus erhalten.
Ein Visum?? Sie hat überhaupt kein Visum.

Welche Reisen sind denn gemeint?
Im Inland (D) hat sie ihren jetzigen AT, evtl. dazu ein Zusatzblatt. Das genügt.

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