Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Sich einbürgern und US Paß behalten (Gelesen: 2.409 mal)
eddie_1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

NY, New York, USA
NY
New York
USA

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sich einbürgern und US Paß behalten
05.09.2017 um 19:44:30
 
Hallo,
ich bin US Bürger und möchte mich einbürgern lassen. Ich bin seit einer Weile mit einer deutsche verheiratet. Wir waren zwischen durch ziemlich lang in den USA und meine Frau hat die US Staatsbürgerschaft bekommen und dürfte auch die deutsche über die Beibehaltungsgenehmigung behalten. Meine Kinder sind automatisch doppelt. Wir sind jetzt wieder seit einer Weile hierzulande und sehe ich, daß in die andere Richtung möglicherweise Diskriminierung für mich herrscht.  Smiley Meine Frau und Kinder haben durch mich US bekommen aber ich muß evtl. den US-Paß aufgeben. Vielleicht wollen die Deutschen im Fall der Fälle ich mich durch meine Frau erneut für die US Staatbürgerschaft erwerbe um wieder in Amerika leben zu können.  Laut lachend Ich habe diese Para. 12 gesehen und auch in der letzten Zeit auch diesen Artikel, daß jemand aus USA mehr oder weniger so doppelt bekommen hat. Gibt's hier konkrete Fälle bezüglich wie es bei Amis gelaufen ist.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/einbuergerung-wie-ein-neu-deutscher-seinen...
Zum Seitenanfang
  

Freedom is not free.
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sich einbürgern und US Paß behalten
Antwort #1 - 05.09.2017 um 20:40:08
 
Wieso Diskriminierung? Doppelte Staatsangehörigkeit ist nunmal von Deutschland generell wenig erwünscht.

Genauso wie deine Frau für die Beibehaltungsgenehmigung Ihre individuellen und wirtschaftlichen Nachteile nachweisen musste, musst du das jetzt auch tun, wenn du unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden willst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eddie_1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

NY, New York, USA
NY
New York
USA

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sich einbürgern und US Paß behalten
Antwort #2 - 10.10.2017 um 10:52:41
 
Tja, war heute morgen in Hannover zur Erstberatung. Der Mitarbeiter sagte mehr oder weniger ich könnte die Mehrstaatigkeit vergessen.
- Rentenfonds Rentenversicherung in USA zählt nicht, langjährige Arbeit in USA zählt nicht.
- Frau und Kinder deutsch und US-Bürger durch mich zählt nicht
- Zwischendurch als meine hochqualifizierte Gruppe der Elektrotechnik von der ehemaligen Firma entlassen wurde, habe ich über meine Kontakte in USA innerhalb 3 Wochen gesorgt, daß wir von einer neuen Firma übernommen wurde. Ich konnte für eine Übergangszeit mit US-Paß in USA ohne Probleme arbeiten, da die Kollegen etwas länger von der alten Firma freigestellt waren.
- Familie in USA zählt nicht.
- Frau hat die Beibehaltungsgenemigung für die deutsche sehr leicht bekommen, zählt nicht.

Der Mitarbeiter war sehr abweisend - versucht nur Gründe dagegen zu finden.

Meine Frau hat mit sehr wenig Aufwand und Gründe die Beibehaltung genehmigt bekommen. Ungalublich. Diskriminieurung ist nicht das richtige Wort.


okatomy schrieb am 05.09.2017 um 20:40:08:
Wieso Diskriminierung? Doppelte Staatsangehörigkeit ist nunmal von Deutschland generell wenig erwünscht.

Genauso wie deine Frau für die Beibehaltungsgenehmigung Ihre individuellen und wirtschaftlichen Nachteile nachweisen musste, musst du das jetzt auch tun, wenn du unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden willst.

Zum Seitenanfang
  

Freedom is not free.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sich einbürgern und US Paß behalten
Antwort #3 - 10.10.2017 um 12:10:49
 
eddie_1 schrieb am 10.10.2017 um 10:52:41:
Der Mitarbeiter war sehr abweisend - versucht nur Gründe dagegen zu finden.

Da muss man nicht lange suchen: Das Gesetz will doppelte StAng nicht.

Es ist auch nicht Aufgabe des SB, für Dich positive Umstände zu suchen.
Gibt es solche, dann trägst Du sie vor und belegst sie, wenn möglich.
Gibt es sie nicht, dann geht es bei Dir wie bei allen Einbürgerungsbewerbern mit ähnlichen Voraussetzungen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
eddie_1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

NY, New York, USA
NY
New York
USA

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sich einbürgern und US Paß behalten
Antwort #4 - 10.10.2017 um 13:04:40
 
Petersburger schrieb am 10.10.2017 um 12:10:49:
Es ist auch nicht Aufgabe des SB, für Dich positive Umstände zu suchen.


Das kenne ich. bin schließlich lang genug in DE. Seine Aufgabe ist es, negative Umstände zu suchen, ohne eine differenzierte Beratung zwischen Regel und Ausnahmeregel zu geben. Defizite finden kann jeder. Dazu braucht man keine SBs. Als ich nach Gründen für die Mehrstaatigkeit gefragt habe, war es ihm gar nicht so bewußt und hat in einem Ordner nachsehen müssen. Für USA kannte er keine Fälle, hieß es. Laut des statistischen Bundesamtes bekommen angeblich 90% der Amerikaner doppelt. Siehe Anhang. Ich fragte ihn, wer sich wegen einer möglichen Ausnahme entscheiden würde. Dazu meinte er, er sich selbst. d.h. die gleichen Gründe könnten auch subjektiv vom SB zu SB wahrgenommen werden und unterschiedlich ausgelegt werden. Erstmal scheine ich einfach Pech zu haben in Hannover zu sein. Ich gehe auch davon aus, daß nicht jeder SB so reagieren würde. Mit meinem Nachnamen entscheidet diese einzige Person über meine Schicksal.

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegr...
Zum Seitenanfang
  

U3_001.jpg (158 KB | 367 )
U3_001.jpg

Freedom is not free.
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sich einbürgern und US Paß behalten
Antwort #5 - 10.10.2017 um 14:45:22
 
Es ist nicht die Aufgabe des Sachbearbeiters, Dir die Möglichkeiten für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit aufzuzählen.
Gegen die knappe Beratung "Ja, es kann Ausnahmen geben, die können Sie im § 12 StAG nachlesen" ist nichts zu sagen.

Wenn DU meinst, dass es für Dich triftige Gründe gibt, dann begründe den Antrag entsprechend.

Alles das, was Du in Antwort #2 aufgelistet hast, sind in der Tat keine ausreichenden Gründe für die HvM.

Im Übrigen entscheidet nicht nur diese einzige Person über Dein Schicksal. Es gibt im Falle einer Ablehnung den Rechtsweg.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
eddie_1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

NY, New York, USA
NY
New York
USA

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sich einbürgern und US Paß behalten
Antwort #6 - 10.10.2017 um 16:46:24
 
Danke für die Antwort.

Odysseus schrieb am 10.10.2017 um 14:45:22:
Es ist nicht die Aufgabe des Sachbearbeiters, Dir die Möglichkeiten für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit aufzuzählen.
Gegen die knappe Beratung "Ja, es kann Ausnahmen geben, die können Sie im § 12 StAG nachlesen" ist nichts zu sagen.


Es war nicht knapp. Ich war nicht mal auf § 12 verwiesen worden. Ich hätte gleich 'legitime' Gründe haben können. Wenn man sich dafür nicht interessiert, hat das trotzdem weitreichende Konsequenzen für das Land und die sogenannte Integration. Der SB bildet die Schnittstelle zum Mensch und muß sachlich und professionnel agieren.

Odysseus schrieb am 10.10.2017 um 14:45:22:
Alles das, was Du in Antwort #2 aufgelistet hast, sind in der Tat keine ausreichenden Gründe für die HvM.


Das einzige was auf mich zutreffen könnte, wären wirtschaftliche Nachteile. Jedoch in § 12 ist dieser Punkt nicht erläutert. Meine Kenntnisse sind auf einem Spezialgebiet, was hauptsächlich von Silicon Valley aus weltweit vorangetrieben wird. Im Fall der Fälle hat es klare wirtschaftliche Nachteile für mich und meine Familie den US Paß aufzugeben. Die deutschen Firmen können da gar nicht mithalten.

Odysseus schrieb am 10.10.2017 um 14:45:22:
Im Übrigen entscheidet nicht nur diese einzige Person über Dein Schicksal. Es gibt im Falle einer Ablehnung den Rechtsweg.


Was kann der Rechtsweg bringen, wenn die Gründe nicht ausreichend sind?
Zum Seitenanfang
  

Freedom is not free.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sich einbürgern und US Paß behalten
Antwort #7 - 10.10.2017 um 20:28:28
 
eddie_1 schrieb am 10.10.2017 um 16:46:24:
Das einzige was auf mich zutreffen könnte, wären wirtschaftliche Nachteile.


Dann solltest Du diese der Einbürgerungsbehörde (schriftlich) genau erläutern und beziffern: Wie hoch ist der wirtschaftliche Schaden durch das Aufgeben der Staatsbürgerschaft in 5, 10, 15 Jahren?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema