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Familienzusammenführung/Schwiegermutter (Gelesen: 10.083 mal)
erne
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Antwort #30 - 09.09.2017 um 18:57:04
 
TOX82 schrieb am 07.09.2017 um 17:13:38:
was dient als Nachweis für Unterhaltsgewährung ?Wir haben das Geld immer im Cash über Busfahrer in der Ukraine geschickt Quitungen sind vorhanden6-7 Stk. oder dierekt meine Mutter zu hand,meine Mutter kommt jeder 3 Monate zu uns für 90Tage


habt Ihr diese Unterstützung auch ggü. dem Finanzamt geltende gemacht und diese haben das bereits anererkannt? dann habt ihr den Nachweis bereits erbracht.

Ansonsten:
was für Quittungen sind das?
Wenn für die Barübergabe direkt an Oma und über Busfahrer folgende Nachweise existieren, sollte das gehen
- zeitnahe Abhebungen über entsprechende Summe von der Bank
- Quittung des Emfpängers (Schiegermutter) über Empfang des Geldes ink. Datum, Ort und Unterschrift.

dass die Mutter für 90 Tage zu Besuch kommt, zählt nicht.
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« Zuletzt geändert: 09.09.2017 um 19:07:46 von erne »  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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TOX82
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Antwort #31 - 09.09.2017 um 20:43:44
 
Guten Abend,

Nein, wir haben das bei Steuererklärung nicht eingegeben , wusste auch nicht das dass geht. Quittungen und Geld abhebungen als Nachweis sind vorhanden, der Fahrer hat immer unterschrieben ( Passkopie mit ein/Ausreise Datum als Kopie ).
Ich bin der Meinung das dass ausreichend ist.
Nächste Woche stellen wir Antrag bei ABH.
Ich melde mich noch mit Info hier im Forum.

Danke und Schöne WE
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victor.doschakivskiy  
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Antwort #32 - 10.09.2017 um 07:00:28
 
TOX82 schrieb am 09.09.2017 um 20:43:44:
Nein, wir haben das bei Steuererklärung nicht eingegeben , wusste auch nicht das dass geht. Quittungen und Geld abhebungen als Nachweis sind vorhanden, der Fahrer hat immer unterschrieben ( Passkopie mit ein/Ausreise Datum als Kopie ).
Ich bin der Meinung das dass ausreichend ist.

Ich bin anderer Meinung, aber versucht Euer Glück
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TOX82
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Antwort #33 - 22.09.2017 um 16:08:24
 
Hallo Leute,

kann meine Mutter während Antrag bei ABH bearbeitet wird  in Deutschland bleiben ? oder muss Sie trotzdem 90/180Tage regelung beachten ?
Danke
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victor.doschakivskiy  
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Aras
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Antwort #34 - 22.09.2017 um 16:36:16
 
Zitat:
§ 5 Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

(1) Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.
[...]


Wieso hat deine Mutter keine Bescheinigung?

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__5.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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TOX82
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Antwort #35 - 22.09.2017 um 16:46:59
 
Hallo Aras,

der Antrag bei ABH haben wir noch nicht gestellt, ich wollte nur wissen ob Sie nach dem Antragstellung nach 90Tage ausreisen muss oder bis das entschiden wird bei uns bleiben kann auch wenns mehr als 90Tagen dauert.
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victor.doschakivskiy  
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Aras
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Antwort #36 - 22.09.2017 um 16:59:10
 
Was sagt dir dein Bauchgefühl?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 24.09.2017 um 23:54:36
 
Darf ich auch was zum Thema fragen? Wie kann/muss der Unterhaltsbedarf durch Mutter nachgewiesen werden? Ich habe eine ähnliche Situation. Mein Mutter bekommt eine sehr kleine Rente in der Ukraine.. Wie kann man den Unterhaltsbedarf nachweisen? Ich kenne keine Behörde in der Ukraine, die so ein Nachweis ausstellen kann.
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Aras
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Antwort #38 - 25.09.2017 um 00:11:41
 
Das absolute Existenzminimum beträgt in der Ukrainer angeblich 1450 Hryvnia.

Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UkraineSicherhei...

Keine Ahnung woraus sich das zusammmensetzt.

Wieviel Rente/Pension bekommt deine Mutter monatlich? Wenn es weniger als die 1450 Hryvnia sind, dann ist die Sache klar. Ist es aber mehr, dann musst du eine Berechnung aufstellen und die finanzielle Unterdeckung nachweisen.
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Antwort #39 - 25.09.2017 um 10:28:18
 
Mein Vater bekommt 1480 Hryvnia als Rente und die Mutter 1470 Hryvnia als Rente, was umgerechtet ca. 50 EUR pro Person sind.


Zitat:
Bei der Messung von Armut haben sich verschiedene Ansätze durchgesetzt. Die Weltbank definiert Menschen als extrem arm, wenn sie weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag zur Verfügung haben. Bei diesem Ansatz wird die Kaufkraft des US-Dollars in lokale Kaufkraft umgerechnet. Das heißt, dass extrem arme Menschen nicht in der Lage sind, sich täglich die Menge an Gütern zu kaufen, die in den USA 1,90 US-Dollar kosten würden. Die 1,90-Dollar-Grenze wird als finanzielles Minimum angesehen, das eine Person zum Überleben braucht.

Quelle: https://www.bmz.de/de/service/glossar/A/armut.html



Reicht es als Begründung des Unterhaltsbedarfes für beide Eltern?
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Antwort #40 - 25.09.2017 um 10:51:48
 
Wohl kaum. Du musst den konkreten Unterhaltsbedarf nachweisen auf deine Eltern bezogen, mit so allgemeinen Aussagen wie einer Definition der Weltbank wird vermutlich mit allgemeiner Ablehnung mit Hinweis auf die von Aras genannten 1450 Hryvnia geantwortet.
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Antwort #41 - 25.09.2017 um 12:08:06
 
Bevor das jetzt hier so kategorisch ablehnend wird:
"Erforderlicher" Unterhalt im EU-rechtlichen Sinne ist mit Sicherheit nicht ausschließlich dann gegeben, wenn der Unterhaltsempfänger weniger als das lokal definierte Existenzminimum an eigenen Einnahmen hat.
Erforderlich können z.B. bereits Arzneimittel sein, die im Alter nun mal häufiger benötigt werden und in solchen Ansätzen eher nicht enthalten sind.

Diese Einschätzung kann man daher ruhig der beteiligten ABH überlassen (bzw. gerichtlich prüfen lassen).
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Aras
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Antwort #42 - 25.09.2017 um 15:17:13
 
Stimme hier Petersburger vollumfänglich zu. Das Existenzminimum (eines durchschnittlichen Bürgers) ist eben eine einfache Möglichkeit die Unterhaltsbedürftigkeit festzustellen. Darauf aber zu schließen, dass bei Überschreitung des Existenzminimums, keine Unterhaltsbedürftigkeit bestünde ist zu pauschal.
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Antwort #43 - 25.09.2017 um 21:59:42
 
okatomy schrieb am 25.09.2017 um 10:51:48:
Wohl kaum. Du musst den konkreten Unterhaltsbedarf nachweisen auf deine Eltern bezogen, mit so allgemeinen Aussagen wie einer Definition der Weltbank wird vermutlich mit allgemeiner Ablehnung mit Hinweis auf die von Aras genannten 1450 Hryvnia geantwortet.

Siehe EuGH C‑423/12 Randnummer 24 und 25.
Der Unterhaltsempfänger muss nichts nachweisen.

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