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Vorgehensweise Beantragung des 38a AufenthG (Gelesen: 718 mal)
zappzarap
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i4a rocks!


Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorgehensweise Beantragung des 38a AufenthG
05.09.2017 um 08:44:59
 
Guten Morgen,

es geht um einen nigerianischen Staatsbürger, der 16 Jahre in Spanien gelebt hat und dort einen Daueraufenthalt besitzt. Meines Wissens nach wäre der anzustrebende Aufenhtaltstitel der §38a AufenthG, sehe ich das richtig? Wie müsste er bei der Beantragung vorgehen? Muss eine Erwerbstätigkeit vor der Beantragung vorliegen, oder kann er sich darum auch später bemühen? Aktuell lebt er als Gast bei seiner Partnerin (keine Ehe).

Viele Grüße
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.09.2017 um 08:15:50
 
zappzarap schrieb am 05.09.2017 um 08:44:59:
es geht um einen nigerianischen Staatsbürger, der 16 Jahre in Spanien gelebt hat und dort einen Daueraufenthalt besitzt. Meines Wissens nach wäre der anzustrebende Aufenhtaltstitel der §38a AufenthG, sehe ich das richtig? Wie müsste er bei der Beantragung vorgehen? Muss eine Erwerbstätigkeit vor der Beantragung vorliegen, oder kann er sich darum auch später bemühen? Aktuell lebt er als Gast bei seiner Partnerin (keine Ehe).


1. Prüfen ob er deine Daueraufenthalt EU der Richtlinie 2003/109/EG nach spanischen Recht besitzt

2. Daueraufenthalt EU nach §38a AufenthG beantragen, LU muss gesichert sein. Will er mit dem AT arbeiten, muss ggf. eine Vorranngprüfung durchgeführt werden. Er kann aber Studieren oder einen Sprachkurs machen.
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